Diskussion:Unternehmensstrafrecht

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Rabauz in Abschnitt POV
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Unternehmensstrafrecht#Strafrecht_und_Strafverfahrensrecht

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Da die Nachweise für den vorhergehenden Text durcheinander geraten waren, wären für die folgenden zwei Sätze eine Überprüfung und eine Einfügung von Einzelnachweisen meines Erachtens sinnvoll:
"Verfahrensrechtlich wird die Anordnung von Verfall und Einziehung gegen das Unternehmen durch eine Beteiligung des Unternehmens im Strafprozess umgesetzt über die §§ 431 ff.. StPO. Die betroffene juristische Person oder Personenvereinigung hat dann die Rolle wie ein Angeklagter. “ --Pistazienfresser (Diskussion) 18:45, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:13, 5. Jan. 2017 (CET)

Überarbeitung

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Dieser Artikel ist spannend, denn das Thema Unternehmensstrafrecht ist hochaktuell und wichtig. Jedoch ist er etwas veraltet und nicht so schön strukturiert. Ich habe jetzt mal mit der wichtigsten Ergänzung begonnen, dem Verbandssanktionengesetz. --AkariAIA (Diskussion) 14:24, 29. Feb. 2020 (CET)Beantworten

vielen Dank ! :-) --Neun-x (Diskussion) 11:29, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

schon im Ref.entwurf vom 20.2.2020 ...

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@AkariAIA: wurde die „Verbandssanktionen-Todesstrafe“ rausgenommen : https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSFADG000920&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp --Neun-x (Diskussion) 11:29, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

@Neun-x: vielen Dank für Deinen Hinweis! Das war mir allerdings bereits bekannt. Der Ref.-Entwurf vom 20.2.2020 war jedoch nie offiziell. Er ist sozusagen geleaked worden. Derselbe Entwurf ist dann am 22. April 2020 "offiziell" vorgelegt worden. Darum habe ich dieses spätere Datum gewählt. Findest Du das überzeugend? Wenn nein, mache ich mir gerne nochmals darüber Gedanken. Und noch eine Frage: wann beutzt man das Ping und wann das normale Neun-x? Viele Grüße --AkariAIA (Diskussion) 21:29, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
@AkariAIA: ad 1: ja, das überzeugt mich :-)
ad2 : das weiß ich auch nicht. 'ping|Mustermann' funktioniert immer, @Mustermann hat früher (vor ~2 Jahren?) glaube ich mal nicht funktioniert. sonnige Grüße --Neun-x (Diskussion) 09:13, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
:) Danke, Neun-x!--AkariAIA (Diskussion) 18:52, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtslage

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Die Darstellung führt zugunsten des Unternehmensstrafrechtes lediglich „etwaige Defizite“ mit 2 kurzen Beispielen an (1 Textzeile), nur um zu diesen 2 sogleich einfache Defizitbeseitigung darzustellen. Gegen deutsches Unternehmensstrafrecht aber ist die Kapiteldarlegung weit ausführlicher (>10 Textzeilen). Nach der Einleitung mit „Umstritten“ und vor der Darlegung aktueller Gesetzesinitiativen u.a. des größten Bundeslandes und des zuständigen Bundesministeriums wirkt das leider ein wenig wie Lobbyarbeit gegen die Gesetzesinitiativen ...Jedenfalls nicht ausgewogen.--Waegend (Diskussion) 18:01, 2. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Was ist „Legal Live“?

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Für diesen Begriff ist unbedingt eine Erklärung angezeigt. Es handelt sich nach meinen Recherchen um eine Reihe von Initiativen der „LEGAL (R)EVOLUTION GmbH, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff“. Diese Firma soll angeblich ihren Sitz neuerdings nach Nürnberg (NürnbergMesse GmbH) verlegt haben (Siehe Pressemitteilung vom 9. November 2021). Sie wird dort als „Europas führende und wachstumsstärkste Kongressmesse für die Themen Recht und Compliance“ bezeichnet. Sicherlich ein schwerwiegender Grund für tiefer- und weitergehende Informationen, bzw. eine Verlinkung zu einem gesonderten Artikel in WP. Da ich kein Experte für solche Themen bin, halte ich es für angebracht, dass sich die entsprechenden Autoren aus den in Frage kommenden Portalen (Wirtschaft/Wirtschaftsrecht) mit dem Thema beschäftigen und ein entsprechender Artikel initiiert wird. -- Jochen (Diskussion) 12:12, 17. Apr. 2022 (CEST)Beantworten


POV

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Sorry, aber das ist hier POV und meines Erachtens manipulativ und vielleicht auch von interessierter Seite so eingefügt worden, denn es ist klar dass Lernende das dann so übernehmen ohne zu hinterfragen "So kann aus dem internationalen Vergleich kein Argument für die Notwendigkeit eines deutschen Verbandsstrafgesetzbuches gezogen werden, da das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht mit der Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG eine wirksame Sanktionsmöglichkeit vorsieht und beispielsweise durch die Unternehmenskuratel oder den Abbau von Vollzugsdefiziten bei Anwendung des geltenden Rechts ohne dogmatische Brüche optimiert werden könnte.[36][37]" Das mag die Meinung bestimmter Autoren sein, dann sollte man aber auch der Gegenposition dastehen. So wie das dasteht, ist das aber eben scheinbar ein Faktum, und es ist eben kein Faktum in der Wissenschaft sondern nur eine Auffassung einiger Vertreter und, was ja auch wichtig ist in der Juristerei, sicher keine herrschende Meinung. Der ganze Absatz hat leider eine offensichtliche Tendenz. Österreich hat ein solches Gesetz und die beide Länder stammen aus der gleichen Rechtstradition und die Unterschiede zeigen sich vor allem im Detail. Gute Wikipedia Tradition wäre es, auch die Gegenposition anzuführen --Rabauz (Diskussion) 20:10, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten