Diskussion:Thüringer Ministerpräsident

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 109.43.176.214 in Abschnitt Wahl
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Rudolf Paul: 1947 enthoben vs blieb bis 1952 im Amt

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Die Aussage zu Rudolf Paul ist unklar. Erst heißt es, er wurde am 9. Oktober 1947 offiziell seines Amtes enthoben. Anschließend heißt es wegen der undemokratischen Wahlen 1950 blieb er formal bis 1952 im Amt. Weder der Bezug auf die Wahlen wird mir klar, noch wie die beiden Aussagen (1947 vs 1952) zusammenpassen. Benutzer:Karsten11, kannst du das noch aufklären? --Häuslebauer (Diskussion) 18:16, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Im Artikel steht, Paul wurde am 9. Oktober 1947 enthoben und durch Werner Eggerath ersetzt. Da die Landtagswahlen in der DDR 1950 als Scheinwahlen durchgeführt wurden, blieb er (das ist Eggerath) bis zur Abschaffung der Länder in der DDR 1952 im Amt. Ich sehe keine Unklarheit.--Karsten11 (Diskussion) 18:30, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Okay mein Fehler. Sorry. --Häuslebauer (Diskussion) 18:45, 14. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Wählbarkeit

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Falls sich ein:e wissende:r Jurist:in hier mal blicken lassen sollte, könnte diese:r bitte einen kleinen Abschnitt zur Wählbarkeit erstellen? Ich konnte in der Verfassung Thüringens nichts dazu finden und kann nur spekulieren, dass das jede:r volljährige Deutsche ist.

Fragen dazu:

Muss der Kandidat oder die Kandidatin vorgeschlagen werden, z.B. von einer der Fraktionen oder von eine:m Parlamentarier:in? Muss die Kandidatin oder der Kandidat den Hauptwohnsitz in Thüringen haben?

Herzlichen Dank schon einmal im voraus. --77.1.178.154 16:04, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Lern lieber erst mal richtig schreiben. Doppelpunkte gehören nicht in Worte gepflanzt. --DerErbse 16:54, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
"Jeder macht Fehler, sollte ich einmal einen Fehler machen, bitte ich darum, mich freundlich darauf hinzuweisen." Zitat DerErbse. Wie wäre es, wenn du selbst freundlich auf Fehler hinweist? --Rand0mx (Diskussion) 21:43, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Touché. Ich bin das Thema nur leider leid. Aber der richtige Ton war es wohl eher nicht, japp. --DerErbse 02:06, 6. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Eine Bitte ...

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... in dieser in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlichen Situation: Lasst euch nicht von der momentanen Hektik anstecken und prüft erst einmal den Wahrheitsgehalt einer Meldung, bevor ihr hier etwas reintippt. Das betrifft u.a. seinen Rücktritt. Der ist bisher nicht erfolgt (vgl. Stern https://www.stern.de/politik/deutschland/thueringen---------mike-mohring-spricht-sich-gegen-neuwahlen-aus-9123700.html - die Redaktion hat offenbar bei der Thüringer Landtagsverwaltung nachgefragt) und Kemmerich wird unter Fristeneinhaltung mindestens noch zwei Monate (dann teilweise geschäftsführend) im Amt bleiben, es sei denn, ein erfolgreiches Misstrauensvotum sorgt für seine Ablösung. Kaum praktikabel ist es auch, dass eine One-Man-Regierung in dieser Zeitspanne auch nur ansatzweise alle Aufgaben und Termine wahrnehmen kann - Landesregierung, Bundesrat, Innenministerkonferenz, Kultusministerkonferenz usw. usf. Kemmerich muss schon versuchen, paar Minister an Land zu ziehen - vielleicht wartet er mit seinem angekündigten Rücktritt oder Vertrauensantrag noch so lange, bis er einige ernennen kann, die dann ggf. ebenfalls geschäftsführend im Amt verbleiben. --Iiigel (Diskussion) 18:40, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ich muss leider nochmals paar Zeilen dazu schreiben, weil hier wieder sehr hektisch der Text geändert wurde. Noch ist Kemmerich im Amt - und nicht nur geschäftsführend. Dem Mitteldeutschen Rundfunk wurde auf Anfrage durch den Landtagssprecher Fried Dahmen mitgeteilt, dass noch kein Rücktrittsgesuch vorliegt - https://www.mdr.de/thueringen/thueringen-wahl-ministerpraesident-samstag-ticker-kemmerich-tritt-zurueck100.html . Wenn sich in Thüringen seit der Landtagswahl eine politische Schmierenkomödie an die andere reiht, war und ist weiterhin mit Merkwürdigkeiten zu rechnen. --Iiigel (Diskussion) 19:48, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Und da es hier weiter geht: kann man nicht einmal darauf warten, bis der Rücktritt von der Landtagsverwaltung bestätigt wird und der juristisch-formale Akt, zu dem dann wohl auch (denke, dass das in Thüringen nicht anders sein wird wie in anderen Bundesländern) die Betrauung mit den geschäftsführenden Aufgaben durch die Landtagspräsidentin erfolgt ist --Iiigel (Diskussion) 20:44, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ich frage mich, ob ich gestern in der Zeitung gelesen habe, dass jener (Kemmerich) "vorläufig" nicht zurücktritt. Und ich frage mich, ob jemand erklären könnte, warum der das sollte: Ein Kapitän verlässt ein Schiff nicht, bevor nicht ein anderer Kapitän am Schiff ist. (?) --217.149.170.249 11:52, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Was immer Du am 8. Februar in "der" Zeitung gelesen haben willst: Zum Zeitpunkt Deines Diskussionsbeitrags war Kemmerichs Rücktritt ungeachtet des hinkenden Vergleichs mit dem Kapitän bereits erfolgt.
DIBA --176.94.44.42 13:29, 10. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Amtsinhaber

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Die Liste der Ministerpräsidenten ist eine chronologisch fortlaufende Liste, daher sollten die 1. und 2. Amtszeit Ramelows nicht in einen Eintrag vereinigt werden. --AlexF (Diskussion) 19:03, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so – chronologische Reihenfolge ist hier üblich und sinnvoll. Hab's wiederhergestellt. — Chrisahn (Diskussion) 19:41, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Danke für die Änderung, finde ich ebenfalls richtig. --slg (Diskussion) 20:45, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Zensur gegen Hinweis auf Regierungskrise in Thüringen 2020

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Der Hinweis auf den Artikel Regierungskrise in Thüringen 2020 wird systematisch entfernt, sei keine Verbesserung des Artikels --2003:C6:3717:824C:14FB:D00B:80FB:6A0F 18:17, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wahl

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Aus aktuellem Anlass sollte explizit erwähnt werden, dass in dem für die Wahl einschlägigen § 70 der Landesverfassung von Thüringen nicht vorgegeben ist, dass der Ministerpräsident jemand aus den Reihen des Landtags sein muss. Es kann daher durchaus auch jemand ohne Abgeordnetenmandat sein. 109.43.176.214 20:56, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten