Diskussion:Triebtäter

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Andrea014 in Abschnitt Nota bene
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Im Rahmen einer Projektarbeit würde mich interessieren, ob es den "Triebtäter" auch im Tierreich gibt. (-- 195.93.60.131 16:54, 3. Aug. 2007 (CEST)).Beantworten


Der Artikel ist ja doch sehr kurz. Vielleicht könnte jemand, der sich im Thema besser auskennt, einiges ergänzen: z.B. seit wann der Triebtäter als Kategorie in Moral und Rechtssprechung aufkam, welchen Wandlungen der Begriff unterlag, und ob es sich beim Triebtäter um einen Menschen handelt, der aufgrund seiner Biologie, seiner Sozialisation oder aufgrund anderer Faktoren kriminelle Handlungen vollzieht. Es gibt ja doch einige Beispiele, bei denen mehrere Dinge zusammen kommen (ist denke hier an den Fall Jürgen Bartsch). Ich halte es auch für möglich, dass der Begriff des Triebtäters zeitweise missbraucht wurde, um bestimmte Gruppen zu kriminalisieren, z.B. Homosexuelle oder Menschen mit sexuellen Beziehungen, die einem rassistisch motivierten "Reinheitskodex" zuwiderliefen. (nicht signierter Beitrag von 178.203.133.91 (Diskussion) 18:38, 24. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Nota bene

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Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht das heilige StGB per Suche nach "trieb" zu durchforsten.

Ergebnis: 65 Treffer, 62 davon hätte ich mit der Suche nach "Betrieb" gefunden, 2 mit der Suche nach "Vertrieb". Die einzige mit den "Trieben" eines Menschen zusammenhängende Erwähnung bietet § 211 Abs. 2 Var. 2, gleichzeitig auch die Einzige Erwähnung von "befriedigen" in diesem Sinne. Ich denke, wir wissen alle woher und welcher Zeit dieser Wortlaut entstammt. Und weiterhin lässt sich schon damit meiner Meinung nach sehr gut belegen, dass der Begriff der Tätertypenlehre entstammt und ein Relikt einer, Achtung Euphemismus, nicht ganz so schönen Zeit deutscher Geschichte entstammt und heute auch schon allein deswegen nichts in der Rechtswissenschaft verloren hat. Von Kriminologie habe ich zu wenig Ahnung. Insbesondere entzieht sich meiner Kenntnis ob dieser Begriff dort oder in der Psychologie gebräuchlich ist. Vielleicht kann der Artikel ja aber auch in den entsprechenden Portalen (insbesondere Medizin/Psychologie) vorgestellt werden und wir werden noch erleuchtet. Herzlichst --AcI (Diskussion) 06:01, 24. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Dass der Begriff im Gesetzbuch nicht zu finden ist, ist doch klar. Der Artikel wird folgerichtig eingeleitet mit "Triebtäter ist ein umgangssprachlicher [!] Begriff für Sexualstraftäter, der in wissenschaftlichen Publikationen keine Verwendung findet." Gleichwohl wird der Begriff z.B. in den Medien gebraucht. Somit ist der Artikel gerechtfertigt und dient der Einordnung und Abgrenzung. Gegen eine Erweiterung des Artikels durch eine kritische Würdigung des Begriffs spricht nichts. --Dr. Skinner (Diskussion) 10:17, 24. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Die Rechtfertigung des Artikels wollte ich auch mit keinem Wort in Frage gestellt haben. Ist dies so rübergekommen? Wenn dem so sein sollte, bitte ich das zu entschuldigen @Dr. Skinner. Ich werde dann in Zukunft versuchen mich präziser auszudrücken. Dass gegen eine Erweiterung des Artikels nicht spricht, freut mich zu lesen. Die Fragen, die ich eigentlich stellen wollte, aber deren Inhalt nur durch Auslegung meines Textes zu ermitteln gewesen wäre (mea culpa, das hätte ich wohl wirklich deutlicher schreiben können und sollen) waren:
1. Ist diese Information hilfreich, so sie ausdrücklich im Artikel aufgenommen wird (ich denke ja offensichtlich, dass dem so sei)? Der Begriff, beziehungsweise dieser Tätertypus, findet ja eben doch Erwähnung im Gesetz und das gerade in der einzigen Vorschrift mit Punktstrafe (also ohne Strafzumessungsmöglichkeiten, zumindest dem Wortlaut nach), nämlich in § 211 StGB, vulgo: Mord.
2. Wenn 1. mit ja zu beantworten ist: Wo ist dies am besten im Artikel unterzubringen? Mehrere Möglichkeiten sind für mich denkbar:
a) Bereits in der Einleitung als Verdeutlichung, dass dieser Begriff zumindest heute Umgangssprache ist und seine Ursprünge in einem antiquierten Verständnis von Strafgründen hat, welches insbesondere in der NS-Zeit aktuell war.
b) Im Abschnitt Begriff um zu unterstreichen, dass und warum der Begriff nicht in der Wissenschaft verwendet wird und insbesondere warum die Verwendung des Begriffes eigentlich nur eine Perpetuierung und Repetition von NS-Ideologie und Vorstellungen darstellt.
c) In einem eigenen Abschnitt, der dann möglicherweise als "Begriffskritik" betitelt werden könnte. In diesem könnte dann auch dargelegt werden, warum der Begriff zwar umgangssprachlich, also allgemein bekannt ist, aber eben genau in der Wissenschaft nicht verwendet wird. Dies ist ja gerade der Fall, weil die Tätertypenlehre (Gott oder wem auch immer sei Dank) überholt ist und auch aufs schärfste kritisiert wird.
Da aber insbesondere eine Veränderung der Einleitung mir eine Option zu sein scheint, wollte ich nicht einfach so irgendwas rummalen, sondern zunächst nachfragen, ob und wo eine etwaige Änderung beziehungsweise Erweiterung des Artikels erfolgen kann oder soll. Ich habe wenig Lust darauf Zeit und Mühe in Formulierungsversuche beziehungsweise die Anpassung des Artikels zu investieren, die dann revertiert wird. Ich bin zumindest was das aktive Bearbeiten von Artikeln angeht, auch noch neu und frage daher lieber einmal zu viel als zu wenig und hatte die Hoffnung, dass dies nicht als störend empfunden wird. Herzlichst --AcI (Diskussion) 18:31, 24. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Das Wichtigste wird sein, etwaige Veränderungen genauestens zu belegen (Quelle mit Seitenangabe). Wenn ich dein Anliegen richtig verstehe, könnte dazu ein klarer Satz unter "Begriff" ausreichend sein. Und ein Formulierungsversuch wird es immer sein, da hier in Wikipedia nichts in Stein gemeisselt bleibt. --Dr. Skinner (Diskussion) 00:03, 25. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Dank an AcI für diese fundiert reflektierten Überlegungen! Wenn Du gut belegen kannst, wäre ich dafür, schon im Intro zu erwähnen, dass dieser Begriff
  1. nur im Mordparagrafen des StGB Verwendung findet und
  2. welche Wurzeln er hat.
Im Intro deshalb, weil vermutlich nicht selten nur das gelesen wird und die Schriebtäter wissen sollten, woher das von ihnen und dem sog. Volk so lustvoll verwendete Wort kommt und welche nicht immer bewussten Gelüste mit dieser Vorliebe verknüpft sind.
Zusätzlich fände ich einen Abschnitt Begriffskritik klasse, in dem ausführlicher dargelegt würde, was es mit dieser Vokabel auf sich hat.
Und ja, die Tätertypologien haben ihr Unwesen getrieben und für viel Verwirrung gesorgt, waren in der Kriminologie gleichwohl ein wichtiges Kapitel ihrer noch immer so jungen Geschichte.
Literaturtipp: Monika Frommel: Die Bedeutung der Tätertypenlehre bei der Entstehung des § 211 StGB im Jahre 1941. In: Juristenzeitung (JZ). 1980, ISSN 0022-6882, S. 559–564, JSTOR:20814807.
MfG --Andrea (Diskussion) 08:30, 25. Feb. 2022 (CET)Beantworten