Diskussion:Ulrich Küchl/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Walderer in Abschnitt Neubeginn - Ende des Edit-Wars
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Diverse Diskussionen

Zu dem Foto: Der Dorfpfarrer Küchl als Nikolaus verkleidet! Was soll das? (-- Walderer 16:56, 28. Mai 2008 (CEST))

Zu "Walderer": Vielleicht solltest du dich informieren, dass Äbte und Pröpste infuliert sind - also das Recht haben Pontifikalien zu nutzen. Es ist jedoch selten, dass hohen Herren in der katholischen Kirche sich als Dorfpfarrer unters Volk mischen.....anscheinend versteht dieser "Dorfpfarrer" was es heißt Seelsorger zu sein.... (nicht signierter Beitrag von 80.121.86.44 (Diskussion) )

Küchl war nie Abt oder Propst eines real existierenden Klosters. Er wurde 1976 vom Bischof von St. Pölten zum Dorfpfarrer von Eisgarn und Eggern ernannt. Mit diesem Amt des Pfarrers von Eisgarn ist der Titel "Propst" verbunden. Dieser Titel berechtigte ihn dazu, die Pontifikalien zu gebrauchen. Wenn er klug gewesen wäre, hätte er jedoch darauf verzichtet. Es passt einfach nicht, wenn jemand, der kein Ordinarius oder Jurisdiktionsträger ist mit Infel und Pedum herumstolziert - in welchem Jahrhundert leben wir eigentlich? Im Übrigen: Ob Küchl jetzt, da er als Pfarrer abgesetzt ist, noch das Recht auf den Gebrauch der Pontifikalien hat, müsste man bei Bischof Küng erfragen. (--Walderer 19:45, 29. Mai 2008 (CEST))

ad Walderer: das Stift ist eine real existierende Propstei mit Chorherren - das ist schwer zu leugnen....und der Pfarrer ist nicht Titular-propst, wie du behauptest. Wenn er auf die Pontifikalien verzichtet hätte sollen, dann sollten die Weihbischöfe auch darauf verzichten, da sie ja auch keine Ordinarien sind und keine Jurisdiktion ausüben....lieber besser vorher informieren (nicht signierter Beitrag von 80.121.80.131 (Diskussion) )

Fakt ist: Es gibt kein Kloster mit darin lebenden Mitgliedern in Eisgarn! Die sogenannte "Propstei" existiert hauptsächlich in der Phantasie des Ulrich Küchl und wird demnächst durch den zuständigen Diözesanbischof endgültig für nicht existent erklärt. Warts nur ab mein lieber Anonymus ! Im Übrigen bleibe ich dabei: Es ist lächerlich und überhaupt nicht zeitgemäss, wenn ein einfacher Dorfpfarrer sich mit Pontifikalien schmückt, auch wenn er - früher einmal - grundsätzlich dazu berechtigt war!! (--Walderer 21:37, 29. Mai 2008 (CEST))

Nach dem Nachtrag von Quellenangaben, bitte ich eine sachliche Diskussion. Hendrik Carneval 15. Juni 2008

zu Walderer: Wenn du etwas beitragen willst, bitte nicht auf so eine Art und Weise! Die Absetzung Küchls als Pfarrer gehört zur "Causa St. Pölten" und nicht unter "kirchliche Auszeichnungen und Ämter". Sie haben anscheinend ein rießen Problem mit meinem Artikel. Danke für dein Verständnis. Hendrik Carneval 22:04 15.Juni 2008

Unter "Ämter" gehört freilich die Absetzung ebenso wie die Einsetzung in ein Amt. Deine gemeinsame Rubrik "Auszeichnungen und Ämter" ist allerdings etwas grenzwertig. Ich werde das gelegentlich wieder nach meinen Vorstellungen ändern. Es ist ein völlig unspektakuläres, alltägliches Geschehen, dass Wiki-Artikel geändert werden. Welches Problem hast Du damit? Im Übrigen: Wenn Du wert drauf legst, Küchl nicht nur als Musiker, sondern auch als Priester zu bezeichnen, gehört der Hinweis auf seine Suspendierung selbstverständlich auch zu den einleitenden Worten. Bis demnächst!(--Walderer 22:23, 15. Jun. 2008 (CEST))

Ich würde dich bitten in Zukunft willkürliche Änderungen meines Artikels zu unterlassen. Wenn du ein Problem mit meinem Artikel hast, brauchst du sie auch nicht lesen... ich lade dich gerne ein etwas beizutragen, aber sarkastische Änderungen, wie "sog. Propst von Eisgarn" lasse ich nicht gelten. Bis demnächst! Hendrik Carneval 22:16 17.Juni 2008

Akteneineinsicht

Das kirchliche Verfahren gegen Propst Küchl betreffend ist folgender Satz unrichtig und wird daher entfernt: "Im Rahmen dieses Verfahrens wurde den Beschuldigten die Akteneinsicht und die Möglichkeit einer Verteidigung verweigert." Mir liegt nämlich ein persönliches Schreiben eines Zeugen (KR Wilfried Scherner) vor (datiert mit 31.07.2008), der wörtlich kundgibt: "Ich selbst war Zeuge, wie Dr. Küng dem Prälaten Propst Küchl Akteneinsicht in die Vorhaltungen gewähren wollte." - Josef Spindelböck 11:55, 5. Aug. 2008 (CEST)

Ich erhielt heute (14.08.2008) ein weiteres, zur obigen Aussage im Widerspruch stehendes Schreiben von KR Wilfried Scherner, datiert vom 11.08.2008, wo er wörtlich angibt: "Ich ... stelle fest, dass dem Hwstn. Herrn Prl. Küchl keine Akteneinsicht gewährt wurde. Dafür bin ich Zeuge, weil ich bei der gegenständlichen Weigerung von DDr. Küng, Prl. Küchl Akteneinsicht zu gewähren, persönlich mit einem zweiten Zeugen anwesend war." - Josef Spindelböck 09:34, 14. Aug. 2008 (CEST)
KR Ing. Wilfried Scherner schrieb mir weiter (datiert mit 11.08.2008): "Ich muss ... mit aller Entschiedenheit von Ihnen verlangen, die von Ihnen veranlasste Änderung im Eintrag der Biographie von Prl. Küchl bei 'wikipedia' umgehendst, das heißt innerhalb von drei Tagen, rückgängig zu machen. Sollten Sie dazu nicht bereit oder auch nur säumig sein, würde ich mich gezwungen sehen, gerichtlich gegen Sie vorzugehen." - Josef Spindelböck 10:34, 14. Aug. 2008 (CEST)

S.g. Herr Prof. Spindelböck! Herzlichen Dank für die Richtigstellung. Es ist durchaus ein Unterschied, ob Dr. Küng Prälat Küchl Akteneinsicht geben wollte und ob es tatsächlich zur Akteneinsicht kam. Es ist sehr bedenklich einem Menschen das elementare Recht auf Verteidigung zu verweigern. Akteneinsicht nur zu gewähren, wenn man auf dieses fundamentale Recht verzichtet ist moralisch sehr fragwürdig. Als Moraltheologe müssten Sie es eigentlich wissen! Ich finde die Causa St. Pölten kirchenpolitisch höchst interessant – aber ich Bitte durchaus um Objektivität und um Sachlichkeit. Hendrik Carneval 14:14, 15. August 2008

Propst Küchl hat mir nun die relevanten Passagen des ihn betreffenden bischöflichen Dekrets (Zl. 0-1084/07) zur Verfügung gestellt, aus dem ich im Sinn einer möglichst wahrheitsgemäßen Darstellung jene Passagen zitiere, die eine ihm verweigerte Akteneinsicht betreffen. Bischof Klaus Küng schreibt wörtlich: "Gemäß c. 1720 CIC wurde Ulrich Küchl die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Beschuldigung und Einsicht in die vorliegenden Beweismittel gewährt. Ulrich Küchl erschien am 5. Juni 2007 zur Akteneinsicht, verzichtete jedoch auf die Einsichtnahme, als von ihm der Verschwiegenheitseid geleistet werden sollte. Von der ihm bis zum 8. Juni 2007 eingeräumten Frist, doch nach Ablage des Verschwiegenheitseides in die Akten Einsicht zu nehmen, machte er keinen Gebrauch. ... Gemäß c. 1720 CIC wurde Ulrich Küchl am 29. Mai 2007 ordnungsgemäß für den 5. Juni 2007 geladen zur Bekanntgabe der Anklage und der Beweise. Zu diesem Termin erschien er mit einer Begleitperson, die weder als sein Anwalt fungierte noch sonst in irgendeiner Weise amtlich mit der vorliegenden Sache in Verbindung stand. In analoger Anwendung des c. 1455 §3 CIC wurde Herrn Prälat Küchl ein Verschwiegenheitseid abverlangt. Das Erfordernis dieses Eides war schon deshalb unabdingbar, weil die Begleitperson bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit durch Publikationen Streit und Ärgernis in der Diözese hervorgerufen hatte. Ulrich Küchl wollte auch nach ausführlichen Erklärungsversuchen den Verschwiegenheitseid nicht ablegen; daher musste ihm vor allem zum Schutz für die beteiligten Zeugen die Einsicht in die Akten verweigert werden." - Josef Spindelböck 10:12, 20. Aug. 2008 (CEST)

Artikelsperre

Der Artikel wurde von mir wegen eines Hinweises auf der Vandalismusmeldung wegen eines Edit-Wars für die Dauer von viere Wochen gesperrt. Ab hier besteht nun die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu diskutieren. Sofern diese erreicht ist, könnt ihr bei mir oder unter Entsperrwünsche eine Mitteilung hinterlassen. Hinweise auf meiner Diskussionsseite im Tenor "Sperrung in der falschen Version" sind nicht nötig: für irgend jemanden ist es immer die falsche Version. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 09:49, 10. Sep. 2008 (CEST)

Ich bin sehr dankbar, dass mein Artikel vorübergehend gesperrt wurde. Gewisse Autoren scheuen sich vor nichts zurück und versuchen mit aller Macht Falschmeldungen und irreführende Behauptungen in meinem Artikel zu verarbeiten! Meine Recherche basiert auf Fakten und auf Originaldokumente. Wer Probleme damit hat, soll sich woanders austoben. Anscheinend sind manche Autoren wie Justitius bereit bis in die späte Nacht subjektive Änderungen vor zu nehmen. Hendrik 10.09
Angesichts des erkenntnistheoretisch untersuchungswürdigen Fanatismus einzelner bei ihrem Versuch, einen kirchenrechtlich vorbestraften Prälaten von allem freizusprechen, wird es schwer sein, eine gemeinsame Lösung zu finden. Mein Vorschlag wäre daher, die Passagen über den Fall St. Pölten in einen eigenen Artikel auszulagern und das Herumändern beim Artikel des Herrn Prälaten selbst zu beenden. Es möge dann genügen, nur noch zu erwähnen, daß er in diese Geschichten involviert war und daß die ganze Sache aus eigenem Antrieb vor staatlichen Gerichten landete und schließlich sogar beim Papst, der in Übereinstimmung mit den vor den staatlichen Gerichten öffentlich herausgefundenen Erkenntnissen und in Bestätigung sämtlicher Maßnahmen des zuständigen kirchlichen Richters (= des Diözesanbischofs) auch die zeitweilige Suspension des Prälaten vom Priesteramt unwiderrufliche bestätigte. Wer diese Rechtsfakten leugnet, kann sachlich nicht mehr ernstgenommen werden. Justitius 12:45 13. September 2008

Löschung?

Also ich wäre ja für eine Löschung des Artikels. Küchl ist einfach sowas von out, dass man sich einen Wiki-Artikel besser sparen sollte. Man kann ja schliesslich auch nicht jeden Dorfpfarrer mit ausgeprägter Neigung zum Pontifikal-Fetischismus grossspurig zur Geltung bringen. Hört doch endlich auf, diesem Herrn eine Bedeutung zuzumessen, die er niemals hatte und in Zukunft auch nicht haben wird!! Er hat endgültig verloren und sollte dies auch verdammt noch mal akzeptieren! (Walderer 22:19, 10. Sep. 2008 (CEST))

Eine Löschung lässt sich kaum begründen. In St. Pölten wurde tatsächlich Kirchengeschichte geschrieben, wie immer man die Vorgänge bewertet. Außerdem ist Prälat Küchl unabhängig davon von Relevanz, auch als Musiker! - Josef Spindelböck 23:37, 10. Sep. 2008 (CEST)

Es müsste halt - zumindest von Seiten der Kirchenobrigkeit - mal eine eindeutige Stellungnahme erfolgen. Ist es möglich, dass ein suspendierter Priester noch "Propst" eines sog. "Stiftes" ist? Ich habe mich in dieser Frage auch schon an die Diözese St. Pölten gewandt, aber überhaupt keine Antwort bekommen. Herr Küchl befindet sich offensichtlich in einer kirchenrechtlichen Nische, die wohl auch der Diözesanbischof bisher nicht tangieren wollte. Aber so kann es doch nicht weitergehen! Herr Bischof Küng muss endlich einmal Nägel mit Köpfen machen, ansonsten stellt er sich selbst in Frage. (Walderer 23:57, 10. Sep. 2008 (CEST))

Eine Löschung des Artikels würde das Problem nicht lösen. Wer die Wahrheit nicht verkraftet ist arm. In St. Pölten wurde tatsächlich Kirchengeschichte kirchenpolitisch geschrieben. Faktum. Prälat Küchl genießt als Propst von Eisgarn einen guten Ruf. Was in St. Pölten betrieben wurde ist Rufmord. Und abgesehen davon, wie man den Propst Küchl subjektiv einschätzen mag, hat er doch für das Waldviertel viel geleistet und als Musiker ist er von Bedeutung.

