Diskussion:Terrasse

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von ZweiBein in Abschnitt Verschiebungen
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Ich stoße mich etwas an der Formulierung in Punkt 9 bei der Definition von "Terrasse": "[..]Zählt sie gemäß aktueller Änderung der Verordnung zur Berechnng von Wohnflächen zum 1.1.2004 für die Heizkosten unabdingbar gar nicht (Hervorhebungen vom Bearbeiter)". Was bedeutet "unabdingbar gar nicht"? Ist das amtsdeutsch? Ich würde das durch "nicht" oder "in keinem Fall" ersetzen, wenn es dann noch dem Sinn entspricht, denn der Verfasser mit dieser Formulierung angestrebt hat.

Ich warte auf eure Vorschläge, lg .tomasio

Verschiebungen

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Hallo, bitte mal hier vorbeischauen, Grüße, --ZweiBein (Diskussion) 12:56, 19. Nov. 2013 (CET)Beantworten