Diskussion:Sylvia Stolz

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:4C80:40:4B3:F64D:30FF:FE66:1236 in Abschnitt Und noch ne Runde Holocaustleugnung
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Ehemalige RA

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Wieso ehemalige? Das Verbot ist nicht unbefristet. --2003:EE:8F18:F9C2:14C3:56EB:8A1:EC02 03:13, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Sie verfügt über keine Anwaltszulassung mehr. Das geht daraus hervor, dass sie im offizellen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nicht mehr aufgeführt ist. Anders wäre dies, wenn nur ein zeitlich befristetes Verbot den Anwaltsberug auf Rechtsgebieten XYZ auszuüben. Dann behält man die Zulassung. --Martin67 (Diskussion) 09:26, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

QS

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steht hier: Derzeit befindet sie sich in Haft.

Solche Formulierungen mit unbestimmten Zeitangaben sind generell schlecht in Wikipedia.

Und irgendwann läuft so eine Haftstrafe von 18 Monaten auch mal ab, und dann ist niemand hier, der den Artikel aktualisiert.

Also bitte korrigieren, und nach Möglichkeit in Zukunft solche Sachverhalte anders beschreiben. --Goesseln (Diskussion) 15:29, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Und noch ne Runde Holocaustleugnung

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Ist Holocaustleugnung in Fax ans Finanzamt Volksverhetzung? (msn.com) --2001:4C80:40:4B3:F64D:30FF:FE66:1236 12:45, 22. Aug. 2024 (CEST)Beantworten