Diskussion:Territoriale Gliederung Kursachsens

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Anteil Grafschaft Mansfeld
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Mal ein Tip der vielleicht weiterhilft Diskussion:Liste der sächsischen Oberhofprediger. mfg Torsten Schleese 09:47, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Monsieur Schleeses Hinweiß ist so falsch nicht, jedoch die auf sothaner Seite gegebene Gliederung in ecclesiasticis giebt für die Vertheilung dero hochfürstlicher Lande nicht allzuviel her, weil erstere auf den überlieferten Eintheilungen in Decanate fußen, letztere dagegen - was schon an der uneinheitlichen Größe erkennbar - zunächst aus Besitzthümern und Güterkomplexen des allergnädigsten Landesherrn, welche dero Gnaden zu unterschiedlichen Zeiten denen adelichen Landsassen abgeschwatzet.

Zur grundsätzlichen Frage, ob und wenn ja, welcher Art ein "Liste-Artikel" für die übersichtliche Darstellung feudaler Zustände geeignet sein sollte, muss man sich wohl nochmal Gedanken machen. Wie er jetzt aussieht, ist es leider weder Fisch noch Fleisch. Zustimmung gibt es von mir aber für einen eigenen Artikel zur "Verwaltungsgliederung Kursachsens (1547-1815)". Die passende Form ist zu überdenken. Zunächst aber inhaltlich: Die Einleitung klingt so, als ob sich August mit seinen jungen Vettern zusammengesetzt hätte, um die Neuaufteilung des Kurstaats auszudiskutieren. Ganz so versöhnlich ging es aber beileibe nicht zu. Im genannten Vertrag ging es für August nur darum, möglichst wenig von dem an die Söhne Johann Friedrichs abgeben zu müssen, was diese als ihr rechtmäßiges Eigentum ansahen. Die Einteilung in zunächst 5, später dann 7 Kreise war eine Entscheidung der Kursächsischen Herrscher Moritz (von 1547) und August (1570 und 1572) und ihren Räten. In ihr spiegelt sich im Wesentlichen die staatsrechtliche Zusammensetzung der Kurlande:

  • Als ranghöchster Landesteil, weil mit Besitz dieses Territoriums die Kurwürde und das Erzmarschallamt verbunden waren, galt das Herzogtum Sachsen(-Wittenberg) miz der ihm inkorporierten Grafschaft Brehna. Diese bildeten den Kurkreis.
  • Es folgte die Landgrafschaft Thüringen, bzw. der hiervon den Albertinern 1485/1547 zugefallene Anteil, einschließlich der Hoheitsrechte über die Grafschaften Hohnstein, Mansfeld, Stolberg u.s.w. aus denen der Thüringische Kreis gebildet wurde.
  • Das Markgraftum Meißen und die westlich davon liegenden Lande bis zur Elster (Mark Landsberg, Osterland u.s.w.) wurde auf drei Kreise verteilt.
  • Die im Zuge der Reichsexekution gegen den in die Acht getanen Herzog Johann Friedrich II. "assekurierten Ämter" wurden - ohne Sachsenburg - als eigener, sechster Kreis konstituiert (Neustädtischer Kreis), da wohl noch nicht sicher war, ob diese Territorien dauerhaft beim Kurstaat bleiben würden, was je erst 1660 erreicht wurde.
  • Der Vogtländische Kreis schließlich war böhmisches Lehen und dessen Ämter zunächst (seit 1559) nur Pfandbesitz.

Aufgefallen ist mir der Link zu "Landkreis". Die sächsischen Kreis von 1547/1570 haben mit den Landkreisen des 20. Jahrhunderts in der Tat mehr gemein, als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Aber das würde hier zu weit führen. Zum Inhalt der einzelnen Tabellen später. Herzlichst --Hvs50 18:57, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das hört sich gut an. Vielleicht könnte man das in dem Artikel mit unterbringen. Einer Lemmaumbenneung stehe ich auch offen gegenüber. Ich hatte hier irgendwo mal so eine Richtlinie gelesen, dass Listenartikel im Lemma an erster Stelle diese Bezeichnung (also: Liste der ...) tragen sollen. Gibt es vielleicht bessere Vorschläge? "Kursächsische Verwaltungsgliederung" ist einerseit richtig, andererseits halte ich einen Artikel der sich nicht für Liste oder Text entscheiden kann nicht für optimal. Die Verwaltungsgeschichte würde ich auch ungern aus dem eigentlichen Hauptarikel Kursachsen rausnehmen wollen. Meinungen? --ex-Elbarto 09:30, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ausgangspunkt sollte imo das letzte Jahr des bestehens des Kurfürstentums sein, also das Jahr 1806. Das hieße den Ist-Zustand des Jahres abzubilden. In den Anmerkungen können Änderungen im Verlauf angemerkt werden. Einen Abschnitt zu Verwaltungsgeschichte gibt es ja schon. Etwas anderes geht nicht, da wir sonst uns in den 3-dimensionalen Raum begeben müssten. Gruß --ex-Elbarto 11:12, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ein paar Fragen

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Schön das es diese Liste gibt, erspart mir viel Arbeit. Dennoch habe ich einige Fragen.
Gibt es eine verbürgte Quelle für das Jahr 1547? Ich weiß das die Amtserbbücher in dieser Zeit erstellt wurden. Aber gab es wirklich eine regelrechte Installierung einer Verwaltungsgliederung?
Davor wird im historischen Ortsverzeichnis für Sachsen beispielhaft für Rochlitz von castrum Rochlitz bzw im 15 Jh. von Pflege Rochlitz gesprochen. Zu beiden offenbar früheren Verwaltungsgliederungen gehörten auch schon einige Orte. Was hat es damit auf sich? GAb es schon vorher Ansätze eienr Verwaltung in Sachsen?
Und die letzte Frage wäre: Gibt es schon eine Liste für die Verwaltungsgliederung des Königreiches Sachsen? Grüße -- scif 23:26, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Anteil Grafschaft Mansfeld

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Der sächsische Anteil war definitiv nicht mehr als 60% bzw. 3/5. Magdeburgisch bzw. dann preußisch waren 2/5. Seit 1780 war der letzte Rest mansfeldischer Herrschaft aufgehoben und ebenso wohl auch die 200 Jahre alte Sequestration durch Kursachen und Magdeburg wegen mansfeldischer Schulden. Dass 1780 ein weiteres Fünftel an Sachsen kam, ist nur insofern wahrscheinlich richtig, als Sachsen vorher zwar die Landeshoheit über 3/5 inne hatte, aber nur über einen Teil davon, nämlich etwa 3/4 von 3/5, unmittelbar herrschte; ein Viertel von 3/5 war unmittelbar magdeburgisch (preußisch). Bei der Teilung des mansfeldischen, mittelbaren Besitzes wurde dann dieser Rest verteilt (nicht ganz hälftig), so dass ab 1780 dann ... (siehe oben). Nachzulesen u. a. in Büschings Erdbeschreibung, 8. Teil von 1791, S. 861f - Gruß --Hvs50 (Diskussion) 23:45, 27. Jun. 2018 (CEST) cBeantworten