Diskussion:Verfassungsgerichtshof (Polen)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.42.2.167 in Abschnitt Urteil vom 24. November 2021
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Abschnitt / LIste 'Aktuelle Richter'

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Die Amtszeit beträgt 9 Jahre, Wiederwahl nicht möglich;

die ersten 3 in der Liste Genannten kamen alle am 6.11.2006 ins Amt ... dann ist ihre Amtszeit vorbei.

Nummer 4 und 5 der Liste kamen im Dezember 2006 ins Amt ... dito.

Das sind wohl die fünfe, für die Nachfolger bestellt werden sollten, was die neue polnische Regierung "verhinderte" (O-Ton Artikel).

--Neun-x (Diskussion) 17:37, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Du übersiehst, dass die Nachfolger bereits gewählt, nur noch nicht vom Präsidenten bestellt waren, als die neue Mehrheit die rechtmäßig erfolgte Wahl anullierte und die Ernennung der rechtmäßig gewählten verhinderte (was man deshalb nicht in Anführungszeichen setzen sollte). --Albtalkourtaki (Diskussion) 16:01, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Albtalkourtaki: Ich habe ein (1) Wort aus dem Artikel zitiert und das mit "(O-Ton Artikel)" als Zitat kenntlich gemacht. Wie kommst du auf die Idee, ich hätte etwas übersehen ? --Neun-x (Diskussion) 16:13, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Auf die Idee komme ich, weil ich die Anführungszeichen als Distanzierung verstehe.--Albtalkourtaki (Diskussion) 14:19, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Lückenhaft und nicht neutral

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Hallo! Ein Gericht, was von den kommunistischen Machthabern installiert wurde, und keinerlei Erklärung oder Erwähnung darüber! Ein Gericht, was 25 Jahre innerhalb des polnischen Parteiensystems zum Spielball von Interessen wurden, und keine Erklärung oder Erwähnung darüber? Aktualität? Die Zeit ist ja nun wirklich angesehen, sie berichtete ausführlich über den Konflikt hinsichtlich der 3 Richter, welche noch von der alten Regierung kurz vor deren Abwahl ernannt wurden [1], und keine Erklärung oder Erwähnung darüber? Stattdessen wird die Zeit mit [2] verwendet. Aber auch da nicht neutral der Inhalt der Quelle wiedergegeben, sondern subjektiv verkürzt. Der gesamte Konflikt ist sicher umfangreich, nur wenn man sich für die Darstellung solcher Details entscheidet, dann im angemessenen Rahmen und mit allen Inhalten der Quellen! Oliver S.Y. (Diskussion) 14:08, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ja - ein "von den kommunistischen Machthabern installiert"es Gericht. Der Erstautor hat es am 12. Oktober 2012 nicht in den Artikel hineingeschrieben ; und in den über 3 Jahren seitdem hat sich keiner erbarmt / aufgerafft. --Neun-x (Diskussion) 16:23, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das Verfassungsgericht war ein Zugeständnis der immer schwächeren damaligen Machthaber auf die Proteste der demokratischen Opposition. Übrigens funktionierte das Parlament auch in den Zeiten des Kommunismus – und ist dadurch weniger glaubwürdig? --Szczebrzeszynski (Diskussion) 17:57, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Mangelnde Neutralität im Abschnitt Reform

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Es wird einseitig nur die Kritik dargestellt (wobei noch nicht mal konkretisiert wird, warum genau die Reformen kritikwürdig sind), die Sichtweise bzw. Begründung der parlamentarischen Mehrheit und Regierung für die Reform dagegen nicht. 212.23.111.153 05:56, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, ob "Neutralität" da wirklich das bestmögliche Wort war, eher würde ich von mangelnder Tiefe sprechen, aber wie auch immer stimme ich zu, daß Angaben zur Kritikwürdigkeit fehlen. Der Paragraf über die Unabhängigkeit des Gerichts entfällt: Er sollte erwähnt werden, wenn er nicht zu lang ist, dann am besten vollständig. künftig ist für alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine Zweidrittelmehrheit statt wie bisher eine einfache Mehrheit erforderlich: Wird befürchtet, daß die Regierung so leichter die Kontrolle darüber hat, daß von der Opposition eingebrachte Dinge keine Chance auf Umsetzung haben? Eine weitere Änderung, wonach anstelle von bisher neun nun dreizehn der fünfzehn Richter bei wichtigen Entscheidungen anwesend sein müssen: Wird befürchtet, daß die Regierung in "unliebsamen Fällen" ihr nahestehende Richter dazu bringt, nicht teilzunehmen, um unerwünschte Entscheidungen so zu verhindern? --Zopp (Diskussion) 14:18, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Die Mehrheit der Verfassungsrichter (8 von 15) sind von der Opposition vorgeschlagene und die PiS will das meines Wissens nicht ändern. Sollte in der ganzen Aufgeregtheit auch mal erwähnt werden. 212.23.111.153 09:11, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Erst mal zu vorangenehndem Kommentar: Deshalb wurde die Arbeitsweise des Verfassungsgerichts ja wohl wahrscheinlich verlangsamt (beweisen kann man wenig), weil die meisten Verfassungsrichter nicht genehm sind. Weiterhin können die jeden abberufen, was sie mit dem Vorsitzenden mal direkt gemacht haben ;) Neee keine Einflussnahme nein. Ich habe den Passus geändert, dass die Kritik "vor allem" aus deutschen Medien kommt. Man kann erst mal einige deutsche Politiker finden, und nicht nur "die Medien", aber eben auch Politiker aus allen möglichen anderen Ländern (USA, Norwegen....). Ich wollte das aber übersichtlich halten: Als renommiertes Organ habe ich die New York Times angegeben, wenn schon weiter unten Medien wie Radio Marija auftauchen müssen. Gruß [2016-10-02; 00:15 CET] (nicht signierter Beitrag von ProVitaminC (Diskussion | Beiträge) 00:19, 10. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Totale Lähmung

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Nach der von der absoluten PiS-Mehrheit im Sejm gegen die Proteste fast aller polnischer Juristen (Jurafakultäten der Universitäten, Oberstes Gericht, ehemalige Gerichtsvorsitzenden) eingeführten Reform wird das Verfassungsgericht total unfähig zu funktionieren. Schon der Zwang, die Sachen nach der Eingangsfolge zu bearbeiten, schiebt alle dringenden Sachen auf das Ende der jahrelangen Warteschlange. Bisher hat das Gericht in kleineren Arbeitsgemeinschaften funktioniert, jetzt wird jede kleinste Sache von mindestens neun Richtern bearbeitet. Das bedeutet eine von PiS gewünschte totale Lähmung des Gerichtes. --Szczebrzeszynski (Diskussion) 17:12, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Wikipedia:Sei mutig - schreib es in den Artikel :-) Oder stell' hier auf der DS eine Fassung zur Diskussion. Die große Mehrheit der deutschsprachigen Wikipedianer kann kein Polnisch, ich auch nicht (was das Finden von Informationen und Belegen erschwert ...) --Neun-x (Diskussion) 09:34, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe nur die Wahrheit geschrieben - aber die Wahrheit ist heute explosiv! --Szczebrzeszynski (Diskussion) 15:44, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Etwas Mathematik in den Abschnitt "Reform" eingefügt

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Was die Kritiker der Reform geflissentlich "übersehen", - das ist doch die einfachste Mathematik.

Hier ist mein kleiner Baustein zum Abschnitt "Reform" (bereits eingefügt):


Die Beschlußfähigkeit des Verfassungsgerichts wird auf 13 (anstatt wie früher 9) festgesetzt.

Ferner wird zur Rechtswirksamkeit jeder Entscheidung die Zweidrittelmehrheit (statt wie bisher eine einfache Mehrheit) erforderlich sein.

Früher genügten 5 Richter (von insgesamt 15 !), um eine wichtige Entscheidung zu fällen. Und das war durchaus "demokratisch".

Jetzt sind 9 Richter erforderlich (zweidrittel von 13 Anwesenden). Dies wird von den Kritikern als undemokratisch bezeichnet.


Die neue polnische Führung versteht etwas vom einfachsten EinmalEins.

-- Manfred Lutz (lutzmanfred@yahoo.com)--

Mhm weißt du der Vorwurf ist, dass das Gericht bedeutend langsamer wird. Das nennt man Verschleppung. Es herrscht zunehmend weniger Gerechtigkeit, je langsamer Gerichte reagieren können. Was ist denn schlimm an einer Mindestzahl von 5 Richtern zur Beschlussfähigkeit? Die sind doch - anzunehmenderweise - qualifiziert? Einmaleins ist Multiplikation. Das hier ist deskriptive Statistik mein Freund, und zwar durch zählen. [2016-10-02, 00:18, CET] (nicht signierter Beitrag von ProVitaminC (Diskussion | Beiträge) 00:19, 10. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Das deutsche Bundesverfassungsgericht verhandelt in 6 Kammern zu je 3 Richtern. Zu wichtigen Urteilen entscheidet es im Senat (Es gibt 2 Senate), zu ganz wichtigen im Plenum (beide Senate). Jeder Senat besteht aus je 8 Richtern, eine Zweidrittelmehrheit wären hier 12 Richter, damit würdest du das BVerfG quasi lahmlegen, wenn man das gleiche wie in Polen beschließen würde. Nur mal so als Vergleich, wenn man das Erfordernis von 5 Richtern als undemokratisch und das von 9 Richtern als demokratisch hinstellen will. -93.130.127.218 18:19, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten

"Polens Verfassungsgericht erklärt seine eigene Entmachtung durch die neue Regierung für rechtswidrig"

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http://www.faz.net/-gq5-8ejd8

sueddeutsche.de: Schwere Staatskrise in Polen

zeit.de: Verfassungsgericht erklärt Justizreform für verfassungswidrig

tagesschau.de

Hat jemand Zeit / Motivation / Energie, dazu etwas in den Artikel einzuarbeiten ? --Neun-x (Diskussion) 22:42, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Sind deutschsprachige o. englische Quellen statt polnisch-sprachiger zu folgender Aussage verfügbar?

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Folgende Textstelle ist mit einer polnisch-sprachigen Quelle versehen: „(Die Venedig-Kommission) bescheinigt sowohl der vorherigen PO-PSL-Regierung als auch der jetzigen PiS-Regierung verfassungswidriges Verhalten.“

Gibt es dafür noch eine deutsch- oder englisch-sprachige Quelle, in der man das prüfen kann, wenn man des Polnischen nicht mächtig ist? Folgenden Quellen zufolge kritisiert die Venedig-Kommission nicht die PO-Regierung, sondern Duda:
1. „Im Falle von drei von der Vorgängerregierung rechtmässig ernannten Richtern habe das Parlament seine Kompetenzen überschritten. Der Präsident habe diese unverzüglich formell einzusetzen. Duda ist dieser Aufforderung aber seither nicht nachgekommen.“ (vgl. http://www.nzz.ch/international/analyse-der-venedig-kommission-experten-sehen-polens-demokratie-in-gefahr-ld.5831 ).
2. „Eindeutig als Verfassungsbruch hat die Kommission die Angelegenheit um die Richterernennung. Präsident Duda hätte keine neuen Richter vereidigen dürfen, das Gesetz um die Neubenennung sei nicht verfassungskonform.“ (vgl. http://www.das-polen-magazin.de/venedig-kommission-polnische-demokratie-in-gefahr/ ).--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 12:27, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nun habe ich tatsächlich etwas gefunden. In der englisch-sprachigen Pressemeldung des Europarats steht: „The opinion insists that both previous and present majorities of the Polish parliament (Sejm) have taken unconstitutional actions.“ (vgl. https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?p=&id=2424915&Site=DC&BackColorInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackColorLogged=A9BACE&direct=true ). Diese Quelle habe ich im Text hinzugefügt.--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 09:46, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Zahl der Richter

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Zunächst einmal: Wie viele der Richter verhandeln denn aktuell am Gericht? Es sollten 15 sein, in der Tabelle sind aber nur 14. Die Regierung sucht wohl nach einem Nachfolger für Andrzej Wróbel. Der Text spricht außerdem davon, dass nur 12 Richter am Gericht sind, weil die drei anderen immer noch ungeklärt sind. Ist das denn noch aktuell? In dem Fall sollten die drei rechtswidrigen Richter nicht in der Tabelle aufscheinen. Oder hat die Regierung sich mittlerweile durchgesetzt, indem sie die Entscheidung diesmal wirklich gar nicht im Gesetzblatt veröffentlicht hat, und arbeiten die drei rechtswidrigen Richter bereits an dem Gericht, das ihre Wahl für verfassungswidrig erklärt hat? Nur dann wäre die Nennung in der Tabelle gerechtfertigt. Generell wäre von Interesse, ob das Verfassungsgericht seitdem weiter wie früher gearbeitet hat und zahlreiche andere Urteile deswegen auch blockiert werden, weil gar keine 13 Richter vorhanden sein können. --SamWinchester000 (Diskussion) 03:12, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Wenn diese Info, dass der scheidende Vorsitzende Andrzej Rzepliński bisher den unrechtmäßigen Richtern den Zugang verweigert hatte, und diese Info, dass der Vorsitzende von nun an direkt vom der PiS nahestehenden Staatspräsidenten ausgewählt wird, bedeuten sollten, dass Dudas Ernennung einer PiS-eingesetzten Richterin zur Vorsitzenden nun den drei für unrechtmäßig erklärten Richtern den Zutritt ermöglicht, könnte die Regierung natürlich auch einfach entspannt zusehen, wie mit 8:7 für PiS nicht einmal nach dem alten Verfahren störende Beschlüsse zu Stande kommen werden, deren Veröffentlichung man umständlicherweise zurückhalten müsste. Von größter Bedeutung ist dazu wie gesagt, ob die drei Richter (die nachträglichen von der PiS sind gemeint) mittlerweile denn am Verfassungsgericht arbeiten können. --SamWinchester000 (Diskussion) 08:19, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Urteil vom 24. November 2021

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