Diskussion:Ulrich Leiner (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KnightMove in Abschnitt Namensgleichheit
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"gehäufelt"

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Ich meine, "gehäufelt" ist nicht der richtige Ausdruck. Häufeln ist bei den Bayerischen Kommunalwahlen für den Kreistag möglich, weil man da einer Person 3 Stimmen geben kann. Bei den Landtagswahlen hingegen muss man keine Liste ankreuzeln, sondern bestimmte Personen auf einer Liste. Ich weiß nicht, wie der Fachausdruck ist, aber "vorwählen" wäre auf alle Fälle richtiger! −−Vorner67 (Diskussion) 19:42, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Stimme zu und habe es entsprechend geändertNillurcheier (Diskussion) 11:20, 24. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Namensgleichheit

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Nur für den Fall, dass hier noch jemand im Googlen-Einsteigerkurs gescheitert ist und den ehemaligen Landtagsabgeordneten aus dem Allgäu mit dem Gemeinderat aus Haar verwechselt: Es sind 2 verschiedene Personen, obwohl sie den gleichen Namen haben, ja das kann vorkommen. Dies gilt übrigens auch für den Günzburger Kommunalpolitiker und den Münchner Journalisten, die beide B. L. heißen. --Nillurcheier (Diskussion) 10:46, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Wenn es drei Personen gibt, die nebenbei Politiker waren - ist dann Ulrich Leiner (Politiker) das geeignete Klammerlemma zur Abgrenzung? --KnightMove (Diskussion) 11:49, 17. Apr. 2021 (CEST)Beantworten