Diskussion:Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Aktenstapel in Abschnitt veraltet
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Frage

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Och habe mal eine Frage dazu...wenn ich ein Kunstprojekt mache. Kann ich dann jetzt einfach ein Bild nehmen...das zerschneiden und anders aufkleben oder is das möglicherweise verboten? Mvfg Der Leser^^

frag mal nach unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen. Grüsse, Simplicius 20:59, 9. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Zu § 52a UrhG

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Zum "Wissenschaftsparagraphen" (§ 52a UrhG) gibts in der NJW, Heft 1-2/2007 (= NJW 2007, S. 36 ff.) einen Kommentar von Georgios Goulanakis unter dem Titel "Ein neuer Morgen für den Wissenschaftsparagrafen: Geistiges Eigentum weiter in Piratenhand". Wer diesen Bereich (und vor allem die Kritik an der Regelung) in dem Artikel darstellen will, sollte sich den Kommentar mal durchlesen. --Mogelzahn 22:21, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Letzte Änderung

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Die Angaben zur letzten Änderung sind widersprüchlich, in der Einleitung heißt es 10.Sep.2003 und in der Tabelle allerdings 10.Nov.2006

Schutzdauer in Deutschland / Rechtslage

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Warum hat man sich in Deutschland für eine so lange Schutzdauer (70 Jahre nach Tod des Rechteinhabers) entschieden?? Willkür, oder Vorgabe (evtl. mit Begründung) aus Brüssel?
Und was passiert, wenn der Rechteinhaber stirbt und keine Erben da, bzw. welche vorhanden sind, diese aber auf die Rechte verzichten oder freigeben; bzw. der Rechteinhaber testamentarisch verfügt hat, dass nach unmitelbar nach seinem Tode die Rechte freigegeben werden? wie ist dann die Rechtslage? --Holger 19:57, 30. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Geistiges Eigentum und das geschriebene Wort

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Hallo, aufgrund unzähliger Besuche auf verschiedenen Webseiten (meist von Amateuren) stellt sich mir langsam die Frage, ob es denn so einfach ist, sein Copyright auf eine Webseite zu setzen, wenn man einfach in den Footer (C) by ... reinschreibt. Auf Nachfrage beziehen sich einige wenige auf ihr geistiges Eigentum, was ja nicht zwingend dann der Besitz vom Betreiber der Seite. Auf der anderen Seite schreiben auch Forensoftwarehersteller unter ihre Foren (C) by ... . Eigentlich ist da ja das Copyright nicht klar definiert, da man ja nicht weiß, ob jetzt der Forensoftwarehersteller für den Inhalt der Seite zur Verantwortung gezogen werden oder nicht. Denn immerhin gibt es viele Webseiten, wo dann Texte kopiert werden, z.B. von Wikipedia und am Ende steht ein (C) für den Betreiber oder den Softwarehersteller. Ich hoffe, mein Problem ist klar. Viele Grüße, --Lancy 15:02, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Website-Betreiber muß gar nichts reinschreiben in Deutschland. Copyright ist in Deutschland ohne jegliche rechtliche Bedeutung. Urheberrecht gilt bei uns ohne Extra-Aufkleber, das ist in USA anders. Wohlgemerkt: ein US-Copyright kann hier durchgesetzt werden und ist zu beachten! Das (C) ist allenfalls ein Hinweis darauf, daß der Webmaster keine Ahnung vom Urheberrecht hat und anderen gegenüber plakativ klarmacht "hier wird nicht abkopiert". Schuß geht nach hinten los, wenn der dann widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material anbietet: mit (C) wird dann Vorsatz draus, weil er ja genau wußte, was er tat. Wird teuer.

Als Forensoftwarehersteller kann Dir der Inhalt eines Forum wurst sein. Der Inhaber der Rechte am JPEG-Algorhythmus wäre ebenso nicht für KiPo verantwortlich. Die Software für ein Forum ist nicht gezielt für Rechtsverletzungen bestimmt. Microsoft haftet auch nicht für Morddrohungen, die mit Word geschrieben werden. --141.91.129.5 (14:38, 17. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Der Satz - dass die Streichung der Bagatellklausel..

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"vermutlich auf Betreiben der Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie" erfolgte, habe ich gelöscht. Vermutungen ohne einen gegebenen und nachweisbaren Anlaß, bzw. ohne Quelle gehören nicht in ein Lexikon. (nicht signierter Beitrag von FAMüllers (Diskussion | Beiträge) 11:19, 19. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Überarbeiten: Dritter Korb (erledigt)

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Im Abschnitt wird für April 2012 etwas angekündigt. Ist das eingetreten? -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 01:35, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ja, ist eingearbeitet. -- Aktenstapel (Diskussion) 17:35, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die Reform wird im Bundestag verabschiedet: Ende Februar 2013

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Am 28. Februar 2013 wird die Reform des Urheberrechtsgesetz im Bundestag verabschiedet. Unter anderem wird die Frist dann in § 85 des Urheberrechtsgesetz von 50 auf 70 Jahre für Tonträger gesetzt.

Am 29. Februar 2013 verabschiedet der Bundestag dann die Reform zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes von Presseverlagen, wo sie dann von Suchmaschinen wie Yahoo und Google Geld für Scripts verlangen können. 92.72.101.22 04:58, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Korb

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Woher kommt eigentlich das alberne "Korb" für die drei Abteilungen der Urheberrechtsreform? Unter Korb ist keine Erkärung zu finden. --AndreasPraefcke (Diskussion) 08:41, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Das ist eine interessante Frage. Am 16. September 2003 hat das Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposion zu dem Thema »Urheberrecht in der Informationsgesellschaft ­− Auftakt zum Zweiten Korb« veranstaltet (BT-Drs. 16/1828, S. 14). Eine frühere Quelle ist mir bislang nicht bekannt. In der Drucksache zur vorhergehenden Novelle war jedenfalls nicht vom »ersten Korb« die Rede. -- Aktenstapel (Diskussion) 17:35, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Kann auch jemand im Artikel erklären, was Körbe in diesem Zusammenhang sind? 91.54.37.82 22:15, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

veraltet

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Hallo, leider fehlt mir die Kompetenz den Artikel zu überarbeiten. Jedoch sollte er als veraltet gekennzeichnet werden da das UrhG 2021 überarbeitet wurde. siehe hierzu Uploadfilter und Leitstungsschutzrechte -> https://www.urheberrecht.de/uploadfilter/ (nicht signierter Beitrag von 87.154.215.244 (Diskussion) 00:21, 9. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

Ich habe den BS:veraltet gesetzt--Oursana (Diskussion) 01:07, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Was ist veraltet? Uploadfilter sind nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt. Auch die Box QS-Recht verweist auf eine nicht existente Diskussion. Beide Boxen hemmen den Lesefluss. Kann jemand erklären, welcher Überarbeitung der Artikel bedarf? --Aktenstapel (Diskussion) 12:20, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Semantischer Unsinn

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Betr. "Die Bundesregierung verzichtet zudem darauf, die Privatkopie ... durchzusetzen, ...":

Wieder mal von allen unbemerkter Bullshit in der WP, und das in einem Rechtsartikel! Gemeint ist wohl so was wie 'verzichtet zudem darauf, das Recht auf eine Privatkopie ...'. --80.187.98.19 23:55, 26. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Die Behauptung wäre auch nach semantischer Richtigstellung falsch. Die dazu angegebene Quelle erwähnt die Bundesregierung gar nicht und schreibt auch nur, dass das möglich ist, was der mit Wirkung vom 13. September 2003 eingeführte § 95b UrhG in Abs. 1 Nr. 6 ausgestaltet. Ich habe die Aussage an Ort und Stelle berichtigt, auch wenn sie wahrscheinlich bereits dem ersten Korb zuzuordnen sein könnte. (§ 95b wurde vor 2004 eingeführt. Aber ich bin mir bei der Angabe der Körbe immer unsicher.) --Aktenstapel (Diskussion) 12:05, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
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Hat das Copyright-Zeichen (c) in Deutschland (in Europa; in der Welt) überhaupt eine rechtliche Bedeutung?

Meines Wissens wird es in Deutschland nicht gebraucht, weil alle namentlichen Veröffentlichungen automatisch urheberechtlich geschützt sind. Das gilt seit einigen Jahren auch in den USA, von wo es im letzten Jahrtausend kam. --85.199.127.226 14:21, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Das Zeichen selbst hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Eventuell könnte es, wenn es zusammen mit einer Urheberbezeichnung verwendet wird, beweiserleichternd im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG wirken. Mit Wirkung vom 1. März 1989 sind auch die Vereinigten Staaten der RBÜ beigetreten, so dass der Schutz durch Schaffung und nicht durch besondere Kennzeichnung oder Eintragung entsteht. --Aktenstapel (Diskussion) 12:13, 5. Jun. 2024 (CEST)Beantworten