Diskussion:Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale (öffentliche Netze)/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Stern route prozeduren

Wie sieht das eigendlich bei analogen anschlüssen aus. In der Vermittlung ist doch eine Implizite umsetzung zu gange. Mit welchen * # sequenzen lassen sich die einzelnen Funktionen aktivieren? 217.20.118.140 21:03, 28. Sep 2006 (CEST)

Überschrift und TOC

Währe es nicht besser in den Überschriften die techn. Kurzbezeichnung nach vorne zu setzen, gefolgt von der deutschen Bezeichnung? Hier ein Beispiel. MfG MattB 14:07, 9. Sep 2004 (CEST)

Was wären die technischen Kurzbezeichnungen für Anrufbeantworter und Roaming? Mwka 14:13, 9. Sep 2004 (CEST)
für diverse Merkmale kenne ich auch keine techn. Kurzbezeichnung, manchmal kenne ich sogar nur die deutsche oder englische Bezeichnung. Aber das wird schon noch kommen. Aber was anderes: ich möchte die Liste untergliedern. Ich schreib die Gliederung gleich in den Artikel ohne sie hier vorher zu diskutieren, weil mir das zuviel Arbeit ist. Wenn sie nicht einleuchtet, bitte dann auch gleich ändern. Sadduk 14:58, 9. Sep 2004 (CEST)
Kurzbezeichnung für Anrufbeantworter? Bei TK-Anlagen wo so etwas im System integriert ist wird weitesgehend die Bezeichnung VMX (Voice Mail Extension) hierfür verwendet. Aber Ihr habt recht. Es gibt nicht für jedes Leistungsmerkmal eine Kurzbezeichnung. Wenn das hier in diesem Artikel mehr wird sieht die TOC bei Kurzbezeichnung vorne schnell unübersichtlich aus.
@Sadduk: Was Deine Gliederung angeht habe ich Verständnisprobleme welche nutzbaren Leistungsmerkmale zu welcher Kategorie gehören. Und wenn ich schon Probleme damit habe, wie geht es erst dann einem Laien der diesen Artikel liest? Kannst Du nicht die einzelnen Merkmale durch Beispiele erweitern um sie so verständlicher zu machen? MfG MattB 20:25, 9. Sep 2004 (CEST)
Ist hätte dazuschreiben sollen, daß ich noch nicht fertig bin. Ich mache noch Zwischenüberschriften aus der Gliederung und sortiere die vorhandenen LMs unter sie ein. 145.254.194.161 21:40, 9. Sep 2004 (CEST) sorry für die IP, ich war nicht angemeldet Sadduk 21:56, 9. Sep 2004 (CEST)

MSN

Bisher war in Wikipedia immer der Rede von bis zu 10 möglichen MSN. Meines Wissens ist dies aber eine Regelung der Netzbetreiber wieviele MSN einem Anschluss zugewiesen werden können. Die ETSI und die RegTP machen dazu keine Vorgaben. Oder weiß da jemand was Genaueres? --Uweschwoebel 02:16, 11. Sep 2004 (CEST)

Ich sehe das auch so das dies nur eine Begrenzung der Netzbetreiber ist. Beruflich betreue ich Online TK-Anlagen bei dehnen auf dem internen S0 bis zu 40 MSN - die dann nätürlich interne Nebenstellennummern sind - eingerichtet werden können. Dennoch gilt dieser interen S0 als ETSI-konform.
Die Überschrift zu MSN halte ich deshalb nicht für praxtikabel. Sie sollte nur "Mehrgerätenummer (MSN)" lauten. Die definition von MSN und die Möglichkeiten (10 Stück bzw. mehr wenn...) sollte im Fließtext danach erfolgen. MfG MattB 13:14, 11. Sep 2004 (CEST)


Grundsätzlich ist erstmal zu unterscheiden zwischen der ISDN-Nebenstellentechnik, die große Freiheiten hat, unterschiedlichste Varianten zu installieren und dies natürlich auch nutzt. Die ISDN-Nebenstellentechnik sollte deswegen in einem Extra-Artikel behandelt werden, oder zumindest in diesem Artikel klar als Nebenstellentechnik ausgewiesen werden. In diesem Artikel sollten die öfffentlichen ISDN-Netze behandelt werden.
Hier mal Originaltext von ITU-T zur Frage nach den MSN. Daraus geht klar hervor (fett gedruckt), daß Netzbetreiber die MSN für verschiedene Zwecke nutzen können, sich aber sich auch völlig aus der Verwendung der MSN heraushalten können.:
multiple subsciber number provides the possibility for assigning multiple integrated services digital network numbers to a single interface. For example, this service: 1) allows dialling from a line connected to a public network directly to terminals connected to a basic access which has subscribed to Multiple Subscriber Number (e.g. in a passive bus configuration); 2) enables the network to determine which ISDN number is applicable on originating calls (e.g. for charging purposes, for notification to the called party and application for supplementary services). It is considered: - that some Administrations may not have knowledge or control over what is connected to the basic access, e.g. an network termination 2 (NT2) or passive bus; - that Administration have differing numbering methods; - that common international terminal specifications are desired. Sadduk 18:06, 11. Sep 2004 (CEST)
Ich korrigiere mich wie folgt: Hier der Originaltext aus dem ETSI-Standard für MSN ETS300052: The service provider shall allocate a proper set of ISDN numbers which shall meet the overall needs of the access concerned. Also existiert keine Vorgabe der MSN-Anzahl seitens der Standardisierung. Jedoch ist seitens der Regulierung in Deutschland (RegTP) die Anzahl der MSN auf max. 10 begrenzt (Amtsblatt 10/99, Vfg 65, vom 01.07.99).--Uweschwoebel 09:14, 13. Sep 2004 (CEST)

default msn: ist irgendwo vorgesehen, dass sich ein telefon unter einer bestimmten MSN immer läutet; ich meine damit, wenn ich mehrere telefone habe, die auf verschiedenen MSNs eingestellt sind, kann ich dann annehmen, das bei msn 0 alle läuten? (habe ein telefon das immer auch bei 0 reagiert, weis aber nicht ob das standart ist) --Mrq1 08:08, 29. Sep 2006 (CEST)

CF

Das erwähnte CFDDI ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Eine Inet-Recherche blieb auch erfolglos. Ich bitte um Aufklärung. --Uweschwoebel 09:22, 4. Okt 2004 (CEST)

Die AGB's der Telekom erklären eine Anwendung von CFDDI:
[[1]]
CFDDI ein ein Leistungsmerkmal in der öffentlichen Vermittlungstelle, das ohne Mitwirken der Nebenstellenanlage funktioniert und wodurch bei der Weiterleitung keine B-Kanäle auf der Anschlussleitung belegt werden. Realisiert z.B. in Siemens EWSD (ab V16?) und Alcatel S12 (ab MOD 1600).
Woher stammt die Abk CFDDI? In den Telekom-AGB und bei ETSI taucht sie nicht auf. --Uweschwoebel 09:01, 5. Okt 2004 (CEST)
Der Begriff CFDDI setzt sich aus CF (Anrufweiterschaltung) und DDI (Nebenstellen individuelle Durchwahl) zusammen. In den AGBs wird nur die deutsche Übersetzung verwendet, während in der (internen) technischen Dokumentation alle Leistungsmerkmale englisch beschrieben werden.
Es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Leistungsmerkmal und nicht etwa um zwei zusammen vermarktete Leistungsmerkmale. In EDSS1 wird man hierzu nichts finden, da es auch ohne Anschlussleitung -also ohne ISDN - funktioniert. Nach meinem Wissen handelt es sich um ein Firmenstandard.
Bei der Protokollierung eines Anschlusses listet der VNK alle Leistungsmerkmale auf. Bei einem 'Anlagenanschluss vor Ort' sind das CFU (einfach) und CFDDI (Liste mit bis zu 100 Einträgen). Der Begriff wird auch bei den Firmen internen Dokumenten und Schnittstellen des VNK verwendet, jedoch sind die Unterlagen ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.
Einzige in der URL des 'Online-Konfigurators' der T-Com ist der Begriff "CFDDI" noch zu erkennen (Die URL wurde nicht 'überarbeitet').
--Heidas 20:30, 5. Okt 2004 (CEST)
Partial Rerouting bedeutet, dass die Anrufweiterschaltung in der Nebenstellenanlage eingerichtet wird und die Verbindung beim Weiterleiten wieder 'neu geroutet' wird, typischerweise z.B. bei automatischer Weiterleitungen durch sprachgesteurerte Endgeräte.
CD(PR) ist mir hinreichend bekannt. --Uweschwoebel 09:01, 5. Okt 2004 (CEST)
Werde das ganze mal versuchen kurz und knapp rüberzubringen.
--Heidas 18:14, 4. Okt 2004 (CEST)
Was Du vermutlich meinst nennt sich "Überlassung der Anrufweiterschaltung nebenstellenindividuell CD(PR) - Call Deflection (Partial Rerouting)". MfG MattB 20:47, 4. Okt 2004 (CEST)

ich kenne CFDDI auch nicht, möchte aber nicht ausschließen, dass es das Leistungsmerkmal gibt. Aber einen Link zum Nachschlagen bei solchen Themen habe ich noch, ein Glossar, enthält ziemlich viele Abkürzungen aus der Vermittlungstechnik. Ist alles englisch und wenig erklärt, oft nur die Langform einer Abkürzung. Aber mit Langformen kommt man bei allen Suchmaschinen gezielter weiter. [http://education.icn.siemens.com/doc/jobaids/glossary/Technical Terms Glossary] Sadduk 22:38, 5. Okt 2004 (CEST)

Mir ist CFDDI auch nicht bekannt. Die Funktion bzw. das Leistungsmerkmal schon. Wir sollten aber darauf achten das nicht unbedingt jede Kurzbezeichnung aus der TK-Welt in den Artikel Einzug erhält. Wie schon hier geschrieben wird CFDDI als interne technische Bezeichnung der Telekom genutzt. Ebenso viele Bezeichnungen aus dem Glossar-Link von Sadduk sind meiner Meinung nach hausgemachte Bezeichnungen von Siemens. P.S. Der nächst der nicht mit 4x ~ "Unterschreibt" gibt einen aus. :-) MfG MattB 21:56, 5. Okt 2004 (CEST)
sorry, hab die 4x~ jetzt nachgeholt. Wegen des Links: das sind sicher viele Begriffe, die es nur bei der Telekom oder sogar nur beim Hersteller gibt. Zurück zum Call Forwarding bei DDI oder besser DID für "Direct Inward Dialing" - das ist typisch für Nebenstellenanlagen, was viele VNK für öffentliche Technik aber auch können. LMs für Nebenstellenanlagen und LMs für öffentliche Technik, die stehen im Artikel ganz fröhlich nebeneinander. naja, ist halt noch am Anfang, und ich wollte ja auch mal mitmachen...Zum LM: Beim Weiterleiten eines Anrufs (Call Forwarding) bei Besetzt wird kein Besetztton zum A-Teilnehmer eingespeist, sondern es wird nacheinander die Weiterleitungsliste von bis zu 99 Nummern abgesucht, bis ein freier Anschluss gefunden wird, zu dem der Anruf dann geschaltet werden kann. Diese Liste mit den Nummern muss man am VNK konfigurieren können, der Benutzer am Telefon kann die Weiterleitung nur an- oder abschalten. Ist er am Schreibtisch und macht gerade Frühstückspause, schaltet er sie an. Ich vermute einfach mal, CFDDI ist das Kürzel, unter dem man die Liste mit den Nummern am Maintenance-Bildschirm des VNK bearbeiten kann. Ich würde aber eine klare Beschreibung des LMs im Artikel diesem Kürzel vorziehen. Sadduk 22:38, 5. Okt 2004 (CEST)

COLR von Benutzer:DWay

Was DWay da beschreibt ist nicht COLR sondern CLIP -no screening-. COLR ist bereits im Unterkapitel COLP beschrieben. Die Beschreibung von CLIP -no screening- habe ich angepasst. --Uweschwoebel 21:41, 16. Nov 2004 (CET)

Unterdrückung der Übermittlung der Rufnummer (CLIR)

Mrq1 trägt bei: "Auch ist es üblich, daß Anbieter von 0800 Nummern (Callcenter usw) als Ausgleich für die Kosten des Gesprächs die Nummer übermittelt bekommen"

  1. Stimmt das, dass CallCenter unterdrückte Rufnummer angezeigt bekommen? Quelle? In den Leistungsbeschreibungen für CLIR sind bei der DTAG beispielweise nur Polizei und Feuerwehr als Ausnahmen genannt.
  2. Und wenn: Als Ausgleich für Gesprächskosten? Halte ich für unrichtig. Quelle?

--Uweschwoebel 18:48, 16. Apr 2005 (CEST)

Antwort eines Gelegenheitssurfers:

Die Entscheidung des Anschlussinhabers, die Rufnummernunterdrückung einzuschalten, unterfällt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG, Art. 10 GG). Den auf diese Weise gesetzlich und verfassungsrechtlich geschützten Willen des Anschlussinhabers zu brechen ("CLIR-Override") erfordert eine gesetzliche Grundlage. Diese ist für bestimmte Notrufnummern (Rettungsdienste und in einer Verordnung zu § 108 Abs. 2 TKG genannte Rufnummern) in § 102 Abs. 6 TKG enthalten. Sie ist durch EU-Recht gedeckt.

CLIP bei einem analogen Anschluss

Laut Text wird dort FSK benützt; gibt es dazu genauere Quellen wie das funktioniert, wie lang die Übertragung dauert und wie oft sie wiederholt wird? (Nehm mal an, dass der Klingelimpuls moduliert ist)

--Mrq1 17:55, 13. Jul 2005 (CEST)

FSK ist ein standardisiertes digitales Signal (ITU Referenz ist mir entfallen, müßte nachschlagen) , der Klingelstrom wird nicht moduliert. Es gibt für den Start und Dauer des FSK Signals hierzu Spezifikationen der einzelnen Betreiber die vor allem länderspezifisch sind, weswegen CLIP für ein analoges Telefon in einem Land funktionieren kann in einem anderen nicht. Mit FSK werden noch andere Informationen übertragen, time, day, typ of call, etc. alles wiederum länderspezifisch. Ist auch auf meiner to-do list --Andys 12:29, 13. Aug 2005 (CEST)

FRAGE: Kann per CLIP auch Text (Namen) übertragen werden? Also vom Standard her? Denn 0-9, * und # sind ja definierte Töne. Wie schauts mit Buchstaben aus. Ich finde einfach nichts darüber :-(

Übermittlung kundenspezifischer Rufnummerninformationen (CLIP -no screening-)

CLIP -no screening- ist wie CLIP ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe,...; diese Aussage kann so nicht unterstützen. Das Dienstmerkmal CLIP -no screening- muss der anrufende Teilnehmer gebucht haben, damit seine "not screened"-Nummer, die er sendet, auch zum Angerufenen übermittelt wird. --Uweschwoebel 01:41, 13. Aug 2005 (CEST)

Werde noch mal nachschlagen (allerdings erst Montag), bin mir hier nicht mehr so sicher, ich denke der A-Teilnehmer kann ein calling party number parameter immer mit user defined, not screened senden und geht so auch durch das Netz. --Andys 12:29, 13. Aug 2005 (CEST)
Senden kann er die immer, durch's Netz geht sie allerdings nur wenn er CLIP -no screening- gebucht hat, ansonsten wird sie durch die Standardnummer ersetzt. --Uweschwoebel 12:53, 14. Aug 2005 (CEST)
Entsprechend korrigiert! --Andys 12:00, 15. Aug 2005 (CEST)

Dieses Leistungsmerkmal ist nur für ISDN-Anschlüsse auf der rufenden Seite möglich und kommt nur für solche auf ankommender Seite auch zum Tragen.; Wenn es nicht zum Tragen kommt würde das bedeuten, dass es nicht angezeigt wird. Dem ist aber nicht so und die Aussage wird auch bereits im darauffolgenden Satz wieder revidiert: Bei analogen Anschlüssen wird – vorausgesetzt CLIR wurde auf der rufenden Seite nicht aktiviert – die kundenspezifische Rufnummer dem Anrufer übermittelt, andernfalls keine.; Die Vormulierung im ersten Satz halte ich deshalb für missverständlich und sollte geändert werden. --1ras 17:23, 23. Feb. 2008 (CET)

Mit der Änderung von gestern Abend ist der zweite Satz geändert worden. Das Ergebnis halte ich für falsch. Ein normaler Analoganschluss zeigt die kundenspezifische Rufnummer an, die der A-Teilnehmer mit CLIP no screening setzt, und nicht die vom Netzbetreiber vorgegebene. --Frank 19:35, 25. Feb. 2008 (CET)
Die Änderung ist korrekt: hier muss man unterscheiden zwischen kundenspezifischer Nummer "user provided, not screened" und "user provided, verified and passed". Beides wird protokollmässig unterschieden und bis zur terminating exchange durchgestellt. Beide sind kundenspezifische Rufnummern, aber hier geht es um die not sceened Nummer.
  • Die "user provided, verified and passed" number wird per FSK-Signal dem analogen Anschluss übermittelt falls CLIR auf rufender Seite aktiviert und ACR nicht aktiv auf der B-Seite. Diese Nummer muss vom Netz-Betreiber (oder Diensteanbieter) in das Teilnehmerprofile eingetragen werden, damit die nummer erfolgreich screened werden kann, z.b eine 0900 Rufnummer oder andere Service nummern.
  • die "user provided, not screened" number wird dem gerufenen analoguen Anschluss (falls CLIPA aktiv) nicht übermittelt, da der analoge B-Teilnehmer nicht unterscheiden kann, ob diese nummer gescreened wurde oder nicht, dies ist nur bei ISDN Telefonen möglich. Wär dies nicht so, dann stelle man sich den Fall, dass man die Rufnummer seines Nachbarn als user provided angeben könnte um damit einen dritten analogen Anschluss anzugrufen, der diese nummer als rufende angezeigt bekommt. Was man damit alles anstellen könnte kann sich jeder mal ausmalen.
--Andys 11:08, 26. Feb. 2008 (CET)
Ich bin weiterhin der Ansicht, dass normale Analoganschlüsse die "user provided, not screened" Nummer anzeigen. Wäre es anders, hätte das Leistungsmerkmal nicht viel Sinn. Auch in einem Usenet-Thread wurde inzwischen diese Meinung vertreten. Hat jemand irgendeinen Beleg für die gegenteilige Behauptung, die nach wie vor im Artikel steht? --Frank 11:48, 6. Nov. 2009 (CET)
Das Leistungsmerkmal macht sehr wohl Sinn, allerdings kaum für Privatpersonen. Der Beleg steht im Text (genau lesen!), i.e. TKG 66j. Ein Usenet threat hat keine Aussagekraft, zumal dort nur Laien diskutieren! CLIP no-screening kam eigentlich vom ISDN, wurde aber so weit wie möglich auch für andere Anschlüsse übertragen (mit besagter Einschränkung). --Andys |  13:50, 6. Nov. 2009 (CET)
§ 66j TKG regelt im Wesentlichen, welche Rufnummern im öffentlichen Netz übermittelt werden dürfen. Das ist jedoch irrelevant für die Frage, ob ein Analogtelefon die "network provided" oder die "user provided" Nummer anzeigt. Deshalb ist das kein Beleg für die Behauptung, an Analoganschlüssen würde immer nur die "network provided" Nummer angezeigt. --Frank 14:36, 6. Nov. 2009 (CET)
Die Anzeige ist irrelevant, die Übermittlung von der Ortsvermittlungsstelle zum Teilnehmeranschluss (Netzzugang) ist was hier zählt, und die ist öffentlich, jedenfalls was dieses Lemma betrifft (siehe Überschrift). --Andys |  14:40, 6. Nov. 2009 (CET)
Das hat sehr wohl etwas mit der Anzeige zu tun, denn das Endgerät kann nur solche Informationen anzeigen, die am Anschluss verfügbar sind. Der Artikel behauptet: "Bei analogen Anschlüssen wird [...] nur die netzseitige Rufnummer dem Anrufer übermittelt [...]" Würde das stimmen, dann könnte ein dort angeschlossenes Telefon nur die "network provided" Rufnummer anzeigen. Das bezweifle ich jedoch.
Einen Beleg, der für die Richtigkeit der Behauptung im Artikel spräche, sehe ich bis jetzt nicht. § 66j TKG regelt in Absatz 1, welche Rufnummern der Netzbetreiber (als "network provided" oder auch "user provided, verified and passed") zu übermitteln hat, und in Absatz 2, welche Rufnummern der A-Teilnehmer (als "user provided, not screened" unter Nutzung des Leistungsmerkmals CLIP no screening) zusätzlich aufsetzen darf. Es wird jedoch nicht festgelegt, welche dieser beiden Rufnummern am Anschluss des B-Teilnehmers signalisiert wird. --Frank 15:57, 6. Nov. 2009 (CET)
Ich denke ich muss dir hier nicht den Paragraphen im Detail erklären. Wenn du nicht lesen kannst, ist das dein Problem. Die Anzeige ist irrelevant, und hat nur mittelbare Auswirkung auf das Leistungsmerkmal. Dass nur das angezeigt werden kann, was von der OVST übermittelt wird ist ausserdem trivial. --Andys |  17:26, 6. Nov. 2009 (CET)
Wo regelt das TKG bitte, welche Rufnummer (die "user provided, not screened", die "network provided" oder beide) der B-Teilnehmer von seiner Vermittlungsstelle geliefert bekommt? Wenn man das so unmittelbar aus § 66j herauslesen könnte, wäre es doch leicht für dich, das kurz zu erläutern. Zur Sache könntest du so jedenfalls mehr beitragen als durch persönliche Angriffe ("Wenn du nicht lesen kannst...").
Dass ein Endgerät nur anzeigen kann, was es vom Netzknoten übermittelt bekommt, ist natürlich trivial. Als ich oben von der "Anzeige" schrieb, hattest du meine Argumente allerdings mit dem Hinweis weggewischt, die Anzeige wäre irrelevant. Wie du aber nun bestätigst, kann man aus der Anzeige des Endgeräts immerhin darauf schließen, dass die Vermittlungsstelle zumindest die angezeigte Information liefert. Im Übrigen wird der Begriff "Anzeige" in diesem Zusammenhang durchaus auch als das Übermitteln bestimmter Informationen von der Vermittlungsstelle zum Teilnehmeranschluss verstanden, ohne dass das konkrete Sichtbarmachen an einem Endgerät unbedingt dazu gehören müsste. --Frank 13:56, 7. Nov. 2009 (CET)
Keine neuen Argumente deinerseits, es bleibt also dabei --Andys |  14:19, 9. Nov. 2009 (CET)
Ja, es bleibt dabei, dass ich bislang keinen Beleg für deine Behauptung erkennen kann. --Frank 15:41, 9. Nov. 2009 (CET)
"user provided, verified and passed" kann dabei sehr wohl angezeigt werden, allerdings nur unter Beachtung von 66j TKG --Andys |  14:45, 6. Nov. 2009 (CET)
Soll die Variante "user provided, verified and passed" in diesem Zusammenhang eine spezielle Rolle spielen? Wenn der A-Teilnehmer CLIP no screening nutzt, sendet er eine zusätzliche Rufnummer, die das Netz als "user provided, not screened" markiert, während der Netzbetreiber die "echte" A-Rufnummer (jedenfalls typischerweise) als "network provided" übermittelt. Und in dieser Konstellation geht es um die Frage, ob einem Analoganschluss beim B-Teilnehmer die "user provided, not screened" Rufnummer signalisiert wird. Deine Antwort auf diese Frage scheint zu sein, nein, zum Analoganschluss des B-Teilnehmer wird die "user provided, not screened" Nummer niemals übermittelt. Genau diese Antwort bezweifle ich. --Frank 15:57, 6. Nov. 2009 (CET)
Falsch, deine Schlussfolgerungen was das Netz macht, sind eine Vermutung und begründet sich auf Halbwissen. Tatsächlich verhält es sich ganz anders (BTW habs selbst kodiert) Für den Sachverhalt hier aber irrelevant, auch ob das Netz intern "user provided, verified and passed" verwendet, entstammt von mir, ist aber hier ebenfals irrelevant!. 66j beschreibt was am Netzzugang übermittelt werden darf, wenn du das anzweifelst hast du ein Problem Gruß --Andys |  17:26, 6. Nov. 2009 (CET)
Ich behaupte gar nicht, dass ich exakt weiß, was das Netz übermittelt. Ich behaupte zunächst nur, dass es normale Analoganschlüsse gibt, wo das Endgerät die "user provided, not screened" Nummer anzeigt. Wenn das stimmt, ist damit bereits deine Behauptung widerlegt, die Vermittlungsstelle würde zu einem Analoganschluss nur die "network provided" Nummer übertragen. (Darüber hinaus bin ich jedoch sogar der Ansicht, dass dieses Verhalten, nämlich die "user provided, not screened" Nummer anzuzeigen, für deutsche Analoganschlüsse und die üblichen Endgeräte typisch ist.)
§ 66j TKG regelt (wie ich oben schon erläuterte), welche Rufnummern zur Identifizierung des A-Teilnehmers im Netz zu verwenden sind. Nun kann man zwar folgern, dass auch nur diese als A-Rufnummern am Netzzugang des B-Teilnehmers signalisiert werden dürfen. Gleichwohl ergibt sich daraus keine Pflicht, nur eine bestimmte dieser Rufnummern am Netzzugang des B-Teilnehmers zu signalisieren. (Und tatsächlich werden ja bei ISDN-Anschlüssen auch beide Rufnummern signalisiert.) Wie du aus dem Text insbesondere herleiten willst, am Analoganschluss wäre es verboten, die "user provided, not screened" Nummer zu übertragen, ist mir schleierhaft. --Frank 13:56, 7. Nov. 2009 (CET)
Wie schon davor, sind deine Annahmen und Schlussfolgerungen fast ausnahmslos falsch (ohne dir zunahe zu treten) Das kommt einfach daher (nehm ich mal an), dass du die protokolltechnischen Zusammenhänge nicht kennst. Z.B. kannst du ISDN Protokolle nicht von der analogen Signalisierung auseinanderhalten, bzw. weisst nicht welche Parameter dort überhaupt verwendet werden. Wie soll es dann mit den anderen im öffentlichen Netz befindlichen subscriber-signalings für dich zugehen (z.B. für GSM, UMTS, SIP etc.). Ich rate dir konzentriere dich nur auf 66j und der darin verwendeten Terminologie, denn mehr ist zur Beantwortung deiner Frage auch nicht notwendig, die ich ja bereits weiter oben beantwortet habe. Gruß --Andys |  14:19, 9. Nov. 2009 (CET)
Bitte benenne doch konkret, welche Annahmen und Schlussfolgerungen falsch sein sollen, und belege deine Gegenansicht. Pauschale Mutmaßungen über meinen Wissensstand dürften uns in der Sache kaum weiter bringen. --Frank 15:41, 9. Nov. 2009 (CET)
Brauche ich nicht, da zur Klärung der Frage nicht notwenig (und ich hab besseres zu tun) --Andys |  16:13, 9. Nov. 2009 (CET)
Deine Haltung irritiert mich etwas. Eigentlich dachte ich, Wikipedia-Artikel sollten grundsätzlich nur belegte Fakten enthalten. --Frank 18:34, 9. Nov. 2009 (CET)
Zum besseren Verständnis des TKG §66j google doch einfach mal danach, und lies was andere (durchaus berufene Leute) darunter verstehen, dann klärt sich ja vielleicht einiges. --Andys |  14:34, 9. Nov. 2009 (CET)
Soll "google doch einfach mal" eine Quellenangabe sein? Könntest du bitte wenigstens eine deiner angeblichen Quellen angeben? --Frank 15:41, 9. Nov. 2009 (CET)
Nein, brauche ich nicht, da 66j hier ausreichend --Andys |  16:13, 9. Nov. 2009 (CET)
Wenn du dieser Ansicht bist, könntest du es dann nicht in einer Weise erläutern, dass dir ein interessierter Leser auch folgen kann? § 66j II TKG regelt, welche Rufnummern der A-Teilnehmer zusätzlich – als "user provided, not screened" – übermitteln darf. Aber wie soll sich aus § 66j ergeben, dass zu einem Analoganschluss auf B-Teilnehmer-Seite die "user provided, not screened" Nummer gar nicht übermittelt werden darf? --Frank 18:34, 9. Nov. 2009 (CET)
Deine Annahme dass §66j nur regelt was der A-Teilnehmer zu tun hat ist nicht richtig bzw betrifft nur Absatz (2). Absatz (1) regelt was der Netzbetreiber (Genauer: Dienste-Provider) zu tun hat und zwar nicht in seinem Netz, das ist dem TKG egal, denn die TKG ist technologieneutral formuliert, und macht keine Aussage was in einem Netz zu passieren hat, sondern was an den Netzgrenzen, hier Teilnehmeranschlüsse zu passieren hat, und zwar auf A und B Seite. Jetzt gibt es aber ein Füllhorn unterschiedlichster Teilnehmeranschlüsse in den öffentlichen Netzen (PSTN, PLMN, ...), die unterschiedlichsten technischen Aspekte von CLIP no screening bedienen können. Eine Schnittstelle davon ist das ISDN, nur hier ist der no-screening Dienst eigentlich wirklich bekannt, an anderen Anschlüssen ist er rudimentär bekannt, bzw. können solche indications wie "user provided, not screened" nicht fortgeführt werden bzw müssen interworked werden. Dabei muss man wissen, dass auf Netzebene und zwischen den Netzen ein ISDN User Part (ISUP) Protocol fast ausnahmslos verwendet wird. Der Satz im TKG 66j: " Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird" trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Eine Verbindung wird nur end-to-end aufgebaut, also von A zum B-Teilnehmer. Innerhalb dieses Verbindungsaufbaus muss nun der Dienstprovider sicherstellen, dass die gesendete Calling number dem A-Teilnehmer auch zugeteilt ist. Das kann er aber nur sicherstellen, indem der Dienstprovider auf der A-Seite (kann unterschiedlich sein zu dem auf B-Seite!) alle Nummern screened und auf Zulässigkeit überprüft. Das kann durchaus eine 01805xx..Nummer sein, die der Betreiber dem A-Teilnehmer ebenfalls verkauft hat, die setzt er dann auf "user provided, verified and passed". Screened er nicht auf A-Seite geht er das Risiko ein, dass der B-seitige Dienstprovider (oder Netzprovider) eine reguläre user provided Nummern ablehnt, deswegen screened er immer, lässt aber Nummern, die er nicht kennt als "user provided not screened" durch. Warum? Weil er nicht weiss wer die B-Seite ist, anschlusstechnisch.
Der b-seitige Dienstprovider muss sich aber genauso an den Satz oben halten. Deswegen kann er nur Nummern durchlassen (falls kein ISDN-anschluss), die von A-Seite verified sind, ob jetzt user provided oder network provided ist egal. Er darf nicht no-screened Nummern durchlassen, da diese indication nur innerhalb des ISDN verwendet wird und er nicht sicherstellen kann, dass die Nummer dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt ist. Das ist die Auswirkung des Gesetzes. Für ISDN Anschlüsse auf B-Seite kann er no-screened Nummern durchlassen, da eine no-screened Nummer nur eine Zusatzinformation ist (neben der richtigen calling Number), sie auch übertragen wird und deshalb nicht gegen das Gesetz widerspricht. Ich muss sagen der Gesetzgeber hat hier die perfekte Formulierung gewählt allen Technologien Rechnung zu tragen, deswegen sind 2006 bei der öffentliche Anhörungen zu diesem 66j ähnlich gelagerte, aber inhaltlich andere, Einwände als unbegründet abgelehnt worden. --Andys |  14:44, 10. Nov. 2009 (CET)
§ 66j I TKG verpflichtet "Anbieter [...], die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen" zum Übermitteln einer "korrekten", dem A-Teilnehmer zugeteilten Rufnummer. Der Gesetzestext benennt hier ausdrücklich den Anbieter des A-Teilnehmers, also gilt die Pflicht auch nur für ihn. Für den Anbieter des Angerufenen gilt dagegen nur, dass er übermittelte Rufnummern nicht verändern darf (Satz 4). Woraus entsteht nun eine Pflicht für den Netzbetreiber des B-Teilnehmers, seinem Kunden ausschließlich die verifizierte Rufnummer (nach Absatz 1) zu übermitteln, nicht aber eine "user provided not screened" Rufnummer (nach Absatz 2)? (Gilt hier nicht ansonsten Vertragsfreiheit zwischen dem B-Teilnehmer und seinem Anbieter, die beliebig vereinbaren können, welche der in Frage kommenden Rufnummern signalisiert werden?) --Frank 20:16, 11. Nov. 2009 (CET)
Sicherlich ist in der aktuellen Fassung des §66j der A-Provider explizit genannt, allerdings macht die Formulierung ...dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt...wird klar dass auch die B-Seite in die Pflicht genommen wird, da der Begriff Übermittlung nur für Netzübergänge und Anschlüsse verwendet wird. Im Netz spricht man von Vermittlung oder Übertragung, was hier sicherlich nicht gemeint ist. Die Einbeziehung des B-Providers (der ja auch mit dem A-Provider identisch sein kann) in die Verpflichtung ist hier sicherlich mit abdeckt, was auch aus der älteren Version des Gesetzes [2] zum Ausdruck kommt. Allerdings fragt man sich inweit! Der A-Provider hat hier sicherlich die Hauptverantwortung, der er allerdings nicht in allen Fällen nachkommen kann. --Andys |  13:33, 12. Nov. 2009 (CET)
Könnte es nicht sein, dass auch Analoganschlüsse sowohl die verifizierte als auch die "user provided not screened" Rufnummer übermittelt bekommen? Technisch wäre das ja wohl möglich; deshalb stellt sich mir zumindest die Frage, ob der (technisch bedingte) Unterschied zum ISDN-Anschluss so groß ist, dass er für die Anwendung von § 66j TKG relevant sein könnte. --Frank 20:16, 11. Nov. 2009 (CET)
Seit der Novelierung des Gesetzes 2006/07 darf es eigentlich keine no-screened Nummern mehr geben, denn der A-Provider ist voll in der Pflicht immer zu screenen und mit den screening indicator in der calling party number auf verified and passed setzen. No screening indication gibt es daher nur noch für die "additional calling party number", die im ISDN aufgesetzt werden kann und im ISUP als generic number (indiziert als additional calling party number) übertragen wird (Referenz ITU-T Q.763 und Q.931). Das interworking bei dem Analog-Anschluss sieht dann so aus (wenn richtig gemacht), dass die calling party number genommen wird und die generic number discarded wird , auch wenn die calling party number nicht vorhanden). Ein Analoger Anschluss kann nur eine calling number übermitteln und der screening indicator kann nicht mit übermittelt werden. --Andys |  10:23, 13. Nov. 2009 (CET)
Mit Einschränkung dokumentiert dieser Link die entsprechende verwendung (ohne 66j von heute) --Andys |  10:35, 13. Nov. 2009 (CET)
Ich habe einen SIP-Telefonanschluss, der das Setzen einer zusätzlichen A-Rufnummer erlaubt. Bei Anrufen in das öffentliche Telefonnetz wird diese Rufnummer zusätzlich als "user provided not screened" übermittelt; d.h. in der SS7-Welt wird diese Nummer offenbar genauso signalisiert wie die kundenspezifische Nummer von einem ISDN-Anschluss, der das Leistungsmerkmal CLIP no screening nutzt. Schon mehrere Male konnte ich selbst beobachten, wie die "user provided not screened" Nummer bei einem B-Teilnehmer mit herkömmlichem Analoganschluss angezeigt wurde. Wie wäre das möglich, wenn an einem Analoganschluss generell ausschließlich "richtige" – also verifizierte ("screened") oder "network provided" – Rufnummern angezeigt würden? --Frank 20:16, 11. Nov. 2009 (CET)
Bist du wirklich sicherlich, ob die Nummer als "user provided not screened" übermittelt wird? Im SIP-Protokoll ist diese Indication nicht bekannt (in welchem Header-Parameter) setzt du diese nummer auf?), und auf dem SIP-zu-ISUP Gateway des SIP-Providers kannst du den ISUP nicht so einfach mittracen, 1. kommt ein Privatanwender nicht da dran, und 2. ist das schon öffentliches Netz (ISUP) und mittracen nur unter Auflagen möglich. Ich vermute eher das SIP Gateway, das die Konvertierung von SIP nach ISUP (Teil des SS7) macht, macht hier einen Fehler indem es die Nummer falsch aufsetzt. Es dürfte nicht gescreenete Nummern gar nicht als calling party number verschicken (nach 66j) oder nur, wenn der Provider anderweitig sicherlstellen kann, dass die Nummer dem Teilnehmer zugeteilt ist. Hast du auf B-Seite das Verhalten für echte Analoganschlüsse oder nur für ein anloges Endgerät hinter einem ISDN Anschluss beobachtet. Es kann natürlich sein dass für ältere , nicht updated VSTen, diese Änderung noch nicht durchgedrungen ist, die Regel dürfte es allderdings nicht sein. Vor allem Moblifunknetze als B-Provider wären hier intressanter, also mobile Anschlüsse (spricht Handy), ob dort deine Nummer so erscheint? Wäre das der Fall, schickt das SIP-GW einen falschen Parameter, was mich ehrlich gesagt nicht verwundern würde, da diese SIP-GW relativ nachlässig programmiert und damit billig sind. Gruß --Andys |  14:14, 12. Nov. 2009 (CET)
Diese Darstellung oben betrifft nur CLIP-no-Screening. Bei COLP-no-screening sind die Seiten entsprechend vertauscht. So trifft TKG §66j Absatz (2) hier auf den B-Teilnehmer zu, das Übertragen und Übermitteln der connected Number ist ebenfalls Teil des Verbindungsaufbaus entspr Absatz (1), usw. --Andys |  15:26, 10. Nov. 2009 (CET)

