Diskussion:Verantwortung
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"verantwortungslos"
[Quelltext bearbeiten]Was heißt eigentlich "verantwortungslos"? Impliziert das nicht, daß man eine gewisse Verantwortung trägt und daß man sie nicht wahrnehmen will bzw. abstreitet? Wann kann man eigentlich sagen, daß jemand Verantwortung trägt ohne daß er sie explizit übernommen hat? --Hennessey69 16:49, 5. Jan 2006 (CET)
Verantwortung verschiedener Diskurse?
[Quelltext bearbeiten]Hmm, ich bin nicht so sicher, ob dies der wahre Ort dafür ist, aber dennoch, nur so zur Anregung für Leute, die es vielleicht besser wissen. Verantwortung tragen m.M.n. verschiedene Diskurse innerhalb der Gesellschaft auf eine selten erwähnte Weise: sie tragen die Verantwortung für den Erhalt der Glaubwürdigkeit.
Z.B. handelt der Journalismus zwar einerseits natürlich wirtschaftlich und auch ideologisch motiviert, andererseits gibt es aber die unausgesprochene Regel, die Kundschaft "bei der Stange zu halten", indem man ihnen v.a. das Gefühl gibt, halbwegs objektiv und hinreichend vollständig informiert zu werden, und das ganz angesichts der Tatsache, dass beides (Objektivität und Vollständigkeit) in Wirklichkeit gar nicht möglich ist. Dieser diskursspezifischen Verantwortung kommen aber immer weniger Medien nach (BILD noch nie, aber z.B. auch der SPIEGEL gibt sich immer weniger Mühe damit).
Entsprechend trägt die Wirtschaft die Verantwortung dafür, dem kleinen Investor das Gefühl zu vermitteln, halbwegs gleichberechtigt mitspielen zu können. Das muss ja so sein, damit möglichst viel Geld in Umlauf kommt. Was ich meine ist: Jemand, der Insidergeschäfte betreibt, macht sich nicht einfach nur des Betrugs schuldig, sondern vor allem (wenn auch nicht juristisch sanktionierbar) schädigt so jemand die Volkswirtschaft, indem er Otto Normal und mir vermittelt, dass an der Börse sowieso alles Betrug ist und ich mein Geld am besten in der Matratze horte.
Das könnte ich jetzt fortführen mit Beispielen aus der Politik (Verantwortung, den notwendigen (Irr=)Glauben an ein nur vermeintlich real existierendes demokratisches System zu vermitteln vs. Bestechung/Lobbyismus etc.) oder der Juristik. Aber es ist klar, worauf ich ungefähr hinaus will (oder?): Diese Instanzen (Medien, Wirtschaft, Politik) tragen so im Sinne von "die Säule der Wahrheit ist hohl" eine echte Verantwortung, die darin besteht, das für das Funktioneren unserer Gesellschaft notwendige Vertrauen einer möglichst breiten Bevölkerungsbasis aufrechtzuerhalten und ständig zu erneuern. Der sie (so meine Meinung) immer weniger Folge leisten. Hm. Wie könnte man das wohl eleganter formulieren, jemand eine Idee?
aus dem artikel herausgenommen und in die diskussion geschoben von --88.73.118.126 13:34, 21. Mai 2007 (CEST):
Politische Verantwortung gibt es nicht !
Sie ist eine Erfindung der Politik.
Welche Konsequenzen hat ein Politiker zu tagen, wenn er die sog.
"Politische Verantwortung" übernimmt!? : KEINE !!!
Ergänzungsvorschlag: Möglichkeit der Einflussnahme als Bedingung für Verantwortung
[Quelltext bearbeiten]Ich schlage vor, die Definition von Verantwortung um folgenden Satz zu ergänzen: Erst wenn Vorgänge, Dinge oder Geschicke durch den Inhaber von Verantwortung beeinflusst werden können, kann er für die Folgen seines Handelns, die Erfüllung oder Nichterfüllung von Aufträgen, Erfolg oder Misserfolg verantwortlich gemacht werden.
Gegenvorschlag
Darauf würde ich lieber verzichten. Trotz der Möglichkeit der Einflussnahme bleibt das Problem der Kontingenz: Unzählige Umstände (auch extrem unwahrscheinliche oder unvorhersehbare) könnten den Misserfolg herbeiführen, aber nur wenige davon werden im konkreten Fall relevant sein. Welche das sind, lässt sich normalerweise erst nachträglich feststellen. Kaum jemand hat die Mittel, vorab alle diese Umstände präventiv zu neutralisieren. Will sagen: Einflussmöglichkeiten haben wir fast immer. Wir können nur meist überhaupt nicht wissen, wie diese optimal einzusetzen sind. Von der Verantwortlichkeit entbindet uns das nicht (aber sehr wohl von Schuld - siehe 3. Absatz im Kapitel BEDEUTUNG). - C. Frost
Verantwortungsbewusste Elternschaft
[Quelltext bearbeiten]Was ist damit gemeint? Die katholische Kirche verwendet diesen Begriff. Hier eine Seite, die ich gefunden habe: http://www.aktion-leben.de/Religioese_Fragen/sld01.htm. --Resurrexit 12:17, 2. Apr. 2008 (CEST)
Belege
[Quelltext bearbeiten]Ich finde die Seite durchaus "sichtungswürdig" und empfände es auch als übertrieben, einen "Belege fehlen"-Baustein reinzusetzen. Trotzdem meine Bitte an Kenner der Fachliteratur: Es wäre nicht verkehrt, einige zentrale Aussagen mit Verweisen auf entsprechende Zitate zu versehen. --Der Paulchen 21:32, 30. Jun. 2008 (CEST)
Stimmt das so?
[Quelltext bearbeiten]Verantwortung bedeutet, die Folgen für eigene oder fremde Handlungen zu tragen. Das ist der erste Satz zu dem Begriff Verantwortung. Ich denke das ist so nicht ganz korrekt. Angenommen ich bin eine Reinigungskraft und nehme den Boden feucht auf ohne ein Warnschild aufzustellen. Jemand kommt vorbei und stürzt wobei er sich den Arm bricht. Meine Pflicht wäre gewesen das Schild aufzustellen. Die Folgen trägt der andere, er hat den gebrochenen Arm, ich bekomme höchstens einen Gerichtstermin, was die Folge der Folge wäre. Was meint ihr, ist das so?
- So ein Gerichtstermin kann ja auch ganz ordentliche Folgen haben. Und bei diesem würde dann - um den Faden mal weiterzuspinnen - geprüft, inwieweit das Geschehen von Dir zu verantworten gewesen wäre - es würde sozusagen der Rahmen Deiner tatsächlichen Verantwortung (bzw. Verantwortlichkeit) abgeschätzt. Käme das Gericht zu dem Schluss, Du wärest für den gebrochenen Arm voll verantwortlich, müsstest Du dem Gestürzten finanziell "beistehen", so dass Du sehr wohl die Folgen zu tragen hättest.
Die o.g. Aussage bezieht sich halt nicht nur auf unmittelbare Folgen. --Der Paulchen 13:50, 25. Nov. 2008 (CET)
P.S.: Ich sehe gerade die Artikeländerung - die trifft den Fall natürlich noch besser. --Der Paulchen 13:54, 25. Nov. 2008 (CET)
Verantwortung verwendet "Rechenschaft". Der Beitrag "Rechenschaft" ist aber gelöscht. mfg. GH Die Folgen seines Handels selbst tragen: Rechenschaft vor sich selbst ablegen. Die Folgen seines Handelns andere tragen lassen: Rechenschaft vor anderen ablegen.
- Vor anderen Rechenschaft abzulegen bedeutet doch aber nicht automatisch, Folgen auf diese abzuwälzen. Rechenschaft ablegen ist vielmehr ein wesentlicher Schritt zur Klärung der Frage, wer welche Folgen zu tragen hat. --Der Paulchen 01:39, 9. Dez. 2008 (CET)
Verwässerung des Verantwortungsbegriffs durch die Medien
[Quelltext bearbeiten]In den Medien (und in Folge davon auch in der Umgangssprache) wird in m.E. zunehmenden Maße Verantwortung nicht ausschließlich dem Menschen
sondern auch Ereignissen und anderen nichtmenschlichen Objekten zugewiesen.
Beispiele hierfür sind:
Der Wirbelsturm Wilma war für die Zerstörungen ... verantwortlich.
Die Finanzkrise ist für den rückläufigen Absatz von ... verantwortlich.
Die Computerprogramm war verantwortlich dafür, dass der Bankbetrieb für 4 Stunden gestört war.
Gemeint ist in all diesen Fällen stattdessen eine Ursache-Wirkung-Beziehung, für die der Verantwortungsbegriff missbraucht wird. Ich schlage daher vor, dass wir im Artikel auf diesen Gebrauch des Verantwortungsbegriffs hinweisen und ihn deutlich als falsche Verwendung brandmarken.
Wie seht Ihr das?
Ich grüße alle Mitstreiter freundlich. tzeh 17:53, 27. Jan. 2009 (CET)
Nachtrag am 5.4.2013: Ich stelle jetzt erst fest, dass ich in den o.a. Beispielen versehentlich "zuständig" geschrieben habe, was ich soeben in das zutreffend zitierte "verantwortlich" geändert habe.
Auch mehr als vier Jahre nach dem o.a. Eintrag treffe ich auf derartige Falschanwendungen des Verantwortungsbegriffs. Der Paulchen hatte seinerzeit vor, "dran zu bleiben". Mein Versuch, im Jahr 2011 im Artikel Negativbeispiele aufzuführen, um der Verwässerung entgegenzuwirken, blieb erfolglos. 15:44, 5. Apr. 2013 (CEST)tzeh (Diskussion)
- Schreiben wirklich einige so? Ist ja gruselig... Wir könnten das (vielleicht gleich im Einleitungstext) so klarstellen: Verantwortung setzt die Fähigkeit zur bewussten Entscheidung voraus. - Begründung: Ein Wesen (oder ein Ding), das selbst keine Entscheidungen treffen kann, kann natürlich für nichts verantwortlich sein. (Handlungsfähigkeit hingegen ist nicht zwingend notwendig, denn es reicht ja manchmal, anderen eine Entscheidung mitzuteilen.) In Zukunft wird es allerdings schwieriger, dies nur auf Menschen beziehen, weil seit Jahren Maschinen entwickelt werden, die selbst Entscheidungen zu treffen haben. Deshalb schlage ich meine oben erwähnte Formulierung vor.
Ich rate davon ab, direkt auf den Fehlgebrauch einzugehen, solange das nicht zwingend nötig ist. Es ist schon zu oft vorgekommen, dass bei flüchtig lesenden nur der Fehlgebrauch im Gedächtnis hängengeblieben ist. --Der Paulchen 11:03, 28. Jan. 2009 (CET)
Hallo DerPaulchen, ich hoffe, die gruseligen (sinngemäßen) Zitate haben Dich sensibilisiert, in den Medien (wie auch im Gespräch) auf diesen Missbrauch zu achten.
Ich finde derartige Entgleisungen so ca. jeden 2. Tag in den Gazetten. Mich schauderts auch...
Was können wir wirkunsgsvoll dagegegen tun? Deine Formulierungsansätze sind aus meiner Sicht fachlich zutreffend. Nur frage ich mich, ob´s auch der Absicht gemäß ankommt...
Kannst Du Dir die Zeit nehemen und versuchen, eine Formulierung zu finden, die vor allem den "bewussten Entscheidungsakt" (ob von Menschen oder zukünftig bewußt handelnden Maschinen ist hier m.E. weniger relevant) einbezieht? Dank für Deinen Part. Herzlichen Gruß tzeh 21:23, 28. Jan. 2009 (CET)
- Ist noch nicht optimal gelöst, ich bleibe dran. --Der Paulchen 17:56, 29. Jan. 2009 (CET)
Begriffsdefinition
[Quelltext bearbeiten]In den meisten Fällen lässt sich die gegebene Begriffsdefinition problemlos an Stelle des Begriffs „Verantwortung“ verwenden. Aber leider nicht immer. Wer voll Verantwortung (verantwortungsvoll) handelt, tut dies nicht voll der Möglichkeit, dass er für die Folgen seiner Handlung Rechenschaft ablegen muss. Muss also die Begriffsdefinition geändert werden oder ist meine Ableitung falsch? -- Henrik 18:13, 6. Feb. 2009 (CET)
- Ich habe so meine Probleme mit dem Gebrauch des Wortes "verantwortungsvoll". Eine Tätigkeit kann verantwortungsvoll sein, indem sie viel Veantwortung in sich birgt. Aber handeln sollte man wohl eher verantwortungsbewusst. Für den allgemeinen Sprachgebrauch dürfte das allerdings schwierig umzusetzen sein, weil dann auch eine Alternative für das Wort "verantwortungslos" gefunden werden müsste. - Wie man diese linguistische Unstimmigkeit in den Artikel einarbeiten kann, dazu fehlt mir im Moment jede Idee... --Der Paulchen 15:38, 7. Feb. 2009 (CET)
- Jemand, der aktiv oder passiv verantwortungslos handelt, ist ohne Verantwortungsbewusstsein handelnd oder ohne Verantwortungsbewusstsein habend, d. h. achtlos, gedankenlos, gewissenlos oder gleichgültig, also wohl eigentlich ignorant und somit ahnungslos, laienhaft, ohne Erfahrung/Vorbildung/Wissen oder unbedarft. Es kommt darauf an, ob die Begriffe verantwortungsvoll oder verantwortungslos in einem sachlichen oder persönlichen Kontext benutzt werden. Beispielsweise: Es ist eine verantwortungsvolle oder verantwortungslose Tätigkeit. Die Tätigkeit wird verantwortungsvoll oder verantwortungslos ausgeübt. -- schachsommer12, 22.07.2022, 22:50 (CET) --Schachsommer12 (Diskussion) 22:50, 22. Jul. 2022 (CEST)
- In dem Begriff Verantwortung steckt das Wort Antwort. Wie umfangreich ist eine Antwort und auf welche Frage? Verantwortung ist ein Begriff der Möglichkeit. Notwendigkeit ist unabweisbar, aber kann priorisiert sein. Unmöglichkeit kann entweder tatsächlich oder nur scheinbar nicht erfüllbar sein. Unabweisbares und Unmögliches sind der menschlichen Entscheidung nicht entzogen und damit nur nicht Gegenstand der Verantwortung bei Verantwortungslosigkeit. Verantwortung kann eine zukunftsorientierte oder eine vergangenheitsorientierte Bedeutung haben und entsprechend konservativ, liberal oder progressiv priorisiert werden. --Schachsommer12 (Diskussion) 23:00, 22. Jul. 2022 (CEST)
- Mag alles stimmen, aber: Wer sagt das? Und welche Artikeldiskussion möchtest du mit deinen Deutungen anregen? Du weißt sicherlich, dass diese Diskussionsseiten kein allgemeines Forum für persönliche Statements o.ä. ist. Außerdem hat es nur Sinn, eine nicht abgeschlossene 13 Jahre alte Diskussion über die Begriffsdefinition aufzugreifen, wenn sich diesbezüglich im Artikel nix geändert hat. Ist das so? --Fährtenleser (Diskussion) 06:44, 23. Jul. 2022 (CEST)
Macht und Verantwortung?
[Quelltext bearbeiten]Mich würde die Beziehung zwischen diesen beiden Begriffen interessieren. Ist Verantwortung nicht eigentlich immer eine Folge von Macht, bzw. eine Art Macht-Evaluation unter ethischen Gesichtpunkten? (nicht signierter Beitrag von 79.214.121.90 (Diskussion) 14:57, 16. Aug. 2010 (CEST))
- Tja, dann definier mal, was Du mit Macht meinst. Aus einem Zustand der Ohnmacht, in dem man selbst keine Entscheidung mehr treffen kann, kann natürlich auch keine Verantwortung resultieren. Aber setzt die Möglichkeit, Entscheidungen zu fällen, immer Macht voraus? Wenn dem nicht so ist, besteht auch keine direkte Beziehung zwischen den Begriffen, oder? --Der Paulchen, hier ab und zu erreichbar. 17:29, 16. Aug. 2010 (CEST)
Geplante Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel scheint keinen Hauptautoren zu haben. Er ist als Lexikoneintrag im vorderen Teil gar nicht so schlecht, aber lange noch nicht enzyklopädisch. Ich würde den Artikel gerne grundlegend überarbeiten und ausbauen. Sofern jemand Anmerkungen hierzu hat, bitte ich um Hinweise. --Lutz Hartmann 11:09, 25. Dez. 2011 (CET)
Berücksichtigung neuerer Debatten?
[Quelltext bearbeiten]Beim Überfliegen des Artikels sind mir einige Merkwürdigkeiten aufgefallen. Ich glaube, es würde dem Artikel 'etwas mehr Zurückhaltung und Berücksichtigung neuerer Debatten gut tun. Weshalb ich der Meinung bin, lässt sich gleich am ersten Satz zeigen:
"Der Begriff der Verantwortung bezeichnet die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person oder Personengruppe (Subjekt) gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt) aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen (zu beantworten) ist"
(i) "Verantwortung" bezeichnet keine Zuschreibung, sondern eine Eigenschaft. Natürlich kann man Personen eine Eigenschaft zuschreiben, aber die Eigenschaft ist etwas anderes als die Zuschreibung. Schließlich kann man Personen auch fälschlicherweise eine Eigenschaft zuschreiben - z.B. die Eigenschaft rot zu sein oder die Eigenschaft verantwortlich zu sein.
(ii) In der aktuellen Literatur wird heiß diskutiert, ob Verantwortung etwas mit Pflichten zu tun hat oder nicht. Leute sind (vielleicht) auch für schlechte (axiologisch) und unweise (aristotelisch) Handlungen verantwortlich, ohne dass sie damit gegen eine Pflicht verstoßen haben. Außerdem wird diskutiert, ob man nicht auch für Eigenschaften verantwortlich sein kann. Eigenschaften können aber nicht gegen Pflichten verstoßen oder mit ihnen konform sein.
(iii) Auch wird diskutiert, ob die Eigenschaft verantwortlich zu sein, grundsätzlich etwas mit anderen Personen, die einen verantwortlich machen können, zu tun hat oder nicht. Manche Autoren, Nida-Rümelin, z.B., glauben, Verantwortung ist eine Eigenschaft, die sich vollständig in einer Person konstituiert und nicht durch Zuschreibungen oder Reaktionen konstituiert wird, wie der erste Satz behauptet.
Ein anderes Beispiel ist der erste Satz zum Abschnitt "Verantwortung und Freiheit"
"Verantwortung setzt unabdingbar Handlungsfreiheit voraus. Dies bedeutet, dass der Akteur aufgrund einer Entscheidung tatsächlich auch anders hätte handeln können."
Das ist eine substantielle These, die nur von einigen Philosophen vertreten wird. Berühmte Gegner dieser Position sind Harry Frankfurt aber auch Jay Wallace, Tim Scanlon oder Michael Pauen. --92.78.109.42 17:02, 18. Sep. 2012 (CEST)
- Ich habe das leider jetzt erst gelesen. Hört sich interessant an. Ich würde mir wünschen, wenn Du auch konkrete „neuere Literatur“ benennen könntest, die hier zu berücksichtigen ist. Dem würde ich dann gerne nachgehen. Konkret zu Deinen Anmerkungen: (i) Das ist eine logische Frage. Verantwortung ist keine natürliche Eigenschaft. Sie ist als Eigenschaft nur aufgrund einer wie auch immer gearteten Festlegung, eben einer Zuschreibung, vorhanden. Ob die Zuschreibung gerechtfertigt ist oder nicht, ist ein anderes Thema. (ii) Mir scheint hier eher das Problem zu sein, wie man den Begriff der Pflicht versteht. Dazu müsste man wissen, was in der angesprochenen Literatur wirklich steht. Pflicht im hier verwendeten Sinne bedeutet allgemein ein Sollen, das aufgrund von Konventionen (nicht allein von Gesetzen oder anderen formalen Vorschriften) besteht. Das können auch nicht kodifizierte moralische Vorstellungen sein. Gegen Sollensvorschriften kann man nur mit Handeln verstoßen. Genau deshalb ist das Abstellen auf den Begriff der Verantwortung als einer Eigenschaft in einer bestimmten Verwendung des Begriffs ungeschickt. Es ist ein Unterschied verantwortlich zu sein und gemäß einer Verantwortung zu handeln. (iii) Nida-Rümelin kommt im Artikel zu Wort. Allerdings ist seine Position etwas differenzierter, als Du hier anführst. (iv) Zum anderen Beispiel: Ich nehme an, du hast tatsächlich nur kursorisch gelesen. Der Kompatibilismus ist angesprochen. Zur Verstärkung habe ich nun drei Namen eingefügt und verlinkt. Für weiteres zu diesem Thema kann ich aber nur auf die Artikel Freier Wille, Determinismus und Kompatibilismus verweisen. In hiesigen Artikel würde das den Rahmen sprengen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 13:33, 27. Mär. 2013 (CET)
Vielen Dank für die Klärungen. Ich versuche meinen Punkt noch einmal anders zu formulieren: Der Artikel beginnt gleich mit einer sehr reichhaltigen Definition von Verantwortung (z.B. im Unterschied zum ersten Satz im englischsprachigen Artikel "moral responsibility"). Ich will gar nicht sagen, dass sie falsch ist, sondern nur darauf hinweisen, dass einige Fragen, die in der aktuellen philosophischen Literatur diskutiert werden, überhaupt keinen Sinn ergeben, wenn man die hier genannte Definition akezptiert. Und das sollte ein guter Grund sein, die Definition zu ändern. Nur um zwei Beispiele zu nennen: (i) Manche Autoren sind sehr wohl der Meinung, dass Verantwortung eine natürliche Eigenschaft und keine Zuschreibung ist (z.B. die Eigenschaft, sich irgendwann in seinem Leben für eine bestimmte Hanldung entschieden zu haben, die dann den ganzen Charakter prägt - so etwas in der Art meint Robert Kane); (ii) wenn man, so wie im Artikel, so sehr die Verbindung zwischen Pflicht/Sollen und Verantwortung betont, wird es schwierig zu zeigen, wie und ob man für superogatorische Hanldungen verantwortlich sein kann (also für Handlungen, die deutlich über das hinausgehen, was man tun soll) oder wie und ob man zum Beispiel für Eigenschaften verantwortlich sein kann, wie zum Beispiel für die Eigenschaft, feige zu sein (ersteres betont etwa Coleen Macnamera, zweites George Sher). Was die Literatur angeht, sollte, wie ich finde, in jedem Fall Peter Strawsons Aufsatz "Freedom and Resentment" erwähnt werden. Neben Robert Kane wären auch John-Martin Fischer und Mark Ravizza und vielleicht Manuel Vargas erwähnenswert. Allgemein hilft immer: http://plato.stanford.edu/entries/moral-responsibility/ (nicht signierter Beitrag von 141.20.191.92 (Diskussion) 13:38, 3. Apr. 2013 (CEST))
- Ich könnte es mir leicht machen und auf die Weblinks zum Artikel verweisen. Da ist natürlich der von Dir angesprochene SEP – Aufsatz enthalten. Das, was Du ansprichst, findet man wohl recht klar in dem kurzen Aufsatz von John Martin Fischer thematisiert. Die Position von Frankfurt kommt ja auch unmittelbar zum Zuge. Was mit dabei problematisch ist, ist das was dort diskutiert wird. Es handelt sich nämlich aus meiner Sicht nicht um eine Diskussion des Begriffs der Verantwortung, der ja das Lemma dieses Artikels hier ist, sondern um die Frage der Handlungsfreiheit angesichts eines angenommenen physikalistischen Determinismus mit den Antworten Kompatibilismus/Inkompatibilismus. Das ist aber für mich Inhalt des Artikels Philosophie des Geistes und des dazugehörigen Themenfeldes. Ich bin mehr daran interessiert, das Thema wie Micha H. Werner abzuhandeln. Dieser steigt übrigens gerade mit der Frage der Zuschreibung ein. Ich gebe zu, in dieser Hinsicht deontisch oder kantisch orientiert zu sein. Interessant ist, dass auch der SEP – Artikel mit der Zuschreibung einsteigt, wenn auch der Stil nicht eine harte Definition, sondern – typisch amerikanisch – eine situative Schilderung ist, aus der man die Definition erst herausschälen muss. Aber ich will mich nicht drücken. Ich kann mir vorstellen die Definition etwas weicher zu formulieren. Darüber hinaus sehe ich zwei Möglichkeiten. a) ein nicht zu umfangreicher Ausbau des Abschnitts über die Handlungsfreiheit oder b) ein gesonderter Abschnitt über „Die aktuelle Debatte in der Philosophie des Geistes“, eingeordnet hinter oder am Ende der Ideengeschichte. Ich selbst sehe mich vom zeitlichen Aufwand etwas überfordert. Ich habe zwar eine Vorstellung von dem, was da rein müsste, aber im Moment ganz anderes im Auge, was mich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wunderbar wäre es natürlich, wenn Du Deine Vorstellungen hier skizzieren könntest. Für uns paar Leute, die wir hier schreiben, ist einfach die Zeit zu knapp, um uns ausführlich auf einzelne Themen zu fokussieren. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 20:35, 3. Apr. 2013 (CEST)
- PS zu sachlichen Themen, die Du angesprochen hast. Robert Kanes Self-Forming Actions oder Ultimate Responsibility ist zwar inhaltlich insofern berücksichtigt, als die Bedingheit allen Handelns angesprochen wird. Aber ihn hier aufzunehmen, erscheint mir sinnvoll. Ich habe zunächst einmal einen Weblink mit einem Text von Kane eingebaut. (Die Position scheint mir sehr mit der von Bieri verwandt.) Aber auch in Falle Kanes wäre Verantwortung eine Selbstzuschreibung und keine natürliche Eigenschaft. Ähnlich sehe ich das mit der Supererogation. Das freiwillige Handeln folgt auch hier einem selbstgewählten Maßstab. Bei Kant wär es halt einfach die selbst gesetzte Maxime, die der eigenen Einsicht (Vernunft) folgt, weshalb es bei Kant eben keine Supererogation gibt. Coleen Macnamera erscheint mir dabei als Name nur für echte Insider relevant, denen die Wikipedia eh nichts erzählen kann. Etwas anderes ist die Frage gesellschaftlicher oder sonstiger Prägungen. Wie weit reicht die Verantwortung Traumatisierter? Wenn es dazu etwas gibt, wäre das sicherlich interessant, einzubauen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 09:38, 4. Apr. 2013 (CEST)
Vielen Dank, dass du dir für meine Einwände so viel Zeit nimmst! Das hatte ich nicht erwartete. Und vielleicht schaffe ich es ja, einen Vorschlag für die Ausarbeitung zu entwickeln. Ganz kurz nur zwei sachliche Anmerkungen: Fischer geht es gerade NICHT um Handlungs- oder Willensfreiheit, sondern um moralisch Verantwortung, weshalb er seinen Ansatz ja auch SEMIkompatibilismus nennt. Neben einer gewissen Art von Kontrolle ist dafür das notwendig, was Fischer und Ravizza "ownership" nennen. Weil es ihnen explizit um moralische Verantwortung geht, glaube ich nicht, dass man diese Positionen in die Philosophie des Geistes auslagern sollte. Strawson schreibt zwar so, als ginge es ihm um Willensfreiheit, aber die meisten Interpreten (siehe den SEP Artikel) behandeln ihn im Bereich der moralischen Verantwortung. Außerdem denke ich nicht, dass wir Autoren wie Robert Kane (oder noch klarer Michael Smith und Fischer/Ravizze) so interpretieren sollten, dass es ihnen um Selbst- oder Fremdzuschreibungen geht. Ihnen geht es explizit, um Eigenschaften von handelnden Wesen, und zwar vor allem um Gehirnzustände oder Gehirneigenschaften. Aber vielleicht reden wir auch aneinander vorbei: Natürlich braucht man einen Maßstab, um zu wissen, ob das, wofür man verantwortlich ist, gut oder schlecht, richtig oder falsch ist. Die Dinge, die aber dafür sorgen, dass man dafür verantwortlich ist, sind für Fischer, Kane, Smith .... natürliche Eigenschaften. Bei Fischer und Ravizza sorgen zum Beispiel bestimmte "Mechanismen", die Handlungen verursachen dafür, dass man für diese Handlungen verantwortlich ist. Verursachen können aber immer nur natürliche Eigenschaften und keine Zuschreibungen. Macht das klarer, weshalb ich die Definition zu Beginn unglücklich finde? (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 11:45, 4. Apr. 2013 (CEST))
- Ich glaube, das habe ich schon verstanden und ich habe auch etwas zur Diskussion gefunden, die Du ansprichst. Mein Problem liegt darin, dass in dieser Sicht der Begriff der Verantwortung inhaltlich verändert wird. Verantwortung wird dann gleichgesetzt mit (mechanistischer) Ursache. Man müsste dann aus meiner Sicht die Definition von Verantwortung diskutieren. Mir ist klar, dass die [ich nenne sie mal] „Mechanisten“, wegen des Kompatibilismus von mir aus auch „Deterministen“, mir absprechen, dass es Verantwortung im Sinne meiner Definition überhaupt gibt. Aber dann müsste man das (natürliche = Common sense-) Verständnis dieses Begriffs und 90 % der Literatur zum Thema in die Tonne kloppen. Moralphilosophie würde entbehrlich, wenn Handlungen nicht auf Entscheidungen beruhen. Und genau deshalb halte ich auch das Thema Zurechnung für wesentlich. Denn der Weg über natürliche Eigenschaften im von Dir dargestellten Sinn führt uns nur zu Schopenhauer: der Mensch kann tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will. Da halt ich‘s lieber mit Kant und akzeptiere mit dem commonsense das Faktum. Und begründen kann ich das ganz gut mit Whitehead’s strebenden Kräften der actual entities. Dabei gestehe ich jederzeit auch starke Bedingtheiten in unserem Handeln bis runter auf hormonelle Impulse ohne weiteres ein. Aber, wie gesagt, ist das eigentlich die Debatte um den freien Willen. Den Abschnitt Strawson im SEP-Artikel habe ich genau so gelesen und deshalb hier gar nicht angesprochen. Ich kann aber die Auffassung verstehen, dass das im Artikel ausgeführt werden sollte. Die Einleitung habe ich ja nun weicher gemacht und auf die Debatte zur Handlungsfreiheit ausdrücklich hingewiesen. (Ähnlich im Abschnitt zur Willensfreiheit). Ich denke noch mal nach. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 14:06, 4. Apr. 2013 (CEST) (Ach übrigens: Der Ton in der Wikipedia ist manchmal rau und knapp. Grund ist zumeist aber, dass einige Menschen die Neigung haben, auch über das zu diskutieren, was sie nicht überblicken. Bei kompetenten Ansagen wie Deiner wirst Du ganz überwiegend Aufmerksamkeit erzeugen.)
"Aber dann müsste man das (natürliche = Common sense-) Verständnis dieses Begriffs und 90 % der Literatur zum Thema in die Tonne kloppen." -- Genau darum geht es mir ja. 90 % der Literatur zu Verantwortung, die ich kenne (v.a. die englischsprachige) befasst sich eben mit der Frage, ob es natürliche Eigenschaften gibt, die uns zu verantwortlichen Akteuren machen, und -- wenn ja -- wie das mit unserem Common sense zusammen passt. Und die allerwenigsten der Autoren glauben, dass wir damit bei Schopenhauer landen. Wie gesagt: ich bin nicht der Meinung, dass diese Autoren recht haben. Nur finde ich, dass man in einer Enzyklopädie keine Definition angeben sollte, der zufolge ein Großteil der englischsprachigen Forschungsliteratur unsinnige Fragen stellt. Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 10:07, 5. Apr. 2013 (CEST))
- Nachdem Du so intensiv insinuierst, möchte ich zunächst einmal feststellen, dass ich offen für für mich Ungewöhnliches bin. Zudem verunsichert Deine Hartnäckigkeit auch ein wenig. Aber das ist gut. Um das Problem mal genauer in den Blick zu bekommen, bin ich zunächst einmal in einige wichtige Lexika gestiegen (HWPhil, Mittelstrass alt, Sandkühler neu, HPhG neu). Alle thematisieren den Begriff der Verantwortung in mehr oder weniger ähnlicher Weise, wie das hier geschieht. Dann bin ich in meinen Bücherschrank (ca. 30 Titel zum Thema). Das gleiche Ergebnis. Mag sein, dass ich die falschen Bücher im Schrank habe. Ich glaube aber eher nicht. Ich hatte ja schon angesprochen, dass wir offensichtlich über zwei verschiedene Begriffsinhalte sprechen. Eher möchte ich sogar sagen, dass Gegenstand unseres Gesprächs hier zwei unterschiedliche philosophische Fragestellungen sind, wobei Dein Thema eher auf der Metaebene zu suchen ist. Also bin ich etwas weiter gewandert und habe meine Bücher zur Philosophie des Geistes konsultiert. Und siehe da: Deine Fragestellung war aufzufinden (etwa Beckermann oder Pauen). Um genauer zu werden: Den Ansatz von Fischer/ Ravizza findest Du positiv rezipiert in Wolfgang Detel: Perspektiven einer Freiheitstheorie, in: Hans-Peter Krüger (Hrsg.): Hirn als Subjekt?: Philosophische Grenzfragen der Neurobiologie, Akademie Verlag, Berlin 2007, 349 – 373. Eindeutiges Thema dieses Sammelbandes ist der freie Wille. Dort (S. 370) stellt Detel fest: „Fischers und Ravizzas Strategie ist, einen kompatibilistischen Freiheitsbegriff über den Begriff der moralischen Verantwortung einzuführen.“ Ziel dieser Diskussion ist also nicht, den Begriff der Verantwortung zu klären, sondern die Frage, ob man als Physikalist überhaupt über Verantwortung reden kann. Das ist in der derzeitigen Fassung des Artikels als Grundfrage angesprochen, nach meiner unveränderten Auffassung aber nicht vorrangiges Thema des Lemmas. Mein Angebot war ja, über Deinen Einwand nachzudenken. Ich habe hier einen anderen Artikel geschrieben, und zwar Subjekt. Dort hatte ich ein ähnliches Problem vor der Brust. Ich habe es gelöst, indem ich einen eigenständigen Abschnitt Gehirn und Subjekt angefügt habe, wo die Überschneidung des Themas zur Philosophie des Geistes dargestellt ist. Eine ähnliche Lösung für unseren Artikel hier hatte ich oben schon angesprochen. Ich hoffe, dass das hier auch ein Ausweg sein kann. Die Definition des Begriffs Verantwortung selbst, die ich hier vorgenommen habe, möchte ich nicht verändern, es sei denn, Du zeigst mir, wo ich geeignetere Fassungen finden kann. Bisher – so meine feste Überzeugung – befinde ich mich in einer doch sehr weitgehenden Übereinstimmung einerseits mit den oben genannten Lexika, andererseits mit der doch nicht ganz schmalen Literatur, die sich mit dem Thema auseinandersetzt. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Formulierung der Definition ja schon so verändert habe, dass sie deutlich weniger behauptend ausfällt. Als eine echte Bereicherung des Artikels würde ich dagegen ein gesondertes Kapitel zur Debatte über „Moralische Verantwortung und freier Wille“ empfinden. Da passt dann selbstverständlich auch Strawson rein. Im Ergebnis würde dann der Artikel in der Wikipedia zusätzlich über Inhalte formulieren, die so in den einschlägigen Lexika - zumindest unter dem Stichwort - nicht zu finden sind. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 16:09, 5. Apr. 2013 (CEST)
- Strikt literaturtechnisch hätte ich auch noch spanischsprachiges und ein paar ältere Franzosen/Belgier im Angebot :) aber denke, dass wir uns erstmal einen konkreten Vorschlag für zwei, drei Sätze zur Frage Verantwortung = Eigenschaft (fix oder temporär) aus dem anglo-amerikanischen Bereich als Ausgangsbasis angucken könnten. Wie wäre denn dein Formulierungsvorschlag? Gruß --Jan eissfeldt (Diskussion) 00:10, 6. Apr. 2013 (CEST)
Okay, das ist ein wirklich interessantes Ergebnis! Anscheinend stehen in der englischsprachigen Literatur wirklich andere Fragen im Zentrum als in der deutschsprachigen. Das war mir nicht bewusst. Ich kann daher verstehen, dass es praktisch erscheint, die von mir angesprochenen Themen in ein Unterkapitel auszulagern. Ganz glücklich wäre ich damit aber nicht. Schließlich geht es in der englischsprachigen Literatur dem eigenen Anspruch nach um das Wesen der Verantwortung, und nicht um irgendeinen Nebenaspekt (das zeigen schon die Titel der einschlägigen Texte von etwa Fischer/Ravizza, Michael Smith, Michael McKenna, Gary Watson, Dana Nalkin etc.). Worum es ihnen geht ist ungefähr Folgendes (als Formulierungsvorschlag für eine Definition): Wir sind für genau die Handlungen, Einstellungen, Charaktereigenschaften etc. verantwortlich für die wir sinnvollerweise gelobt (wenn sie gut sind) oder getadelt (wenn sie schlecht sind) werden können. Und die Streitfrage lautet nun: Was genau ist das, was uns in diesem Sinne verantwortlich macht? Mir schiene es unangebracht, diese zenrale Fragen auszulagern. (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 20:39, 6. Apr. 2013 (CEST))
- So ganz ausgelagert ist die Frage nicht: Der zweite Satz der Einleitung entspricht eigentlich dieser Bestimmung von moralisch bewertbaren Handlungen durch Lob und Tadel. Wobei die Einschränkung gelten muss, dass Lob und Tadel gerechtfertigt werden können. Dahinter verborgen ist dann die Norm als Maßstab und eine Handlung, die nach dieser Norm beurteilt wird und zwar von jemandem, der das Recht dazu hat. Das, was ich hier als verborgene Bedingungen anspreche, steht nun in unserem Artikel im ersten Satz der Bestimmung. Insofern sehe ich keine all zu große Differenz. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass Fischer/Ravizza sich ausdrücklich auf moralische Verantwortung beschränken und andere Formen/Aspekte wie kausale, legale, Unternehmens- oder Rollenverantwortung explizit ausklammern (S. 2 FN 1). Fischer/Ravizza schließen weiterhin den Aspekt des Tasachenwissens bzw. Wissenkönnens aus und konzentrieren sich auf die Frage der Handlungsfreiheit (freedom-relevant condition oder control-condition). Externe Gewalt (Nötigung, Bedrohung) wird als Exculpation betrachtet (S, 12). Fischer/Ravizza betonen, dass die Untersuchung darauf gerichtet ist, dass unter der (durchaus hypothetischen) Annahme des Determinismus dennoch das Bild einer Person, die Kontrolle über ihr Handeln hat, nicht aufgegeben werden muss. Ähnlich verhält sich Eshleman im SEP Artikel. Er nennt vier Untersuchungsbereiche zum Thema Responsibility (1) Das Konzept der Moral Responsibility als solches (2) Das Kriterium, nach dem Jemandem Moral Responsibility zugeschrieben werden kann (3) Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Zuschreibung berechtigt ist (die Frage, ob Jemand hätte auch anders handeln können) (4) Mögliche Gegenstände der Zuschreibung von Verantwortung. Dann aber kümmert er sich nur noch um die Frage, wann man von Verantwortung reden kann und nicht mehr um die Inhalte des Begriffs. Lange Rede, kurzer Sinn: Um das dazustellen, was Dir vorschwebt, könnte man relativ einfach den Artikel en:Moral Responsibility der englischsprachigen WP hier einbauen und soweit sinnvoll auch ausbauen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 03:07, 7. Apr. 2013 (CEST)
Ich stelle mal im Folgenden die Idee für einen entsprechenden Abschnitt ein. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 11:58, 7. Apr. 2013 (CEST)
Das klingt nach einem guten Vorschlag, vielen Dank. Zwei "akademische" Hinweise, bevor wir wohl mit dieser Diskussion aufhören sollten: (i) meine Definition sagt nichts über HanldungsFOLGEN - und wenn wir uns unseren Alltag anschauen, loben oder tadeln wir nicht primär Folgen, sondern Handlungen selbst, bzw. die Gründe, die der Akteur als handlungsleitend akzeptiert hat - etwa ob er jemandem helfen oder ihn umbringen WOLLTE. Deshalb halte ich den zweiten Satz im Artikel für irreführend. (ii) "Wobei die Einschränkung gelten muss, dass Lob und Tadel gerechtfertigt werden können." Das stimmt nicht: Wir sind auch für Handlungen verantwortlich, für die es ungerechtfertigt wäre, uns zu loben oder zu tadeln (etwa weil die Handlung gefordert, aber nicht besonders gut ist, oder weil alle anderen genauso falsch handeln wie wir, und sie deshalb kein Recht haben, uns Vorwürfe zu machen). Unter anderem deshalb finde ich ja den Verweis auf Normen, Pflichten etc. in der Definition do problematisch. Mit anderen Worten: Ich habe immer noch etwas an der aktuellen Definition auszusetzen, finde die Idee aber toll, einen neuen Artikel zu erstellen, und helfe gerne. (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2013 (CEST))
Verantwortung und Determinismus
[Quelltext bearbeiten]Material
[Quelltext bearbeiten]Achtung: Im Folgenden soll ein Text entworfen werden, der der besonderen Frage nach der Vereinbarkeit von Verantwortung und Determinismus in der aktuellen anglo-amerikanischen Literatur zur Verantwortung nachgeht. Ausgangspunkte hierfür sind
- Der Artikel en:Moral Responsibility der englischsprachigen WP
- Die The Philosophical Determinism and Freedom Website von Ted Hondrich
- Godehard Brüntrup: Der metaphysische Begriff der Willensfreiheit und das Transferprinzip des Keine-Wahl-Habens
- Andrew Eshleman: Moral Responsibility. In: Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy.
- John Martin Fischer: 'Ought-implies-can', causal determinism and moral responsibility (PDF; 606 kB), ANALYSIS 63.3, Juli 2003, 244-50
- Neal Judisch: Responsibility, Manipulation and Ownership. Reflections on the Fischer/Ravizza Program, Philosophical Explorations, Vol. 8, No. 2, June 2005
- Robert Kane: Responsibility and Free Will in Dworkin's Jusitice for Hedgehogs (PDF; 60 kB)
- Michael McKenna und Paul Russell: Perspectives on P.F. Strawson’s “Freedom and Resentment”
- Michael Pauen: Freiheit, Schuld, Verantwortung. Philosophische Überlegungen und empirische Befunde, in: Gunnar Duttge (Hrsg.): Das Ich und sein Gehirn, Göttingen 2009, 75 - 96
- Gerald J. Postema: Moral Responsibility in Professional Ethics, New York University Law Review 55 (1980), 63-89
- Galen Strawson: Free Will], in: Routledge Encyclopedia of Philosophy (Insb. Abschnitt 4)
- Garrath Williams: Responsibility. In: J. Fieser, B. Dowden (Hrsg.): Internet Encyclopedia of Philosophy.
- Michael J. Zimmermann: Responsibility and Awareness (PDF; 107 kB), veröffentlicht in: Philosophical Books, 50(4) (2009): 248-261 (Rezension von: George Sher: Who Knew? Responsibility without Awareness, Oxford University Press 2009)
Einen Überblick über die Debatte sowie eine Kritik des Inkompatibilismus liefert: Achim Lohmar: Moralische Verantwortlichkeit ohne Willensfreiheit, Klostermann 2005, ISBN 978-3-465-03336-3; Weiterhin: Ulrich Pothast: Freiheit und Verantwortung: Eine Debatte, die nicht sterben will - und auch nicht sterben kann, Klostermann 2011, ISBN 978-3-465-04130-6
Das Grundproblem
[Quelltext bearbeiten]In der jüngeren anglo-amerikanischen Literatur zum Thema Verantwortung gibt es eine ausfühliche Debatte über den Zusammenhang von moralischer Verantwortung, Determinismus und Freiem Willen. Verantwortung wird dabei verstanden als ein Status einer Person, die für ihre Handlungen, Einstellungen oder Charaktereigenschaften gelobt oder getadelt werden kann. Dabei werden vor allem die Fähigkeit zur Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung und die Möglichkeit von alternativen Handlungen sowie die Frage, ob der Handelnde (der Agent) die letzte (ursprüngliche) Quelle seiner Handlungen ist, diskutiert. Unter Bezugnahme auf den Determinismus gibt des dabei vier grundsätzliche Positionen, die in dieser Debatte eingenommen werden[1]:
- der liberale Inkompatibilismus, der davon ausgeht, dass es einen freien Willen gibt und dass die Person nicht einem Determinismus unterliegt.
- der harte Inkompatibilismus, der einen freien Willen verneint und damit auch eine Unabhängigkeit der Person vom Determinismus
- der klassische Kompatibilismus, der versucht eine Vereinbarkeit von Determinismus und moralischer Verantwortlichkeit auf der Grundlage des Alltagsverständnisses zu begründen
- der revisionistische Kompatibilismus, nach dem es zwar eine Vereinbarkeit von Determinismus und moralischer Verantwortung besteht, aber das Alltagsverständnis zum Thema korrigiert werden muss.
Einer der ersten Beiträge zum Thema war ein Aufsatz von Peter Strawson mit dem Titel Freedom and Resentment [Freiheit und Ablehnung][2] Strawson vertritt die grundsätzliche These, dass die Überzeugung zur Handlungsfreiheit bzw. moralische Einstellungen und Wertungen aufgrund der menschlichen Lebenspraxis unverzichtbar und unabhängig davon sind, ob ein Mensch davon überzeugt ist, dass die Welt kausal geschlossen, d.h. eindeutig determiniert ist. Geert Keil nennt dies „agnostischen Kompatibilismus“ und fasst die Argumente Strawsons wie folgt zusammen[3] :
- „Wir nehmen nicht distanzierte Einstellungen gegenüber anderen Menschen ein, ohne intensiv über Determinismus nachgedacht zu haben, oft auch ohne genau zu wissen, was die These des Determinismus besagt.
- Wir können diese Einstellungen und Praxen nicht insgesamt aufgeben, selbst wenn wir diese aus theoretischen Gründen für richtig hielten, denn unsere Lebensform radikal zu ändern liegt nicht in unserer Natur.
- Wenn wir in bestimmten Fällen einen Täter wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit entschuldigen, dann ist unser Grund dafür nicht der Glaube an den universalen Determinismus.“
Ein weiterer wichtiger Beitrag war der Aufsatz von Harry G. Frankfurt Alternate Possibilities and Moral Responsibility [Alternative Möglichkeiten und Moralische Verantwortung] aus dem Jahr 1969, in dem dieser dagegen argumentierte, dass es Verantwortung nur geben könne, wenn alternative Handlungsmöglichkeiten bestehen.[4]
- Diskussion
Alternativvorschlag für Satz 2 und 3: "Verantwortung wird dabei verstanden als die Beziehung zwischen einer Person und einer Handlung, Einstellung, Charaktereigenschaft oder anderem, aufgrund derer es grundsätzlich angebracht wäre, die Person für diese Handlunng, Einstellung, etc. zu loben oder zu tadeln. Die zentrale Frage lautet, wie diese Beziehung genau zu verstehen ist. Besonders intensiv werden derzeit unter anderem folgende Vorschläge dikutiert: Die Person muss die Fähigkeit haben, anders handeln zu können; sie muss sich mit dem handlungsmotivierenden Wunsch identifizieren; sie muss Quelle ihres eigenen Handelns sein; sie muss mit der Fähigkeit gehandelt haben, Gründe abzuwägen und aufgrund dieser Abwägung zu handeln." (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 12:54, 8. Apr. 2013 (CEST))
- Hallo IP, willst Du Dich nicht anmelden? Dann könnte ich Dich wenigsten mit Deinem (Nick-)Namen ansprechen. Irgendwie ist das angenehmer. Ich ziehe die Diskussion jetzt komplett nach unten, damit wir den Zusammenhang behalten. Mit Deinen Einwänden gegen die Definition bin ich nicht einverstanden. Wenn jemand gute Absichten hat oder einen guten Charakter, wird er nicht in Hinblick auf die Erfüllung seiner Verantwortung gelobt oder getadelt. Die gute Absicht ist Voraussetzung, dass eine Handlung überhaupt als moralisch gut gilt, und das auch nur bei Kant. Im Utilitarismus z.B. ist die Absicht völlig irrelevant. Auch in der Tugendethik wird gefragt, ob jemand gemäß der Tugend richtig gehandelt hat, ob er z.B. tapfer war. Das kann man aber erst sehen, wenn die Handlung ausgeführt worden ist. Ob ein Handlungserfolg mit viel oder wenig Mühe erreicht wird, ob man das als gutes oder schlechtes Ergebnis ansehen kann, wird bei der Belobigung als relatives Maß herangezogen. Wenn jemand etwas objektiv nicht kann, sich aber bemüht hat, seiner Verantwortung so gut wie möglich nachzukommen, wird auch ein kleiner oder gar ein negativer Handlungserfolg gelobt werden. Das erfolgt aber erst, nachdem jemand seine Verantwortung wahrgenommen hat, also einen Handlungserfolg hatte. Sprachlich kommt Dein Alternativvorschlag hier im unteren Teil irgendwie nicht hin. Eine Beziehung zwischen einer Person und ihrer Handlung gibt es so nicht. Das ist eine Abstraktion, die die Welt verdoppelt. Wenn ich Fahrrad fahre, gibt es nicht mein Fahrrad Fahren und mich. Auch Einstellungen und Charaktereigenschaften einer individuellen Person sind keine eigenständigen Entitäten. Dies wäre ein extremer Dualismus, wie ihn z.B. Aristoteles bei Platon unterstellt hat, den so aber in der letzten Zeit eigentlich niemand mehr vertritt. Außerdem werden weder die Tätigkeiten als solche, noch die Einstellungen in Hinblick auf die Verantwortung gelobt. Denn solange die Einstellungen nicht praktisch umgesetzt und die Handlungen am Maßstab der Verantwortung gemessen werden, kann man in Hinblick auf die Verantwortung überhaupt nicht loben oder tadeln. Dass eine Person sich mit einem handlungsmotivierenden Wunsch identifiziert, scheint mir eine leere Aussage zu sein oder der Wunsch ist nicht Wunsch der Person selbst. Ich bitte, das jetzt nicht als Beckmesserei aufzufassen. Es geht hier m.E. darum, in den sprachlichen Bezügen eindeutig zu formulieren und die tatsächlichen Beziehungen korrekt zu benennen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 17:22, 8. Apr. 2013 (CEST)
Wollte mich gerade anmelden, hat irgendwie nicht geklappt, mache ich aber später.
Puh, da haben wir aber echte Probleme! Du schließt mit deiner Position einfach wahnsinnig viele aktuelle Theorien aus: (i) "Eine Beziehung zwischen einer Person und ihrer Handlung gibt es so nicht." Nach der Handlungstheorie von Davidson, Michael Smith und vielen anderen, werden Handlungen von Akteuren verursacht, also besteht zwischen ihnen ein kausales Verhältnis; also besteht zwischen Akteur und Handlung ein Verhältnis. Andere meinen, Handlungen werden von Akteuren beabsichtigt, also stehen sie in der Beziehung beabsichtigt-worden zu sein. Neben diesen Beziehungen gibt es zum Beispiel auch Identitätsbeziehungen. Ich stehe in der Beziehung zu mir selbst, mit mir identisch zu sein. Eine Charakteriegenschaft kann mit mir in der Teil-Ganzes-Beziehung stehen (wenn man unbedingt will). Wo ist das Problem? (ii) "Die gute Absicht ist Voraussetzung, dass eine Handlung überhaupt als moralisch gut gilt, und das auch nur bei Kant." Wenn du meinst "gut = richtig", dann gilt das nicht in folgenden Theorien: In jeder Form des Konsequentialismus außer dem Maximenkonsequentialismus; das gilt nicht in manchen Formen der Tugendethik ("richtig ist das, was der Weise tut", etwa R. Hustrhouse); das gilt nicht in Scanlons Kontraktualismius; und nach manchen Interpretationen gilt das nicht einmal bei Kant (der Wert einer Handlung hängt bei Kant auf jeden Fall von den Maximen ab, aber Beispiele wie der Krämer in der Grundelgung legen nah, dass man auch fragen kann, ob Handlungen RICHTIG sind, selbst wenn sie keinen WERT haben). (iii) "Dass eine Person sich mit einem handlungsmotivierenden Wunsch identifiziert, scheint mir eine leere Aussage zu sein oder der Wunsch ist nicht Wunsch der Person selbst." Harry Frankfurt macht genau diese Unterscheidung zwischen Wünschen erster und zweiter Ordnung. Ein Süchtiger kann den Wunsch nach Stoff haben, ohne sich mit diesem Wunscg zu identifizieren. Ganz allgemein: ich baheupte nicht, dass auch nur eine dieser Theorien wahr ist. Aber du setzt voraus, dass sie alle falsch sind. Dafür kannst du natürlich in einem wissenschaftlichen Artikel argumentieren. Du solltest es aber nicht in einem Enzyklopädieeintrag voraussetzen. Gruß (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 21:12, 8. Apr. 2013 (CEST))
- Auch ich muss da Puh sagen. Eigentlich hatte ich eine längere Antwort vorbereitet. Doch am Ende kommen wir dann hier nicht voran. Nur eine kurze Anmerkung: Bei Davidson besteht Kausalität zwischen einem mentalen Zustand und einer Handlung. Das ist etwas anderes als zwischen einer Person und einer Handlung. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 18:39, 9. Apr. 2013 (CEST)
Du hast recht: bei Davidson werden Handlungen von menatlen Zuständen der Person verursacht. Aber die mentalen Zustände sind Eigenschaften der Akteure, oder habe ich das falscch verstanden? Überzeugungen und Wünsche sind schließlich Dinge, die ich habe, oder? Wie dem auch sei, du hast auch Recht, dass wir hier nicht weiter kommen. Hat Spaß gemacht, aber ich hiermit verabschiede mich wieder aus der Wikipedia. Beste Grüße (nicht signierter Beitrag von 92.78.106.73 (Diskussion) 19:38, 9. Apr. 2013 (CEST))
- Da kommen wir wieder zum Punkt: Überzeugungen und Wünsche sind eben keine Dinge, sondern Qualitäten. Wir dürfen keine Kategorienfehler begehen. Handlungen sind andere Eigenschaften und Relationen wie die Verantwortung wieder andere. Ich finde es schade, dass Du hier so ganz aufhören willst. Ich hätte es gut gefunden, wenn Du zum Konzept und zu den Einzelpunkten noch Deinerseits Anmerkungen eingebracht hättest. Du hast hier schließlich was angestoßen. Und ich beabsichtige, die Debatte auch im Artiekel zumindest in ihren Grundzügen darzustellen. Ansonsten, danke für Deine Beiträge hier und viel Vergnügen bei Lesen des einen oder anderen Artikels in der Wikipedia. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 09:49, 10. Apr. 2013 (CEST)
Ich versuche es noch ein mal. Ich faende es schade, wenn die Themen, die mir wichtig sind, in der Wikipedia kaum zusprache kommen oder nur auf eine Weise, die ich problematisch finde. Ich muss aber sagen, dass ich mir sehr ungerne Kategorienfehler vorwerfen lasse. Ich halte das nicht nur fuer eine "uncharitable" Interpretation (im Sinne von Davidson) von meinem Text, sondern auch fuer falsch:
Nach einer verbreiteten Aufassung werden Wuensche und Ueberzeugungen als mentale Zustaende mit einer bestimmten Passungsrichtung definiert (Anscombe, M. Smith). Nach einer Aufassung sind Eigenschaften "ways things could be"(Jackson) nach einer anderen "features things have in common" (Schroeder). Mentale Zustaende mit bestimmten Passungsrichtungen sind nach all diesen Definitionen Eigenschaften von Personen (du und ich koennen etwa derselben Meinung sein; oder ich koennte die Meinung haben, dass p oder dass q). Diese Eigenschaften koennen nach verbreiteter Auffassung Handlungen verursachen (Davidson). Also koennen Eigenschaften von Personen Handlungen verursachen. Wir begehen hier keine Kategorienfehler. Nach verbreiteter Auffassung ist kausale Verursachung eine von mehreren Bedingungen dafuer, dass der Akteur fuer seine Handlung verantwortlich ist (Fischer). Daraus folgt: Manche Philosophen sind der Meinung, dass eine bestimmte Kausalbeziehung zwischen den Eigenschaften des Akteurs und der Handlung Bedingung dafuer ist, dass ein Akteur fuer seine Handlung verantwortlich ist. Gruss (nicht signierter Beitrag von 87.175.208.233 (Diskussion) 15:49, 11. Apr. 2013 (CEST))
- Sollte ich Dir zu nahe getreten sein tut mir das leid. Sachlich kommen wir nicht weiter, weil Du unverändert darauf bestehst, dass Handlungen ontologisch eigenständige, von Personen getrennte Entitäten sind. Jedenfalls lese ich das regelmäßig bei Deinen Ausführungen. Und Qualitäten, Relationen und Tun sind nun mal Eigenschaften mit ganz verschiedenen Merkmalen, die man nicht in einen Topf werfen darf, die jedoch von ihrem Träger nicht abgespalten werden dürfen. Mein Bedarf ist nun gedeckt. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 17:19, 11. Apr. 2013 (CEST)
Ich bestehe auf gar nichts. Und schon gar nicht darauf. Ich referiere Positionen, die in der Debatte vertreten werden. Gruß (nicht signierter Beitrag von 87.175.208.233 (Diskussion) 19:36, 11. Apr. 2013 (CEST))
Liberaler Inkompatibilismus
[Quelltext bearbeiten]Vertreter: Immanuel Kant[5], Roderick Chisholm, Robert Kane
Harter Inkompatibilismus
[Quelltext bearbeiten]Vertreter: Thomas Hobbes, Paul Holbach, Derk Pereboom, Arthur Schopenhauer: „Du kannst thun was du willst: aber du kannst in jedem gegebenen Augenblick deines Lebens, nur Ein Bestimmtes wollen und schlechterdings nichts anderes, als dieses Eine.“ (Preisschrift über die Freiheit des Willens, Mit einer Einleitung, Bibliographie und Registern, hrsg. Von Hans Ebeling, Meiner, Hamburg 1978, 51)
klassischer Kompatibilismus
[Quelltext bearbeiten]Vertreter: Baruch de Spinoza, Gottfried Wilhelm Leibniz, Alfred Ayer, Peter Strawson, John Martin Fischer, Michael Pauen, Thomas Grundmann
Revisionistischer Kompatibilismus
[Quelltext bearbeiten]Vertreter: Manuel Vargas
- ↑ * Einleitung zu Fische/Kane/Pereboom/Vargas, 4
- ↑ Peter F. Strawson: Freedom and Resentment, original: Proceedings of the British Academy 48 (1962), 1–25. Nachdruck in: John Martin Fischer und Mark Ravizza (Hrsg.): Perspectives on Moral Responsibility, Cornell University Press 1993
- ↑ Geert Keil: Willensfreiheit, de Gruyter, Berlin 2007, 63
- ↑ Harry G. Frankfurt: Alternate Possibilities and Moral Responsibility, Journal of Philosophy, 66 (23/1969), 829-839
- ↑ Brigitte Falkenburg: Mythos Determinismus, 27
Bezug zum christlichen Glauben fraglich beantwortet
[Quelltext bearbeiten]der Bezug im Artikel zum christlich-jüdischen Glauben spiegelt eine individuelle Sichtweise wider, auch wenn durch - nicht im Kontext gebrauchte - Argumente und Zitate aus der Bibel der Anschein zu erwecken gesucht wurde, es handle sich um eine fundierte Auffassung des Zusammenhangs zum Thema! was meinen andere dazu? (nicht signierter Beitrag von 87.170.70.18 (Diskussion) 10:57, 27. Mär. 2013 (CET))
- Hast Du denn konkrete Vorschläge, was man im Artikel verändern sollte? Besonders hilfreich wäre es, hierzu einschlägige Literatur beizubringen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 13:37, 27. Mär. 2013 (CET)
- Ich gebe dem Kritiker oben energisch Recht. Zum 1. Absatz unter 'Christlich-jüdische Religionen' hätte ich anzumerken, dass ich es sehr fraglich finde, ob es sinnvoll ist, die jüdische und die christliche Sicht nicht zu differenzieren. Der 2. Absatz ist meines Erachtens völlig falsch. Den würde ich dringend löschen, solange keiner etwas besseres schreibt. Dass die Bergpredigt "Das grundlegende Gebot des Neuen Testaments" sei, ist eine Meinung, nicht mehr. Die Bergpredigt ist ein wichtiger und bekannter Text, aber welche Rolle sie innerhalb des NT oder im christlichen Glauben hat, ist umstritten. Die Vorstellung, dass nur Christen sich "vor" dem Jüngsten Gericht verantworten müssen, ist mir noch nie begegnet. Das Jüngste Gericht ist ein Weltgericht, dass mindestens alle Menschen aller Zeiten betrifft. Vgl. Jüngstes Gericht. Anscheinend wurde Röm 2,12 gründlich missverstanden. In den Versen davor (3 & 5-9) wird mehrfach deutlich, dass alle Menschen vom Gericht betroffen sind.
- In fact: Ich lösche den Absatz jetzt. Er wurde bereits vor 7 Jahren beanstandet. Lieber weniger Informationen als falsche Informationen. Man möge hier Sekundärliteratur konsultieren! Einzelne Bibelstellen anführen und nach eigenem Verständnis interpretieren geht schnell in die Hose. MfG, stud. theol. Benjamin Remtisch --95.90.178.210 17:58, 1. Sep. 2020 (CEST)
Kollektive Verantwortung: Bedeutung individuellen Handelns im Beispiel des Klimawandels
[Quelltext bearbeiten]Zum Beispiel Klimawandel im Abschnitt Verantwortung#Kollektive Verantwortung:
Es gibt in der Klimaethik seit einigen Jahren eine Debatte darüber, ob der Einzelne einen (ethisch bedeutsamen) Einfluss auf das Klima und daher eine moralische Verantwortung hat. Denn wenn der Einfluss des Einzelnen auf das Klima selbst auch marginal ist, so wirkt er doch über einen sehr langen Zeitraum (hunderte bis tausende oder zehntausende Jahre) auf das Leben sehr viele Menschen (Milliarden). Die Tendenz scheint meinem Eindruck nach dahin zu gehen, dass deswegen den Emissionen Einzelner ein in Summe bedeutsamer indirekter Schaden als zurechenbar angesehen wird, zum Beispiel für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen in Höhe von mindestens einigen DALYs. John Nolt (2011) schätzt den Schaden, den ein US-Amerikaner im Lauf seines Lebens mit seinen Treibhausgasemissionen verursacht, sogar auf zwei (statistische) Menschenleben. In jüngerer Zeit leiten viele Autoren daraus eine individuelle kausale und moralische Verantwortung ab (vgl. auch die Einschätzung von Baatz und Ott (2015), S. 5). (Hinzu kommen eine diskutierte Vorbildwirkung und - mit noch breiterer Zustimmung - die Ansicht, dass der Einzelne auf ein kollektives Handeln hinwirken soll.) Ich denke, die Darstellung des Klimawandels als "leicht einsichtiges" Beispiel für einen "geringen Einfluss" des Einzelnen bedarf, angesichts der Debatte, einer Überarbeitung. Es ist keineswegs ein eindeutiges Beispiel für allein kollektive Verantwortung, aber gerade das macht es zu einem interessanten Beispiel für den Abschnitt.
Literatur:
- Ein aktueller Beitrag mit einer Zusammenfassung: Simone Rocca und Des Gasper: Is An Individual’s Impact on Health Harm via Climate Change Ethically Negligible? Paper presented to CERES conference on The Right to a Sustainable Future, June 30, Utrecht University. 2014 (PDF).
- Christian Baatz und Konrad Ott: Klimaethik: Mitigation, Adaption und Climate Engineering. In: Angela Kallhoff (Hrsg.): Klimagerechtigkeit und Klimaethik. De Gruyter, 2015 (PDF, unredigierte Fassung).
- John Nolt: How Harmful Are the Average American's Greenhouse Gas Emissions? In: Ethics, Policy & Environment. Band 14, 2011, doi:10.1080/21550085.2011.561584.
- Noch in der gleichen Nummer von Ethics, Policy & Environment finden sich einige weitere Beiträge, die sich mit dem Artikel von Nolt beschäftigen.
--man (Diskussion) 20:02, 3. Dez. 2015 (CET)
- Wie Du richtig festgestellt hast, ist das Thema im Abschnitt "Kollektive Verantwortung" angesprochen. Eine Vertiefung des Themas könnte man im Artikel Klimaethik abhandeln. Hier erscheint mir das über den Rahmen des Artikels hinauszugehen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 12:56, 9. Dez. 2016 (CET)
Verantwortung und Bürokratie
[Quelltext bearbeiten]Es gibt heutzutage in der gesellschaftlichen Praxis das Phänomen, daß Verantwortung (oder Verantwortlichkeit) zunehmend nur noch abgeleitet wird von rechtlichen und bürokratischen Festlegungen. Das heißt, eigene Verantwortung/Verantwortlichkeit wird zunehmend nur noch dann empfinden, wenn diese hieb- und sichtfest (mit ebenso klar benennbaren persönlichen Konsequenzen) in einer rechtlichen Zuschreibung enthalten ist. Das gilt für einfachste Jobs genauso wie für Milliardenprojekte (wie das Fiasko des BER-Flughafens). Meines Erachtens eine der vielen Auswirkungen der Instrumentellen Vernunft. Im alltäglichen Diskurs steht der Begriff Verantwortung/ Verantwortlichkeit wohl nirgendwo häufiger im Zentrum von Konflikten wie im Zusammenhang mit diesem Phänomen; deshalb sollte etwas Allgemeinverständliches dazu meiner Meinung nach auch hier drin stehen. Vermutlich gibt es soziologisches/ sozialpsychologisches Material dazu. Leider bin ich nicht kompetent, dazu auf dem philosophischen Niveau dieses Artikels beizutragen.--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 12:43, 9. Dez. 2016 (CET)
- Das erscheint mir zunächst sehr journalistisch. Das, was Du beschreibst, stört nicht die Unterscheidung in rechtliche und moralische Verantwortung. Gibt es denn dazu relevante Literatur, die eine Verschiebung des Verantwortungsbegriffs diskutiert? Dann könnte man das im Abschnitt "politische Verantwortung" in ein, zwei Sätzen ergänzen. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 12:59, 9. Dez. 2016 (CET)
- Zur "Verschiebung des Verantwortungsbegriffs" scheinen mir die Medien nicht unwesentlich beizutragen; so bereits andiskutiert hier im Kapitel "Verwässerung des Verantwortungsbegriffs durch die Medien". Definitionsgemäß können nur Personen(gruppen) Verantwortung tragen; in den Medien und in der Folge in der Umgangssprache sind es aber auch Ereignisse, Prozesse und nichtmenschliche Objekte, die laut Schreiber oder Sprecher angeblich verantwortlich sind oder Verantwortung tragen. Wo Verursachung gemeint ist, wird Verantwortung geschrieben bzw. gesagt. Ich fände es angebracht, wenn im Kontext der obigen Diskussion auch dieser Missbrauch des Verntwortungsbegriffs im Wikipediaartikel behandelt wird. tzeh (Diskussion) 18:07, 9. Dez. 2016 (CET)
- Das von Dir angesprochene Phänomen sehe ich durchaus. Es ist etwas anders gelagert als das oben angesprochene Thema "Verantwortung und Bürokratie". Die Ablehnung von Verantwortung durch Hinweis auf externe Einflüsse (Umstände, Kausalitäten) könnte sogar ein eigener Abschnitt sein. Eine Beschränkung auf die Medien sehe ich nicht. Allein, das zu verarbeiten, bräuchte es eine Literaturstelle. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 10:36, 10. Dez. 2016 (CET)
- Zur "Verschiebung des Verantwortungsbegriffs" scheinen mir die Medien nicht unwesentlich beizutragen; so bereits andiskutiert hier im Kapitel "Verwässerung des Verantwortungsbegriffs durch die Medien". Definitionsgemäß können nur Personen(gruppen) Verantwortung tragen; in den Medien und in der Folge in der Umgangssprache sind es aber auch Ereignisse, Prozesse und nichtmenschliche Objekte, die laut Schreiber oder Sprecher angeblich verantwortlich sind oder Verantwortung tragen. Wo Verursachung gemeint ist, wird Verantwortung geschrieben bzw. gesagt. Ich fände es angebracht, wenn im Kontext der obigen Diskussion auch dieser Missbrauch des Verntwortungsbegriffs im Wikipediaartikel behandelt wird. tzeh (Diskussion) 18:07, 9. Dez. 2016 (CET)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beginnt mit dem Satz: „Der Begriff der Verantwortung bezeichnet [...] die Zuschreibung einer Pflicht [...] aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen [...] ist.“ Das ist m. E. jedoch widersprüchlich: Warum sollte der Anspruch, welcher als Grundlage für die Pflichtzuschreibung von jener Instanz eingefordert werden darf, vor dieser gerechtfertigt werden müssen? Und wenn dem so wäre, wer sollte dann die Rechtfertigung vor der einfordernden Instanz vorbringen, wenn es doch die Instanz selbst ist, die den Anspruch einfordert? Soll sich etwa die Instanz vor sich selbst rechtfertigen? Ich halte die Formulierung so jedenfalls für problematisch bzw. unverständlich und bitte um Klärung. Kollegial--Hubon (Diskussion) 06:10, 4. Mai 2017 (CEST)
- Die Formulierung war sprachlich vielleicht ein Bisschen lax. Deshalb gleich einen Baustein zu setzen, ist aber ziemlicher Müll. Außerdem musst Du hier auch ein wenig Reaktionszeit einkalkulieren. Lutz Hartmann (Diskussion) 08:08, 5. Mai 2017 (CEST)
- Das Thema Rechtfertigung und Verantwortung wird grundsätzlich behandelt in: Georg Picht: Hier und jetzt: philosophieren nach Auschwitz u. Hiroshima, Klett-Cotta, 1980, insbesondere der Aufsatz: „Rechtfertigung und Gerechtigkeit – Zum Begriff der Verantwortung, 202 ff. Eine kürzere Diskussion des Verhältnisses von Verantwortung und Rechtfertigung findest Du in dem Aufsatz Die Rolle des Verantwortungsbegriffs in der Wirtschaftsethik von Ludger Heidbrink. Du wirst wohl kaum einen Beleg für die These finden, dass jemand, der Verantwortung hat, sich nicht für die Handlungsfolgen seines Tuns zu rechtfertigen hat - vor welcher Institution auch immer. Lutz Hartmann (Diskussion) 09:43, 5. Mai 2017 (CEST)
- Lieber Lutz Hartmann, bitte lies dir doch einfach noch einmal den ersten Satz durch – du wirst bei gründlicher Lektüre feststellen müssen, dass er aus besagten Gründen am Ende letztlich keinen Sinn ergibt. Wenn du schreibst: „aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen [...] ist“, so fragt sich doch der Leser unweigerlich zwei Dinge: 1. Soll sich die den Anspruch einfordernde Instanz etwa vor sich selbst rechtfertigen? Das ergibt wenig Sinn, oder? 2. Handelt es sich um eine unabhängige, dritte Instanz oder kann auch dasjenige Subjekt, dem gegenüber die Schutzpflicht besteht, diese Instanz sein? Insofern ist und bleibt die Formulierung da einfach unzureichend. Da mir aber nicht klar ist, was genau nun in Wirklichkeit damit ausgedrückt werden soll, kann ich selbst keine entsprechende Korrektur leisten. In der Hoffnung auf eine für uns alle befriedigende Lösung--Hubon (Diskussion) 22:10, 5. Mai 2017 (CEST)
- Ich halte den Satz nach wie vor für korrekt und Dein Vorgehen für eine unkooperative Trollerei. Hier nochmal der Satz:
- Der Begriff der Verantwortung bezeichnet nach verbreiteter Auffassung die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person oder Personengruppe (Subjekt) gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt) aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und dessen Einhaltung vor dieser zu rechtfertigen (zu beantworten) ist.
- Deine erste Frage liegt überhaupt nicht in der Satzlogik. Das "rechtfertigen" bezieht sich eindeutig auf den Anspruch. Zum zweiten ist offen, welcher Art die Instanz ist. Das kann das Gesetz, Gott oder eine moralische Norm sein. Und letztere kann auch in einem selbst, im Gewissen, begründet sein. Die Beziehungen kannst Du relativ leicht aus der Graphik und dem damit verbundenen Zitat entnehmen. Lutz Hartmann (Diskussion) 06:47, 6. Mai 2017 (CEST)
- @Luha: Zunächst einmal sei dir nochmals für deine Einlassung gedankt. Und um das klarzustellen: Es geht mir hier – wie auch sonst – ganz bestimmt nicht um „Trollerei“ oder dergleichen. Ich bin nur eben trotz mehrfachem Lesen über diesen ersten Satz gestolpert und sehe daher entsprechenden Klärungsbedarf. Du sagst jetzt: „Deine erste Frage liegt überhaupt nicht in der Satzlogik. Das "rechtfertigen" bezieht sich eindeutig auf den Anspruch.“ Das zeigt mir aber, dass mein Punkt offenbar noch nicht verstanden ist. Daher möchte ich es nochmals versuchen: Der Satz besagt doch, Verantwortung bedeutet die Zuschreibung einer Pflicht gegenüber einem Subjekt aufgrund eines Anspruchs, der von einer Instanz eingefordert werden kann (bis hierhin kein Problem) und vor dieser zu rechtfertigen ist – Problem: Die Instanz fordert den Anspruch ein. Wer sollte aber dann diesen Anspruch vor der Instanz rechtfertigen? Sie ist es doch, die einfordert, also müsste, wenn überhaupt, sie dies rechtfertigen, und zwar dann denklogisch vor einer weiteren Instanz. Verstehst du nun vielleicht mein Problem mit der Semantik dieses Satzes? Die Konstruktion „A fordert X und gleichzeitig muss X vor A gerechtfertigt werden“ ist m. E. einfach nicht schlüssig. Das soll aber wirklich keine Querulanz sein; ich vermag lediglich nicht recht den Sinn dieses letzten Satzteils zu erkennen. Entschuldige bitte die Umstände. Gruß--Hubon (Diskussion) 09:49, 6. Mai 2017 (CEST)
- Also bitte. Rechtfertigen muss der sich, gegenüber dem die Instanz den Anspruch erhebt. Alles andere ergibt keinen Sinn. Und das kann weder das Objekt noch die Instanz selbst sein, sondern nur der Verantwortliche, also die Person (Subjekt). Der Teilsatz steht da, weil das Konzept der Rechtfertigung ein wesentliches Moment des Begriffs der Verantwortung ist. Immer wenn es Verantwortung gibt, dann muss man sich auch für die Nichteinhaltung rechtfertigen. Lutz Hartmann (Diskussion) 12:18, 6. Mai 2017 (CEST)
- Dann muss es aber bitte heißen: „aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und dessen Nichterfüllung vor dieser zu rechtfertigen ist“. Nur dann ergäbe es den von dir besagten Sinn! Nicht der Anspruch, sondern der Umgang mit diesem durch den Verantwortlichen bedarf der Rechtfertigung! Das wird aber in der jetzigen Form nicht klar, denn dort steht, der Anspruch müsse gerechtfertigt werden (Relativsatz). Ich plädiere daher entschieden für eine entsprechende Anpassung.--Hubon (Diskussion) 12:28, 6. Mai 2017 (CEST)
- jetzt wird es aber spitz. Kannst Du mir mal den Unterschied erklären zwischen und dessen Einhaltung und und dessen Nichterfüllung. Logik: A und nicht-A sind zwei Seiten derselben Medaille. Sprachlich: und dessen Einhaltung ist etwas weicher, d.h. man kann leichter über den Grad der Einhaltung der Norm nachdenken. Deshalb möchte ich bei dem positiven Begriff bleiben. Lutz Hartmann (Diskussion) 14:56, 6. Mai 2017 (CEST)
- @Luha: Okay, du weißt aber jetzt zumindest, was ich die ganze Zeit gemeint habe, oder? Du möchtest also jetzt schreiben: „[…] aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und dessen Einhaltung vor dieser zu rechtfertigen [...] ist“? Da sehe ich allerdings wiederum folgendes Problem: Die einfordernde Instanz will doch gerade, dass der Anspruch erfüllt wird, richtig? Warum sollte man dann dessen Einhaltung rechtfertigen müssen? Sorry, aber das ist für mich an der Stelle immer noch unlogisch.--Hubon (Diskussion) 21:54, 6. Mai 2017 (CEST)
- Hast Du schon einmal Verantwortung übernommen? Hast Du Dich, wenn Du im Sinne dieser Verantwortung gehandelt hast, gefragt, ob Du Deiner Verantwortung gerecht geworden bist? Hat Dir schon jemand einmal eine Aufgabe übertragen und Dich später dann gefragt, ob Du diese Aufgabe erfüllt hast? Immer dann rechtfertigst Du, dass Du Deiner Verantwortung nachgekommen bist und dem Anspruch gerecht geworden bist. Alles das ist Rechtfertigung auch im positiven Sinn. Lutz Hartmann (Diskussion) 07:48, 7. Mai 2017 (CEST)
- @Luha: Okay, du weißt aber jetzt zumindest, was ich die ganze Zeit gemeint habe, oder? Du möchtest also jetzt schreiben: „[…] aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und dessen Einhaltung vor dieser zu rechtfertigen [...] ist“? Da sehe ich allerdings wiederum folgendes Problem: Die einfordernde Instanz will doch gerade, dass der Anspruch erfüllt wird, richtig? Warum sollte man dann dessen Einhaltung rechtfertigen müssen? Sorry, aber das ist für mich an der Stelle immer noch unlogisch.--Hubon (Diskussion) 21:54, 6. Mai 2017 (CEST)
- jetzt wird es aber spitz. Kannst Du mir mal den Unterschied erklären zwischen und dessen Einhaltung und und dessen Nichterfüllung. Logik: A und nicht-A sind zwei Seiten derselben Medaille. Sprachlich: und dessen Einhaltung ist etwas weicher, d.h. man kann leichter über den Grad der Einhaltung der Norm nachdenken. Deshalb möchte ich bei dem positiven Begriff bleiben. Lutz Hartmann (Diskussion) 14:56, 6. Mai 2017 (CEST)
- Dann muss es aber bitte heißen: „aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und dessen Nichterfüllung vor dieser zu rechtfertigen ist“. Nur dann ergäbe es den von dir besagten Sinn! Nicht der Anspruch, sondern der Umgang mit diesem durch den Verantwortlichen bedarf der Rechtfertigung! Das wird aber in der jetzigen Form nicht klar, denn dort steht, der Anspruch müsse gerechtfertigt werden (Relativsatz). Ich plädiere daher entschieden für eine entsprechende Anpassung.--Hubon (Diskussion) 12:28, 6. Mai 2017 (CEST)
- Also bitte. Rechtfertigen muss der sich, gegenüber dem die Instanz den Anspruch erhebt. Alles andere ergibt keinen Sinn. Und das kann weder das Objekt noch die Instanz selbst sein, sondern nur der Verantwortliche, also die Person (Subjekt). Der Teilsatz steht da, weil das Konzept der Rechtfertigung ein wesentliches Moment des Begriffs der Verantwortung ist. Immer wenn es Verantwortung gibt, dann muss man sich auch für die Nichteinhaltung rechtfertigen. Lutz Hartmann (Diskussion) 12:18, 6. Mai 2017 (CEST)
- @Luha: Zunächst einmal sei dir nochmals für deine Einlassung gedankt. Und um das klarzustellen: Es geht mir hier – wie auch sonst – ganz bestimmt nicht um „Trollerei“ oder dergleichen. Ich bin nur eben trotz mehrfachem Lesen über diesen ersten Satz gestolpert und sehe daher entsprechenden Klärungsbedarf. Du sagst jetzt: „Deine erste Frage liegt überhaupt nicht in der Satzlogik. Das "rechtfertigen" bezieht sich eindeutig auf den Anspruch.“ Das zeigt mir aber, dass mein Punkt offenbar noch nicht verstanden ist. Daher möchte ich es nochmals versuchen: Der Satz besagt doch, Verantwortung bedeutet die Zuschreibung einer Pflicht gegenüber einem Subjekt aufgrund eines Anspruchs, der von einer Instanz eingefordert werden kann (bis hierhin kein Problem) und vor dieser zu rechtfertigen ist – Problem: Die Instanz fordert den Anspruch ein. Wer sollte aber dann diesen Anspruch vor der Instanz rechtfertigen? Sie ist es doch, die einfordert, also müsste, wenn überhaupt, sie dies rechtfertigen, und zwar dann denklogisch vor einer weiteren Instanz. Verstehst du nun vielleicht mein Problem mit der Semantik dieses Satzes? Die Konstruktion „A fordert X und gleichzeitig muss X vor A gerechtfertigt werden“ ist m. E. einfach nicht schlüssig. Das soll aber wirklich keine Querulanz sein; ich vermag lediglich nicht recht den Sinn dieses letzten Satzteils zu erkennen. Entschuldige bitte die Umstände. Gruß--Hubon (Diskussion) 09:49, 6. Mai 2017 (CEST)
- Ich halte den Satz nach wie vor für korrekt und Dein Vorgehen für eine unkooperative Trollerei. Hier nochmal der Satz:
- Lieber Lutz Hartmann, bitte lies dir doch einfach noch einmal den ersten Satz durch – du wirst bei gründlicher Lektüre feststellen müssen, dass er aus besagten Gründen am Ende letztlich keinen Sinn ergibt. Wenn du schreibst: „aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen [...] ist“, so fragt sich doch der Leser unweigerlich zwei Dinge: 1. Soll sich die den Anspruch einfordernde Instanz etwa vor sich selbst rechtfertigen? Das ergibt wenig Sinn, oder? 2. Handelt es sich um eine unabhängige, dritte Instanz oder kann auch dasjenige Subjekt, dem gegenüber die Schutzpflicht besteht, diese Instanz sein? Insofern ist und bleibt die Formulierung da einfach unzureichend. Da mir aber nicht klar ist, was genau nun in Wirklichkeit damit ausgedrückt werden soll, kann ich selbst keine entsprechende Korrektur leisten. In der Hoffnung auf eine für uns alle befriedigende Lösung--Hubon (Diskussion) 22:10, 5. Mai 2017 (CEST)
- Das Thema Rechtfertigung und Verantwortung wird grundsätzlich behandelt in: Georg Picht: Hier und jetzt: philosophieren nach Auschwitz u. Hiroshima, Klett-Cotta, 1980, insbesondere der Aufsatz: „Rechtfertigung und Gerechtigkeit – Zum Begriff der Verantwortung, 202 ff. Eine kürzere Diskussion des Verhältnisses von Verantwortung und Rechtfertigung findest Du in dem Aufsatz Die Rolle des Verantwortungsbegriffs in der Wirtschaftsethik von Ludger Heidbrink. Du wirst wohl kaum einen Beleg für die These finden, dass jemand, der Verantwortung hat, sich nicht für die Handlungsfolgen seines Tuns zu rechtfertigen hat - vor welcher Institution auch immer. Lutz Hartmann (Diskussion) 09:43, 5. Mai 2017 (CEST)
3M Der Intro-Satz ist derzeit ein nicht-Oma-taugliches Geschwurbel. Wie es kürzer und knapper geht, zeigt z.B. das TheFreeDictionary.com. --Stobaios 15:53, 8. Mai 2017 (CEST)
- Das sind alles stark gekürzte in-etwa-Erläuterungen des Begriffs, die diesen überhaupt nicht angemessen erfassen. Wenn Ihr meint, dass die Wikipedia sich auf diesem Niveau bewegen sollte, dann macht man. Mit Enzyklopädie hat das dann aber nichts mehr zu tun. Lutz Hartmann (Diskussion) 08:59, 9. Mai 2017 (CEST)
- Und dennoch war der Satz in seiner vorigen Fassung am Ende unverständlich bzw. unlogisch...--134.61.101.118 04:40, 16. Mai 2017 (CEST)
Verantwortung bedeutet nicht: Zuschreibung einer Pflicht
[Quelltext bearbeiten]Status Quo im Artikel (gleich als Einstiegssatz): Der Begriff der Verantwortung bezeichnet [...] die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person ... Kritik: Verantwortung bezeichnet nicht die Zuschreibung, sondern die Pflicht selbst. Vorschlag (so könnte man die Definition ändern): Der Begriff der Verantwortung bezeichnet [...] die einer handelnden Person zugeschriebene Pflicht ...
Sieht das jemand auch so? (nicht signierter Beitrag von 2a01:c23:7c8b:e300:a1cd:14e8:92a8:7159 (Diskussion) 10:34, 9. Aug. 2018)
- "Sieht das jemand auch so?" ist die magische Frage. Wir beantworten sie hier üblicherweise mit Wikipedia:Quellen. --Logo 10:52, 9. Aug. 2018 (CEST)
- Ich denke nicht, dass das hier eine Frage von Quellen, sondern von sprachlicher Exaktheit ist. Der Einwand erscheint mir als Autor korrekt und ich freue mich über den Verbesserungsvorschlag. Danke dafür, ich werde das entsprechend ändern. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 11:24, 9. Aug. 2018 (CEST)
- Mir scheint, die Änderung ist bereits in Teilen vorgenommen. Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Übernahme einer Verpflichtung, ob freiwillig, oder nicht, der Übernahme von Verantwortung entspricht. Wie im Rechtswesen ist die Verantwortung die beschriebene Pflicht (zugeschrieben, oder nicht), jedoch nicht der Akt der Zuschreibung.
- Verantwortung kann übernommen, aber auch gegeben werden. Jemand kann verantwortlich gemacht werden, sogar gegen dessen Willen. Daher bitte ich zumindest aus der ersten und allgemeinsten Definition die Worte "(freiwillige) Übernahme der" ersatzlos zu streichen.--Vollbracht (Diskussion) 18:26, 8. Nov. 2019 (CET)
- Ich denke nicht, dass das hier eine Frage von Quellen, sondern von sprachlicher Exaktheit ist. Der Einwand erscheint mir als Autor korrekt und ich freue mich über den Verbesserungsvorschlag. Danke dafür, ich werde das entsprechend ändern. Gruß Lutz Hartmann (Diskussion) 11:24, 9. Aug. 2018 (CEST)
- Hallo Vollbracht, da möchte ich gegenhalten: „Freiwillig“ steht ja in Klammern, um zu zeigen, dass es gewisse Einschränkungen bei der Freiwilligkeit gibt. Im Grundsatz ist es jedoch schon so, dass auch derjenige, den man für etwas verantwortlich macht, bereit sein muss, die Verantwortung freiwillig anzunehmen. So hat etwa ein nicht geständiger Mörder, der seine Strafe absitzt, „vor seinem Gewissen“ keine Verantwortung übernommen, auch wenn er im Vollzug für die Tat geradestehen muss. Das „freiwillig“ bezieht sich demnach nicht auf „den Schein“, sondern auf „das Sein“ – die Innenansicht des Menschen. --Fährtenleser (Diskussion) 09:25, 9. Nov. 2019 (CET)
Verantwortung - Definition
[Quelltext bearbeiten]Verantwortung ist die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Handelns abzusehen und mit dieser Absicht zu handeln. - Punkt.
Je weiter die Folgen des Handelns abgesehen werden können, umso größer ist auch die Verantwortung. Klare Sache, klare Definition, sollte am Anfang stehen. MFG CFZ (nicht signierter Beitrag von 2A06:6880:222:6F00:8890:44C6:F242:7310 (Diskussion) 03:57, 25. Apr. 2021 (CEST))
- Klingt gut, fasst aber weder den Artikel zusammen, noch trifft diese Definition den Punkt. Verantwortung ist nicht nur eine aktive Fähigkeit, die Wirkungen einer Tat abzusehen, sondern kann ebenso eine passiv auferlegte Pflicht sein, die derjenige tatsächlich aus irgendwelchen Gründen gar nicht wirklich erfüllen kann. Wir sind für alles mögliche verantwortlich, an das wir im Traum nicht denken: Oft werden wir uns erst der Verantwortung bewusst, wenn wir mit den Folgen einer Handlung konfrontiert werden, die wir spontan und ohne Verantwortungsgefühl durchgeführt hatten. Dein Vorschlag beschreibt eher das Verantwortungsbewusstsein, nicht den Begriff Verantwortung an sich. Der umfasst zudem auch die Konsequenzen der Rechenschaft oder Strafe, die bei deinem Vorschlag auch nicht vorkommen. Ich denke, so wie es jetzt dort steht, ist es ebenso klar und wird dem Lemma gerechter. --Fährtenleser (Diskussion) 08:13, 25. Apr. 2021 (CEST)
Verantwortung ist nicht gleichbedeutend mit Pflicht
Eben darin besteht der Irrtum, daß Verantwortung eine Pflicht ist oder eine Pflicht beinhaltet. Verantwortung ist die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Handelns abzusehen und mit dieser Absicht zu handeln. Die beinhaltet einerseits die Fähigkeit, die Folgen einer Handlung erkennen zu können, andererseits aber auch die Fähigkeit zu Handeln. Wer die Folgen seines Handelns nicht absehen kann, den kann ebenso wenig für sein Handeln verantwortlich sein, wie jemand, der die Folgen zwar absehen kann, aber nicht entsprechend handeln kann. Wer beispielsweise mit hoher Geschwindigkeit mit einem Auto in eine Kurve fährt, muß wissen, daß er aus der Kurve getragen werden kann, wenn er die Geschwindigkeit nicht reduziert, er muß also die Folgen seiner Fahrt mit einer hohen Geschwindigkeit absehen können, wozu Kenntnisse benötigt werden, die nicht angeboren sind, sondern erst im Laufe des Lebens erworben werden müssen. Nur wenn diese Kenntnisse vorhanden sind, können die Folgen der Kurvenfahrt auch abgesehen werden. Kleine Kinder beispielsweise werden diese Folgen in aller Regel nicht absehen können (weshalb man sie auch nicht allein ans Steuer lassen darf) und auch ungeübte Fahrer können die Folgen nicht immer absehen. Zur Verantwortung gehört aber auch, mit einer Absicht zu handeln, denn wenn - um im Beispiel zu bleiben - bei einer Fahrt um die Kurve die Bremsen versagen, weil ein Techniker in der Werkstatt schlampig gearbeitet hat und das Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Baum fährt, dann ist der Fahrer für die Folgen nicht verantwortlich, weil er die Folgen zwar absehen konnte, aber nicht in der Lage war, mit dieser Absicht zu handeln, weil er nicht bremsen konnte. Für den Unfall wäre in diesem Fall also der Techniker verantwortlich.
Eine Pflicht, mit einem Auto auf einer Fahrbahn zu fahren ergibt sich allenfalls auf öffentlichen Straßen, nicht aber auf privaten Straßen. Ob ein Fahrer also auf einem Privatgelände gegen einen Baum fährt oder nicht, liegt zwar in aller Regel in seiner eigenen Verantwortung, aber eine Pflicht dazu hat er nicht. Pflicht ist also etwas ganz anderes als Verantwortung, und steht von sich aus auch mit der Verantwortung zunächst in keinerlei Verbindung. Die Pflicht setzt die Verantwortung nur voraus, weil jemand nur dann zu etwas verpflichtet werden kann und sich überhaupt nur eine Pflicht ergeben kann, wenn jemand auch zur Verantwortung fähig ist. Man kann also niemanden zu etwas verpflichten, wenn er nicht auch verantwortlich handeln kann (man könnte es vielleicht versuchen, aber es würde zu keinen brauchbaren Ergebnissen führen), Beispiele sind hier geistig behinderte Menschen, Menschen die unter starkem Einfluß von Rauschmitteln stehen, Menschen die großen Streßbelastungen ausgesetzt sind oder unter Schock stehen. Der Begriff der Verantwortung steht eng in Verbindung mit dem Begriff der Schuld. Im Begriff der Verantwortung ist der Begriff der Antwort enthalten, im gehobenen Sprachgebrauch ist die Verantwortung die Fähigkeit, auf das Leben zu antworten. Der Begriff der Schuld leitet sich etymologisch ab von schullen = sollen und er beinhaltet im weitesten Sinn die Pflicht zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen. Schuld ist mit Verantwortung aber ebenso wenig gleichzusetzen wie Verantwortung mit Pflicht, denn sowohl die Pflicht wie auch die Schuld setzen Verantwortung nur voraus, sind mit ihr aber nicht identisch. (Pflicht kommt übrigens von "Pflege")
Wir können nicht für etwas verantwortlich sein, das uns nicht bekannt ist und - nach Deinen Worten - an das wir im Traum nicht denken, sondern wir können erst dann für etwas verantwortlich sein, wenn uns der Gegenstand, für den wir verantwortlich sein sollen oder wollen, auch tatsächlich bekannt ist. Wenn wir auch für das verantwortlich sein sollten, das uns nicht bekannt ist, dann müßten wir für beinahe alles verantwortlich sein, das in der Welt passiert, weil uns beinahe alles nicht bekannt ist. Du sagst es bereits selbst (Zitat): Oft werden wir uns erst der Verantwortung bewusst, wenn wir mit den Folgen einer Handlung konfrontiert werden, die wir spontan und ohne Verantwortungsgefühl durchgeführt hatten. Das ist zwar richtig, aber wir werden uns unserer Verantwortung dabei aber nicht nur "oft", sondern überhaupt erst nur dann bewußt, wenn wir mit den Folgen unserer Handlung konfrontiert (was meint: gegenübergestellt) werden, sei es nun in der Tat oder in der Vorstellung. Was Du hier als "Verantwortungsgefühl" bezeichnest, hat mit der Verantwortung selbst im Grunde nicht viel zu tun, weil es vage und unbestimmt ist und nicht klar aussagt, worin die Verantwortung bestehen soll, und was Du hier als "Verantwortungsbewußtsein" bezeichnest, meint eigentlich das Bewußtsein von einem Verantwortlichsein für einen oder mehrere Gegenstände, nicht aber das Bewußtsein von den Folgen einer Handlung, das im Begriff der Verantwortung zwangsläufig enthalten ist.
Wenn wir im Nachhinein an den Folgen einer verantwortungslosen Handlung erkennen, daß wir anders und somit verantwortlich hätten handeln können, dann sind wir auch erst dann und auch erst mit dieser Erkenntnis in der Lage, die Folgen unseres Handelns abzusehen und sind damit auch erst dann zur Verantwortung fähig, denn wenn wenn wir bereits vor der Handlung die Folgen hätten absehen können, dann wären wir auch vorher schon zu Verantwortung fähig gewesen und hätten damit - je nach Folgen der Handlung - auch anders gehandelt. MFG CFZ (nicht signierter Beitrag von 2A06:6880:222:6F00:1DF6:37E4:F00F:15D4 (Diskussion) 15:31, 11. Mai 2021 (CEST))
- Ich habe lange über deine Ausführungen nachgedacht und den Artikelinhalt nochmals daraufhin überprüft. Obwohl in vielen Definitionen die "Verpflichtung" genannt wird (etwa im DWDS: "... mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige getan wird und möglichst kein Schaden entsteht." oder im Gabler Wirtschaftslexikon: "Verpflichtung und Berechtigung, zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe oder in einem eingegrenzten Funktionsbereich selbstständig zu handeln."), bin ich zur Überzeugung gelangt, dass aus der Verantwortung eine Pflicht entstehen kann, aber nicht muss. Du hast recht, dass die Fähigkeit der Folgenabschätzung grundlegend ist. Allerdings erscheint mir dein Vorschlag nicht ganz vollständig zu sein. Bevor ich hier lange Monologe poste, schau bitte einfach mal auf den Artikel, wo ich entsprechende Änderungen vorgenommen habe. Ich hoffe, dass es nun den Kern des Begriffes besser umreist und danke für den fruchtbaren Diskussionsbeitrag! --Fährtenleser (Diskussion) 18:49, 19. Mai 2021 (CEST)
Die vorgenommenen Änderungen gefallen mir sehr gut. Die Definition trifft den Begriff der Verantwortung sehr viel besser als die vorherige. Es stimmt: Auch DWDS und Duden setzen Verantwortung mit Pflicht gleich. An Duden habe ich deswegen schon geschrieben, vielleicht denken sie ja auch mal darüber nach. Gablers Defintion sehe ich nicht als grundsätzlich falsch an, aber sie erscheint mir etwas zu umständlich. Zitat Gabler: "Mit Verantwortung wird der Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat." Diese Definition würde ich dann als halbwegs richtig gelten lassen, wenn der Begriff der "Instanz" auch auf das eigene Subjekt bezogen wird. Verantwortung ist ein langes und breites Thema, über das ich hier nicht debattieren will und das von dem Artikel im Übrigen auch ganz gut behandelt wird. Mir ging es nur um die einleitende Definition. Also, danke Dir! MFG CFZ (nicht signierter Beitrag von 2A06:6880:222:6F00:28F9:BF89:E31A:F8A (Diskussion) 12:21, 21. Mai 2021 (CEST))
- Das freut mich zu lesen! In solchen Diskussionen mit anschließenden Artikelverbesserungen liegt dann auch der große Vorteil der Wikipedia gegenüber Duden, Brockhaus & Co. (auch wenn die Diskussionen nach meiner Erfahrung leider nicht selten unsachlich werden oder Unsinn behandeln und etliche Artikel noch viel Feinschliff benötigen). Danke! --Fährtenleser (Diskussion) 13:13, 21. Mai 2021 (CEST)