Diskussion:Türkisches Zivilgesetzbuch
Umbenennung und Abgrenzung vom Türkischen Zivilgesetzbuch von 1926
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die Seite "Türkisches Zivilgesetzbuch" nach "Türkisches Zivilgesetzbuch (2001)" verschoben und dies auch auf den Weiterleitungsseiten entsprechend geändert. Dies erschien mir notwendig, um den Artikel vom Türkischen Zivilgesetzbuch abzugrenzen. Um diese Abgrenzung abzuschließen ist es jedoch notwendig, auch für das Türkische Zivilgesetzbuch von 1926 einen Artikel zu erstellen und anschließend zu prüfen, ob ein Teil der jetzt auf "Türkisches Zivilgesetzbuch (2001)" verweisenden Weiterleitungsseiten stattdeseen auf "Türkisches Zivilgesetzbuch (1926)" verweisen sollten. Ich werde mich in nächster Zeit darum kümmern. --Simon Trunk (Diskussion) 14:30, 14. Jul. 2020 (CEST)
- Ich habe diese regelwidrige Verschiebung rückgängig gemacht. Klammerlemmata dienen dazu, ansonsten gleichlautende Artikel auseinander zu halten. Das ist hier nicht erforderlich. Zum anderen halte ich es für unpassend, der derzeit gültige Gesetzesfassung die Klammer zu verpassen. In einem solchen Fall ist es eher angebracht, in einem Begriffsklärungshinweis auf frühere gleichlautende Gesetze zu verweisen, wie das in der juristischen Literatur auch üblich ist. Das gültige Gesetz wird dort durchweg ohne Jahreszahl zitiert. Schließlich bezweifele ich auch, ob die Neufassung einen eigenen Artikel rechtfertigt, besonders angesichts der Knappheit des Inhalts. Auch das BGB wurde seit seinem In-Kraft-Treten 1900 stark verändert und mehrere Male neu bekannt gemacht. Die Grundstruktur des Gesetzes dürfte erhalten geblieben sein, wie beim BGB oder dem Code Civile. Hukukçu, was meinst du dazu? --Hajo-Muc (Diskussion) 21:28, 14. Jul. 2020 (CEST)
Hajo-Muc, entschuldige bitte die unnötige Arbeit, die ich verursacht habe. Deine Argumentation überzeugt mich. Ich werde die Informationen zum türkischen Zivilgesetzbuch von 1926, das sich inhaltlich sehr wesentlich, aber vom Aufbau her tatsächlich nicht allzu sehr von der neuen Fassung von 2001 unterscheidet, im bestehenden Artikel "Türkisches Zivilgesetzbuch" ergänzen. Dabei werde ich mich am Artikel zum BGB orientieren.--Simon Trunk (Diskussion) 13:33, 15. Jul. 2020 (CEST)
- Hi Hajo, hallo Simon Trunk, sorry, dass ich mich jetzt erst melde. Real life... Ich bin ganz bei Hajo und kann mich ihm vollumfänglich anschließen. Das "neue" ZGB hat naturgemäß einige wichtige Änderungen mit sich gebracht, folgt insgesamt aber der Systematik des alten. Schön, dass der Artikel mal wieder Aufmerksamkeit bekommt und bearbeitet wird. -- Hukukçu Disk. 18:48, 30. Jul. 2020 (CEST)
Personen-/Obligationenrecht
[Quelltext bearbeiten]Über diesen Artikel stolpere ich rein zufällig, weil ich mich mit türkischem Recht nicht beschäftige. Ich lese, dass Obligationenrecht (als Recht der Schuldverhältnisse) aus dem tZGB ausgegliedert worden sei, andererseits lese ich aber, dass Personen- und Sachenrecht „Bücher“ des tZGB seien. Da stellt sich mir die Frage des Sachzusammenhangs. Warum wurde das Schuldrecht ausgegliedert? Folgt das türkische Recht nicht den pandektistischen, ggf. institutionssystematischen Ansätzen des europäischen Kontinents (letztlich dem klassischen römischen Recht)? Soweit ich das weiß, wird das osmanische Zivilrecht seit dem 19. Jahrhundert bereits zurückgedrängt. Steht da möglicherweise der „Sonderweg“ der Adaption Schweizer Rechts im Hintergrund? Dann aber sollte das im Artikel auch aufleuchten. --Stephan Klage (Diskussion) 19:17, 3. Aug. 2020 (CEST)
- Ah, hatte es glatt übersehen. --Stephan Klage (Diskussion) 19:23, 3. Aug. 2020 (CEST)