Diese Diskussion ist mir zu dogmatisch geführt. Mir fehlt jeder empirische Beleg für die aufgestellte These, dass im analogen Netz nur die netzseitig überprüfte Rufnummer empfangen wird. Es kommt mir so vor, als wenn so argumentiert wird : Was nicht sein darf vor dem Gesetz, existiert auch nicht und eigene Erfahrungen gelten nicht.

ECT

Kann man noch Näheres zu ECT (Gesprächsweitergabe in der Vermittlungsstelle) erfahren: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Beim Netzanbieter ARCOR in Deutschland funktioniert das ISDN-Leistungsmerkmal ECT im Gegensatz zur Dreierkonferenz z.B. nicht - Stand 13. Aug. 2005. Warum nicht?)

Die beschriebenen Leistungsmerkmale beziehen sich auf das Vorkommen im deutschen Sprachraum (Deutschland, Österreich und der Schweiz). ECT ist nicht nur ein ISDN-Leistungsmerkmal, es funktioniert auch für analoge Anschlüsse, aber ihre Verwendung und Bereitstellung ist abhängig von dem jeweiligen Netzbetreiber. Zuerst wäre zu klären ob ARCOR diesen Dienst unterstütz und für welche Anschlüsse! --Andys 12:00, 15. Aug 2005 (CEST).
Arcor hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ECT nicht unterstützt wird.

CW (Call Waiting)

Die Beschreibung für CW ist meiner Ansicht nach nicht richtig. Dieses Leitungsmerkmal erlaubt meines Wissens die Signalisierung weiterer Anrufe wenn der Anschluß (also beide B-Kanäle) belegt ist. Sind nicht alle B-Kanäle belegt, muß das Endgerät selbst entscheiden, ob es den zweiten Anruf entgegennehmen will.

Will man einen Analoganschluß nachbilden, d.h. eine Besetztsignalisierung für einen eingehenden Anruf auf einer MSN, die gerade bei einem anderen Gespräch verwendet wird, so muß das Leistungsmerkmal Besetzt-bei-Besetzt (Busy-on-Busy) geschaltet sein.

Der Abschnitt über CW ist in der Tat zu wenig. Aber bedenke, dass CW auch für analoge und GSM Teilnehmer verfügbar ist. Bei ISDN ist es leider etwas komplizierter. CW tritt sicherlich in Kraft, wenn kein B-Kanal mehr verfügbar, aber kann auch bei freiem B-Kanal auftreten. Dies ist abhängig von dem Endgerät selbst. Ist es ein ISDN Endgerät muss der Teilnehmer selbst entscheiden. Ihm wird dieses signalisiert (unteranderem mit CLIPonCW). Bei analogem Endgerät an einem ISDN-Telefonbox (oder auch bei billigen ISDN Geräten) ist dies nicht der Fall. --Andys 18:38, 09. Sep 2005 (CEST).
Dieses Leistungsmerkmal müßte für Analog, GSM und ISDN entsprechend betrachtet werden. Das vermittlungstechnische Leistungsmerkmal CW tritt im ISDN meiner Ansicht nach nur auf, wenn kein B-Kanal mehr frei ist (siehe hierzu auch ETS 300 056). Wie Du bereits sagtest, ist die Anklopffunktion bei einem freien B-Kanal endgerätespezifisch. Dies hat mit der Vst. aber nichts zu tun und ist deswegen kein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal.--84.59.148.57 12:49, 10. Sep 2005 (CEST)
Stimmt allerdings, dass im beschriebenen Fall es kein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal mehr an sich ist, obwohl die Anklopffunktion für den User dennoch besteht, aber dann eben nur im Falle eines ISDN kompatiblen Endgerätes. Dies wird dann deutlich wenn man ein anloges Endgerät hinter ienm ISDN Anschluss betreibt, die Anklopffunktion besteht bei einem freien B-Kanal dann nicht, der T1 timer läuft aus und der B-Teilnehmer wird als 'busy' signalisiert. --Andys 15:04, 22. Sep.2005 (CEST).

CLIP - no screening

Der Satz: "Auch kann beispielsweise bei einer Rufweiterleitung die urprüngliche Rufnummer des Anrufenden (statt die des weiterleitenden Anschlusses) angezeigt werden (indem die eingehende Rufnummer des Anrufenden als wiederum abgehende Rufnummer benutzt wird)" ist kein Beispiel für das CLIP-no screening Leistungsmerkmal. Vielmehr kommt hier ein CF-gerätespezifisches Leistungsmerkmal speziell für ISDN fähige Endgeräte zum tragen. Die letzte weiterleitende Rufnummer(Redirection-number) wird im ISDN netzseitig zum Angerufenen immer übertragen (nicht für analoge Endgeräte). Es ist Sache der Geräteeinstellung ob diese auch angezeigt wird. Andys 09:13, 29. Dez 2005 (CET).
Der Satz: "Zum Beispiel kann der Anrufer seine netzseitige Rufnummer mittels CLIR unterdrücken und eine andere kundenspezifische Rufnummer z. B. der Telefonzentrale der Firma oder eine Servicerufnummer zum Teilnehmer senden." ist irreführend. Tatsächlich wird bei CLIR die Information "presentation restricted" und die spezifierte Rufnummer zur Vermittlungsstelle übermittelt, allerdings wird diese den Ruf zum B-Teilnehmer i.d.R mit einem leeren Feld "Number:" übergeben. (siehe ITU-T I.251-4, Absatz 6.5) -- Sir Hiss 11:42, 6. Mai 2009 (CEST)
Keine Ahnung was du meinst? In obigen Abschnitt geht es um CLIP - no screening und die ITU-T I.251-4, Absatz 6.5 (i.e interaction von CLIR mit CLIP speziell der Presedence bei CLIPO ist hiervon nicht betroffen, da CLIR nur für die netzseitige Rufnummer gilt. ----Andys |  14:37, 6. Mai 2009 (CEST)

Besetztzeichen

Wie ist das Besetztzeichen eigentlich aufgebaut? 0,5 sek. Ton (welche Frequenz), Pause, 0,5 sek Ton....???? Dick Tracy 17:05, 20. Jan 2006 (CET)

Es gibt die Unterschiede "gassenbesetzt" (kein Weg zum Teilnehmer frei, seltener Fall) und "teilnehmerbesetzt" (er telefoniert gerade) : bei gassenbesetzt sind die Mittelwerte von Impuls und Pause je 240 ms, bei teilnehmerbesetzt doppelt so lang: 480 ms Das gilt für die digitalen Vermittlungsstellen in Deutschland. Für den allgemeinen Besetzton, den die alten elektromechanischen Vermittlungsstellen lieferten, galt Impuls: 150 Pause: 475 Daran konnte man erkennen, das man an einem alten Amt angeschlossen war. Heute wie früher war die Tonhöhe 425 Hz. Andere Länder haben andere Hörtöne. Fink 20:32, 20. Jan 2006 (CET)

CNIP

Calling Name Identification Presentation - Hat dazu jemand schon mal was gefunden? Zusätzlich zur Rufnummer wird auch der Name mit übermittelt. Soll in Frankreich und beim analogen CLIP in den USA funktionieren, womit auch die FSK-Frage zur Namensübetragung bei CLIP analog in Ansätzen beantwortet wäre. 80.133.21.176 13:04, 12. Mär. 2007 (CET)Olly...

Dass CNIP über ISDN und für analog mittles FSK übertragen wird, heisst noch nicht dass es ein Vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal ist. Vielmehr ist es jedenfalls im deutschen Sprachraum (Deutschland, Schweiz, österreich) als IN-service implementiert und damit kein Vermittlungs-Dienst. Es gab einige Implementierungen in USA, die dies auch vermittlungstechnisch bereitstellen, was allerdings einem veraltetem Konzept entspricht und wahrscheinlich heute nicht mehr existieren. In neueren Konzepten der Vermittungstechnick (z.B. IMS-Anforderungen für Tispan [3]) sind solche und andere Dienste eh ganz auf Application-Server ausgelagert. Andys 03:32, 13. Mär. 2007 (CET)

ACR

Der Hinweis auf die EU-Richtlinie vom 15.12.2007 (97/66/EG) geht ins Leere:

Diese RiLi wurde durch die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) ersetzt. http://www.tkrecht.de/egtk/2002L0058.html#art1

EU-Richtlinien gelten aber ohnehin nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, so daß es nicht zutrifft, daß die Telefonanbieter unmittelbar dadurch verpflichtet würden, ACR anzubieten.

Die vorgenannte RiLi ist stattdessen durch das deutsche Telekommunikationsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Ein Anspruch auf Aktivierung von ACR ergibt sich aus § 102 Abs. 1 S. 2 TKG.

Das sollte im Artikel korrigiert werden.


Mal eine ganz andere Fragestellung zu ACR: Ist eigentlich bekannt, wozu das gut sein soll bzw. warum die EU per Richtlinie verlangt, dass dieser Dienst zur Verfügung gestellt werden muss? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass öffentliche Netzwerke dazu da seien, dass alle Beteiligten einander erreichen können; hier wird aber recht willkürlich ein ganzer Teil der möglichen Anrufer gleich mal ausgesperrt. Dazu nur ein paar Hinweise: Es gibt Geheimnummern bzw. nicht veröffentlichte Rufnummern, die eben deshalb, damit es auch so bleibt, nicht übertragen werden; gewisse Staaten verbieten sogar das Ausliefern der CLIP-Signale aus Datenschutzgründen, in andern Ländern ist die Übertragungstechnik noch nicht soweit, dass CLIP-Signale erzeugt würden. Aus technischen Gründen können CLIP-Signale auch mal unterwegs hängen bleiben oder sogar (habe ich selbst bereits beobachtet) verändert ankommen. Dann gibt es noch die Routing-Plattformen von Call-Back-Dienstleistern u. dgl., die meist keine, unvollständige oder auch zufällige Signale erzeugen (kann schon mal vorkommen, dass der Angerufene die Nummer "00" angezeigt erhält). Ja, und wenn es sogar ganz ordentlich funktioniert, heisst das noch lange nicht, dass man über die Nummer des Anrufers auch dessen Person ermitteln kann: Vielleicht handelt es sich um eine nicht abrufbare (z. B. noch nicht nachgeführte) Nummer, einen Gemeinschaftsanschluss, eine Nummer aus einem Nummernblock oder aber - um eine Telefonzelle. Damit hat man dann zwar die Nummer, aber der Anrufer kann sehr wohl anonym bleiben. Somit sehe ich den Sinn der ganzen Sache nicht ein. Vielleicht kann man sich vor dem einen oder andern obszönen Anruf schützen, aber ebenso "schützt" man sich dann auch vor dem Anruf des auf Abenteuerferien verunglückten Sohnes, des Geschäftskorrepondenten in Kinshasa oder des Onkels aus Amerika. Wäre daher schon aufschlussreich zu erfahren, ob und was sich die EU-Kommissare dabei gedacht haben.

--13. 11. 2007 Ph. W. 130.60.84.53 15:22, 13. Nov. 2007 (CET)

@IP, ich muss schon sagen, da weiss ich gar nicht wo anzufangen, zu durcheinander ist die Fragestellung, anderseits muss ich dir recht geben: die momentane ACR Beschreibung ist sehr, sehr rudimentär.
  1. CLIP-Signale gibt es so nicht, vielmehr ist die CLIP(oder CLIR) Indikation ein Teil der calling party number (rufende Nummer) und kann nicht getrennt davon betrachtet werden.
  2. Es kann sein dass die calling number "unterwegs verloren geht", was angesichts eines 15 Jahre alten Standards für internationale Anbindungen i.e. ITU-T Q.967 eher selten der Fall ist. Wäre dies wirklich so, so ist auch ACR nicht davon betroffen, denn hier (in der EG- und TKG-geforderten Ausprägung )werden nur Anrufe zu einer Ansage (oder Anrufbeantworter) umgeleitet, wenn die rufende Nummer absichtlich "presentation restricted" wurde. Wer so etwas macht sollte auch nicht auf jeden Fall das Recht haben zugestellt zu werden, nichts anderes besagt das Gesetz und nichts anderes kann man auch von den Telekom-Dienstleistern einfordern.
  3. Allerdings gibt es dazu auch Ausnahmen (wie für alles im Leben), z.B. deine angesprochene Payphones (Telefonzelle) bilden eine eigene Kategorie (calling party category), für die der einzelne Telekom-Dienstleister einen ACR-Override einrichten kann und dies normalerweise auch macht. Payphones werden dabei mit CLIR und ACR-O eingerichtet um die Rufnummer dieses Anschlusses nicht öffentlich bekannt zu machen andererseits nicht von einem aktivierten ACR betroffen zu werden. Ebenso für andere "Kategorien" von Teilnehmern, z.b. die Operator-Anschlüsse oder Polizei-, Feuerwehr etc., allerdings nicht für "private Geheimnummern", sonst wurde das ganze ja zur Farce mutieren.
  4. Desweiteren versucht das Gesetz die Privatsphäre vor Spam-Anrufern (Werbeanrufe, Telefon-marketingforschung) zu schützen und dies auch tut! Ursächlich war hier die EG-Richtlinie, die Übernahme in Deutsches Recht zwingend, sonst wäre auch dies vor dem Europäischen Gerichtshof nach einer Übergangszeit einklagbar, also zu Recht steht hier die EG-Richtlinie und nicht das TKG.

--Andys 18:22, 14. Nov. 2007 (CET)

Ich kann beim besten Willen weder in der EU-Richtlinie noch im TKG einen Anspruch auf das Feature ACR erkennen. Vielmehr einen Anspruch auf die Unterdrückung der Rufnummer des Anrufenden. Aber vielleicht kann mir ja jemand mit juristischem Sachverstand das juristendeutsch erklären 84.63.21.119 14:15, 20. Feb. 2009 (CET)


Gibt es ACR auch für Mobiltelefone? Wenn nein, warum nicht? -- 80.136.55.43 16:29, 31. Okt. 2008 (CET)

>> Das wüsste ich auch nur zu gerne! 87.139.35.25 11:28, 9. Dez. 2008 (CET)

Ich könnte mir vorstellen, dass aus der Sicht der Anbieter, der Eindruck entstehen könnte, dass wenn keiner diesem Dienst nachfragt, wird er nicht verlangt oder gewünscht und solange es keine rechtliche Notwendigkeit besteht, wird er nicht angeboten. (nicht signierter Beitrag von 84.144.212.107 (Diskussion | Beiträge) 16:10, 28. Sep. 2009 (CEST))

CLIR-Varianten

Ein anonymer Benutzer hat einige Varianten für CLIR eingestellt: "Bei der Einstellung ist zu unterscheiden zwischen:

  • CLIR über Displaynamen
  • CLIR über Display- und Usernamen
  • CLIR für *31
  • CLIR über RFC 3323 (Header)
  • CLIR über RFC 3325 (Id)
  • CLIR über RFC 3323 (Id)"

Ich halte das für gerätespezifische Angaben und außerdem ist es unverständlich. --Uweschwoebel 02:40, 19. Jan. 2008 (CET)

Es sind Protokoll-Spezifika (gerätespezifisch wäre wenn CLIR activation am Gerät verschieden konfiguriert werden könnte). Da aber der Artikel vor allem Service spezifisch ist und die Auflistung der Protokollunterstützung sehr rudimentär ist, sollte dies besser draussen bleiben. Oder besser in einem eigenen Lemma zu CLIR beschrieben sein. Allerdings sollten auch T-COM spezifica wie service codes: z.B. *31 generell nicht in WP stehen --Andys 10:49, 21. Jan. 2008 (CET)

CLIR fehlerhaft?

Moin! In den Fallbeispielen zu CLIR steht als Letztes

* ständige Unterdrückung der Rufnummern-Übermittlung (Standard, wenn kein Telefoneintrag. Keine Möglichkeit, die eigene Rufnummer zu übermitteln)

Dies kann ich nicht nachvollziehen bzw. verstehen. Es ist doch sehr wohl möglich, die eigene Rufnummer zu übermitteln, wenn kein Telefonbucheintrag gewünscht ist. Ich selbst bin das beste Beispiel: 4 Rufnummern (mobil, fest und VoIP), Telefonbucheintrag abgelehnt, und ALLE werden per default übertragen. Oder anders gesagt: Dann müsste ja jede Durchwahlnummer einer Firma im Tel.buch eingetragen sein und nicht nur jede gewünschte. --77.177.117.183 12:48, 11. Sep. 2008 (CEST)

Da muss ich dir recht geben! Der Beitrag kam in den Artikel, weil jemand DTAG spezifische CLIR Implemetierungen eingebracht hat, die ServiceCodes wurden zwar entfernt, aber nicht die ebenso DTAG spezifische Dienstausprägung. --14:33, 11. Sep. 2008 (CEST)
Das bedeutet, dass CLIR standardmäßig in der Ausprägung ständige Unterdrückung geschaltet wird, wenn der Teilnehmer keinen Telefonbucheintrag wünscht. "Standardmäßig" heißt dabei allerdings, das geschieht nur, wenn der Teilnehmer in Bezug auf CLIR keinen anderen Wunsch äußert. Zu dieser Vorgehensweise sind die Netzbetreiber in Deutschland gemäß § 102 V TKG verpflichtet. --Frank 13:53, 6. Nov. 2009 (CET)
Theoretisch ja, allerdings machen die Betreiber keine zwei verschiedene Antragsformulare, ob jetzt nach §104 TKG oder nicht nach §104 TKG beantragt, sondern lassen den Teilnehmer im Antrag überall seine Häkchen setzen. --Andys |  14:25, 6. Nov. 2009 (CET)
Es wäre auch reichlich umständlich, wenn man deswegen zwei verschiedene Formulare bräuchte. Natürlich kann jeder Teilnehmer jede verfügbare CLIR-Option auswählen. § 102 V greift nur, wenn der Teilnehmer gar keine bestimmte CLIR-Ausprägung ausdrücklich wünscht, also z.B. wenn er auf einem Formular überhaupt keine der angebotenen CLIR-Optionen angekreuzt hat. --Frank 14:09, 7. Nov. 2009 (CET)

Rechtsvorschrift Verbot von Werbeanrufen ohne Rufnummernübermittlung

Es gibt einen Redirect von "Rufnummernunterdrückung" hierher - daher fehlt in dem Lemma ein Verweis auf die Rechtsvorschrift zum Verbot von Werbeanrufen ohne Rufnummernübermittlung. (nicht signierter Beitrag von 92.224.153.77 (Diskussion | Beiträge) 11:46, 27. Aug. 2009 (CEST))

Annahme und Schlussfolgerung sind falsch, oder sollte die Rechtsvorschrift für Haustürgeschäfte jetzt auch auch bei Tür stehen, da der redirect in Haustür auf Tür zeigt :-) --Andys |  14:16, 27. Aug. 2009 (CEST)

Änderungen von Moritzh 1810 vom 16. Sep. 2009 rückgängig gemacht

Folgende Änderungen können so nicht übernommen werden:

  • Der Überbegriff "Rufnummernübermittlung" für CLIP/CLIR und COLP/COLR einschließlich ihrer Derivate override und no screening ist so nicht vollständig bzw. falsch. Rufnummernübermittlung ist auch bei anderen Leistungsmerkmalen ein Bestandteil z.B. bei Call Forwarding und Call deflection Dienste die orig called number bzw. Redirected oder Redirecting number. Dazu gibt es noch einen ganzen Sack voll anderer Nummern die übermittelt werden können. Falsch deswegen, da nicht die Übermittlung am Anschluss ausschlaggebend ist sondern die Identifizierung (siehe ITU-T I.250) des Gegenüber. Nicht umsonst spricht man auch von Anzeigediensten!
  • Die neuen Überschriften sind leider auch nicht klarer bzw. falsch, da z.B. bei CLIP die eingehende Rufnummerübermittlung beim Rufempfang nicht anfordert wird, sonderen der Ruf ggf. nur abgewiesen werden kann. Die Anforderung (also das Nachreichen der CLI-Nummer gibt es bei anderen Leistungsmerkmalen, aber nicht hier).
  • man muss in den Überschriften nicht die Erklärungen dazu vorwegnehmen, CLIRO: Ignorieren der Rufnummerunterdrückung des Anrufers durch den Angerufenen ist jedenfalls doppelt gemoppelt, da nur der Angerufene die Rufnummerunterdrückung ignorieren kann.
  • "Zusammenspiel der Einstellungen" bei der Nummernanzeige spielt auch bei vielen anderen Leistungsmerkmalen eine Rolle und ist nicht spezifisch für

no-screening Dienste, allerdings spielt der erwähnte Sachverhalt hier eine besondere Rolle um sich vor no-screening Diensten zu schützen.

  • bei eingeschaltetem COLR hingegen auch diese nicht ist so auch falsch, da analoge Anschlüsse nicht unbedingt das Leistungsmerkmal COLR besitzen müssen, und damit auch nicht eingeschaltet werden kann, also richtig muss sein: andernfalls keine.
  • etc...

Leider nur Totalrevert, obwohl einzelne Änderungen werde ich nachfolgend übernehmen - Gruß --Andys |  22:54, 16. Sep. 2009 (CEST)

Richtiges Thema?

Unter diesem Lemma hätte ich mir die Leistungsmerkmale (= Qualifikationen) von Arbeitslosen bei der Vermittlung einer Stelle durch die Bundesagentur für Arbeit vorgestellt. Nun bin ich aber enttäuscht! --172.179.22.189 22:08, 9. Sep 2004 (CEST)

Welcher Optimist hat Dir denn erzählt, daß die Arbeitsagentur Stellen vermittelt ? Oder was mit Leistung zu tun hätte ? Sadduk 22:22, 9. Sep 2004 (CEST)

Naja, in der Wartezeit auf mein Referendariat habe ich dort immerhin in der Leistungsabteilung gearbeitet, auch wenns noch die Bundesanstalt war und immerhin haben sie mich sofort vermittelt: Ich wollte mich für die neun Monate Wartezeit arbeitslos melden und das Arbeitsamt hat mich stattdessen sofort eingestellt ;-) --172.179.22.189 23:31, 9. Sep 2004 (CEST)

Leistungsabteilungen waren und sind nur für eigene Geldleistungen zuständig. Siehe [4] [5] [6] ... Dass in irgendeiner relevanten Umgebung üblich ist, von Leistungsmerkmalen eines Arbeitslosen zu sprechen, ist zu bezweifeln. --84.161.43.165 16:00, 7. Apr. 2010 (CEST)

MWI

Mir fehlt noch die MWI(Message Waiting Indication) in diesem Artikel, mit welcher Telefone + Anlagen anzeigen können dass in der T-Net-Box eine Nachricht hinterlassen wurde. (nicht signierter Beitrag von WinNutz (Diskussion | Beiträge) 23:22, 10. Jul. 2007 (CEST))

Anrufweiterschaltung; Umlegen

Ich bin nicht ganz zufrieden mit den Begriffen Anrufweiterschaltung und Umlegen:

  • "Umlegen" klingt irgendwie kriminell ;) - Okay, ich denke "Umlegen" ist nicht unbedingt überall im deutschen Sprachgebrauch für ein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal bekannt (ich hörte es bisher nur von Österreichern). Vorschlag: "Anrufweiterleitung", da sich daraus leichter ableiten lässt, dass man selber fallweise den Anruf weiterleitet.
  • Anrufweiterschaltung: Hier würde ich den Begriff "Rufumleitung" empfehlen, da er wesentlich gebräuchlicher ist und Anrufweiterschaltung wohl eher ein Oberbegriff für die genannten Leistungsmerkmale ist.

-> Anrufweiterschaltungen sind demnach: Anrufweiterleitungen/Call transfer (fallweises/manuelles Weiter-/Umleiten von Anrufen) und Rufumleitungen/Call forwarding (alle Anrufe ohne manuelles Eingreifen werden umgeleitet)
Vielleicht mag das ja mal jemand ändern...

Übrigens gibt es auch noch "attended" und "unattended call transfer" (um noch mehr Verwirrung zu stiften) ;-)
Viele Grüße --Aeffchenone 15:54, 4. Jan. 2011 (CET)#


Den Beitrag könnte man noch um CNIP ergänzen (Calling Name Identification Presentation). Dieses Merkmal wird leider nicht erklärt. Gruß Martin Rosenbauer (nicht signierter Beitrag von 80.134.231.28 (Diskussion) 12:31, 5. Sep. 2012 (CEST))