Diskussion:Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wirrwar bei Zielland-Bezeichnung ?
[Quelltext bearbeiten]Zitat: Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.
Hier werden die Begriffe Empfängerland, Zielland, Bestimmungsland(-prinzip) und dann nochmal Empfängerland verwendet, wie ich das verstehe immer für den gleichen Sachverhalt (nämlich das Bestimmungsland).
Ich finde das verwirrend. -- nullbarriere Beiträge 11:47, 22. Sep. 2008 (CEST)
"Link-Spam" entfernt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Link "Formaler Aufbau und Prüfziffern bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" zur Seite "http://www.pruefziffernberechnung.de/U/USt-IdNr.shtml" entfernt, da diese keine Information zur Ust-ID enthält und dem Augenschein nach nur zur Ansammlung sogenannter Backlinks fungiert. (bu441) (nicht signierter Beitrag von 83.236.203.148 (Diskussion) 15:16, 13. Sep. 2006)
- Hast Du Dir die verlinkte Seite mal näher angeschaut? Da wird für viele Länder erklärt, wie sich die Prüfziffer der USt-ID berechnen läßt, womit man manuell (also ohne MIAS) prüfen kann, ob eine USt-ID überhaupt gültig sein kann. Wenn das keine Informationen über die USt-ID sind, was denn sonst? Zwar ist die verlinkte Seite nicht die aktuellste, redet noch vom BfF anstatt BZSt, enthält auch genug POV, aber was die Prüfziffernberechnung der USt-ID angeht, ist mir keine Quelle bekannt, die das ähnlich anschaulich darstellt. Was also sollte dagegen sprechen, auf die genannte Seite zu verlinken? -- Bravo-Alpha-Tango 05:37, 17. Jan. 2008 (CET)
Entweder „Anmerkungen und Verweise“ oder „Weblinks“
[Quelltext bearbeiten]Dasselbe Ziel sowohl bei „Anmerkungen und Verweise“ als auch bei „Weblinks“ zu verlinken, bringt meiner Ansicht nach keinen Informationsgewinn. Doppelte Verlinkungen verwirren nur unnötig. Und wenn alle Weblinks vorher bei den Anmerkungen und Verweisen schon mal auftauchen (wenn auch mit leicht unterschiedlichen URLs), kann man die komplette Rubrik Weblinks doch gleich weglassen, oder?
Weil bei Anmerkung 5 der Deeplink auf das Anmeldungsformular leider nicht dauerhaft funktioniert, muß dort leider auf die Hauptseite des FMS der Bundesfinanzverwaltung verlinkt werden. Der Weblink wäre dann schon mal nicht mehr nötig.
Der Link auf „Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den EU-Mitgliedstaaten (PDF)“ entspricht dem „Merkblatt“ in Anmerkung 8 und ist somit ebenfalls entbehrlich.
Und das „Portal zur Überprüfung einer UID-Nummer“ führt auf dieselbe Webanwendung wie Anmerkung 3 (zugegebenermaßen mit unterschiedlichen URLs, aber die Zielseite ist ja dieselbe, unterscheidet sich eben nur in der voreingestellten Sprache).
Daher will ich die doppelten Weblinks jetzt mal wieder herausnehmen. Um es nicht zu einem Edit-War kommen zu lassen, sollten die Vor- und Nachteile ansonsten hier ruhig erst mal besprochen werden. -- Bravo-Alpha-Tango 17:15, 17. Jan. 2008 (CET)
Widerspruch - Leerzeichen oder nicht?
[Quelltext bearbeiten]Unter "Schreibweise" steht:
Länge und Aufbau sind je nach Land unterschiedlich[17], es folgen nach den zwei Buchstaben des Länderkürzels aber höchstens 12 weitere alphanumerische Zeichen, die ohne Leer- oder sonstige Trennzeichen hintereinander in einem fort geschrieben werden.
Das widerspricht aber der darüberstehenden Tabelle, in der bei manchen Ländern sehr wohl Leerzeichen in der UID vorkommen. --Heinzi.at 19:51, 10. Jul. 2008 (CEST)
- Es handelt sich nicht um einen Widerspruch. Es gibt eine Papierschreibweise mit Leerzeichen und eine elektronische Schreibweise ohne Leerzeichen. --Bastie (Diskussion) 07:57, 29. Nov. 2013 (CET)
Bezeichnung in den Ländern
[Quelltext bearbeiten]Auf der englischen Version dieser Seite erfährt man in der entsprechenden Tabelle die spezifischen Namen in den teilnehmenden Ländern. Auch die entsprechende Abkürzung ist dort vermerkt, da ja nur auf den deutschen Rechnungen "USt-ID" steht, aber in England bspw "VAT REG NO". Es wäre sehr hilfreich wenn man die Tabelle der deutschen Seite ergänzen würde.
Siehe: http://en.wikipedia.org/wiki/Value_added_tax_identification_number
(nicht signierter Beitrag von 84.190.220.184 (Diskussion) 16:39, 18. Dez. 2008 (CET))
USt-ID-Nr. in Rechnungen und Impressum
[Quelltext bearbeiten]Bitte um Korrektur der Darstellung im Artikel des o.g. Absatzes. Ich bin kein Jurist und kenne mich zu wenig aus, aber §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG sagt: "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,". Also ist zumindest in ordentlichen Rechnungen die Angabe der Steuernummer des Finanzamtes ausreichend. So zumindest meine Auslegung. (nicht signierter Beitrag von 217.88.136.46 (Diskussion | Beiträge) 12:56, 27. Dez. 2009 (CET))
"Empfänger" oder "Absender"
[Quelltext bearbeiten]Müsste es nicht in dem Satz
"Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt."
statt Empfänger richtiger Absender heißen? (nicht signierter Beitrag von Stormy weather (Diskussion | Beiträge) 15:35, 28. Apr. 2010 (CEST))
- nein. -- @xqt 16:10, 28. Apr. 2010 (CEST)
"...wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt."
[Quelltext bearbeiten]Was ich hier nicht verstehe:
Wenn ich etwas von einem Händler im EU-Ausland importiere, ohne beim Händler -dank der Angabe der UstID- USt. zahlen zu müssen:
-wann muss ich die USt. dann hier zahlen? Beim Verkauf ist klar, an das FA bei der nächsten USt.-Erklärung
-aber auch, wenn ich das Importgut z.B. nicht weiterverkaufe?
-- 213.39.132.149 17:00, 4. Sep. 2010 (CEST)
Regeln z.B. für tschechische UID nicht bekannt
[Quelltext bearbeiten][1] Seite 17
Zitat "Einer Veröffentlichung der Konstruktionsregeln der tschechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern wurde nicht zugestimmt."
Ist das allgemein so oder haben die nur im Rahmen dieses Dokuments der veröffentlichung der Regeln nicht zugestimmt?
Ansonsten: ist das ggf. ein Fall von Security through obscurity wo man versucht die Regeln für die Prüfung der Nummer geheimzuhalten, damit man sie nicht so leicht fälschen kann? --suit 11:20, 25. Jan. 2011 (CET)
Gelinkter Prüfziffernrechner für österr. UID fehlerhaft
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel wird unter Anmerkung 7 erwähnt:
Berechnung der Prüfziffer für versch. Länder wird zB hier (Link) erklärt
Der Link-Klick führt zu
http://www.pruefziffernberechnung.de/U/USt-IdNr.shtml
testweises Prüfziffernberechnen an den zwei UIDs ATU27610804 und ATU44148702 ergibt in beiden Fällen eine andere Prüfziffer (=letzte Ziffer) 6 (statt 4) bzw. 3 (statt 2)
es scheint also die Berechnungmethode nicht korrekt zu sein. --Helium4 15:37, 5. Mär. 2011 (CET)
Belgische Bezeichnung
[Quelltext bearbeiten]Ich hab' diesen Edit wieder zurückgesetzt, da ich die Darin enthaltenen Angaben nicht nachvollziehen konnte. Die Suchmaschine meiner Wahl liefert MwStIdNr, MWSt-ID, MwSt-IdNr usw - wobei "MwSt-IdNr" in der Schweiz zu gelten scheint. Hat jemand irgend etwas Amtliches, wie die Nummer in Belgien heißt? --suit 17:39, 7. Mär. 2011 (CET)
Steuernummer vs. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
[Quelltext bearbeiten]Aus dem Artikel:
- Eine Rechnung muss nach § 14 UStG entweder die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) wird häufig bevorzugt, da diese weniger Missbrauchsmöglichkeiten bietet.
Warum besteht überhaupt Missbrauchsmöglichkeit? Was könnte passieren? Und ist die Steuernummer damit überholt? --Abdull 17:17, 19. Jul. 2011 (CEST)
-> Missbrauchsmöglichkeit: Kennt man die Steuernummer eines Unternehmens, kann man versuchen, sich telefonisch beim Finanzamt über das Unternehmen Auskünfte einzuholen. --78.43.125.216 22:37, 5. Dez. 2012 (CET)
Anmerkungen, Verweise, Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Alles nach https://www.bmf.gv.at/... scheint Opfer einer Restrukturierung geworden zu sein. 85.182.76.125 19:56, 25. Sep. 2011 (CEST)
- Habe versucht dort etwas aufzuräumen; ich hoffe, ich habe inhaltlich nichts übersehen. --Wribln (Diskussion) 16:34, 9. Aug. 2013 (CEST)
Empfänger ist nicht gleich Erwerber
[Quelltext bearbeiten]Zitat: "Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt." Vorschlag: "Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Erwerber seine USt-IdNr. angibt. (§ 17c UStDV)" -> Vergleich: http://de.wikipedia.org/wiki/Innergemeinschaftlicher_Erwerb#Ort_des_innergemeinschaftlichen_Erwerbs Zitat: "Wird ein Gegenstand also von Frankreich nach Deutschland befördert [... und] Verwendet der Erwerber eine andere Umsatzsteuer-ID-Nummer als die deutsche, muss zusätzlich noch im Land der ID-Nummer ein Erwerb versteuert werden." -> Der Erwerber kann mehrere Umsatzsteuer-IDs besitzen. Es geht außerdem um die Umsatzsteuer-ID des Erwerbers und nicht um die Umsatzsteuer-ID des Empfängers. --78.43.125.216 00:17, 6. Dez. 2012 (CET)
Schweizerische UST-ID?
[Quelltext bearbeiten]In der Tabelle ist die Schweiz mit enthalten. Die Schweiz ist aber kein EU-Land und kann deshalb keine UST-ID in diesem Sinne vergeben. Die Schweizer "UID" ist die Unternehmer-Identifikationsnummer (also quasi Steuernummer)und hat mit der UST-ID nichts tun. Siehe hierzu auch die Seite der "Eidgenössischen Steuerverwaltung". http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/00154/00589/01107/ (am Ende der Seite. Zitat:"Die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU werden zwar beide mit UID abgekürzt, haben aber überhaupt nichts miteinander zu tun.") Kann jemand ändern? (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.89 (Diskussion) 09:33, 5. Jun. 2013 (CEST))
- erledigt. --Niki.L (Diskussion) 13:52, 11. Mai 2016 (CEST)
Tschechische Republik
[Quelltext bearbeiten]Bei CZ Tschechische Republik sind drei Varianten aufgezählt:
CZ99999999 oder CZ999999999 oder CZ9999999999 (DE)
Was bedeutet das DE in Klammern beim dritten Eintrag? Deutschland?--Voluntario (Diskussion) 19:10, 10. Jun. 2013 (CEST)
Schweizer UID
[Quelltext bearbeiten]Guten Tag,
bitte entferne doch jemand die schweizerische UID Nummer aus diesem Beitrag, da diese nichts, aber auch gar nichts mit der europäischen Umsatzsteuer ID zu tun hat. (nicht signierter Beitrag von 178.1.0.245 (Diskussion) 08:46, 17. Sep. 2013 (CEST))
- erledigt. --Niki.L (Diskussion) 13:51, 11. Mai 2016 (CEST)
Abkürzung USt-IdNr
[Quelltext bearbeiten]Woher genau kommt diese Schreibweise der Abkürzung, kann man sie belegen? Danke. Rudko (Diskussion) 20:51, 13. Jan. 2014 (CET)
- Die Schreibweise ist uneinheitlich. Ich verwende sie ohne Bindestrich. Aber beispielsweise die OFD Hannover hat sie in einer Verfügung mit Bindestrich geschrieben (vgl. Verfügung betr. Ort der sonstigen Leistung bei „Verwendung“ einer USt-IdNr. Vom 15. Juni 2005 (DStR S. 1447)). Auch Absch. 6a.1 Umsatzsteueranwendungserlass verwendet sie mit Bindestrich und auch führende Kommentarliteratur. Daher erscheint mir hier diese Schreibweise angebracht. -- Michael Metschkoll (Diskussion) 21:07, 13. Jan. 2014 (CET)
Muesste es nicht im Artikel durch Referenz erklärt werden? Rudko (Diskussion) 04:39, 17. Jan. 2014 (CET)
- Die Problematik habe ich in der Fußnote aufgenommen und mit einem Nachweis versehen. -- Michael Metschkoll (Diskussion) 13:09, 17. Jan. 2014 (CET)
USt-ID für Irland
[Quelltext bearbeiten]Anscheinend hat sich der Aufbau der UStID für Irland geändert. Zumindest wurde mir gemeldet, dass es wohl auch 9-stellige IDs seit dem 01.01.2013 geben soll. Kann das jemand bestätigen? Wenn dem so ist, hat sich dann auch der Aufbau grundlegend geändert? Herzlichen Dank. (nicht signierter Beitrag von 159.154.8.254 (Diskussion) 15:21, 23. Jan. 2014 (CET))
Einzelunternehmen und Euroadresse
[Quelltext bearbeiten]Würde jemand diese als Absatz einfügen. danke (nicht signierter Beitrag von 134.245.95.14 (Diskussion) 15:12, 15. Aug. 2014 (CEST))
gedenke
[Quelltext bearbeiten]schon die ersten sätze der einleitung sind fehlerhaft... es gibt kein gebiet der europäischen union... scherzhaft.. wenn das so sein müsste wäre er der deutsche steuerzahler in seiner gesamtheit bereits eins. meint ihr wirklich die EU-Kommission kann Landesrecht brechen? nachdenken, bevor man so etwas wichtiges hier "zitiert"... oder: das grundgesetz ist schon gesetz ;-) (nicht signierter Beitrag von 82.113.98.201 (Diskussion) 18:12, 21. Nov. 2014 (CET))
"numerisch oder alphanumerisch" ist doch schlicht "alphanumerisch"
[Quelltext bearbeiten]An zahlreichen Stellen findet sich die Formuliereung "numerisch oder alphanumerisch". Ist das nicht ziemlich redundant, wenn man die Definition von alphanumerisch bedenkt?--Hagman (Diskussion) 14:39, 27. Jan. 2015 (CET)
ISO 639-1 bei Griechenland?
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Woher kommt die Information, es handle sich um einen ISO-639-1-Code, der da gewählt wurde? Kann ja auch einfach so EL gewählt worden sein, aus welchem Grund auch immer, ohne Bezug zu diesem Standard oder der griechischen Sprache. --Chricho ¹ ² ³ 18:27, 18. Okt. 2016 (CEST)
(DE)
[Quelltext bearbeiten]Was bedeutet der Zusatz "(DE)" in der Tabelle nach Codes von 4 Ländern, beginnend bei Bulgarien?
Wurde schon am 10. Jun. 2013 in der Diskussion angesprochen. --Helium4 (Diskussion) 11:34, 2. Okt. 2017 (CEST)
Nicht-EU-Länder
[Quelltext bearbeiten]Schweiz wurde aus der Tabelle entfernt, las ich nun hier.
Habe vorhin die Nicht-EU-Länder San Marino und Isle of Man eingefügt.
Diese beiden werden von https://it.wikipedia.org/wiki/Partita_IVA mit erfasst.
Vielleicht sollte die Tabelle um eine Spalte "EU-Mitglied Ja/Nein" erweitert werden.
GB könnte dann nach dem Brexit dort "bis 2099" stehen haben. --Helium4 (Diskussion) 11:51, 2. Okt. 2017 (CEST)
UID passt nicht zum Land (hier: Österreichische UID für deutsches Unternehmen) - Regeln, Handling, ...)???
[Quelltext bearbeiten]Hallo allerseits, bin hier von einem Kunden (KG mit Adresse in München) aufgefordert worden, die Rechnung c/o an einen Dienstleister nach Österreich zu senden. Dazu hat er mir eine österreichische UID mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass wir die Rechnung bitte ohne MWSt. ausstellen möchten. Das Ganze kam mir merkwürdig vor. Ich hatte angenommen, die UID sei die des Dienstleisters, der als c/o-Rechnungsempfänger dienen soll. Aber das war ein Irrtum.
Gefunden habe ich: - Handelregistereintrag beim Amtsgericht München - Unter https://www.firmenabc.at/uid-nummer-pruefen.aspx kann ich die angegebene UID eingeben und bekomme als Ergebnis das Unternehmen samt korrekter Adresse in München - Gebe ich dort den Firmennamen an, wird der nicht gefunden
Wenn es hier also die reguläre Möglichkeit gibt, dass die UID und der Firmensitz in unterschiedlichen Ländern sind, dann wäre der Hintergrund/die Voraussetzung dafür sicher ein interessanter, im Rahmen des Artikels zu beschreibender Sachverhalt (es sei denn, das ist schon irgendwo beschrieben - dann würde es ein Einzeiler mit Verweis auf die Quelle natürlich tun).
USt-IdNr. des Deutschen Bundestages
[Quelltext bearbeiten]Der Deutsche Bundestag ist bekanntlich kein Unternehmen, hat aber trotzdem eine USt-IdNr. Vgl.: https://www.bundestag.de/impressum Die Definition "Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ... ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne" ist daher falsch. Es wäre schön wenn jemand der etwas von der Sache versteht, das richtig stellen könnte. (nicht signierter Beitrag von 186.237.37.21 (Diskussion) 01:49, 1. Jul. 2019 (CEST))
Verstandnis
[Quelltext bearbeiten]Obwohl ich etwas juristische Grundbildung besitze, ist der Abschnitt "Ziel und Nutzen" für einen WP:OmA kaum verständlich - und doch wichtig, denn in der Einleitung steht kaum, wofür diese Nummer eigentlich da ist.
Das sollte nochmal neu formuliert werden, evtl. auch mit ein oder zwei Beispielen.
--arilou (Diskussion) 18:30, 25. Okt. 2023 (CEST)
Satz zum BZSt zu allgemein formuliert - was ist richtig?
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel geht es zunächst um die UID allgemein, also europaweit. In einem dieser allgemeinenen Absätze steht jedoch:
"Bei Zweifeln an der Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten"
Ist das BZSt ...
a) europaweit zuständig? Dann: "ist europaweit eine qualifizierte"
b) nur für UIDs deutscher Bürger zuständig? Dann: "ist für in Deutschland Steuerpflichtige eine qualifizierte"
c) nur für Anfragen aus Deutschland zuständig? Dann: "ist zum Beispiel in Deutschland eine qualifizierte ... Eine Übersicht der in anderen Ländern zuständigen Stellen gibt es bei".
Wer weiß es?