Diskussion:Verfassungsänderung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Alex42 in Abschnitt Liste der bedeutenden Änderungen in Deutschland
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Bundespräsident

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Was ist denn mit der Zustimmung des Bundespräsidenten? Ist die nicht auch notwendig um ein Gesetz zu beschließen?--129.13.72.197 22:53, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Klar, er fertigt das Verfassungsänderungsgesetz aus. --Benatrevqre …?! 11:53, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Und falls er nicht zustimmt, sind alle vorherigen Bemühungen, die Verfassung zu ändern, den Bach hinuntergeflossen. Von ihm ist also die Verfassung abhängig. --Der Ritter (Diskussion) 16:30, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das kommt auf den Einzelfall an, um was für eine Verfassungsänderung es sich handelt und was die äußeren Umstände sind. Benatrevqre …?! 17:12, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Schon richtig, aber der Präsident kann immer Nein sagen. --Der Ritter (Diskussion) 17:17, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das kommt auf den Einzelfall an, um was für eine Verfassungsänderung es sich handelt und was die äußeren Umstände sind. Handelt der Bundespräsident bzw. Staatsoberhaupt eigenwillig gegen den erklärten Willen des Volkes, gibt es in demokratisch verfassten Staaten üblicherweise Mittel und Wege, diesen durchzusetzen, und in entsprechenden Republiken die Möglichkeit, bei Missbrauch seiner Befugnisse den Präsidenten des Amtes zu entheben. Alles andere würde dem Prinzip demokratisch verfasster Staaten zuwiderlaufen, dass öffentliche Willensbildungsprozesse zu gesetzlichen Regelungen führen. Benatrevqre …?! 17:12, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
So ist es in Deutschland, nicht in Österreich. In Deutschland ist dafür wiederum der Kanzler der "überzivile" Obermachthaber. --Der Ritter (Diskussion) 17:17, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Doch, auch in Österreich besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung des BPräs. durch Volksabstimmung (auf Verlangen der Bundesversammlung) oder durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes wegen Verletzung der Verfassung, denn bei verfassungsmäßigem Zustandekommen eines Bundesgesetzes ist die Verweigerung seiner Unterschrift aus inhaltlichen Gründen dem Bundespräsidenten nicht möglich. Er würde damit seine Befugnisse missbrauchen und Kompetenzen, die in dieser Ausgestaltung dem Nationalrat zustehen, überschreiten. (Der Bundesrat kann allerdings bei Verfassungsgesetzen, die die Kompetenzen der Bundesländer einschränken, ein vom Nationalrat nicht überwindbares Veto einlegen.) Benatrevqre …?! 17:45, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Interessant, danke. Leider betrifft das nur den BP, der Nationalrat besteht immer noch aus lauter Halsabschneidern. --Der Ritter (Diskussion) 17:58, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Und außerdem ist der österr. BP in der Lage, den Nationalrat ein mal pro Amtszeit aufzulösen, wann er will, d.h. falls der Nationalrat ihn absetzen will, kann er ihn einfach auflösen, bevor er das tut. Da würde wirklich nur noch eine Revolution bzw. ein Staatsstreich dem Volke helfen. --Der Ritter (Diskussion) 16:02, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Das liest sich ja so, dass er das einfach so ohne jeden triftigen Grund könne; das halte ich für fragwürdig. Benatrevqre …?! 21:16, 4. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

amender

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Also "amender" heisst im Französischen "ändern" (im Sinn von "besser machen") und noch genauer : "verbessern". Und "amendments" sind ja tatsächlich zusätzliche Verfassungs-Artikel, die die Verfassung "besser machen" sollen.

<kreuz des südens. 151117.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.138.56 (Diskussion) 08:03, 17. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Vom „Benutzer:=“ gelöscht – warum? Und – wer bist du?

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Habe, zugegeben auf die schnelle, folgendes:

Die Änderungen der Bundesverfassung dürfen nicht den Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts widersprechen (Art. 194 Abs. 2 BV). Weitere materielle Schranken der Verfassungsrevision existieren nicht.

ergänzt:

Dabei «hütet» das Volk, der Souverän, auch die Bundesverfassung – im Gegensatz zu anderen Ländern, wo man diese Rolle i.d.R./z.B. der Judikative überlässt. Diese Rolle wird auch als des Parlaments gesehen.[1] Oder auch als «absolut» betrachtet, z.B. manche SVP-Politiker, was Anlass zu Diskussionen gibt.

  1. Oliver Diggelmann: Gastkommentar zum Rechtsstaat: Das Parlament als Hüter der Verfassung, NZZ 27. Mai 2014

Wie auch folgendes:

Der Vorschlag einer Verfassungsänderung muss vom Volk (Volksmehr) und den Kantonen (Ständemehr) (definiert nach Artikel 142 BV) angenommen werden, um rechtsgültig zu sein (Art. 195 BV).

mit:

Sobald eine Volksinitiative in einer der vierteljährlich stattfindenden Volksabstimmungen von den Stimmberechtigten angenommen wird, bildet der Initiativtext einen rechtlich verbindlichen Auftrag zu einem Umsetzungsprozess der Schweizer Politik, in dem sich auch zeigt, ob und dann auch wie das Anliegen der Initianten in der Praxis umsetzbar ist.

Lieber „Benutzer:=“, warum hast du's gelöscht? Nebenbei: Wer bist du? --wiki-vr.mp (Diskussion) 10:34, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Weil es krude formuliert ist und es keine ausreichenden Quellenangaben hat.
  • „Oder auch als «absolut» betrachtet, z.B. manche SVP-Politiker, was Anlass zu Diskussionen gibt.“ Was soll das heißen? Und Quellen?
  • „[…] bildet der Initiativtext einen rechtlich verbindlichen Auftrag zu einem Umsetzungsprozess […]“ Wo ist diese Auftragsterminologie her? Es sind einfach Verfassungsartikel. Und Quellen?
  • „[…] in dem sich auch zeigt, ob und dann auch wie das Anliegen der Initianten in der Praxis umsetzbar ist […]“ Wird die Umsetzbarkeit erst dann diskutiert? Woher hast du das? Quellen?
Das bloß als Pars-pro-toto-Hinweise. --= (Diskussion) 11:03, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ok, salopp formuliert, stimmt. Doch redigieren, zum Redigieren stehen lassen ist weitaus besser als löschen – was meinst du? Gruss, --wiki-vr.mp (Diskussion) 14:20, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, unverständliche bzw. aus den Fingern gesogene Änderungen ohne Quellenangabe mag ich nicht überarbeiten. Das sind in der Summe keine Verbesserungen. Das wichtigste sind Sachlichkeit und gute Quellenangaben. Perfekte Formulierungen müssen nicht sein, das kann man dann noch anpassen. --= (Diskussion) 16:27, 9. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Die Ergänzungen waren in einem einseitigen Tenor formuliert und ließen zu wenig Raum für den wissenschaftlichen Diskurs. Die fehlenden verfassungsrechtlichen Literaturbelege ließen dazu vermuten, dass womöglich beabsichtigt war, nur eine spezielle Meinung festzuschreiben. Benatrevqre …?! 11:36, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Liste der bedeutenden Änderungen in Deutschland

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Wenn hier sogar die Wohnraumüberwachung 1998 aufgeführt ist, müssten aber auch die beiden Föderalismusreformen genannt werden.193.104.220.1 19:23, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten

erledigtErledigt --Alex42 (Diskussion) 00:16, 13. Jun. 2022 (CEST)Beantworten