Diskussion:Unabhängiger Kontrollrat

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Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von Sanandros in Abschnitt Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht ref
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Zusammensetzung des administrativen Kontrollorgans

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Gegenwärtig fehlt noch die Zusammensetzung des administrativen Kontrollorgans innerhalb des Unabhängigen Kontrollrats. --Koschi73 (Diskussion) 18:03, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe einen Satz zum Leiter ergänzt. Zu deren weiteren Mitgliedern steht nichts im Gesetz. Ich vermute "normale" Beamte/Beschäftigte.--Asperatus (Diskussion) 09:05, 29. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Asperatus hat Recht.
Johanna Schmidt-Räntsch --Schmidt-Räntsch (Diskussion) 18:52, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Rothfuß und Steiner wollen raus

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daran ändert die Vorgeschichte mit dem ersten Tätigkeitsbericht nichts: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unabhängiger_Kontrollrat&oldid=prev&diff=243268553 --Virtualiter (Diskussion) 20:12, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Der Tätigkeitsbericht ist schon lange im Abschnitt "Tätigkeit" im Artikel. --Asperatus (Diskussion) 21:50, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Bitte vor Wiedereinfügung hier diskutieren. --Asperatus (Diskussion) 22:39, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht ref

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Wir haben einen ref wo steht "1 BvR 2354/13, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2023 Seite 1." Das BvR 2354/13 ist wohl ein Urteil und zwar das der zweite Teil ist wohl ein Zeitschrift. Kann man die beiden Belege besser angeben? Vorallem die Zeitschfitt den genauen Titel des Artikels angeben? Danke.--Sanandros (Diskussion) 21:41, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Die Änderung kommt von Schmidt-Räntsch. Vielleicht kann sie das erledigen? --Asperatus (Diskussion) 19:59, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die Angabe in der Zeitschrift ist die Fundstelle, an der das Urteil abgedruckt ist. In Deutschland ist es üblich, Gerichtsentscheidungen mit einer Fundstelle in einer amtlichen Sammlung des jeweiligen Gerichts oder einer juristischen Fachzeitschrift anzugeben. Die zusätzliche Angabe des Aktenzeichens erlaubt es, auch auf der Homepage des Gerichts (wo viele Entscheidungen aber nicht abgedruckt sind) oder anderer Sammlungen (die meist auch nur ausgesuchte Entscheidungen abdrucken) zu suchen.
HG
Johanna Schmidt-Räntsch --Johanna Schmidt-Räntsch (Diskussion) 09:37, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Johanna, Danke für die Ausführung, das mit dem Urteil zweifle ich auch nicht an, ich wollte einfach den Nachweis in zwei Nachweise teilen und ihn auch noch in die Vorlagen stecken. Darum wollte ich wissen wie der Titel beim Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport heisst.--Sanandros (Diskussion) 05:46, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten