Diskussion:Unterschiede zwischen den jüdischen und islamischen Speisegesetzen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 88.67.247.186 in Abschnitt Sehr sehr grob
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Sehr sehr grob

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Die islamischen Regelungen sind extrem vereinfacht, teils auch komplett falsch (Alkohol, der in einer Sauce komplett verkocht, macht die Sauce trotzdem haram. Es zählt, dass bewusst Alkohol verwendet wurde. Genauso sind mit Gelatine geklärte Säfte haram, wenn die Gelatine selbst haram ist, egal, ob sie technisch wieder entfernt wird oder nicht). Im Übrigen weichen die 4 sunnitischen Rechtsschulen in sehr vielen Einzelfragen teils sehr deutlich voneinander ab, die hier suggerierte Einheit bis ins kleinste Detail existiert nicht und die Aussagen scheinen aus allen 4 Schulen zusammengewürfelt zu sein.

Der Grund dafür, dass man es sich nicht so einfach machen darf, ist, dass der Qur'an nur ein Grundgerüst an wenigen Regelungen gibt und der Rest aus nachgeordneten Rechtsquellen stammt. Jede Rechtsschule hat aber, nach 1. Qur'an und 2. (vereinfacht) sahih-Hadithen eine unterschiedliche Reihenfolge der dann absteigend anzuwendenden Rechtsquellen (z. B. weitere Hadithe, Gewohnheitsrecht, Übereinkunft, Analogieschluss ...), so dass sich aus den zur Verfügung stehenden Quellen in Details recht unterschiedliche Bewertungen von Sachlagen ergeben und ein Gegenüberstellen der 4 hauptsächlichen Rechtsschulen 4 ziemlich unterschiedliche "Speisekarten" ergibt.

Als grobe Übersicht taugt der Artikel, en detail sollte man sich aber nicht auf die gemachten Angaben verlassen.

88.67.247.186 14:40, 18. Feb. 2023 (CET)Beantworten


Kleine Bemerkungen

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Um Unterschiede aufzuzeigen, muß man beide Gesetze gut kennen. Dies scheint im gegebenen Artikel nicht der Fall zu sein. Vielmehr gewinnt man den Eindruck, daß der Art., bei Betrachtung seiner Vorgeschichte, aus einer Art "Trotzreaktion" entstanden ist. Die verwendeten Quellen sind für meine Begriffe ad-hoc-Funde, wie die Lit. aus dem foodservice(!)-Bereich. Allein im islamischen Bereich haben wir zuverlässige Literatur mit genauen Angaben, die als Grundlage zu einer zusammenfassenden Darstellung ausgewertet werden müßten, um die hier angesprochenen Sachverhalte - Unterschiede /Gemeinsamkeiten usw. zu jüdischen Gesetzen - darstellen zu können. Eine kleine Nachhilfe: Enzyklopädie des islamischen Rechts (Kuwait), dort als Beispiele: ṭaʿām (40 Seiten, DIN A4 - zweispaltig / ašriba (28 Seiten / aber auch ṣaid / aḍḥiya (Jagd- und Opfertiere) - um hier nur das wichtigste zu nennen. Diese Termini kennt man auch als Kapiteltitel in den einschlägigen Ḥadīthbüchern. Nimmt man die Querverweise dazu, wird man einen Artikel nicht in 3-4 Tagen (s.Versionsgeschichte) aus dem Boden stampfen können. "Jagdbeute und Schlachttier im islamischen Recht" (Bonn 1959) von Erwin Gräf , kann man auch mal in die Hand nehmen, mit den dortigen Lit.-verweisen. Es hat bisher niemandem geschadet.--Orientalist (Diskussion) 08:53, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Artikel können immer verbessert/erweitert werden, diese Enzyklopädie lebt von Leuten, die es tun, nicht von Leuten, die darüber reden. 😉 --Wienerschmäh Disk 12:22, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten
ungefähr eine solche Reaktion habe ich erwartet. Nichts dahinter. Der Art. beleidigt nur meine bescheidene Intelligenz. Meine momentane mā-lesch—Stimmung hindert mich daran, QS oder LA zu stellen. Du hast Glück gehabt. Und ein ganz kurzes Dankeswort habe ich von vornherein nicht erwartet. Heute foodservice, morgen catering. --Orientalist (Diskussion) 13:35, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten
die evtl. Akzeptanz der Angaben inhaltlich reichhaltiger Fachliteratur (siehe oben) fiel bis heute nicht in die Kategorie von Fütterung in einer Kurzdisku.--Orientalist (Diskussion) 13:15, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ich rede von Benerkungen, die in einer sachlichen Diskussion nichts verloren haben. Wer so redet, wird auch fachlich nicht ernst genommen. --Wienerschmäh Disk 16:49, 27. Jan. 2022 (CET) P.S. wenn Du relevante Informationen vorliegen hast, aber nicht einarbeiten willst, steht Dir das frei. Mir ebenso.Beantworten