Diskussion:Titularbistum Ulpiana
Vigano - Amtsverlust durch Exkommunikation?
[Quelltext bearbeiten]Zum zweiten Mal wird die Exkommunikation Viganos Anfang Juli 2024 jetzt als Ende der Amtszeit des Titularerzbischofs von Ulpiana eingetragen. Ein Beleg hierfür fehlt. Ich halte das auch nicht für selbstverständlich. Über die Folgen der Exkommunikation regelt das Kirchenrecht:
Can. 1331 - § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1º das eucharistische Opfer und andere Sakramente zu feiern; 2º Sakramente zu empfangen; 3º Sakramentalien zu spenden und andere Zeremonien des liturgischen Kultes zu feiern; 4º irgendeinen aktiven Anteil an den vorgenannten Zelebrationen zu haben; 5º kirchliche Ämter, Aufgaben, Dienste und Funktionen auszuüben; 6º Akte der Leitungsgewalt zu setzen.
Untersagt ist demnach die Ausübung eines kirchlichen Amtes, was nach meinem Verständnis nicht gleichbedeutend mit dem Amtsverlust ist. Das entspräche auch dem Charakter der Exkommunikation als Beugestrafe; denn wenn Vigano zur Einheit mit dem Papst zurückkehrte, müsste die Exkommunikation aufgehoben werden und V. wäre auch wieder berechtigt, die Vollmachten eines Titularerzbischofs auszuüben, eben weil er immer Titularerzbischof von Ulpiana geblieben ist.
Meine kirchenrechtliche Aufassung mag falsch sein; aber dann müsste das bitte belegt werden. Bezeichnenderweise finde sich auf catholic.org gerade kein Hinweis auf ein Ende der Amtszeit.