Hendrik Carneval 11.09 um 09:15

"Küchl genießt... einen guten Ruf" und "In St. Pölten wurde tatsächlich Kirchengeschichte geschrieben". Ja ne, ist klar... Wer mal bei google den "Ulrich Küchl" eingibt, wird jede Menge Hinweise auf den "guten Ruf" des Herrn Küchl finden, da reiht sich eine peinliche homosexuelle Schmudel-(Kirchen-)Geschichte an die andere. Wie krank muss man eigentlich sein, um diese Tatsachen nicht wahrzunehmen? Küchl ist defintiv nicht mehr rehabilitierbar, deshalb wäre eine Löschung des Artikels für alle Beteiligten die sauberste Lösung! (Walderer 22:24, 11. Sep. 2008 (CEST))

Walderer, Deine Argumntation ist völlig an der Sachlage vorbei: Küchl ist und bleibt als (ehemaliger) Würdenträger der Kirche relevant. Daher mein Rat: Widme dich den inhaltlichen Dingen des Artikels. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 23:01, 11. Sep. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Wo st 01 (Di / ± / MP) 23:01, 11. Sep. 2008 (CEST)

Der Inhalt des Artikels ist für mein Dafürhalten an den Haaren herbeigezogen und deshalb entberlich. Küchl ist meines Erachtens eben kein (ehemaliger) relevanter "Würdenträger" der kath. Kirche, sondern lediglich ein sich selbst überschätzender schlichter Dorfpfarrer!! (Walderer 23:21, 11. Sep. 2008 (CEST))

Edit-War

Willkürliche Änderungen von den anonymen Benutzern Walderer und Justitius werden nicht ernst genommen, da ihre schädigende Absichten schon längst bestätigt wurden. Die Einzelnachweise können nachgelesen werden und müssen nicht extra im Artikel verarbeitet werden. Mein Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert worden. Wer dazu beitragen will ist herzlich eingeladen. Änderungen a la Walderer/Justitius sind nicht erwünscht. Der Autor, 11 November 2008

Kaum hat der Fasching angefangen, macht sich unser Karnevalist in die Hose. Ihr könnt ja eure Version der Wahrheit in irgendwelchen Druckerzeugnissen, die keiner lesen will, verbreiten. Aber hier werden wir dafür sorgen, dass ihr hin und wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommt. --Walderer 21:09, 11. Nov. 2008 (CET)

Schiefes Licht.

Wenn W. Rothe, der ja in die Causa direkt involviert ist, mit 2 Veröffentlichungen in der Literaturliste aufscheint, so ist das äußerst bedenklich. Zabia 17:17, 1. Jul. 2009 (CEST)


Dieser Artikel gehört als ganzes gelöscht. Die Bedeutung von Herrn Küchl und Herrn Rothe (der diesen Artikel pflegt) ist abgesehen von den unwürdigen Ereignissen in St. Pölten praktisch "NULL". Dieser Artikel ist voller Verdrehungen und Schönfärbereien zu Gunsten Küchl. --84.112.35.254 00:15, 30. Jul. 2009 (CEST)

Entfernung nicht belegter Behauptungen

der folgende text ist mit nichts belegt und deutlich subjektiv gefärbt, wird deshalb gelöscht: “Ein von der Kleruskongregation vorgelegter Dekretentwurf wurde am 28. Januar 2008 von Papst Benedikt XVI. "in forma specifica" approbiert, am 5. März 2008 von der Kleruskongregation als Dekret erlassen, aber erst am 21. November 2008 vom Apostolischen Nuntius im Original überreicht. In der Causa St. Pölten sah sich die Kleruskongregation gezwungen, den Papst um ein besonderes Mandat zu ersuchen, um die Rekurse von Küchl und Rothe auf eine andere als die vom Kirchenrecht vorgesehene Weise und unter teilweiser Außerkraftsetzung des Kanonischen Rechts zu erledigen. Gemäß Art. 126 des "Regolamento della Curia Romana" musste dazu die Kongregation den Papst um eine Approbation "in forma specifica" bitten, um die Causa, die sich über drei Jahre hinzog, zu einem Ende zu bringen. Im gegenständlichen Dekret werden die "Verfügungen" von Bischof Klaus Küng "endgültig bestätigt", alle eingebrachten Rekurse "nicht angenommen" und die Konfliktparteien zu einer "von christlicher Liebe inspirierten Harmonie" aufgefordert. Weiters verlangt das Dekret, dass Prälat Küchl und Rothe "die innere Ruhe finden mögen" und ihnen ein "fruchtbares priesterliches Leben" ermöglicht werden solle.”

bei revert bitte quellen angeben und alles sauber belegen!

ansonsten: mensch hendrik, alter haudegen, hab dich schon vermisst, wie läufts denn so bei dir? alles im grünen bereich? lg -- Walderer 17:36, 12. Dez. 2009 (CET)


- alle Fakten sind im Buch "Die Wahrheit der Ehre" nachzulesen. Seit kurzem ist die Italienische Version ebenfalls erschienen! Hendrik Carneval (22:19, 13. Dez. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

wie schön, dass jetzt endlich auch die italiener in den genuss eurer wahrheit kommen - da haben die ja jetzt wirklich lange genug drauf gewartet. falls du gut genug zahlst, übersetzte ich euch das zeug auch ins chinesische...

zu den gelöschten passagen: wir wissen, dass du und einige auserwählte um expropst küchl eine ganz exklusive vorstellung davon haben, was die wahrheit ist und das sei euch wirklich auch gegönnt! nur ist das halt eine absolute mindermeinung und die kann man auf der wikipedia nicht einfach zur herrschenden meinung erklären. was von diesem machwerk "der wahrheit die ehre" zu halten ist und was der zuständige bischof dazu zu sagt, erfährt man u. a. hier:

http://www.internetpfarre.de/alexander_pytlik_interessenkonflikte_krenn_kueng_kreuznet_poelten.htm

http://www.internetpfarre.de/blog/archives/191-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-II-DER-MANIPULATIONSVERSUCH-VON-REINHARD-DOERNER-UND-GABRIELE-WASTE.html

http://www.internetpfarre.de/blog/archives/190-DER-WAHRHEIT-DIE-EHRE-IN-ST.-POELTEN-OFFIZIELLE-ZURUECKWEISUNGEN-DURCH-BISCHOF-KLAUS-KUENG.html%22

für den diözesanbischof und die kurie in rom betreffende unterstellungen ist hier kein platz. wenn du ein problem mit der kirchlichen obrigkeit hast, dann kläre das bitte intern.

ansonsten: wie gefällt dir dein neuer job in münchen? bist du ausgelastet? lg -- Walderer 15:18, 14. Dez. 2009 (CET)


- Dr. Pytlik wurde längst als "Un"rechtsberater des damaligen Visitators entlarvt. Für diesen Artikel ist für ihn kein Platz. Sorry! Wenn die Kurie den Papst um eine Approbation "in forma specifica" bittet und das Regolamento anwendet, habe ich kein Problem damit. Bleiben wir aber bei den Tatsachen, dass in der Causa St. Pölten das Kirchenrecht ausgeschaltet werden musste. Da kann ein Dr. Pytlik noch so viel dagegen schreiben.....das Buch spricht von Tatsachen, der liebe Internetpastor von Rechtsverdrehungen..... -- Hendrik Carneval 17:06, 14. Dez. 2009 (CET)

wie schon einmal gesagt: würdest du bitte - gefälligst - deine kirchenrechtlichen probleme woanders klären! hier ist nicht der ort dafür! -- Walderer 17:29, 14. Dez. 2009 (CET)

- meine Recherchen entsprechen der Wahrheit UND sind belegbar! Wenn Du, lieber Walderer, ein Problem damit hast, beschwer Dich woanders, oder kümmere Dich um andere Dinge in der Weltgeschichte. -- Hendrik Carneval 17:53, 14. Dez. 2009 (CET)

kümmere du dich lieber mal um deine schäfchen in münchen-perlach. ich bin momentan krankgeschrieben und kann mich deshalb so intensiv der wikipedia widmen! lieber hendrik, du bist ja noch nicht mal in der lage, das vielzitierte buch "der wahrheit die ehre" sauber zu benennen. oben schreibst du was von "die wahrheit der ehre" - mann, mann! wenn das kein freudscher verspecher ist! ansonsten gilt das, was ich vorher schon geschrieben habe! -- Walderer 18:07, 14. Dez. 2009 (CET)

Seitensperre

Die Seite ist für 1 Monat vollgesperrt. Gratulation. Über einen üblichen temporären Schreibentzug für die beteiligten Benutzer sehe ich noch hinweg, betrachtet euch aber als verwarnt. --Gleiberg 18:21, 14. Dez. 2009 (CET)

- lieber Walderer, ich bin bereit mit Dir hier auf der Diskussionsseite zu diskutieren. Beweise Du einmal, dass in der Causa St. Pölten das Kirchenrecht nicht ausgeschaltet werden musste....dann können wir weiter reden. Alles andere ist zweitrangig. Wenn Du Dich hier so weiter aufführst, werden wir beide einen Schreibentzug erhalten, so krank wirst Du doch nicht sein...... Bleiben wir einfach bei Tatsachen! -- Hendrik Carneval 19:13, 14. Dez. 2009 (CET)
lieber hendrik. es rührt mich, dass du dir gedanken um meine gesundheit machst. es ist zwar ein neurologisches problem (nerv gequetscht), aber es ist mein rechtes füsschen das lahmt, nicht der kopf! noch ein paar wochen fusserotik mit der hübschen krankengymnastin und das füsschen wird wieder in ordnung sein.

zu unserer diskussion: ich kann und will hier keine auseinandersetzung über das kirchenrecht liefern. weder bin ich ausgebildeter kirchenrechtler wie du, noch liegen mir die zur rede stehenden dekrete aus rom und st. pölten, betreffend den expropst küchl vor. auch das schlaue buch über ehre und wahrheit kenne ich nicht und will ich auch nicht kennenlernen! es geht nach meinem dafürhalten da drum, ob du hier eine absolute mindermeinung vertreten darfst oder nicht. ich würde dir ja - im hinblick auf eine einigung - soweit entgegenkommen, dass deine, oder eure sicht der dinge durchaus im artikel drin stehen dürfte, aber es müsste eben auch und gerade die herrschende meinung der kirche zu diesem skandal deutlich gemacht werden! und dann müsste halt auch dieser unschöne ton raus und diese pauschalen unterstellungen. man kann nicht einfach (wenn auch indirekt) die halbe römische kurie, den diözesanbischof von st. pölten und dessen mitarbeiter als lügner, rechtsverdreher und mithin also klerikale ganoven bezeichnen. das geht wirklich nicht! es geht auch nicht an, dass propst küchl hier als opferlamm gefeiert wird. er arbeitet selber fleissig an diesem opfermythos, doch tatsache ist: er ist "täter" in diesem unsäglichen sog. st. pöltener homo-sumpf! er wurde für sein verhalten mit kirchenstrafen belegt und ist noch heute von jeglichem priesterlichen dienst suspendiert. und selbst in der gegenwart tritt er weiterhin als "täter" in erscheinung und verhält sich rechtswidrig. ich erinnere da nur an den fall reinprechtspölla. der dortige pfarradministrator (und ehem. kanonikus von eisgarn) hatte ihn als suspendierten priester zelebrieren lassen (oder gar pontifizieren?). bischof küng hat unverzüglich reagiert und diesen pfarrherrn und exkanoniker samt roter mozetta und birett umgehend in seine sizilianische heimatdiözese abgeschoben.

jetzt doch noch ein wort zum kirchenrecht. kannst du mir als kirchenrechtler mal erklären, wo in diesem fall das kirchenrecht ausgeschaltet wurde? was wurde da "umgangen"? es gehört doch meiner einschätzung nach gerade zum wesen des kanonischen rechts, dass da der papst als oberhaupt drübersteht und jederzeit nach belieben "recht setzen" kann. wenn der papst also von dieser möglichkeit gebrauch macht, dann handelt er doch ganz "gesetzeskonform". ich will das ganze aber nicht zu sehr vertiefen, das war nur eine frage an dich als den experten.

ich freue mich auf eine fruchtbare diskussion. lg -- Walderer 16:05, 15. Dez. 2009 (CET)

Wie Du sehr richtig festgestellt hast, ist der Heilige Vater oberster Jurisdiktionsträger und kann kirchliches Recht jederzeit außer Kraft setzen und ausschalten und neues Recht setzen. Das hat er ja getan, nachdem ihn die Kurie gemäss Art. 126 RGCR darum gebeten hatte. Der Grund wieso dieser Weg von der Kurie gewählt wurde, kann man im RGCR nachlesen!
Ich selber habe nie die Worte "Lügner, Rechtsverdreher und kirchliche Ganoven" verwendet.
Ich ersuche Dich im Sinne einer sachlichen Diskussion, den Hwstn. Herrn Prälaten nicht mit derartig unflätigen Äusserungen zu beleidigen, wie Du es bisher getan hast. Ich darf Dich darauf hinweisen, dass der Heilige Vater den Herrn Prälaten niemals als Täter in einem unsäglichen Homo-Sumpf bezeichnet hat, sondern ihn weiterhin im Päpstlichen Jahrbuch als "Praelatus Suae Sanctitatis" bezeichnet. Weiters wird er von Bischof Küng als emeritierten Propst und als Prälat geführt.
Wenn Du der Meinung bist, "das schlaue Buch über Ehre und Wahrheit" nicht kennen zu müssen, so respektiere ich das, kann Dich dann aber als kompetenten Diskussionspartner nicht ganz ernst nehmen, noch dazu, wo Du weder "ausgebildeter Kirchenrechtler" bist, noch "die zur Rede stehenden Dekrete" im Wortlaut kennst.
Natürlich werde ich Dich auch in Zukunft als Mitchristen respektieren. Gruß, -- Hendrik Carneval 21:19, 15. Dez. 2009 (CET)
lieber hendrik (oder soll ich hochwürdiger herr sagen?)! bist du mir böse? deine letzten zeilen an mich klangen ja gar nicht freundlich. solange kein veritabler kirchenrechtler hier aufkreuzt, wirst du jedoch mit mir vorlieb nehmen müssen. immerhin willst du mich ja als "mitchristen" auch in zukunft respektieren. naja, das ist ja auch schon was! was die dekrete betrifft: du hast sie doch im orginal oder in kopie vor der nase liegen. scan sie ein und stelle sie ins netz oder schreib hier gelegentlich mal den wortlaut rein, dann können wir uns ja in aller ruhe darüber unterhalten. und: wir würden auch erfahren, aus genau welchem grund der hochwürdigste herr prälat und seine gnaden unser hochgeschätzter kirchenmusikus küchl die suspendierung vom priesterlichen dienst kassiert hat. es wird ja keine lapalie gewesen sein, die suspendierung ist eine schwere strafe, könnte man nur mehr noch mit der exkommunikation toppen, aber die wünschen wir ihm beide nicht. also hendrik, mach mal! im ürbigen: was soll diese auflistung von titeln für den herrn expropst? diese titel, seine rote seidenmozetta und das goldene pectorale nützen ihm jetzt auch nichts mehr: er darf nicht mehr zelebrieren! wenn er sich weiterhin so ungeschickt und widerrechtlich verhält, wie beispielsweise in reinprechtspölla, bleibt er bis ans lebensende von jeglichem priesterlichen dienst suspendiert.

es bleibt dabei: du machst dem hl. stuhl unterstellungen: In der Causa St. Pölten sah sich die Kleruskongregation gezwungen, den Papst um ein besonderes Mandat zu ersuchen, um die Rekurse von Küchl und Rothe auf eine andere als die vom Kirchenrecht vorgesehene Weise und unter teilweiser Außerkraftsetzung des Kanonischen Rechts zu erledigen. ‘Gemäß Art. 126 des "Regolamento della Curia Romana" musste dazu die Kongregation den Papst um eine Approbation "in forma specifica" bitten, um die Causa, die sich über drei Jahre hinzog, zu einem Ende zu bringen’. was heisst hier die "kleruskongregation sah sich gezwungen"; "als eine andere als vom kirchenrecht vorgesehene weise" und "zu einem ende zu bringen" das ist deine interpretation der dinge und beileibe keine objektive darstellung des sachverhalts. ausserdem: du hast oben hier auf dieser diskussionsseite ein ziemlich krasses statement zum mitarbeiter des apostl. visitators abgeliefert: Dr. Pytlik wurde längst als "Un"rechtsberater des damaligen Visitators entlarvt. für heute solls genug sein, lieber hendrik. lg --Walderer 14:51, 16. Dez. 2009 (CET)

Die Kleruskongregation hätte einen ordentlichen Prozess verlangen können, wie dies schon in anderen vergleichbaren Fällen geschehen ist. Für die Kongregation blieb nur noch ein Weg um die Causa zu einem „ordentlichen“ Abschluss zu bringen. Bedenken wir bitte, dass es in der Causa St. Pölten keinen ordentlichen Gerichtsverfahren gegeben hat. Es gab keine Verurteilungen der ehemaligen Seminarleiter! Somit waren die „Vorwürfe“ von Bischof Küng von vornherein wackelig. Die Kongregation hätte ein Strafprozess gegen die Seminarleiter einleiten können – vorausgesetzt die beiden hätten sich schuldig gemacht....statt dessen wurde keine kirchenrechtliche Lösung gefunden, sondern die Kurie wollte mit dem Fall St. Pölten gar nichts zu tun haben. Das Ergebnis kennen wir ja – die Geschäftsordnung der Kurie (Art. 126) muss in Anspruch genommen werden. Tatsache bleibt, dass der Fall St. Pölten bis heute nicht aus-judiziert wurde. Die Wahrheit kann man halt nicht beliebig ändern....-- Hendrik Carneval 17:15, 16. Dez. 2009 (CET)
und wem gibst du jetzt die schuld, lieber hendrik? der kurie in rom? dem diözesanbischof küng? oder dem hl. vater? wer hat denn hier die "wahrheit" verdreht? -- Walderer 17:45, 16. Dez. 2009 (CET)

Wer die Schuld trägt sei dahingestellt! Die Causa St. Pölten ist eine kirchenpolitische Tragödie. Tatsache ist, dass Art. 126 nur dann angewendet wird, wenn das gewünschte Ergebnis auf "normalem" kirchlichen Rechtsweg nicht erreicht werden kann....das bedarf keiner Interpretation. Auf dieser Ebene gibt es keine Diskussion mehr.-- Hendrik Carneval 21:50, 16. Dez. 2009 (CET)

lieber hendrik, wie soll es jetzt mit uns weitergehen? du hältst mir vor, dass ich die zur rede stehenden dekrete nicht kenne, weigerst dich aber gleichzeitig tapfer, mir ihren wortlaut zugänglich zu machen. soweit ich weiss, sind die dekrete ja nicht mal im "buch der wahrheit" überliefert. ohne diese dekrete können wir uns hier aber nicht auf augenhöhe duellieren. ich weiss nicht, was genau der diözesanbischof und der hl. vater da reingepinselt haben. du schon. wie sollen wir mit diesem ungleichverhältnis weiter diskutieren? einen schönen abend wünscht dir -- Walderer 18:06, 17. Dez. 2009 (CET)

Der genaue Wortlaut ist im Buch nachzulesen. -- Hendrik Carneval 19:50, 16. Dez. 2009 (CET)

der genaue wortlaut? sind sämtliche dekrete auch in kopie abgedruckt? lg -- Walderer 20:00, 17. Dez. 2009 (CET)
ach hendrik, wie die zeit vergeht; jetzt steht schon bald das hochfest der geburt unseres erlösers vor der tür und wir beide sind noch nicht so recht vorangekommen mit unsrer diskussion. aber immerhin: es ist zu keiner eskalation gekommen. alles blieb ja im rahmen dessen, was wir voneinander schon gewohnt sind. noch mal zu den dekreten: ich kann mir nicht vorstellen, dass die dekrete im buch der wahrheit abgedruckt sind. ich bestell es mir morgen mal in einer buchhandlung zur ansicht und blättere es durch. kaufen will ich es mir nicht. da sind mir diese 15 euros, die es glaub ich kostet einfach zu schade. da kauf ich doch von dem geld lieber einen blumenstrauss für meine reizende krankengymnstin oder steck es in dir spardose für die neue mitra pretiosa(die alte fällt schön langsam auseinander!). wir können unsére nettigkeiten ja noch ein paar tage austauschen. doch - und da glaub ich durchaus auch in deinem sinne zu sprechen - über weihnachten sollten wir uns eine diskussionspause verordnen. bis bald, lieber hendrik -- Walderer 14:53, 18. Dez. 2009 (CET)

im Buch ist der genaue Wortlaut der Dekrete veröffentlicht und von Rechtswissenschaftler kommentiert! Grund genug, dass Dr. Küng in einem Interview gemeint hat, dass die Dekrete nie für die Öffentlichkeit gedacht waren....wieso auch, so kann nun die Öffentlichkeit selber nachlesen, wie in dieser Causa vorgegangen wurde....es gibt nicht viel worüber wir weiterhin diskutieren können - die Fakten liegen alle auf dem Tisch! -- Hendrik Carneval 21:00, 18. Dez. 2009 (CET)

lieber hendrik! ok. ich besorge mir das buch. auf den kommentar von sog. rechtswissenschaftlern kann ich jedoch getrost verzichten, ich werde mir mein eigenes urteil bilden. warum bezeichnest du deinen Hochwürdigsten Diözesanbischof Exzellenz Dr. med. Dr. theol. Klaus Küng immer so abfällig als "Dr. Küng". ich finde das ziemlich grenzwertig. während du andererseits den suspendierten dorfpfarrer küchl ständig als "Praelatus Suae Sanctitatis" apostrophierst. das ist nicht ganz fair, lieber hendrik, findest du nicht? -- Walderer 21:22, 18. Dez. 2009 (CET)
lieber hendrik! ich bin heute erst dazu gekommen, das "buch der wahrheit" zu bestellen; am samstag wars mir zu kalt, diese temperatur wollte ich meinem zarten füsschen nicht zumuten. schon bei der nennung des titels schmunzelte die buchhändlerin! es ist aber angeblich morgen nachmittag im laden und ich werde dann mit der lektüre beginnen. du siehst, dieses büchlein wird mir also die weihnachtszeit versüssen, eine grundsätzliche änderung meiner auffassung zum skandal von st. pölten erwarte ich mir jedoch nicht. also, lassen wir uns mal überraschen; ich wünsche dir und dem hochwst. herrn propst und prälaten seiner gnaden küchl eine gesegnete und gnadenreiche weihnacht! ich bete täglich und inständig für die aufhebung seiner suspendierung vom priesterlichen dienst! -- Walderer 20:57, 21. Dez. 2009 (CET)

Einsicht in das Buch der Wahrheit

lieber hendrik, heute war das buch der bücher in der buchhandlung zur abholung. in der u-bahn sitzend hab ich dann ganz vorsichtig und naturgemäss mit entsprechender ehrfurcht einsicht genommen. schon das cover: altdiözesanbischof krenn in einer äusserst unvorteilhaften aufnahme und das riesengross. musste das sein? hätte man nicht den prälaten küchl, angetan mit pontifikalornat, nehmen können? der wär zugegebener massen schon fotogener als ausgerechnet krenn. die ganze aufmachung, das layout und die struktur der gliederung entsprechen gerademal denen der seminarbeiten von erstsemestlern vor 30 jahren. 15 euros für so ein hässliches teil! und dann die überschriften: "geiselhaft der hierarchie durch kardinal schönborn", "das realprinzip: ein koordinierter sabotageakt". ich könnte schier unendlich fortfahren mit beispielen aus diesem offenbar völlig absurden demagogischen werk. hendrik, mir ist spei übel geworden. ich musste mich zusammennehmen, um nicht direkt in der u-bahn zu kotzen. ich stieg am nächsten bahnhof mit klo aus und übergab mich, aus der nachbarkabine kam bezeichnenderweise heftiges stöhnen. nun, ich weiss nicht, wie ich in der weihnachtszeit, wie ursprünglich geplant, mit der lektüre dieses werkes fortfahren kann? das wird sich zeigen. und bitte: wo ist das dekret des herrn diözesanbischofs betreffend die suspendierung küchls? das fehlt; es wäre jedoch zweifellos das interessanteste von all den sog. dokumenten die da abgedruckt sind. du hast mich enttäuscht, lieber hendrik. trotzdem: einen schönen abend dir. -- Walderer 17:40, 22. Dez. 2009 (CET)

neue situation

lieber hendrik! nachdem du offenbar kein interesse mehr an einer auseinandersetzung mit mir hast, oder von deinem münchner erzbischof und brötchengeber zurückgepfiffen wurdest, folgender vorschlag zur güte: entfernung folgender passage, da durch nichts belegt: "Ein von der Kleruskongregation vorgelegter Dekretentwurf wurde am 28. Januar 2008 von Papst Benedikt XVI. "in forma specifica" approbiert, am 5. März 2008 von der Kleruskongregation als Dekret erlassen, aber erst am 21. November 2008 vom Apostolischen Nuntius im Original überreicht. In der Causa St. Pölten sah sich die Kleruskongregation gezwungen, den Papst um ein besonderes Mandat zu ersuchen, um die Rekurse von Küchl und Rothe auf eine andere als die vom Kirchenrecht vorgesehene Weise und unter teilweiser Außerkraftsetzung des Kanonischen Rechts zu erledigen. Gemäß Art. 126 des "Regolamento della Curia Romana" musste dazu die Kongregation den Papst um eine Approbation "in forma specifica" bitten, um die Causa, die sich über drei Jahre hinzog, zu einem Ende zu bringen. Im gegenständlichen Dekret werden die "Verfügungen" von Bischof Klaus Küng "endgültig bestätigt", alle eingebrachten Rekurse "nicht angenommen" und die Konfliktparteien zu einer "von christlicher Liebe inspirierten Harmonie" aufgefordert. Weiters verlangt das Dekret, dass Prälat Küchl und Rothe "die innere Ruhe finden mögen" und ihnen ein "fruchtbares priesterliches Leben" ermöglicht werden solle." die von dir benannte quelle "der wahrheit die ehre" ist ein völlig demagogisches werk, das die offizielle lesart der kath. kirche in frage stellt und mit unzureichenden quellen ausgestattet ist. sie hat auf der wikipedia nichts zu suchen und gehört meines erachtens einfach in den müll! -- Walderer 17:46, 6. Jan. 2010 (CET)

lieber walderer, wenn dir schlecht ist, solltest du einen Arzt aufsuchen. Die Passage bleibt! Wenn du damit ein Problem hast, wende dich an die bischöfliche Kurie in St. Pölten oder gleich in Rom und erkundige dich wieso man die Causa mit Art. 126 erledigen musste. Die Antwort wird höchst wahrscheinlich so lauten: weil halt die Rekurse von Küchl und Rothe auf eine andere als die vom Kirchenrecht vorgesehene Weise und unter teilweiser Außerkraftsetzung des Kanonischen Rechts erledigen werden musste.....-- Hendrik Carneval 18:10, 7. Jan. 2009 (CET)
endlich, lieber hendrik, schön deine stimme zu hören, hab dich schon ganz arg vermisst. diese schrott-dokumente, die das buch der wahrheit liefert, sind wirklich eine zumutung. du hast mich belogen, hendrik. nur das wenig aussagekräftige dekret der röm. kurie ist abgebildet. die dekrete des st. pöltener diözesanbischofs, die ja die entscheidenden und von rom und dem hl. vater persönlich ganz ausdrücklich bestätigten dokumente sind, fehlen...komm hendrik, fass dir mal ein herz und stell sie hier rein! das mit dem art. 126 sehe ich naturgemäss anders: ihr habt die kurie in rom mit rekursen regelrecht zugemüllt, sodass die ohne den art. 126 wohl jahrzehnte gebraucht hätten, um das ganze aufzuarbeiten (die schnellsten sie sie ja wirklich nicht, unsere mitbrüder in rom!) wie schon mal zum ausdruck gebracht: hier wurde nicht kirchenrecht gebrochen, hier wurde vielmehr kanonisches recht konsequent angewendet. die kath. kirche ist nun mal keine demokratische spielwiese, sondern eine hierarchisch verfasste gemeinschaft. wenn dir das nicht passt: dann tritt gefälligst aus und schau, dass du anderswie deine brötchen verdienst. gegen den papst, den diözesanbischof von st. pölten, gegen kurienkardinäle, gegen kardinal schönborn und den apostolischen nuntius für österreich wettern, aber immer noch meinen, im schoss dieser kirche sein leben fristen zu können, das geht wirklich nicht zusammen. wenn du ein problem mit dieser kirche hast, dann hab verdammt noch mal den mumm, ihr auch den rücken zu kehren. aber das theater das du hier ablieferst, in dem du dich auf eine sich völlig demagogisch gebende quelle stützt, spottet wirklich jeder beschreibung. trotzdem: ein gutes neues jahr dir und viel erfolg in münchen! -- Walderer 18:48, 7. Jan. 2010 (CET)

dass du, lieber Walderer, Art. 126 anders verstehst ist ja selbstverständlich - von einem Rechtsverständnis hast du ja keine Ahnung....daher sollten lieber andere mitreden, die eine Ahnung haben! Wenn dir mein Artikel nicht gefällt, dann schau nicht mehr vorbei.....Du hast deine Chance einer sachlichen Diskussion zu stellen verpasst. Deine verbalen Ergüße zeigen, dass du nie Interesse an einer sachlichen Klarstellung gehabt hast. Unsere Diskussion ist damit beendet. -- Hendrik Carneval 16:22, 8. Jan. 2009 (CET)

Lieber hendrik! du hast mir in der sache ja nicht widersprochen. erklärst lediglich vollmundig, dass du dich nicht mehr mit mir unterhalten willst, so läuft das nicht! wenn du weiterhin so trotzig bist, wird eben meine version (die den offiziellen stellungnahmen der kath. kirche folgt) online gesetzt, fertig aus. ich freue mich schon auf den termin zur entsperrung! deine "mindermeinung" wird sich hier definitiv nicht durchsetzen, das garantiere ich dir! entspann dich mal ein bisschen, hendrik, bist doch gut untergekommen in münchen, st. pölten ist vergangenheit, weshalb die aufregung? -- Walderer 21:02, 8. Jan. 2010 (CET)

Neubeginn - Ende des Edit-Wars

Über 2 Jahre lange dauerte dieser Edit-War. Nun konnten Walderer und ich eine einvernehmliche Lösung finden. Ich danke dir, Walderer, für dein Entgegenkommen und hoffe, dass diese Causa endlich beigelegt werden konnte. Die Diskussionsseite wird daher neu angelegt, da die alte Diskussionsseite keine relevanten Themen mehr für diesen Artikel bietet. Hendrik Carneval am 19.01.2010 um 08:10

war mir eine besondere ehre, unsere gemeinsame version zu sichten. alles gute dir hendrik! --Walderer 09:44, 19. Jan. 2010 (CET)

Schließung

Die Schliessung des sog. Stiftes Eisgarn steht unmittelbar bevor. Prälat Leopold Schagerl schmeisst das Handtuch. (nicht signierter Beitrag von Walderer (Diskussion | Beiträge) 21:43, 18. Jun. 2008 (CEST))

Woher die Schließungsinformation rührt, wird nicht erklärt. Faktum ist jedoch, daß die Propstei Eisgarn vom Diözesanbischof rechtmäßig ruhend gestellt war. Ob die Rechte des Propstes seither überhaupt wieder aufgelebt sind, müßte in der Tat beim selben Diözesanbischof Klaus Küng erfragt werden. Alles andere ist und bleibt Spekulation. Justitius 09:16, 9. Sep. 2008 (CEST)

Buch "Der Wahrheit die Ehre"

Eine ganze Buchbesprechung, zumal zu einem solch umstrittenenen Buch und im Stil einer Werbung für das Buch, hat in einem Biographischen Artikel nichts zu suchen! (DB) (nicht signierter Beitrag von 91.55.255.239 (Diskussion) 11:24, 21. Aug. 2008 (CEST))

Causa St. Pölten

Nachdem einige Autoren den Artikel abgeändert haben und irrtümliche Änderungen vorgenommen haben, sehe ich mich veranlasst, selbst Korrekturen vorzunehmen. Meine Änderungen stützen sich auf Originaldokumente, die ich für meine Recherchen verwendet habe. Manche Autoren (bes. Justitius) haben bewusst Tatsachen verfälscht und bösartig selektiv zitiert.

Zur Begründung meiner Änderungen:

- Die vom Bischof Küng bemühte Bestimmung (can.1455 § 3 CIC) des Kirchenrechts sieht eine Akteninsichtsverweigerung nicht vor.

- Beide Streitparteien (Küchl/Profil) haben keinen Rekurs eingebracht, sondern einen a.o. Revisionsantrag gestellt. Gemäß österreichischer Rechtslage wird durch einen Revisionsantrag die Rechtskraft eines Urteils nicht aufgehoben. Das zitierte Urteil gegen Profil ist rechtskräftig und wurde bereits vollstreckt!

- Im gegenständlichen Dekret der Kleruskongregation vom 5. März 2008 wird lediglich festgestellt, dass Papst Benedikt ein von der Kleruskongregation vorgelegtes Papier "in forma specifica" approbiert habe. Von einem "gründlichen Studium des gesamten Beweismaterials durch ihn selbst" wird nicht gesprochen. Es ist ohnehin äusserst unwahrscheinlich, dass der Papst Gelegenheit und Zeit gehabt hätte, den mehrere tausend Seiten umfassenden Akt selbst mit Gründlichkeit zu studieren. Ebensowenig enthält das gegenständliche Dekret die Behauptung, dass alle drei beteiligten Kongregationen das gesamte Aktenmaterial mit Gründlichkeit studiert hätten. Ferner ist im genannten Dekret kein Hinweis darüber enthalten, dass "Kirchenstrafen" bestätigt worden seien. Im Originaltext heißt es nämlich statt Kirchenstrafen "Verfügungen". Darüber hinaus wird die im Dekret der Kleruskongregation v. 5. März 2008 dargestellte Sachlage nur selektiv und tendentiös zitiert. Tatsächlih spricht das Dekret nicht nur nicht von "Kirchenstrafen", sondern verlangt ausdrücklich, das die "beiden Priester die innere Ruhe finden mögen" und ihnen ein "fruchtbares priesterliches Leben" ermöglicht werden solle. Hendrik Carneval 10:31, 8. Sep. 2008 (CEST)

