Diskussion:T-DAB-Frequenz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von H7 in Abschnitt Fakt oder frei interpretiert?
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Förderung der Verständlichkeit

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Im Artikel heißt es: "Bei der genauen Frequenzwahl mussten noch weitere Randbedingungen beachtet werden ...


Hallo, zwischen dem 16-kHz-Raster und der Signalbandbreite von 1536 kHz gibt es gar keinen Zusammenhang. Ein nicht unnötig kleines Frequenzraster vereinfacht die PLL lediglich dahingehend, dass man sich Teilerstufen sparen kann. Die PLL erzeugt die Frequenz des 1. Mischoszillators. Die Bandbreite von 1536 kHz ist dann lediglich für das nachfolgende Zwischenfrequenzfilter wichtig. Das das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man hätte genauso gut auch ein 10 kHz Raster wählen können, oder 9,5 kHz, oder 3 mal pi. 16 kHz hat lediglich den Vorteil, dass es mit Binärteilern einfach zu realisieren ist. Außerdem reduziert ein definiertes Raster die Suche nach gültigen Signalen wenn ein Empfänger nicht nur auf den definierten Blockmittenfrequenzen suchen sollte sondern auch auf geringfügig abweichenden Frequenzen. Es war 1995 noch nicht 100% klar, welche "Klimmzüge" man evtl. für eine Verträglichkeit mit dem damals noch vorhandenen analogen Fernsehen und nicht zu vergessen auch anderen Funkdiensten (sekundär oder auch primär in anderen Ländern) noch machen musste. Da wäre ein Versatz von x mal 16 kHz möglicherweise ganz nützlich gewesen. Viele Grüße, --Vhfuhf 23:36, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Fakt oder frei interpretiert?

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Zitat zur Digitalen Dividende II: "...Eine Verwendung für DVB-T, DAB+ oder Ähnlichem ist daher unwahrscheinlich, aber weiterhin möglich..."

Echt? Wie das? Falls das stimmt: Lässt sich das belegen? Ich dachte, wenn die Frequenzen weg sind, sind sie weg, d.h. für DVB-T verloren. Falls nicht, wäre ein Beleg dafür wünschenswert. --H7 (Diskussion) 10:35, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten