Diskussion:Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Karsten11 in Abschnitt Woran gescheitert?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Copyright in diesem Fall? War/ist die Verfassung öffentliches Gut? Wem gehört das Copyright heute? (Frage nachträglich hinzugefügt)

Und um die (gelöschte) Frage aus dem Artikel zu beantworten. Gesetze sind nach $ 5 (?) deutsches Urhebergesetz Allgemeingut. Southpark 11:51, 14. Jan 2004 (CET)

Vergleich?

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Bei der Vorstellung des BRD-Grundgesetzes wird in einem Unterpunkt mit der Verfassung der Weimarer Republik verglichen. Könnte man nicht auch die DDR-Verfassung mit dem westdeutschen Grundgesetz vergleichen? Ist vermutlich ganz schön viel Arbeit, aber so ein Vergleich wäre doch ganz interessant. Saxo 22:31, 22. Feb 2006 (CET)

Ein Vergleich des vorläufigen Grundgesetzes der BRD und Verfassung der DDR ist imho auf jeden Fall sinnvoll!
Quellen, die dazu verwendet werden könnten: Louise-Schroeder-Gymnasium 1 und 2 oder Lion-Feuchtwanger-Gymnasium
--Jonas kl 21:11, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Institutionen und Föderalismus

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Der Artikel ist noch ausbaufähig. Was mir zum Beispiel fehlt, ist, welche Institutionen in der Verfassung verankert waren und welchen Status sie hatten. Zu föderalen Elementen in der Verfassung steht auch nirgendwo was. --Daniel Mex 20:01, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wir brauchen Bilder!

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Ein paar Bilder wären nicht schlecht, d.h. ein kleiner Aufruf an die ehemaligen DDR-Bürger unter uns: falls noch jemand eine solche Verfassung rumliegen hat, der solle hier doch bitte ein paar Scans reinstellen.

Damit der Artikel ähnlich wie in Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 09:16, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Was genau schwebt dir denn da vor? Einfach nur die Titelseiten? Davon hätte ich den Entwurf vom 19. März 1949, den Entwurf von 1968 mit dem zugehörigen Bericht von Ulbricht (Problem ist hierbei, daß sein Bild ebenfalls auf dem Deckblatt ist in Bezug zum diesbezüglichen Urheberrecht) und die Verfassung von 1974 quasi als Schulbuchexemplar. --Wiprecht 18:08, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich finde auch, dass Bilder reingehören, ein Bild von einem schönen, möglichst antikem Buchdeckel würde fürs erste mal reichen. --Mannerheim 08:53, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Nun ja, ob sie so schön sind wage ich, da das Alter seine Spuren hinterlassen hat, mal zu bezweifeln. Die drei oben erwähnten Versionen stelle ich hier mal als Bebilderungsvorschlag ein:

--Wiprecht 15:33, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

ab 1968: ziemlicher POV

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Ich habe mich für die Verfassungen ab 1968 interessiert - und erst ab der entsprechenden Stelle im Lemma gelesen.

Sorry, aber die andauernden Wertungen durch Wörter wie "zum Schein" oder "unverhohlen" etc. ruinieren den gesamten Artikel als POV. Hat man diese pappnasige, wessimäßige, von Vorurteilen belastete Schreibe, die hart an Theoriefindung grenzt, immer noch nötig, um sich ja nicht dem Vorwurf auszusetzen, die DDR als war-doch-gar-nicht-so-schlimm darzustellen? Ich habe schon nach den ersten Sätzen nur noch diagonal gelesen (dafür aber mehrfach, ohne Nährwert).

Ursprünglich wollte ich wissen, auf welche Weise die Bürgerrechte in den Verfassungen letztlich abgeschwächt wurden. Nur vom Hörensagen weiß ich z.B., dass es dazu einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bedurft hätte, die es wohl gar nicht gegeben habe. Aber genau so etwas in geklärter Form erwartete ich. Nach knapp 20 Jahren sollte man mehr wissen können über die feinen Mechanismen staatlicher Reglementierung.

Der Artikel sollte in seiner Intonation dringend neutral gemacht werden, und es fehlen Belege. Die Kriterien in Wikipedia:Neutraler_Standpunkt werden in meinen Augen ungenügend erfüllt.

Bei Gelegenheit werde ich die wertenden Wörter entschärfen. Man kann sie meistens einfach weglassen.

Mir wäre es aber lieber, wenn Fachleute und keine Hobby-Historiker mit politischem Anspruch hier eingreifen würden.

--Stefan Neumeier 19:08, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zustimmung. --Mannerheim 22:14, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

einzelne Verfassungsartikel

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Ich würde es gut finden, wenn einzelne (z.B. die ersten 20,bzw. "markantesten") Verfassungsartikel der DDR-Verfassung im Artikel aufgeführt würden. So kann man sich dann eher ein Bild über die Verfassung als solche machen, als wenn nur allgemein, also abstrakt über sie (V.) befunden wird. --Bagerloan 10:50, 12. Jul. 2009 (CEST)(Peter H.)Beantworten

Artikel teilen

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Im Artikel werden drei unterschiedliche Verfassungen beschrieben. Imho ist eine Teilung in drei Artikel sachgerecht.Karsten11 14:39, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nö, das begründet keine Aufteilung. --Orangerider …?! 14:13, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hast Du auch Argumente?Karsten11 17:01, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Weil es nunmal ein Lemma (!) ist, das der Einfachhalt halber in einen (!) Artikel gehört. --Orangerider …?! 08:07, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, ich war unhöflich, weil ich Atgumente gefordert habe, ohne selbst Arhumente zu bringen. Also als Nachtrag: Einschlägig sind zunächst die Namenskonventionen. Diese gehen von dem Prinzip: Eine Rechtsquelle --> ein Lemma aus. Sofern es mehrere Verfassungen eines Landes gibt, wird üblicherweise im Lemma unterschieden nach Verfassung des Landes X von Jahr. Siehe hierzu die Einträge in Kategorie:Verfassung. Ein Beispiel ist die Sowjetische Verfassung von 1924 und Sowjetische Verfassung von 1936. Sinnvoll ist dies immer dann, wenn die einzelnen Verfassungen sich deutlich unterscheiden. Anderungen einzelner Verfassungsregeln führen nicht zu neuen Lemmata. Daher müssten wir hier imho diskutieren: Waren die Verfassungen der DDR jeweils Fortschreibungen der alten: Dann ist ein Lemma ok. Oder waren es jeweils grundsätzlich neue Gesetzeswerke: Dann bräuchten wir drei Lemma.Karsten11 09:25, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für die nachgereichten Argumente. Von deinem nun erörterten Gesichtspunkt aus gesehen kann ich dir recht geben. Doch nun stellt sich in der Tat die Frage, ob die Verfassung von 1968 und die letzte Verfassung von 1974 wirklich gänzlich andere waren, was nur dann überhaupt mehrere Lemmata rechtfertigen würde. 1968 wurde zwar das Ziel einer gesamtdeutschen Verfassung fallengelassen und die SED schrieb nun in der Verfassung ihren selbst definierten Machtanspruch fest, aber an der Staats- und Parteiführung selbst änderte sich nichts grundlegendes. Auch 1974 wurden zwar nun sämtliche auf Gesamtdeutschland abzielenden Aspekte herausgenommen und die DDR als eigene Nation propagiert, doch das diktatorische Staatssystem sowie Staatsform und -ausgestaltung blieben gleich. Vielmehr baute die SED ihre Parteiendiktatur weiter aus und festigte die Bindung der DDR zum "sozialistischen Bruderstaat" Sowjetunion.
Ich finde daher, dass der jetzige Artikel dies gut veranschaulicht, sodass ein oder zwei weitere Lemmata zur Verfassung der DDR nicht notwendig sind. Man könnte allenfalls eine Lemma-Verschiebung nach Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik fokussieren. --Orangerider …?! 10:51, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Getrennte Artikel wären redundant. Plural im Titel ist auch irreführend, sonst meint man noch der Arbeiter- und Bauernstaat hätte eine Verfassung für Arbeiter und eine für Bauern gehabt. Also eher Geschichte der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Aber weil es seit knapp 2 Jahrzehnten keinen Präsens der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik gibt, ist das "Geschichte der" auch überflüssig. Also lassen wir es so wie es ist. Nur hätte ich gerne die Volltexte auch in der deutschen Wikisource.-- Matthead 16:46, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die wertvollen Argumente. Ich teile die Folgerung daraus nicht, würde aber meine Bedenken hier hintenan stellen und den Status quo so akzeptieren. Allerdings ergibt sich dann eine eher ungenau Referenzierung, wenn z.B. Kriegs- und Boykotthetze auf diesen Artikel verlinkt (und eigentlich nur die 1949er Verfassung meint). Daher würde ich für die einzelnen Verfassungen einzelne redirects (Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 etc.) anlegen wollen, die man als Linkziele verwenden kann.Karsten11 20:15, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nun bietet Der WP-Baukasten aber auch die Möglichkeit der Anker-Links die sich selbstverständlich einfach auf die Überschriften beziehen. Das dies selten für genauer gesetzte Wikilinks genutzt wird ist doch kein Grund einen Artikel zu teilen. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 14:31, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Idee mit den Lemmata ... von 1949, etc., die als Redirects in Form zielgerichteter Direktlinks auf den hiesigen Artikel weiterleiten, finde ich gut. Sowas gibts schließlich auch in anderen Lemmata. --Orangerider …?! 19:14, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wikisource

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Die deutsche Wikisource hat nichts zum Thema, aber die englische gleich zwei: http://en.wikisource.org/wiki/Constitution_of_East_Germany sowie http://en.wikisource.org/wiki/Talk:Basic_Law_for_the_Federal_Republic_of_Germany -- Matthead 16:17, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Und was soll der 2. Link (Grundgesetz der BRD) mit der Verfassung der DDR zu tun haben?-- Rita2008 16:26, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Vollständigkeit. Ist halt ärgerlich dass in der deutschsprachigen Wikisource die Verfassungen ("Grundgesetz") von deutschen Staaten nicht (mehr) zu finden sind, dafür aber Übersetzungen in anderen Sprachvarianten.-- Matthead 16:48, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze oder umgekehrt?

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Was soll es denn bedeuten, dass man mit der Verfassung ab 68 "nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehrte"? Macht das überhaupt Sinn? Was bestimmt denn die Entstehung einer rechtsstaatlichen Verfassung? Etwa nicht die politischen Verhältnisse? -- Seelefant 18:05, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Gemeint ist, dass sich damit nicht die politischen Verhältnisse nach den Vorschiften der Verfassung ausrichteten, sondern die Verfassung sich nach den Herrschaftsverhältnissen zu richten hatte. Das ist ganz bestimmt nicht rechtsstaatlich. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 15:05, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Nein, es macht keinen Sinn. Seelefant liegt richtig. Von Rechtsstaatlichkeit hat Seelefant nicht gesprochen. Du scheinst einen ziemlich verengten Begriff von "politischen Verhältnissen" zu haben. Und Herrschaftsverhältnisse sind eine Unterkategorie/Teilmenge von politischen Verhältnissen. Politische Verhältnisse richten sich nie nach Vorschriften einer Verfassung, denn es sind keine Personen/Subjekte, die sich nach etwas richten könnten, sondern politische Verhältnisse können allenfalls so sein, dass sie beinhalten oder dazu führen, dass sich die Staatsorgane/Staatsbediensteten in ihrem Tun nach einer etwaig vorhandenen Verfassung richten.
Und ein Text, der nicht die Bedeutung, die der Autor ihm beimisst, hat und von selbigem erst auf der Diskussionsseite in seinem defizitären Sinne erklärt werden muss, ist kein enzyklopädischer Text. (Dass du der Autor bist, schließe ich aus deiner Aussage, die impliziert, dass du wüsstest, was der Autor der Textpassage des Artikels mit selbiger meinte.)
Zu dem Thema sei außerdem noch gesagt, dass die DDR nie eine Verfassung hatte, denn eine Verfassung ist Ausdruck des freien Willens des Souveräns (betreffs seiner Organisation). Siehe etwa Carlo Schmid. Frei/souverän war die DDR aber bis zur letzten DDR-Parlamentswahl vor der Wende in keinster Weise. Das ist auch der Grund dafür, dass die BRD die DDR bis zur letzten DDR-Parlamentswahl vor der Wende nicht als souveränen Staat anerkannte, sondern nur als fremdbestimmtes Gebilde mit staatsähnlichem Charakter auf einem besetzten Teil des deutschen Bodens. (Dass die BRD mindestens bis zum Abschluss des 2-plus-4-Vertrags selber nicht ganz souverän war, ist eine andere Geschichte ... aber sie war wohl immernoch freier/selbstbestimmter als die DDR.) Dazu gibt's übrigens auch rechtswissenschaftliche und rechtshistorische Literatur. Insofern ist der Artikel eindeutig nicht ausgewogen, nicht neutral und daher unenzyklopädisch. --37.201.119.159 03:25, 16. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Deine letzte Aussage ist Unsinn, weil sie entbehrt jeder Grundlage, denn natürlich können auch nicht-demokratische Staaten Verfassungen haben, also solche Staaten, wo der Souverän nicht das Volk ist (etwa in Monarchien) oder solche, wo das Volk durch die Obrigkeit unterdrückt wird. Die DDR war bis 1989 ein Obrigkeitsstaat mit einer bis zum 3.10.1990, 0 Uhr, geltenden Republikverfassung. --Benatrevqre …?! 15:03, 7. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Bundesverfassung

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Im Kasten rechts steht unter Art "Bundesverfassung"; der Link ist nicht zielführend. Wie definiert sich dieser Begriff? --Ekkehart Baals 23:47, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe erst einmal das völlig irreführende "Bundes-" rausgenommen. Der erwünschte Inhalt ist in Vorlage:Infobox_Gesetz#Art beschrieben. Die Trennung zwischen Bundes- und Landesrecht ist in der DDR aber eher irreführend. In Weimarer Verfassung ist das Feld ganz freigelassen. Ich halte dies auch hier für die bessere Lösung.Karsten11 10:22, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Arbeitspflicht u.ä.

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in der 'Verfassung der DDR' gab es

  • eine Arbeitspflicht (Artikel 24 II),
  • eine Pflicht der Jugendlichen, einen Beruf zu lernen (Art. 25 IV) und
  • eine Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des Volkseigentums (Art. 10 II)

Imo erwähnenswert. Volkmar Götz,Hasso Hofmann,Rainer Wahl: Grundpflichten als verfassungsrechtliche Dimension. Verwaltungsverfahren zwischen Verwaltungseffizienz und Rechtsschutzauftrag (1983) --Neun-x (Diskussion) 06:54, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Besser wäre aber ein Artikel Arbeitspflicht (DDR) auf den verlinkt werden kann.--Karsten11 (Diskussion) 10:11, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten


Wo ist die Neutralität?

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Folgender Abschnitt ist bspw. schlicht falsch: Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach.

Selbstverständlich hat es die Möglichkeit der geheimen Abstimmung gegeben, auch wenn es kein Zwang war, geheim abzustimmen. Und selbstverständlich hat es auch die breite Diskussion gegeben - verächtlich in "" gesetzt - wo eben für eine sozialistische Verfassung nicht selbstverständliche Sachen wie das freie religiöse Bekenntnis Eingang fanden.

Es fehlt der Hinweis, daß durch diese Volksabstimmung die Verfassung der DDR für die neuen Bundesländer eine höhere demokratische Legitimation hatte, als heute das GG (über welches bisher nocht nicht abgestimmt werden durfte).

Wikipedia sollte mal überprüfen, ob zur Wissenschaftlichkeit und Vermittlung reiner Fakten zurückgekehrt werden sollte oder ob man Sprachrohr des Blocks der BRD-Systemparteien sein möchte. Im zweiten Fall kann der Artikel so bleiben, ist passend.

-- Akalipsia (Diskussion) 11:46, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe mir erlaubt, den oben beanstandeten Satz zu korrigieren. Ich bin Zeitzeuge und habe 1968 in Potsdam an der Abstimmung teilgenommen. Nach meiner Erinnerung waren die Kabinen so aufgestellt, dass es faktisch schwer war sie nicht zu benutzen. Alle Abstimmenden konnten frei und geheim entscheiden, ob sie "ja" oder "nein" ankreuzen wollten.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 17:31, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Lieber Akalipsia, besten Dank für die Kritik. Wie aus meinem vorigen Diskussionsbeitrag ersichtlich ist, habe ich den text geändert und die grob wahrheitswidrige Behauptung, es habe keine Gelegenheit zur geheimen Anstimmung gegeben, gestrichen uns eingefügt, dass die Abstimmung geheim war. Jedoch wurde meine Änderung sofort rückgängig gemacht. Von wem?. Ich habe an allen Wahlen in der DDR von 1950 bis 199o teilgenommen: als Wahlhelfer und Wähler, 1990 schließlich als Kandidat für den kreistag Zittau. Bei allen Wahlen ohne Ausnahme waren die Wahllokale mir Kabinen zur geheimen Stimmabgabe ausgestattet. Da die Wahlen zu den Vertretungskörperschaften bis 1989 faktisch eine Akklamation per Stimmzettel, der bei Zustimmung nur gefaltet in die Urne eingeworfen werden musstr, waren die Kabinen meist nur von jenen Wählern benutzt wprden, die die Kandidatenliste noch mal durchsehen oder Änderungen (Ablehnung durchAusstreichen oder Ungültigmachung) vornehmen wollten. Bei der Volksabstimmung über die Verfassung war es grundsätzlich anders, denn es musste ein Kreuz entweder bei "ja" oder bei "nein" eingetragen werden. Dazu bot sich allein in der Kabine eine Gelegenheit, so dass buchstäblich alle Abstimmenden die Kabine benutzt und damit geheim abgestimmt haben. Die Behauptung, es habe keine Gelegenheit zur geheimen Anstimmung gegeben, ist eine grobe Verfälschung der Wahrheit. Administratoren, die dies nicht akzeptieren und meine Korrektur löschen, handeln grob fahrlässig gegen das Ansehen von Wikipedia und iheren Anspruch auf Seriosität. Ich verlange die Wiederherstellung meiner Korrektur--H. H. W. Preuß (Diskussion) 12:52, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Leider ist meine Vorhaben, die von mir vorgenommene Korrektur der wahrheitswidrigen Tatsachenbehauprtung, es sei keine Gelegenheit zur geheimen Abstimmung gegeben durch Entfernung des Bearbeiten-Buttons und Sperrung des Quelltextes gegen Änderungen, verhindert worden. Diese Falschbehauptung unterstellt, in allen Stimmlokalen sei gegen geltendes Abstimmungs- und Wahlrecht verstoßen worden. Eine derartiger Unterstellung ist absurd. Die Verletzung der geltenden DDR-gesetze hätte einen proteststurm ausgelöst, der in der Westpresse voll ausgeschlachter worden wäre. Davon ist jedoch nichts bekannt.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 11:11, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Hier einige Stellen aus den Gesetzen, die hätten verletzt werden müssen, um keine Möglichkeit zur geheimen Abstimmung zu geben:
"Gesetz zur Durchführung eines Volksentscheides über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
vom 26. März 1968
...
§ 3. (1) Die Abstimmung erfolgt in Stimmbezirken, die nach § 15 des Erlasses des Staatsrates über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der DDR (Wahlordnung) vom 31. 7.1963 (Fassung vom 2.7.1965) zu bilden sind.
§ 5. Die Abstimmung erfolgt auf dem amtlich vorgedruckten Stimmzettel durch Ankreuzen eines der für "Ja" oder für "Nein" vorgesehenen Felder.
...
(3) Für den Ablauf der Abstimmungshandlung sind die §§ 33, 34, 37 und 38 der Wahlordnung anzuwenden.
§ 8. (1) Dia Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk erfolgt nach Abschluß der Abstimmungshandlung durch öffentliche Auszählung:
a) der insgesamt abgegebenen Stimmen
b) der gültigen Stimmen
c) der ungültigen Stimmen
d) der Ja-Stimmen
e) der Nein-Stimmen.
...
Aus der Wahlordnung:
"§ 33. Wahlurne. (1) Während der Stimmabgabe werden die Stimmzettel in der Wahlurne gesammelt und verwahrt.
(2) Die Wahlurne muß so beschaffen sein; daß sie den Erfordernissen entspricht und die Geheimhaltung der Wahl gewährleistet ist.
§ 34. Wahlkabine. (1) Der Wahlvorstand ist dafür verantwortlich, daß in dem Wahlraum eine oder mehrere Wahlkabinen vorhanden sind, die so beschaffen sein müssen, daß jeder Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet für die Abgabe vorbereiten kann.
(2) In der Wahlkabine darf sich, von den Fällen des § 37 Abs. 7 abgesehen, stets nur ein Wähler befinden."
...
"§ 37. Verlauf der Wahlhandlung. (1) Vor Beginn der Wahlhandlung hat sich der Wahlvorsteher im Beisein von Wählern davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist. Die Wahlurne wird geschlossen und versiegelt.
Sie darf bis zum Abschluß der Wahlhandlung nicht geöffnet werden.
...
(5) Der Wähler hat das Recht, auf dem Stimmzettel Änderungen vorzunehmen.
(6) Der Wähler nimmt die Wahl selbst vor, indem er den Stimmzettel in die Wahlurne einsteckt.
(7) Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen."
Der vollständige Text kann im Internet unter ddr-leiste1a.htm abgerufen werden.
Wer diese Gesetze nicht kennt, sollte sich nicht zu den Abstimmungsbedingungen in der DDR äußern. Wer sie kennt und die zu korrigierende Falschbehauptung trotzdem über Wikipedia veröffentlich, muss sich einen Lügner nennen lassen.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 18:57, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nachbemerkung: Der Artikel könnte mit seinem umfasenden Charakter und dank generell sachlich korrekter Darstellung trotz der überflüssigen aber leicht als solche erkennbaren tendenziellen Wertungsakzente (Beispiel: Volksausaprache in Gänsefüßchen) als wissenschftlich wertvolles Informationsmaterial gelten. Doch macht schon eine einzige grob wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung diesen Anspruch zunichte, denn die daraus unmittelbar folgende Wertung kann nicht mehr ohne weiteres als rein tendenzielle Wertung erkannt werden, weil sie als unbestreitbar erscheint. Und um eben eine solche grob wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung mit direkt folgender Wertung handelt es sich bei dem Nebensatz: "...die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach." Dieser Tatbestand ist in der Lage, die Glaubwürdigkeit von Wikipedia zu untergraben und bedarf dringend der Korrektur. Als Minimum kann die bloße Streichung dieses Satzteils gelten. Da jedoch auf die für die Volksabstimmung geltenden gesetzlichen Vorschriften kein Bezug genommen wird, ist zusätzlich "in geheimer Abstimmung" einzufügen wie in meiner ersten Korrektur.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 17:18, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Quellen für die oben eingefügten Kopien sind über folgende Adressen abrufbar: http://www.verfassungen.de/ddr/volksentscheid68.htm und http://www.verfassungen.de/ddr/wahlordnung63.htm --H. H. W. Preuß (Diskussion) 18:28, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Scheinwahlen und -Abstimmungen schaffen natürlich keine Legitimität. Und dass es sich nicht um eine freie Abstimmung handelt, ist in der Literatur unstrittig. Für Versuche, die Geschichte umzuschreiben, ist die Wikipedia der falsche Ort.Karsten11 (Diskussion) 13:08, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die "Neutralität" ist sicher nicht in den offiziellen Verlautbarungen der DDR zu finden. Bitte keine DDR-Nostalgie; hier ist kein SED/SEW Agit-Prop Forum. --Ekkehart Baals (Diskussion) 13:22, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten
„[…] höhere demokratische Legitimation hatte“ – Ja von wegen! Und seit 1990 stimmt das ohnehin ganz und gar nicht, sondern ist vielmehr haarsträubend verklärender Geschichtsrevisionismus einer recht eigenwilligen DDR-Auffassung; zumal es sich damals spätestens ab der revidierten DDR-Verfassung um die Vortäuschung falscher Tatsachen handelte. --Benatrevqre …?! 19:26, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Über die DDR-Verfassung konnte ich damals wenigstens abstimmen. Zu meiner Meinung zum Grundgesetz höchstens insofern, dass ich bei Ablehnung vom verfassungsschutz beobachtet werde. Was ist denn da nun besser?(nicht signierter Beitrag von Rita2008 (Diskussion | Beiträge) )
Die Vorwürfe sind Blödsinn, der allenfalls an nebulösen Orten im Internet herumgeistert. Fakt ist, die Übernahme des Grundgesetzes für ehemalige DDR-Bürger und das Beitrittsgebiet ist demokratisch legitimiert. --Benatrevqre …?! 16:32, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Benatrevqre, weil so ein Satz in einem Buch auftaucht, als Einzelmeinung des Authors, ist das noch lange kein Beleg. Es ist Sache des pouvoir constituant, eine Verfassung zu beschliessen, nicht der verfassten Staatsgewalt. 16Mio. Bürgern wurde verwehrt, über die Annahme der Verfassung abzustimmen:
Alle verfassten Gewalten sind durch die verfassunggebende Gewalt konstituiert, legitimiert und folglich auch beschränkt, welche ihnen ihre Kompetenzen und Funktionen geben und wieder nehmen kann. Der pouvoir constituant kann deshalb seinerseits nicht durch den pouvoir constitué ermächtigt, geschweige denn beschränkt werden, ist er doch dessen Geltungsgrund als sein Schöpfer und Herr.[1]
Die konstituierte, verfasste, beschränkte Staatsgewalt ist Geschöpf und Diener des pouvoir constituant und kann garnicht für diesen die Annahme einer Verfassung beschliessen, so wenig, wie sich Münchhausen nicht am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen kann. --92.231.190.89 16:14, 20. Jan. 2013 (CET)Beantworten
PS: Es dürfte auch unstrittig sein, das nur das Volk als Ganzes eine Verfassung beschliessen kann, also nicht ein Teil des Volkes (= Wähler einer Partei) einem anderen Teil des Volkes (= Wähler anderer Parteien und Nichtwähler) das Recht, selbst über die Verfassung zu beraten und abzustimmen, entziehen kann, indem es dieses Recht an die ihm genehmen Vertreter der konstituierten Gewalt delegiert. Der Volkswille ist unteilbar, "das Volk" ist per Definition unteilbar. (part = "teilen" ["teile und herrsche"] Parteien) --92.231.190.89 17:48, 20. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Unfug, der Satz taucht nicht „bloß“ in diesem Fachbuch auf, sondern ist vielmehr ganz und gar herrschende Lehre! Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich insbesondere von juristischen Themen fernhalten. Deinen laienhaften – und lediglich abgeschriebenen – Sermon über verfassungsgebende und verfasste Gewalt kannst du übrigens stecken lassen, weil dieser an der Tatsache, dass auch das Grundgesetz eine vollumfänglich gültige und die geltende gesamtdeutsche Verfassung ist, absolut nichts ändert. Die wenigsten Verfassungen auf der Welt wurden übrigens durch eine Volksabstimmung beschlossen und trotzdem ist das kein hinreichender verfassungsrechtlicher Grund, an ihrer demokratischen Legitimation zu zweifeln. --Benatrevqre …?! 18:37, 25. Mär. 2013 (CET)Beantworten

An der Einordnung in der Literatur als undemokratischen Scheinwahl hat sich nichts geändert.--Tohma (Diskussion) 06:38, 20. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Nachwirkung

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Benutzer:Gert Lauken hat den kurzen Abschnitt über die rechtliche Nachwirkung der Verfassung nach dem Ende der DDR mit dem Kommentar "Unfung und Unbelegt" entfernt. Offensichtlich ist die rechtliche Nachwirkung ein wichtiger Aspekt zum Thema. Abgesehen davon, dass vor dem Wort "geschützt" zwingend ein "auf dem Papier" gehört, scheint mir der entfernte Artikel auch zutreffend und weit von "Unfug" entfernt zu sein.--Karsten11 (Diskussion) 17:37, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Der Benutzer:Gert Lauken bemängelte (etwas polternd) die Qualität der Belegsangabe: „Die Seite wurde nicht gefunden“ und ferner, dass selbst der vermutlich gemeinte Text die zu belegende Information garnicht enthält. In der Tat geht es dort weder allgemein um die DDR-Verfassung noch um ihre Beachtung durch die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Urteilsfindung bei Krenz und Kessler. Sollte ich das überlesen haben, bitte ich um Angabe der Stelle.--Gloser (Diskussion) 22:16, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Es ging um folgende Passage: Bedeutung haben die Verfassungen heute noch, da in den rechtsstaatlichen Strafverfahren gegen Unrecht in der SED-Diktatur die Geltung des Rechtes der DDR zugrunde liegt. Verurteilungen erfolgen nur, wenn die Taten gegen dieses verstießen. Eine rückwirkende Übertragung des Grundgesetzes ist nicht zulässig. Durch die Verfassungen der DDR waren die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Leben, geschützt. Das erlaubte daher die Verurteilungen wegen der Tötungen aufgrund des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze, etwa von Egon Krenz oder Heinz Keßler.

Diese mittlerweile gelöschten Behauptungen waren aus verschiedenen Gründen evident fehlerhaft: (1) Die Mauerschützenprozesse liegen nun auch viele Jahre zurück (der letzte Prozess endete 2004), sodass von heutiger Bedeutung keine Rede sein kann. Im Übrigen hat die DDR-Verfassung eigentlich nie jemanden interessiert, jedenfalls nicht die Protagonisten des DDR-Rechtssystems, denn es gab keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Sichtbar wird dieses Desinteresse daran, dass es in der DDR 0,5 Kommentare zur Verfassung von 1968 gab (herausgegeben von einem Nichtjuristen), in der Bundesrepublik hingegen drei (den großen Mampel, Roggemann und einen von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung). (2) Die Aussage, dass den Verurteilungen DDR-Unrecht zugrunde liegt, ist in dieser Form falsch. Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts (GrenzgesetzI waren eben nicht zu berücksichtigen (Völkerrechtsverstoß, Radbruch´sche Formel), deshalb konnten Verurteilungen erfolgen. (3) Bei der Verfolgung von SED-Straftaten und der Aufarbeitung von SED-Unrecht, mithin bei der Anwendung des heute maßgeblichen Rechts, gelten sehr wohl die Maßstäbe des Grundgesetzes, insoweit gibt es durchaus eine retroaktive Wirkung. (5) Oberfalsch ist es, dass die DDR-Verfassungen Grundrechte geschützt hätten. Insbesondere die Verfassung von 1968 war eine sozialistische Verfassung, die Grundrechte nicht – wie nach westlichem Verständnis – Abwehrrechte gegen den Staat, sondern als Gestaltungsrechte innerhalb des Sozialismus verstand. So war von der DDR-Verfassung Meinungsfreiheit nur geschützt, wenn es um "sozialistische" Meinungen ging. (6) Ein Recht auf Leben (wie etwa Art. 2 II GG) kannten die DDR-Verfassungen nicht. Der BGH stellte allein auf das Verhältnismäßigkeitprinzip ab, dass auch dem DDR-Recht nicht unbekannt gewesen sei (etwa Art. 30 II DDR-Verfassung 1968/74). -- Insoweit enthielt der kurze Absatz vollkommenen Unsinn, und es war klar – ich musste es gar nicht näher prüfen, da ich Marxen und Werle kenne –, dass sich Derartiges nicht in dem (fehlerhaft) zitierten Werk finden konnte. Zum Rest des Artikels kann ich keine Aussage treffen, ich habe ihn nicht gelesen. Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 23:04, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Mein Diskussionsbeitrag richtete sich an den Benutzer:Karsten11, um ihm zu verdeutlichen, dass die Zurücksetzung des Abschnitts berechtigt war.--00:09, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, dass Du den Marxen/Werle-Text geprüft hast. Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 14:47, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Das die DDR kein Rechtsstaat war und die Verfassungswirklichkeit sich von dem Verfassungstext massiv unterschied, ist sicher unstrittig. Dennoch ist die Kernaussage des gelöschten Textes ja eine völlig andere: Nach der Wende wurde versucht, dass DDR-Unrecht juristisch aufzuarbeiten. Dies erfolgte vielfach unter Anwendung der Gesetze und auch der Verfassung. Entsprechend hatten diese eine Nachwirkung. Diese könnte theoretisch bis "heute" greifen; aufgrund des Zeitablaufs ist dies natürlich in der Praxis immer weniger von Bedeutung. Dieser Sachverhalt fehlt im Artikel. Ich teile Deine Auffassung dass die Mauerschützenprozesse als Beispiel nicht gut geeignet sind; in der Rechtsprechung über die Rechtsbeugung#Aufarbeitung_von_DDR-Justizunrecht findet sich sicher ein besseres Beispiel.--Karsten11 (Diskussion) 17:55, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Dies erfolgte vielfach unter Anwendung der Gesetze und auch der Verfassung. Für die Strafverfolgung war (wegen des Rückwirkungsverbots) das zur Tatzeit geltende Recht anzuwenden, soweit nicht bundesdeutsches Recht milder war. Deshalb war ja die Verurteilung der Politbüromitglieder rechtlich problematisch, da das DDR-Strafrecht die mittelbare Täterschaft nicht kannte. Ich kann aber weder erkennen, dass die Verfassung eine wesentliche Rolle gespielt hätte, noch dass der hier gelöschte Abschnitt irgendeine korrekte Aussage enthielt. Grüße, Gert Lauken (Diskussion) 18:58, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
  1. Martin Heckel: Die Legitimation des Grundgesetzes durch das deutsche Volk. In: Gesammelte Schriften. Band III: Staat – Kirche – Recht – Geschichte (= Jus Ecclesiasticum 58), Mohr Siebeck, 1997, ISBN 978-3-16-146740-0, S. 29, Rn 50.

Verfassungsentwürfe 1946

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Gibt es eine Quelle für den ersten Entwurf der SED? Verlinkt ist nur der überarbeitete Entwurf vom 14.11.1946 mit 109 statt 123 Artikeln. Auch auf verfassungen.de findet sich nur dieser. Es scheint zwischen beiden ja doch signifikante Unterschiede gegeben zu haben. --Patrick Thalacker (Diskussion) 12:00, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Genehmigung durch die sowjetische Besatzungsmacht

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Die Verfassung von 1949 konnte wohl auch de jure nur mit Genehmigung durch die sowjetische Besatzungsmacht in Kraft treten. Angaben dazu fehlen, ebenso die Positionen der westlichen Besatzungsmächte dazu. - 84.179.132.224 23:55, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Modalitäten der Abstimmung über die Verfassung

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In den letzten Tagen gab es einen Editwar um die Formulierung zur Volksabstimmung im Abschnitt "Die „sozialistische“ Verfassung von 1968". Mein Eindruck ist, dass beide Seiten valide Einwände gegen dei jeweils andere Formulierung haben. Dieser Abschnitt soll dazu dienen, eine Formulierung zu finden, die allen Argumenten gerecht wird. Ich bin optimistisch, dass das möglich ist. H. H. W. Preuß, Tohma und Boonekamp, nun seid ihr dran! ---<)kmk(>- (Diskussion) 03:50, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Der von Akalipsia (2012) unvon mir aktuell beanstandete Satz lautet: "Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach." Der Satzteil: "...ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung..." ist eine grob wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung, wie von mir hinreichend belegt. Dieser Teil muss gestrichen werden. Der Teil: "(ohne Möglichkeit)... einer freien Diskussion" ist eine durch nichts belegte negative Wertung der Volksaussprache. Er dient der Verstärkung der Durch Bezugnahme auf eine Tatsachenbehauptung als unabweisbar dargestellten Wertung "...nicht demokratischen Grundsätzen entsprach". Der Verdacht, es habe sich nicht um eine echte freie Diskussion gehandelt ist durch die Anführungszeichen im vorausgehenden Satz hinreichend artikuliert. Die Anführungszeichen können da bleiben wo sie sind, denn sich kennzeichnen eher die Unkenntnis oder Denkweise des Verfassers als die Volksaussprache. Doch wo gab und gibt es überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland als Attribut demokratischer Grundsätze eine Volksaussprache oder Diskussion in Vorbereitung irgend eines Gesetzes? Es ist doch völlig irrelevant, ob die 1968 vor allem in den Gewerkschaftsorganisationen der Betriebe und mittels Pressezuschriften geführten Volksaussprache als "freie Diskussion" bezeichnet werden kann oder nicht. Nach diesen Erläuterungen stehe ich weiter zu meiner ursprünglichen Fassung: "Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung in geheimer Abstimmung bestätigt". Die Einfügung "in geheimer Abstimmung" erscheint mir notwendig, weil im Text nicht auf die angewendeten gesetzlichen Grundlagen (Gesetz über die Durchführung eines Volksentscheids und Wahlgesetz) hingewiesen wird.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 18:47, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

"ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung" ist formal falsch, "in geheimer Abstimmung" grotesk falsch. Bei den Wahlen und Abstimmungen in der DDR bestand de jure und auch de facto die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung. Es gab Wahlkabinen, es sollte ja demokratisch aussehen. Allerdings erfolgte die Stimmabgabe in nahezu allen Fällen offen. Der Grund war, dass die Wahlvorstände Listen über diejenigen führten, die das Recht auf geheime Wahl in Anspruch nahmen (von denjenigen nahm man an, dass sie wohl mit Nein stimmten). Und diejenigen mussten dann mit Folgen rechnen. Das Vorgehen ist in Wahlgeheimnis beschrieben, dort findet man auch eine Quelle dazu. Ich rate dazu, sich bei der Formulierung hier im Artikel an die in Wahlgeheimnis zu orientieren (und auch die Quelle von dort hierher zu übernehmen).--Karsten11 (Diskussion) 19:10, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Karsten11. es ist schade, dass Du meine Erläuterung zu dem Unterschied zwischen den Wahlen zu Vertretungskörperschaften, die ich selbst dort als Akklamation per Stimmzettel bezeichnet habe, und dem Volksentscheid zur Verfassung 1969 nicht zur Kenntnis genommen hast. Bei dem letzteren war entweder "ja" oder "nein" anzukreuzen, was nur in der Wahlkabine geschehen konnte. Was soll dies anderes als eine geheime Abstimmung gewesen sein. Wieso bezeichnest Du dies als "grotesk falsch"? Du wenigstens die Aussage "ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung" als "formal falsch" - also falsch bezeichnet hast, solltest Du mit der Streichung dieses Satzteils wenigstens einverstanden sein, er ist ja auch nicht "formal", sondern sachlich falsch als eine grob wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung. Anstatt "in geheimer Abstimmung" könnte ja auch eingefügt werden: "durch Ankreuzen von ja oder nein in einer Kabine" oder: "entsprechend den Bestimmungen aus dem Wahlgesetz der DDR". Übrigens: In den Wahllokalen. in denen ich gewählt habe, wurden keine Listen angelegt über Personen, die die Wahlkabine aufgesucht haben.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 22:01, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Interessanterweise habe ich an der Abstimmung am 6. April 1968 teilgenommen und hätte auch die Möglichkeit gehabt im Abstimmungslokal gegebenfalls meine Meinung in einer Kabine und vor ungewolltem Blick verdeckt - das kann wohl als geheim eingestuft werden. Na gut bei solchen Abstimmungen und Wahlen in der DDR mag man über Nutzen streiten - allerdings fand zwischen Vorlage und Abstimmung eine Diskussion und die Möglichkeit zur Diskussion statt. Die Möglichkeiten bestanden immer und es wurde auch auf diese verweisen: was der »Bürger« nutzte oder ob der »Bürger« keinen Nutzen darin sah: möge jeder selbst bewerten ABER für WP >> NPOV. Egal anschließend haben wir unbenommen unsere „Verfassungsparty“ gefeiert. Das meint --Paule Boonekamp (Diskussion) 19:19, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Hallo, lieber Boonekamp. warum schreibst Du "hätte", wenn Du doch sicher das Kreuz in einer Kabine gemacht hast?--H. H. W. Preuß (Diskussion) 22:01, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Auch ich kann mich an die Abstimmung in meiner ehemaligen Schule in Berlin-Prenzlauer Berg erinnern. Wir, eine kleine Gruppe ehemaliger Schüler, die alle erstmals abstimmen durften, waren berauscht vom Prager Frühling und kreuzten unter den Augen des Wahlleiters, das war unser alter Schuldirektor, offen „Nein“ an. Die Wahlkabine stand am anderen Ende des Wahllokals und wurde kaum benutzt, denn die meisten Abstimmungsteilnehmer stimmten offen mit „Ja“. Abends gingen wir klopfenden Herzens zur Auszählung, wo ältere Besucher eine aufsässige Stimmung verbreiteten, zumal herauskam, dass nur gut 70 Prozent der Abstimmungsberechtigten des Stimmbezirks mit Ja gestimmt hatten, weil sehr viele nicht teilgenommen hatten. Eine Folge hatte die Stimmentscheidung für keinen von uns.--Gloser (Diskussion) 23:07, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo, lieber Gloser, mir liegt es fern, Deinen Tatsachenbericht in Frage zu stellen. Ich will und kann nicht beurteilen, wo Ähnliches geschehen ist. Aber der Bericht bestätigt doch, dass es Wahlkabinen gab und damit die Möglichkeit der geheimen Abstimmung. Warum diese aber, einer schlechten Gewohnkeit aus Wahlen zu Vertretungskörperschaften folgend erst mit Umweg erreichbar waren, kann ich nicht verstehem und nur als schlechtes Demokratieverständnis des dort wirkenden Abstimmungsvorstandes deuten.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 17:25, 27. Nov. 2019 (CET) Ich warte noch immer auf eine Beteiligung von Tohma an dieser Diskussion. Er hat ja die Möglichkeit zur Bearbeitung des Artikels gesperrt. Ich habe ja auch inzwischen (als Neuling) verstanden, dass dies richtig war, um das Hin und Her von Veränderung und Löschung zu beenden und diese Diskussion zu führen.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 17:25, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Formale Anmerkung: Der Artikel wurde nicht von Tohma sondern von Karsten11 gesperrt (diff) ---<)kmk(>- (Diskussion) 02:53, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Danke, lieber KaiMartin für die Korrektur meines Irtums hinsichtlich Sperrung. Um klar zu machen, dass meine Änderungsabsicht keineswegs die Kritik am Inhalt der Verfassung negiert, möchte ich ausdrücklich anmerken, dass die Änderung nur die wahrheitswidrige Behauptung über das Abstimmungsverfahren betrifft und die daraus abgeleitete Wertung, nicht aber die berechtigte Kritik am Inhalt der Verfassung. Ich würde die Kritik sogar noch verschärfen. denn mit einem demokratischen Verfahren wurde faktisch die Souveränität des Volkes aufgehoben und damit ein elementarer Grundsatz der Demokratie verletzt. Es gibt eine historische Analogie. Im Artikel zu Napoleon Bonaparte kann nachgelesen werden, dass er sich durch eine Volksabstimmung zum Kaiser auf Lebenszeit hat erheben lassen. Bei einem Kaiser ist jedoch klar, dass das Leben endlich ist. Wie lange aber eine herrschende Partei lebt, ist ungewiss. Mit der friedlichen Revolution 1989/90 hat sich aber das Volk der DDR die Souveränität bis zum Einigungsvertrag wieder zurück geholt.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 10:11, 28. Nov. 2019 (CET) Noch eine Bemerkung: Erst die Klarstellung der Tatsache, dass es sich um eine reguläre geheime Abstimmung handelte, kann doch die wichtige Erfahrung vermitteln, das direkte Demokratie in Gestalt von Volksabstimmungen keineswegs automatisch zu einem guten Ergebnis führen muss. Wir sehen es alle am aktuellen Beispiel das Brexit. Die Politiker können sich zurücklehnen, wenn später die negativen Folgen sichtbar werden. Sie können sagen: "Das Volk hat es doch so gewollt."--H. H. W. Preuß (Diskussion) 17:12, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Lieber Karsten11, bei meiner Änderung des Artikeltextes hatte ich als Quelle angegeben: "Ich bin Zeitzeuge". Dies wurde von Tohma nicht akzeptiert, und er löschte die Änderung. Ich wiederholte die Änderung, denn ich meinte, nur ein Zeitzeuge hätte das tatsächliche Vorhandensein der Wahlkabinen bestätigen können. Inzwischen haben dies außer mir noch Paule Boonekamp und Gloser bestätigt. Dass die Abstimmungslokale mit Wahlkabinen ausgestattet sein mussten, geht natürlich aus den zugehörigen gesetzlichen Bestimmungen hervor. Es sind dies: http://www.verfassungen.de/ddr/volksentscheid68.htm und http://www.verfassungen.de/ddr/wahlordnung63.htm . Bei einer erneuten Änderung des Artikeltextes werde ich diese Quellen natürlich angeben. Leider hat sich bisher niemand zum konkreten Wortlaut meiner Änderung geäußert. Ich hoffe, dass Du jetzt kein Hinderniss mehr siehst, den Artikeltext wieder für Bearbeitung zu entsperren.--H. H. W. Preuß (Diskussion) 18:55, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden, deine Auswertungen sind hier völlig ohne Interesse. Karsten11 hat weiter oben angegeben, wie es aussehen könnte. Der Unsinn, den du eingebaut hattest, geht klar überhaupt nicht.--Tohma (Diskussion) 20:20, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es wäre hilfreich, wenn alle Beteiligten auf Aussagen über andere Autoren verzichten würden. Positiv formuliert: Die Diskussion sollte ausschließlich zur Sache geführt werden.---<)kmk(>- (Diskussion) 21:45, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Änderung von H. H. W. Preuß ist korrekt. Wahlkabinen waren Vorschrift und sie waren auch vorhanden. Für jene, welche sie benutzten, bestand die Gefahr von Nachteilen. Es gab aber deutlich mehr Gegenstimmen bei dieser Abstimmung als bei den sonstigen 99.9 % "Wahlen".--Freital (Diskussion) 23:38, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Herzlichen Dank, lieber Benutzer Freital. Von Karsten11 war allerdings meine Einfügung "in geheimer Abstimmung" als "grotesk falsch" bezeichnet worden, was völlig unverständlich ist. Ich werde trotzdem, sobald ich die Gelegenheit zur Änderung erhalte, auf diese Einfügung verzichten und nur die grob wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung (keine Möglichkeit geheim abzustimmen) samt damit verbundener Wertung streichen, dafür aber die Titel der Rechtsgrundlagen als Fußnote oder Weblink einfügen. Besten Dank, dass ich jetzt die Möglichkeit erhalten habe, die notwendige Korrektur vorzunehmen--H. H. W. Preuß (Diskussion) 19:17, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 13:56, 3. Apr. 2020 (CEST)