Ich weise den Vorwurf von Hendrik Carneval mit Entschiedenheit zurück. Von meiner Seite gibt es keine Tatsachenverfälschung und keine (bösartige) Selektion, sondern es geht darum, alle Seiten möglichst objektiv zu berücksichtigen. So sehr es verständlich ist, daß Anhänger des Propstes einen Wikipedia-Artikel zur Propaganda seiner historischen Unschuld nutzen möchten, so sehr spricht dagegen die jedem User zustehende Sachinformation über alle Vorfälle und Entscheidungen. Im übrigen möge Hendrik Carneval die von ihm angeblich eingesehenen Dokumente publizieren und einscannen, um glaubhafter zu werden. Folgende Irrtümer liegen auf seiner Seite vor:
1. Da der can. 1455 § 3 CIC den Ruf anderer und von der Natur der Sache her vor allem den Ruf mutiger Zeugen schützen möchte, ist die Einsichtsverweigerung rechtslogisch möglich, wenn der Eid zur Geheimhaltung verweigert wird. Im konkreten Fall wurden Zeugen insbesondere in einer oberösterreichischen Zeitung namens "13." namentlich und mit abgekürzten Familiennamen "vorgeführt", es gab aber auch noch weitere Vorfälle, die den Verdacht erhärteten, daß hier Zeugen, welche im Fall St. Pölten die Wahrheit über die homophilen Situationen zwischen Priesterausbildner und Seminarist aussagten, im nachhinein und präventiv möglichst öffentlich "abgestraft" werden sollten.
2. Die außerordentliche Revision behindert nach österreichischem Recht sehr wohl die Rechtskraft des Urteils. Man vergleich doch bitte ganz einfach andere Fälle wie jenen: "Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt, die Entscheidung ist rechtskräftig (4 Ob 18/08p). Die außerordentliche Revision der Beklagten gegen das gleichlautende Urteil des Oberlandesgericht Wien (OLG) ist somit gescheitert. Die klagende Bundesarbeitskammer hat aber durchsetzen können, daß das Urteil auch auf Kosten der Beklagten in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird."
3. Der für Prälat Küchl von seiner Inkardination her erstzuständige Diözesanbischof (und somit kirchliche Richter) hat selbst und durch seinen Sekretär die Fakten öffentlich klarstellen lassen, als auf dem anonym geführten Portal kreuz.net Einsendungen nach Art der Argumentation von Hendrik Carneval eingingen. Dort schrieb Sekretär Dr. Bernhard Augustin: "In 'kreuz.net' wurde am 23. April 2008 ein Artikel veröffentlicht, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, die Pressemitteilung des Bistums St. Pölten vom 3. April 2008 entbehre jeder Grundlage und die Priester Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang Rothe seien nicht suspendiert. Diese Behauptung ist ebenso unwahr wie die anderwärts zu lesende Darstellung, das Strafverfahren gegen die beiden genannten Priester sei „eingestellt“ worden. Der Bischof von St. Pölten hat nach einem gründlichen, nach den Normen des kanonischen Rechts durchgeführten Verwaltungsstrafverfahren beide Priester von der Ausübung aller aus der Weihe hervorgehenden Vollmachten suspendiert und eine Reihe weiterer Verfügungen getroffen. Wenn sie zur Besinnung bereit sind, wird die Suspension abgemildert und zu einem späteren Zeitpunkt kann sie aufgehoben werden. Gegen das Strafdekret des Bischofs wie schon zuvor gegen andere Entscheidungen haben beide Priester hierarchischen Rekurs an den Apostolischen Stuhl eingelegt. Alle diese Rekurse wurden von der Kongregation für den Klerus mit Zustimmung zweier weiterer zuständiger Kongregationen und nach gründlichem Studium des Beweismaterials nicht angenommen. Das brachte mit sich, daß die bischöflichen Entscheidungen in Kraft geblieben sind. Die „Nicht-Annahme“ der Rekurse bedeutet also sehr wohl, daß sie abgelehnt wurden. Das geht zudem klar aus dem Kontext dieser Formulierung hervor, zum Beispiel aus der Aussage, daß die vom Bischof getroffenen Verfügungen „endgültig bestätigt“ worden sind – darunter auch die Suspension, die mit Bischöflichem Dekret verhängt worden ist. Konsequenterweise sprechen auch die Begleitschreiben der Kongregation für die Kleriker an jeden der beiden Priester von der 'legitim auferlegten Besserungsstrafe'. In der jetzigen Situation ist weder den betreffenden Priestern noch der Diözese St. Pölten noch der katholischen Kirche insgesamt mit Fehlinformationen und sophistischer Argumentation gedient."
4. Um die Lüge einer nicht verhängten Suspension aufrechterhalten zu können, werden auch im Buch "Der Wahrheit die Ehre" bestimmte Dokumente nicht veröffentlicht oder fehlinterpretiert. Insbesondere wird zwar das Bischöfliche Strafdekret im Anmerkungsapparat angegeben, aber dann bewußt nicht abgedruckt, um behaupten zu können, der Papst hätte gewissermaßen gar nichts bestätigt. In Wirklichkeit heißt es im von der Zeitschrift "13." veröffentlichten Dekret der Kleruskongregation: "Diese Entscheidungen wurden dem Heiligen Vater in der vom Art. 126 des Regolamento Generale della Curia Romana (1999) vorgesehenen Form unterbreitet und von ihm bei der dem Staatssekretär Seiner Heiligkeit, Tarcisio Kardinal Bertone, am 28. Januar 2008 gewährten Audienz in forma specifica approbiert." Der Artikel 126 des geltenden Regolamento Generale della Curia Romana vom 1. Juli 1999 zeigt gemäß § 3, daß der Heilige Vater den gesamten Akt persönlich studieren und seine Entscheidung auf Basis dessen treffen konnte: "§ 1. Das Dikasterium, welches es für opportun hält, den Heiligen Vater um Approbation in forma specifica eines seiner Administrativakte zu bitten, muß dazu einen schriftlichen Antrag stellen, unter Nennung der Motive und Präsentation des definitiven Textentwurfs. Wenn der Akt Derogationen vom geltenden universalen Recht enthält, müssen diese angegeben und beschrieben werden (…) § 3. In jedem der genannten Fälle muß das darauf bezogene Aktenmaterial dem Heiligen Vater überlassen werden, sodaß er es persönlich überprüfen und in Folge seine Entscheidung in der von ihm opportun angesehenen Form mitteilen kann."
5. Der Friede kann nur dann eintreten, wenn alle Beteiligten bereit sind, zur Wahrheit der Fakten und der eingetretenen rechtlichen Folgen zu stehen und nichts von alledem wegzuinterpretieren. Ich fordere daher Sachlichkeit und Berücksichtigung sämtlicher Aspekte, wenn schon unter dem Artikel über Prälat Küchl der ganze Fall St. Pölten ausgebreitet werden soll. Justitius 09:38, 9. Sep. 2008 (CEST)