Diskussion:Verlagsrecht
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 121.209.56.202 in Abschnitt Bin verwirrt!
Bin verwirrt!
[Quelltext bearbeiten]"Gegenstand des Verlagsvertrags ist das Verlagsrecht."
Andersherum, oder? Der Vertrag ist zwar Gegenstand des Verlagsrecht, aber Gegenstand des Vertrages sollten doch die spezifischen Urheberrechte sein.
- Das soll wohl heissen 'das Recht des Verlages' ein Werk zu vertreten'. 121.209.56.202 06:59, 10. Mär. 2014 (CET)
Für Interessierte: (c) bei Übersetzungen?
[Quelltext bearbeiten]Wer mag, kann hier schauen. --Delabarquera 23:50, 14. Mai 2010 (CEST)