Tariftreue

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Tariftreue steht für:

  • im weiteren Sinne die Einhaltung der Normen eines Tarifvertrags durch einen Arbeitgeber im Rahmen der Tarifbindung
  • im Vergaberecht die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, siehe Tariftreueregelung