Diskussion:Verfassung/Archiv
Situation in Österreich und der Schweiz
Da dies die deutschsprachige Wikipedia ist: Kann jemand etwas zur Verfassung Österreichs bzw. der Schweiz sagen? -- Schewek 21:09, 16. Sep 2002 (UTC)
- sobald ich meine Magisterarbeit fertig habe, stehen ein paar politikwissenschaftliche Beiträge zu Verfassungsthemen ganz hoch auf meiner Prioritätenliste. Wenn du also noch zwei Wochen warten kannst.... --Elian
Erledigt
Neuordnung Themengebiet 14:46, 17. Apr 2005 (CEST)
Siehe Diskussion:Verfassung (Begriffsklärung) --Peacemaker talk 14:46, 17. Apr 2005 (CEST)
- Welche Gründe gab es für die Splittung des Artikels? -- C.Löser (Diskussion) 22:16, 17. Mai 2005 (CEST)
Verfassung ist nicht nur nationalstaatlich
siehe USA, Europa, wo Verfassungen jeweils für mehrere Staaten gelten
oder gelten sollen. Der erste Satz des Artikels ist falsch.213.6.50.109 12:37, 31. Okt 2005 (CET)
- das sehe ich auch so --Qunowiki 12:03, 23. Mai 2007 (CEST)
soweit ich weiss, gibt es in england, new zealand und israel keine verfassung als solche, sondern viel mehr eine reihe von gesetzten wie das common law und präzedenzfälle -M* --Benutzer87.193.41.32
- Siehe dazu auch Rechtskreis#Entstehungsgeschichte_des_angloamerikanischen_Rechtskreises --C.Löser Diskussion 23:40, 24. Mai 2006 (CEST)
danke dir! ich wollte nur auf eine stelle im artikel verweisen die besagt "...zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie(die Verfassung) aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen"
Verfassungsänderung
Vielleicht sollte man auch erwähnen wie, wann und warum eine Verfassung geändert werden kann. Das könnte doch wichtig sein. Ich werde das nicht einfügen, weil ich nicht wüsste wo das hingehören würde. Der Autor kennt sich in seinem Artikel sicher besser aus als ich --Das Multitalent : ) 10:45, 25. Nov. 2006 (CET)
"Verfassung (Begriffsklärung)" nötig?
Ich sehe unter "Spezial:Alle Seiten/Verfassung", dass es einen weiteren Artikel zum Lemma "Verfassung" gibt: "Verfassung (Bayern)", außerdem Dutzende von Weiterleitungen mit Klammer-Lemmata wie "Verfassung (Berlin)". Ist da nicht grundsätzlich eine Begriffsklärungsseite "Verfassung (Begriffsklärung)" nötig?
Den BKL-II-Baustein über diesem Artikel habe ich zunächst korrigiert:
- alt: „Dieser Artikel erläutert den Begriff des Rechtswesens; siehe auch körperliche und geistige Verfassung einer Person.“
- neu: „Dieser Artikel erläutert den Begriff des Rechtswesens – zur körperlich-kognitiv-seelischen Verfassung siehe Konstitution.“
Allerdings scheint mir in diesem Fall gar kein BKL-Verweis nötig zu sein, da "Konstitution" zwar umgangssprachlich als "Verfassung eines Menschen" bezeichnet wird, so aber in der Wikipedia lexikalisch nicht erfasst ist (siehe dazu auch "WP:BKL#Modell 2: Stichwort führt auf den geläufigsten Sachartikel (BKL II)").
Ich bitte um Meinungen zu beiden Problemen. --Chiananda 12:50, 10. Mai 2007 (CEST)
- Verfassung (Begriffsklärung) ist nicht nötig, da es sich bei den genannten Beispielen nicht um eigenständige Begriffe handelt sondern um konkrete Beispiele des allgemeinen Begriffs. In diesem Fall ist die bereits existierende Kategorie Verfassung das richtige Navigationswerkzeug. Die Liste im Artikel kann man meiner Meinung nach als eine Liste auslagern oder besser ganz löschen.
- Den Begriffsklärungshinweis finde ich angebracht. Gruß, Secular mind 15:19, 10. Mai 2007 (CEST)
Ich glaube es ist eine BKS oder BKL beim Begriff Verfassung von nöten, da ich folgende Begriffe kenne, die allesamt Verfassung meinen:
- Verfassung ganz allgemein als Zustand
- Verfassung im Sinne von Konstitution
- Verfassung in einem weiten Sinn als ein Komplex von Rechtsvorschriften, der eine Einheit grundlegend organisiert und ihre Tätigkeiten definiert (zB Statut eines Vereins, „Kommunalverfassung“).
Und im engeren Sinn, auf einen Staat bezogen:
- Verfassung im Sinne eines sozio-politischen Verfassungsbegriffes: Verfasung kann als Inbegriff der grundlegenden Regeln über die Ausübung der politischen Macht in einem Staat begriffen werden. In diesem Sinn besitzt jeder Staat eine Verfassung. Der sozio-politische Verfassungsbegriff erfasst dergestalt das politische System eines Staates und einer Gesellschaft. Dieses wird zum einen durch rechtliche Normen bestimmt. Es umfasst aber auch außerrechtliche Normen, vor allem solche des politischen Prozesses, sowie eine Fülle von faktischen Gegebenheiten, die ien Beziehung zu den Normen des Rechts und des politischen Geschehens haben.
- Verfassung im Sinne eines juristischen Verfassungsbegriffes: Also die rechtliche Grundordnung der staatlichen Gemeinschaft, die die fundamentalen Fragen des Zusammenlebens der Menschen im Staatsverband zum Gegenstand hat.
Gruß -- Orchester 22:22, 17. Jul. 2010 (CEST)
Überarbeitung Fällig
Der ganze Artikel ist große Sch... und muss dringend überarbeitet werden. Schon zu beginn steht was von vier Punkten und dann kommen nur drei! Jetzt ist es aber etwas zu spät für den Spaß, aber da muss dringend drüber gegangen werden.--Moritz M. 02:03, 9. Dez. 2007 (CET)
Moritz, Du hast vollkommen Recht! Ich bin bei der Überarbeitung der Lemmata 'Vefassunggebende Versammlung', 'pouvoir constituant' und 'pouvoir constitué' auf den Artikel Verfassung gestoßen und war sehr unzufrieden mit dem Vorgefundenen. Auch die "Listen" müssen überarbeitet / neu angeordnet / gelöscht werden.
- Ich frage mich, welcher Kategorie der Artikel "Verfassung" zugeordnet werden sollte. Da er sich nicht auf eine bestimmte Verfassung beschränkt, gehört er meiner Meinung nach den Kategorien "Verfassungstheorie" und "Staaatsrecht" zugeordnet und gehört nicht in die Kategorie "Verfassung", welche konkrete
Packen wir es an :) :) Mit freundlichem Gruß aus Köln --Diego de Tenerife 16:37, 9. Dez. 2007 (CET)
- Ja, das mit der Kategorie überlasse ich geren dir, ich bin da noch nie ein grpßer Einordenkünstler gewesen, aber deiner Theorie, dass die Kathegorie Verfassung selbst nicht so richtig passt, kann ich schon zustimmen.
Generell sind mir folgende Puke besonders negativ aufgefallen:
- Die Vorstellung dass jede Verfassung demokratisch legitimiet sein muss, nimmt jeder Diktatur die Rechtsordnung und ist auch im Sinne der Rechtsfortführung und -überleitung kritisch zu sehen. Vor allem widerspricht es ja jedem rechtspositivistischen Grunsgedanken.
- Die Listen sind miserabel aufgearbeitet, dass die Türkei als "assoziierter" Staat einen eigenen Abschnitt bekommt ist wohl eher übertrieben.
- Das mit der Zwei-Drittelmehrheit find ich auch eher weniger gut gehalten, in den USA müssen ja die Bundesstaaten mitratifizieren und sowas wie Drei-viertelmehrheiten gibts ja auch bzw. vorgeschriebene Volksabstimmungen.
- Der Heilige Stuhl ist nicht der Eigentümer des vatikans sodern dessen völkerrechtlicher Vertreter.
- Der Abschnitt Präambeln ist viel zu Kurz und ungenau und kümmer sich nur um die naturrechtlichen Belange ohne klarzustellen, dass Präambelnaus rechtspositivistischer Sicht abzulehnen sind.
- Im Bereich Österreich sollte man mit Sicherheit noch die wichtigsten Teilgesetzte des Bundesverfassungsrechtsbestandes (B-VG, StGG, EMRK etc.) auflisten.
- Es wäre vielleicht auch nicht schlecht wenn man zu jedem abschnitt eine kurze Einleitung schreiben würde.
- Vor allem der Unterschied zwischend dem kontinentaleuropäischen und dem anglo-amerikanischen Rechtsbestand des Common Law sollte aufgearbeitet werden.
Wenn jemandem noch was einfällt, bitte hinten anstellen ;-) --Moritz M. 17:12, 9. Dez. 2007 (CET)
- So, hab jetzt nochmal aufgeräumt. Die Einleitung gekürzt, ein paar Sachen verschoben, Unzusammenhängendes gelöscht und Wiederholungen entfernt. --Moritz M. 14:14, 24. Jan. 2008 (CET)
Verfassung der Weltgesundheitsorganisation
Haben das die Unterzeichnerstaaten in ihre jeweilige Verfassung übernommen, oder nicht? Somit wo Einordnung?-- Robodoc 11:40, 9. Feb. 2008 (CET)
Verfassungsgerichtsbarkeit
- Folgender Satz Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen. steht meines Erachtens ohne jeden Zusammenhang unter der Überschrift Verfassungsgerichtsbarkeit. --82.32.196.27 12:49, 27. Feb. 2008 (CET)
Bundesländer eigene Staaten
Hier wird geschrieben die Bundesländer seien eigene Staaten. Das scheint mir nicht richtig, bezeichnenderweise geht der entsprechende Wikilink dann auf Gliedstaat.
- Die Lehre von der Telbarkeit der Souveränität sieht das aber so. Staatlichkeit darf man aber nicht mir Völkerrechtssouveränität gleichsetzten. Auch die Bundesländer verfügen über ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk, eine Staatsgealt und können mit anderen Staaten in diplomatische Verbindung treten. Siehe dazu: Konvention von Montevideo--Moritz M. 23:10, 10. Jun. 2008 (CEST)
- Es sind im Rahmen des Föderalismus eigene und selbstständige Staaten, siehe z.B. auch den ursprünglichen Begriff Freistaat, auch wenn dieser heute keine Sonderrolle mehr hat. --Orangerider …?! 22:02, 21. Jun. 2009 (CEST)
Grundgesetz = Verfassung
Und eventuell sollte hier auch mal stehen, warum die BR-Deutschland immer noch keine Verfassung hat, sondern nur ein Grundgesetz. Das deutsche Volk ist aufgerufen, sich nach der Vereinigung eine Verfassung zu geben, stand etwa so früher mal im Grundgesetz. Oder bekommen wir eine richtige Verfassung erst nach einem Friedensvertrag?, dann gehört das wohl auch in den Artikel. --83.45.199.162 18:15, 18. Okt. 2011 (CEST)
- Deutschland hat nicht "nur" ein Grundgesetz, sondern eine Verfassung, die "Grundgesetz" heißt. Das steht bereits recht ausführlich in Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland, für diesen Artikel dürfte es nur mäßig interessant sein. --JDavis 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST)
- Nicht schon wieder! --Benatrevqre …?! 02:02, 24. Okt. 2011 (CEST)
Rechtshinweis fehlt
Bitte tragt den Rechtshinweis nach: Rechtshinweis
Danke. --84.133.237.99 16:35, 7. Feb. 2012 (CET)
- mh. nicht in jedes Thema was irgenwie mit Recht um allerweitesten Sinne zusammenhängt bekommt diesen Baustein, dann hätten ihn fast alle Artikel. Der Baustein wird gewöhnlich dort eingesetzt, wo der Artikel inhaltlich so verstanden werden könnte, dass er Handlungsratschläge oder eine Rechtauslegung sei. Das ist hier und bei eigentlich allen Artikeln, wo Du den Baustein eingebaut hast nicht der Fall. Gruss Andreas König 17:51, 7. Feb. 2012 (CET)
"Verfassungen" ausserhlab von Staatsorganisationen
Debian sagt zum Beispiel: "Das Debian-Projekt konstituiert sich durch die Debian-Verfassung", wobei Verfassung auf diesen Artikel verlinkt. Dieser Artikel hier bezieht sich aber nur auf Verfassungen im Zusammenhang mit einem Staatswesen, was Debian ja nicht ist. Ich denke der Artikel sollte im Einleitungssatz mit erwähnen, dass der Begriff Verfassung auch in anderen Organisationsformen Bedeutung findet.
LG --188.103.82.118 09:20, 6. Jun. 2012 (CEST)
- Ganz oben ist steht bei BKL: "Dieser Artikel behandelt den Begriff der Verfassung im Rechtswesen". Ich denke, dass sollte hier reichen. Vielleicht müsste man aber den Link beim zitierten Artikel streichen. Das wäre aber dann unter Debian zu erledigen. -- Zehnfinger (Diskussion) 12:14, 7. Jun. 2012 (CEST)
- Siehe dazu auch: Unternehmensverfassung. --Benatrevqre …?! 18:59, 3. Jul. 2012 (CEST)
Verfassung in nicht deutschsprachigen Mittgliedsstadten der EU > Belgien?
Ich wollte nur mal drauf hinweissen das es falsch ist Belgien in die Kategorie "Nicht deutschsprachige Mitgliedstaaten der Europäischen Union" einzuordnen. Belgien Hat als eine der drei Landesprachen offiziell Deutsch siehe : http://de.wikipedia.org/wiki/Belgien#Sprachen somit ist auch die belgische Verfassung auf Deutsch Verfügbar :http://www.senate.be/deutsch/const_de.html ich werde dies im Artikel ändern MFG
--Stbelgien (Diskussion) 00:45, 3. Dez. 2012 (CET)
- Danke sehr! Ist erledigt. --Bahrmatt (Diskussion) 13:33, 2. Feb. 2013 (CET)
Was ist das?
Der Artikel ergibt doch in dieser Form keinen Sinn. Die ganze Verfassungsgeschichte, philosophische Hintergründe und Aspekte fehlen völlig. Kann man den Aufbau dieses Lemmas bitte mal grundsätzlich neu denken? --N3MO (Diskussion) 13:16, 2. Feb. 2013 (CET)
- Das lässt sich doch ohnehin nicht vereinheitlichen, da jede Nation über eine andere Verfassungstradition verfügt.--Benatrevqre …?! 19:47, 12. Feb. 2013 (CET)
> "Die verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus, in Monarchien auch vom Souverän."
Die verfassungsgebende Gewalt geht IMMER vom "Souverän" [="Unabhängig"] aus, immer von dem, der von allen anderen unabhängig ist, weil er [ lat. superanus ‚über allem stehend‘] ist in der Hierarchie. In der Monarchie vom Monarch, in der Volksherrschaft ["Demokratie"] vom Volk, in der Oligarchie von den Oligarchen, in der Diktatur vom Diktator. Umgekehrt sind die Staatsgewalten von ihm abhängig, und soll(t)en voneinander unabhängig (getrennt) sein. --85.179.66.173 22:35, 15. Sep. 2013 (CEST)
- Habe den fraglichen Satz richtiggestellt. --Benatrevqre …?! 14:22, 17. Sep. 2013 (CEST)