Diskussion:Tätigkeitsbeschreibung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Aloiswuest in Abschnitt Ziemlich dünn
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Tätigkeitsbeschreibung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Um die Diskussion aufzunehmen, die sich aus dem Löschantrag vom 14.08.06 ergeben hat: Der Unterschied zur Stellenbeschreibung ist aus meiner Sicht nocht nicht deutlich. Einerseit soll sie unabhängig von der Stellenbeschreibung sein, andererseits ein Teil von ihr. Kann es sein, dass die Tätigkeitsbeschreibung nur der tarifvertraglichen oder sonstigen Arbeitsbewertung dient und die Stellenbeschreibung wichtig für den Arbeitsvertrag ist. Dass sich die Stellenbeschreibung also genau auf eine einzige Stelle bezieht und die Tätigkeitbeschreibung, die Arbeit beschreibt, die bei vielen (ähnlichen) Stellen gleich ist? 194.25.183.2 19:52, 15. Aug 2006 (CEST)

Ihr Problem liegt nach meiner Meinung darin, dass Sie die Begriffe durcheinanderwirbeln. Ich meine, dass aus der Diskussion Wikipedia:Löschkandidaten/14. August 2006 und den drei Beispielen dort manches klarer geworden sein sollte.
Tätigkeitsbeschreibung = Teil des Arbeitsvertrages und damit ein Begriff des Arbeitsrechts.
(Frau Müller wird als Sekretärin beschäftigt. Ihr obliegen ....)
Tätigkeitsbeschreibung = Grundlage für die Arbeitsbewertung nach Tarifrecht
Stellenbeschreibung = Grundlage für den betrieblichen Stellenplan/für die Personalabteilung etc.
Stellenbeschreibung = Übersicht, was an genau dieser Stelle erledigt wird.
(Sekretariat: Der/Die Stelleninhaber/in erledigt folgende Aufgaben ....)
Weil nun in vielen Fällen die zu erledigenden Arbeiten (wohlgemerkt nur diese Schnittmenge) sowohl in der Tätigkeitsbeschreibung wie in der Stellenbeschreibung deckungsgleich oder fast deckungsgleich sind, hat es sich in der Praxis eingebürgert, diesen Beschrieb im Arbeitsvertrag nicht ein zweites Mal zu wiederholen, sondern auf die meist vorhandene Stellenbeschreibung zurückzugreifen. Manchmal ist sogar das nicht nötig, weil im Tarifvertrag oder seinen Anlagen die Tarifvertragsparteien sich auf typische zu verrichtende Arbeiten in bestimmten Funktionen bereits geeinigt haben. Dann wird möglicherweise im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen.
Bevor ich mich nun in weitschweifigen Erklärungen verliere, schlage ich aber vor, dass Sie sich bei einem Kollegen Ihrer Personalabteilung oder dem Betriebs-/Personalrat oder ggf. einer Gewerkschaft nach dem Unterschied zwischen Stellen- und Tätigkeitsbeschreibung erkundigen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei Unklarheiten sofort Ihren Wissensdurst durch Nachfragen gestillt und zudem in Ihrer Berufssphäre erhalten. Und vielleicht können Sie den Wikiartikel dann auch dort ergänzen, wo die Unklarheit ihren Anfang nimmt. Wenn dann weitere Fragen sind, können wir gerne die Diskussion hier pflegen. Es grüßt freundlich --Aloiswuest 20:56, 16. Aug 2006 (CEST)

Anleitung

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Eine Tätigkeitsbeschreibung kann genauso gut eine Anleitung sein die eine Tätigkeit beschreibt wie sie zu verrichten ist. -- Bkmzde 10:09, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nein, das ist dann eine Arbeitsablaufbeschreibung. grap 11:35, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ziemlich dünn

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Der Löschantrag ist nachvollziehbar. Die Tätigkeitsbeschreibung ist ein juristisches Dokument; in den entsprechenden Artikel gehört zumindest eine Auflistung: Welche Informationen müssen in dem Dokument vorhanden sein ?

  • Aufgaben ?
  • Anteiliger Zeitaufwand ?
  • Hilfsmittel ?
  • Zu liefernde Ergebnisse ?
  • Und-was-noch ?

Unsignierter Beitrag von IP 91.67.222.142 23:57, 15. Dez. 2010. Signatur nachgetragen von --Aloiswuest 00:23, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Folge einfach dem Link auf Stellenbeschreibung. Da wird manches von dem erläutert, was du vermisst. Redundanzen werden so vermieden. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 00:23, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten