Diskussion:Ultraleichtfluggelände
Kategorie Sonderlandeplatz
[Quelltext bearbeiten]Die Kategorie ist mehr als falsch, da es sich um keine Flugplatzart, und schon garnicht um einen Sonderlandeplatz handelt! Es ist ein Luftsportgelände. Und diese Art von Anlagen werden nicht unter Flugplätze geführt. Siehe LuftVG. Gruß--Frankygth 18:22, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Da hast du Recht. Aber welche Kategorie wollen wir dann nehmen? Ohne Kategorie ist auch irgendwie blöd...--Th123 20:46, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Diese Kategorie, unter die ein solches Gelände fällt, gibt es hier bei Wikipedia noch nicht. Luftsportgelände wäre die richtige! Gruß--Frankygth 08:15, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Ich hab's erstmal in Kategorie:Luftfahrtinfrastruktur einsortiert (Überkategorie von Kategorie:Flugplatz), das ist zwar nicht unbedingt optimal, aber prinzipiell korrekt und imho besser als keine Kategorie. --El Grafo (COM) 10:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
- So, ich habe jetzt mal Kategorie:Luftsportgelände angelegt. Ist zwar noch etwas leer, aber ich denke, nach den jüngsten Änderungen der RK besteht durchaus die Chance, dass sich das in Zukunft ändert. --El Grafo (COM) 09:21, 26. Mai 2010 (CEST)
- Ich hab's erstmal in Kategorie:Luftfahrtinfrastruktur einsortiert (Überkategorie von Kategorie:Flugplatz), das ist zwar nicht unbedingt optimal, aber prinzipiell korrekt und imho besser als keine Kategorie. --El Grafo (COM) 10:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Diese Kategorie, unter die ein solches Gelände fällt, gibt es hier bei Wikipedia noch nicht. Luftsportgelände wäre die richtige! Gruß--Frankygth 08:15, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Ich teile die Einschätzung nicht. Am Beispiel der amtlichen Bekanntmachung zum UL-SLP Paradiek kann man ableiten, dass es sich sehr wohl um Sonderlandeplätze nach §6 LuftVG handelt. Trotzdem mag es Sinn machen, die SLP ohne ICAO-Code in einer separaten Liste als Luftsportgelände zu führen. Quelle [1]https://web.archive.org/web/20220308144039/https://www.stadt-diepholz.de/portal/seiten/sonderlandeplatz-fuer-ultraleichtflugzeuge-paradiek-genehmigung-gemaess-6-luftverkehrsgesetz-900000217-21770.html --Cyrusdreams (Diskussion) 14:22, 22. Sep. 2022 (CEST)
Auch wenn es sich rechtlich um keinen Flugplatz handelt, würde ich dennoch auch ein UL-Gelände in die Kategorie "Flugplatz" aufnehmen wollen. Nur, weil ein Gesetzgeber etwas definiert, heißt es ja noch lange nicht, dass das der Realität auch so entspricht. Jeder normale Mensch wird ein UL-Gelände als Flugplatz wahrnehmen und auch so bezeichnen. --Dr. Flux (Diskussion) 17:27, 21. Jun. 2013 (CEST)
unverständlich
[Quelltext bearbeiten]die LuftVZO kennt nur 3 kategorien:
- flughäfen
- landeplätze (flugplätze inkl der sonderlandeplätze)
- segelfluggelände
bedeutet doch, das ein "ul-flugplatz" gem 6 LuftG ein sonderlandeplatz darstellt.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:13, 12. Nov. 2021 (CET)
- Und noch einmal: Es gibt rechtlich keine UL-"Flugplätze", es gibt nur Ultraleichtfluggelände. Ist es so schwer ??? --Uli Elch (Diskussion) 17:16, 12. Nov. 2021 (CET)
- doch, denn es bedarf eiener betriebsghenehmigung und die wird erteilt nach LuftVG (§6) und seien verordnungen. Eine davon ist die LuftVZO und die unterscheidet NUR wie oben dargestellt. Das der UL als sportgerät angesehen wird (in Germany) ist dabei unbedeutend. Das man umgangssprchlich vieleicht hier und da "Fluggelöände" sagt, ist richtig erkannt, Kein rechtsbegriff.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:41, 12. Nov. 2021 (CET)
- Rechtlich gesehen starten/landen also die UL auf sonderlandeplätzen (so der text der ZVO), der eine betriebserlaubnis für ULG ausweist--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:44, 12. Nov. 2021 (CET)
siehe auch
- https://www.bundestag.de/resource/blob/407950/3c745ff9c13215ba19f3e648cab5b2fc/WD-7-043-09-pdf-data.pdf
- https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/files/2013/schlepp/Verhalten_auf_Flugplaetzen-13.pdf
- https://www.dulv.de/sites/default/files/Einfache_Seite_Files/merkbl_gelaenderichtlinien_14.pdf
- https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-04/20220405_2_26_Luftverlehr_Ansprechpersonen_Genehmigungen.pdf
zitat: c) Sonderlandeplätze (SLP)sind Landeplätze für besondere Zwecke z.B. UL-SLP --2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 18:07, 12. Nov. 2021 (CET)
ist mir jetzt doch zu doof. Ich ändere das jetzt nicht mehr. Was jetzt da steht ist definitiv falsch. Siehe gerne die von mir vorgebrachten nachweise.--2003:E9:DF11:1B00:1510:55CD:1BA0:A09F 16:19, 13. Nov. 2021 (CET)
Bei der bezirksregierung in düsseldorf (Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 Zuständigkeiten in den Bereichen Flugplätze und Flugbetrieb) gibt Herr Spelter, zustanig u.a. für Sonderlandeplätze für Luftsportgeräte (UL) unter der telnr. +49 (0)211 475-3286 gerne "erleuchtung"--2003:E9:DF07:C200:C9A0:25A8:D168:866C 10:47, 16. Feb. 2023 (CET)
https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2022-04/20220405_2_26_Luftverlehr_Ansprechpersonen_Genehmigungen.pdf (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:DF2A:8A00:5A1:5871:DD11:E3E7 (Diskussion) 13:05, 18. Apr. 2023 (CEST))
Moinsen, dass die direkt hierdrüber verlinkte Kontaktpersonenliste kein Beleg sein kann, ist jetzt hoffentlich klar. Das gilt allerdings sinngemäß auch für den derzeit im Artikel angegebenen „Beleg“ – die Fluglärmstudie des Umweltbundesamtes. Dort wird auch keine definitive Aussage zur Klassifikation von Luftsportgeländen gemacht, sondern lediglich ihre Existenz nebenbei erwähnt und ihre Anzahl auf etwa 70 festgestellt. Sie spielen für das Thema der Studie auch wirklich keine Rolle. – Wo finden wir denn eine offizielle Aussage über die luftrechtliche Strukturierung von Landeplätzen? Frankygth verwies oben ohne genauere Angabe auf das LuftVG, aber ich fürchte, ihn können wir nicht mehr fragen. Ein Volltextsuche im LuftVG nach „luftsport“ bleibt ergebnislos, da ist nur von Luftsportgeräten die Rede, aber nicht von -geländen. --Kreuzschnabel 07:32, 24. Apr. 2023 (CEST)
- ist bald nur noch zum lachen. Also:
- * da gibt es eine Behörde (Bezirkesregierung). Und im Dezernat 26 liegt die Zuständigkeit in den Bereichen Flugplätze und Flugbetrieb.
- * und jeder der eine genehmigung braucht für:
- ** für Segelfluggelände,
- ** Sonderlandeplätze für Luftsportgeräte (UL),
- ** Motorgleitschirmgelände
- ** Modellfluggelände und Luftfahrtveranstaltungen auf Flugplätzen
- hat sich mit seinem antrag zur durchführung eines genhemigungsverfahrens an diese behörde zu wenden.
- Dabei ist es vollkommen schnuppe, wer dies gerade zu bearbeiten hat und unter welcher tel nummer der zu erreichen wäre. Die referenz ist ein behördliches dokument und mehr als nur eine telefonliste--2003:E9:DF2A:8A00:7C07:161C:AAD9:2177 16:35, 7. Mai 2023 (CEST)
- aktuell liegt ein antrag aus dem land niedersachsen bei der niedersäsichen landesbehörde vor. Umfassend erläutert und nachzulesen unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/flugplatz_genehmigungen/sonderlandeplatz-fur-ultraleichtflugzeuge-in-der-gemarkung-colnrade-221810.html
- Der/die anonyme Schreiber/in hat nix verstanden: Es spricht für eine Behörde, wenn sie mal versucht, halbwegs wirtschaftlich zu arbeiten, indem sie die Zuständigkeiten für jegliche Arten von fliegerisch genutzten Einrichtungen zusammenfasst und nicht mit Steuergeldern eine gesonderte Planstelle einrichtet, die nur für UL-Gelände zuständig wäre. Die dort sitzende Person wäre damit ganz gewiss nicht ausgelastet und hätte die Stelle ohnehin nicht bekommen, wenn sie sich in ähnlich schlampigem und fehlerhaften Deutsch äußern würde. --Uli Elch (Diskussion) 17:23, 7. Mai 2023 (CEST)