Basisdaten

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In den Basisdaten rechts steht -

"Ursprüngliche Fassung vom: 7. Oktober 1949 (GBl. S. 4, 5) Inkrafttreten am: 7. Oktober 1949 Neubekanntmachung vom: 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 432)[2]

Das hiesse, dass die Ursprüngliche Fassung von 1949 noch 1974, also noch nach der manipulierten Abstimmung über die Variante von 1968, neubekanntgemacht wurde!? (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C160:9F00:BCC7:B5B4:60EE:3DE (Diskussion) 20:39, 11. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Verfassungsgericht

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Gab es in der DDR ein Verfassungsgericht, wo gegen Verletzung der Grundrechte eingeklagt werden können? --Dave Aly (Diskussion) 08:31, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Nein.--Gloser (Diskussion) 09:00, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Religion und Religionsgemeinschaften (Darstellungslücke)

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Zu Religion und Religionsgemeinschaften (Art. 41 - 48) könnte noch etwas gesagt werden ... --Piccoloflöte (Diskussion) 17:15, 6. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ja gerne. Die Verfassung von 1949 hatte da sogar noch weitreichendere Rechte und Möglichkeiten drin.
--AnPa28 (Diskussion) 23:07, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Verfassung 1949

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Der Absatz zur Verfassung von 1949 ist nach meiner Meinung ein schlechter Text. Es wird sehr ausführlich zum Entwicklungsprozess in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR geschrieben, oft in weitestgehend un- oder sehr schwer verständlichen Sätzen, wie diesem : "Im Hinblick auf eine gesamtdeutsche Wirkung veranlasste die sowjetische Militäradministration durch Generalleutnant Fjodor Bokow die Führungsgremien der am 21. April 1946 durch Zwangsvereinigung von SPD und KPD gegründeten Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Juli desselben Jahres, ihr Konzept zur Übernahme der landesweiten politischen Führungsrolle in einem selbstverwalteten Deutschland zu konkretisieren. ", den ich trotz mehrfachen Lesens nicht entwirren konnte trotz vierjährigem Universitätsstudium.

Zur Verfassung selber steht – nichts, gar nichts. Das muss geändert werden. Eigentlich ein Fall für einen Überarbeiten-Baustein. Ich werde dieses nach einiger Zeit überarbeiten, wenn es keine ausdrücklichen Erklärungen zu diesem Geschichtsverzeichnis gibt. Belege gibt es auch fast keine, aber das ist nicht das eigentliche Hauptthema . --AnPa28 (Diskussion) 23:07, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Der monierte Satz ist lang und lässt sich einfacher formulieren, das stimmt, doch schwer verständlich ist er nicht. Insbesondere braucht es meines Erachtens kein Studium, um ihm inhaltlich folgen zu können. --Benatrevqre …?! 10:03, 9. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Woran gescheitert?

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„… Einbeziehung von Massenorganisationen und Gewerkschaften bestand, scheiterte dann auch der Versuch, an ebenderselben Forderung seitens der SED.“

Sehr tendenziöse Perspektive. Anders herum gesehen könnte man sagen, der Entwurf scheiterte an der Weigerung der Westalliierten, Gewerkschaften mit einzubeziehen. (Der anti-gewerkschaftlichen Ideologie v.a. der USA folgend. Siehe die Arbeitskämpfe in den USA in den 20ern und 30er.)

Es ist schwer, da eine ausgewogene Haltung zu finden - zugegeben. Aber „Wir lassen es, weil es schwer ist?“ --HarryTheRam (Diskussion) 17:17, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Der Konflikt bestand darin, eine frei gewählte Verfassungsgebende Versammlung zu schaffen oder eine, die auch mit nicht von der Bevölkerung gewählten Vertretern von Interessensgruppen besetzt ist. Das hatte nichts mit "anti-gewerkschaftlichen Ideologie" zu tun (die Westalliierten hätten auch keine Vertreter der Kirchen oder Vertriebenenverbände in einer Verfassungsgebenden Versammlung unterstützt). Die SU sah nach den Wahlen in der SBZ keine Chance, in freien Wahlen eine Mehrheit für ihre Ideen zu finden und lehnte daher eine frei gewählte Verfassungsgebende Versammlung ab. Die Formulierung ist daher in der Tat ein wenig schwach.-Karsten11 (Diskussion) 20:02, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten