Diskussion:Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Besitzverbot

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Würde bitteschön ein Fachkundiger nochmal §184a Abs. 3 StGB GENAU durchlesen und den Unterschied zwischen "vorrätig halten zum Zwecke der Verbreitung" und "Besitz" in den Wiki-Artikel einarbeiten? -- 217.84.149.10 19:22, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 22:47, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten