Diskussion:Gemeinfreiheit
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Fotographieren - Rechte
[Quelltext bearbeiten]Vorab: Ich könnte damit hier verkehrte sein. Wenn dem so ist, bitte ich um die korrekte Stelle.
Wenn ich einen Artikel über eine Person für das Wikiuniverse erarbeite, stoße ich auf eine Anschrift, die die besagte Person vor 98 Jahren bezog und wo sie in den darauffolgenden zehn Jahren verstarb. Ich bin auf der anderen Straßenseite des Hauses um es zu fotografiehren. Nirgends ist ein Hinweis, der darauf verweißt, dass hier das fotographieren verboten sei. Nach kurzem kommt jemand aus dem Haus und teilt mir mit, das er dass nicht wolle und droht mit einer Anzeige.
Auf den Fotos ist keine Person, die auf ihr Persönlichkeitsrecht pochen könnte, zu sehen. Kein Blick in die Zimmer des Hauses durch deren Fenster, z. B. zum mgl. ausspionieren des Inneren, ist gegeben.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann das Fotographieren hier untersagt werden, oder ist die mit gegenüber ausgesprochene Drohung gar haltlos.--1970gemini 1970gemini 16:38, 24. Mrz. 2017 (CET)
- Du bist hier sehr falsch. Hier geht es nur um die Verbesserung des Artikels "Gemeinfreiheit". Dein Anliegen kannst du auf WP:UF fragen. Grüße --h-stt !? 20:27, 24. Mär. 2017 (CET)
seit 2019 gemeinfrei
[Quelltext bearbeiten]Auch 2019 wurden wieder etliche Werke gemeinfrei. Auf dem sog. "Public Domain Day" wird dies alljährlich begangen und darüber informiert. Gruß! GS63 (Diskussion) 10:12, 13. Jan. 2019 (CET)
Public Domain
[Quelltext bearbeiten]Aus dem Abschnitt zur Public Domain:
- "Aus demselben Grund ist eine Aufgabe des Copyrights und die Entlassung eines Werkes in die Public Domain unproblematisch, während sie in Kontinentaleuropa umstritten und nach der herrschenden Meinung unzulässig ist."
Hier wäre ein Nachweis zur "herrschenden Meinung" angebracht - unter der Überschrift zur "Abgrenzung zu verwandten Konzepten" findet sich zzt. kein einziger Beleg für die dortigen Aussagen. --31.16.122.219 09:30, 12. Jul. 2020 (CEST)
- Tja, ich bin hier aufgekreuzt um unter anderem genau die gleiche Frage zu stellen, erweitert um die Frage, mit welcher Begründung die Entlassung eines Werkes in die Public Domain denn nun unzulässig sein soll.
- Darüber hinaus kann ich auch nicht nachvollziehen, worin denn überhaupt ein Bedeutungs-Unterschied zwischen den Formulierungen „frei von Urheberrechten“ und "Gemeinfrei" liegen soll. Für mein Verständnis läuft beides auf das Gleiche heraus, jeder kann damit machen was er will ohne irgendwelche Bedingungen beachten zu müssen.
- Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier ein eventueller Grabenkrieg um die Deutungshoheit zu den einzelnen Begriffen zwischen dem angelsächsischen Common Law-Raum und Kontinentaleuropa widergespiegelt werden soll, obwohl de Facto gar kein Unterschied besteht. Sonst hätte sich Europeana, mit Sicherheit gut beraten durch eine geballte Ladung festlandeuropäischer Spitzenjuristen, nicht auf Public Domain aus dem angelsächsischen Common Law eingelassen.
--Ciao • Bestoernesto • ✉ 19:35, 3. Mai 2021 (CEST)
- Soweit ich das Thema bislang durchdringen konnte, ist die Urheberschaft selbst wohl der Streitpunkt, denn im Gegensatz zu Nutzungsrechten erlischt diese nicht. Die Diskussion zu diesem Thema könnte/sollte man auch beim Datenobjekt Q98592850 (»released into the public domain by the copyright holder«) führen, wo Gemeinfreiheit quasi als Übersetzung für Public Domain angeboten wird. Ich hätte dazu am liebsten eine Antwort von einem Juristen, der sich mit dem Urheberrecht auskennt.
Beste Grüße --Uncopy (Diskussion) 13:24, 14. Mai 2024 (CEST)- Du hast das erfasst. Das Copyright ist ein Nutzungsrecht, das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht des Schöpfers. Jedenfalls in der traditionellen Perspektive. In der allgemeinen Praxis ist das Urheberrecht natürlich wegen den damit verbundenen Nutzungsrechten wichtig. Grüße --h-stt !? 21:40, 23. Mai 2024 (CEST)
Frage an die WP-Experten
[Quelltext bearbeiten]Beim Bild des von v. Gogh gemalten Dichters Eugene Boch steht erklärend zu "Gemeinfrei": ...ges. Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers... Müsste es mMn nicht heißen: ...von 100 oder mehr ! Jahren nach dem Tod des Urhebers...? Danke für die Aufklärung.--Hopman44 (Diskussion) 10:51, 7. Jul. 2021 (CEST)
- Das ist kein Einzelfall, sondern steht x-tausendfach bei Commons auf Grund eines per Vorlage eingefügten Bausteins Habe mir diese Frage demzufolge auch schon mehrfach gestellt und bin der gleichen Meinung. müsste also heißen ".von 100 oder mehr Jahren"
- Allerdings vermute ich, dass die für diese Frage zuständigen User hier niemals auftauchen. Man müsste sie irgendwo bei Commons auf der Disk zur Vorlage stellen, wenn man sie denn dort findet, was mir aber nicht gelungen ist.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 14:55, 12. Jul. 2021 (CEST)
- Danke, Bestoernesto! Gibt es nicht Disk.: WP-Fragen oder Auskunft, bei denen man mal das Thema zur Diskussion mdB um Korrektur stellen kann. Es steht auch so bei 70 und weniger Jahren! Das muß doch jemand von den WP-Experten für alle Zeit verändern können, man achtet doch sonst auch, mit Recht, auf Genauigkeit!--Hopman44 (Diskussion) 15:59, 13. Jul. 2021 (CEST)
- p.s. Habe das gerade mal bei WP-Auskunft angeregt, mal sehen, ob es Zentral geändert wird. Ich hoffe es!--Hopman44 (Diskussion) 16:44, 13. Jul. 2021 (CEST)
- Hallo, das ist auf der WP:Auskunft völlig falsch und dort - im Gegensatz zu hier - auch völlig unverständlich dargelegt. Ggf. auf Fragen zu Wikipedia versuchen, aber bitte verständlich. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 17:53, 13. Jul. 2021 (CEST)
Nein, es hat schon seine Richtigkeit. Englischer Text: "This work is in the public domain in its country of origin and other countries and areas where the copyright term is the author's life plus 100 years or fewer. ". Es geht um die Schutzfrist, die nach Ländern unterschiedlich ist. In allen Ländern, in denen die Schutzfrist nicht mehr als 100 Jahre nach dem Tod des Autors beträgt, ist die Datei gemeinfrei, da der Autor bereits seit (über) 100 Jahren tot ist. Damit ist sie automatisch auch gemeinfrei in Ländern, in denen diese Schutzfrist bspw. nur 80, 70, 50 Jahre post mortem auctoris beträgt. Über Länder, in denen diese Frist noch länger ist, also z.B. 120 Jahre nach Tod des Urhebers (wenn es das überhaupt gibt), leitet sich aus dem Baustein hingegen keine Gemeinfreiheit her. -- 79.91.113.116 18:30, 13. Jul. 2021 (CEST)
- Nein, die längste Regelschutzfrist hat Mexiko mit 100 Jahren. An diesem Baustein erkennen Leser in Mexiko, dass das Bild auch in ihrem Land gemeinfrei ist, während das beim wohl am häufigsten verwendeten Baustein "70 Jahre oder weniger" eben nicht der Fall ist.--Chianti (Diskussion) 19:17, 13. Jul. 2021 (CEST)
Du meinst die Vorlage c:Template:PD-old-100? Da stimme ich der IP über meinem Beitrag zu: Der Text ist korrekt. Mal nachdenken: Wenn ein Wettlauf um 12 Uhr beginnt, dann sind um 12:10 Uhr alle Teilnehmer, die 10 Minuten oder weniger gebraucht haben, im Ziel. Wenn der Tod eines Urhebers 100 Jahre zurückliegt, dann ist sein Werk gemeinfrei in allen Ländern, in denen die Schutzfrist 100 oder weniger Jahre nach dem Tod endet. In Ländern, in denen die Schutzfrist erst mehr als 100 Jahre nach dem Tod endet, ist es möglicherweise noch nicht gemeinfrei – das muss man dann selbst nachrechnen. --Kreuzschnabel 19:19, 13. Jul. 2021 (CEST)