Diskussion:Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus
Überschneidungen mit dem Artikel "Mehrheitswahl"
[Quelltext bearbeiten]Ich hab beide Artikel durchgelesen und dabei sind mir einige Überschneidungen aufgefallen. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass dieser Artikel besser in "Mehrheitswahl" als Unterkategorie aufgehoben ist. Ich selber trau es mir noch nicht zu zwei Artikel zusammenzuführen. Wie steht ihr zu dieser Überlegung? --Meshi - 14:45 (CET), 25.02.2008
Verständnisfrage
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel wird nicht erwähnt, ob sich das Verfahren (50%+1) auf einen Wahlkreis bezieht (wie im Mehrheitswahlrecht) oder auf das ganze Land, wie im Verhältniswahlrecht. (nicht signierter Beitrag von 84.61.50.52 (Diskussion | Beiträge) 08:49, 14. Okt. 2009 (CEST))
Österreichlastig
[Quelltext bearbeiten]Gibt es für diese Art des Wahlrechts auch eine andere (internationalere) Bezeichnung, z.B. auf Englisch? Genau dieses System haben wir nämlich hier in Córdoba (Argentinien) auf Stadtratsebene, siehe Córdoba (Argentinien)#Zusammensetzung des Stadtrates. Dass dies nicht nur ein rein theoretisches Konzept ist, sondern zumindest im kleinen Maßstab international angewendet wird, sollte in den Artikel auf jeden Fall einfließen. --CroMagnon [disk.] 13:06, 8. Nov. 2012 (CET)
- Aus aktuellem Anlass: Im Abgeodnetenhaus Italiens gilt ebenfalls dieses Wahlrecht, siehe u.a. [1]. Dort bekommt der Wahlsieger 55 Prozent der Sitze. --CroMagnon [disk.] 00:24, 26. Feb. 2013 (CET)
- Nachtrag: Habs mal eingebaut. Trotzdem bleibt meiner Meinung nach der Artikel überarbeitungsbedürftig.--CroMagnon [disk.] 00:35, 26. Feb. 2013 (CET)
Fraglicher Satz
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Satz "Ein System, bei dem eine Minderheit über eine Mehrheit herrscht, kann aber nicht mehr als demokratisch bezeichnet werden." entfernt, da er implizit diversen etablierten Demokratien ihren Demokratiestatus aberkennt. Das ist ja durchaus eine mögliche Position, sollte dann aber zumindest aus einer zitierbaren Quelle stammen.
--92.229.54.157 16:50, 3. Jan. 2013 (CET)
Frankreich als Beispiel, die Links
[Quelltext bearbeiten]1. Frankreich als Beispiel scheint mir sehr zweifelhaft. Wann soll Frankreich so ein Modell verfolgt haben? Das "romanische Mehrheitswahlrecht" funktioniert grade anders. Das "Minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht" ist ein klassisches Verhältniswahlrecht mit "Bonusmandaten" für die Mehrheit. In Frankreich gibt es ein Mehrheitswahlrecht mit Wahlkreisen, Personenwahl usw.
2. Die Links auf die beiden Entwürfe, die im Text direkt verlinkt werden, sind tot!--188.101.77.129 01:09, 20. Feb. 2018 (CET)
- Jedenfalls bei den Kommunalwahlen in Frankreich gibt es ebenfalls Bonusmandate für die Liste mit den meisten Stimmen. Der Einwand scheint mir daher nicht ganz zu stimmen. --Kerchemer (Diskussion) 11:58, 2. Jun. 2020 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]"Minderheitenfreundlich" ist missverständlich, da kleinere Parteien gemeint sind und nicht Minderheiten. Das englische Lemma ist majority bonus system also ein Bonus zur Verhältniswahl, was funktional mehr zutrifft als Modifikation der Mehrheitswahl. Die FAZ nennt es Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus [2] Ich schlage vor diesen Artikel in Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus umzubenennen. HudecEmil (Diskussion) 01:04, 18. Jul. 2022 (CEST)
- Eine Woche gewartet, werde jetzt in "Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus" umzubenennen --HudecEmil (Diskussion) 20:16, 25. Jul. 2022 (CEST)