Diskussion:Tariftreue
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Gnom in Abschnitt unpräzise ?!
unpräzise ?!
[Quelltext bearbeiten]im Artikel steht "im Vergaberecht die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen durch den Staat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, siehe Tariftreueregelung."
Zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichten sich doch wohl die privaten Auftragsnehmer, nicht der Staat - oder ? --Neun-x 13:40, 9. Mai 2011 (CEST)
- Vielleicht ist es so verständlicher: "die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen durch den Staat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge". Wer wird verpflichtet? Die Auftragnehmer. Durch wen werden sie verpflichtet? Durch den Staat. Ehrlich gesagt habe ich zu dem Thema noch einige fertig geschriebene DIN-A4-Seiten in petto, ich müsste sie nur mal hochladen... Gruß, --Gnom 14:02, 9. Mai 2011 (CEST)
- also: [1]