Diskussion:Synchronisationsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

„Nutzungsrechte für die Bearbeitung und Vervielfältigung“

[Quelltext bearbeiten]

Ich bin bei der Lektüre über den Satz

„Zusätzlich zum Synchronisationsrecht muss der Produzent die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (in der Regel vom Musiklabel) und die Nutzungsrechte für die Bearbeitung und Vervielfältigung (in der Regel von der Verwertungsgesellschaft) einholen.“

gestolpert. Mir ist nicht klar, auf welchen Schutzgegenstand sich „Nutzungsrechte für die Bearbeitung und Vervielfältigung“ hier beziehen sollen. Auf das Musikwerk? Aber was ist das Synchronisationsrecht anderes als eine Lizenzierung des Bearbeitungs-/Vervielfältigungsrechts? Was gibt es darüber hinaus noch zu lizenzieren? (Auf die Schnelle wurde ich im angegebenen Beleg auch nicht fündig, habe aber auch nur überflogen.) — Pajz (Kontakt) 18:38, 17. Sep. 2018 (CEST)Beantworten