Diskussion:Verpflegungsmehraufwand/Archiv
Reform des Reisekostenrechtes: Ende 2012
Das Reisekostenrecht inklusive die Regeln zum Verpflegungsmehraufwand wurden Ende 2012 reformiert. 188.96.228.183 22:18, 13. Dez. 2012 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Schwäbin 21:03, 25. Jan. 2021 (CET)
Abzug von Sachbezugswerten
Soweit ich informiert bin, kann ab 2014 nicht mehr der Sachbezugswert von der Per-Diem Erstattung abgezogen werden, sondern es müssen 20% für ein Frühstück, 40% für ein Mittag/Abendessen angegeben werden (jeweils bezogen auf den für den Tag gültigen Per-Diem Satz) (nicht signierter Beitrag von 193.99.77.121 (Diskussion) 11:38, 13. Jan. 2014 (CET))
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Abwesenheitszeiten
Es fehlt ein Hinweis, ob die Abwesenheitszeiten zusammenhängend sein müssen oder ob mehrere Abwesenheiten zusammengerechnet werden dürfen.
(nicht signierter Beitrag von 213.6.59.79 (Diskussion) 13:22, 14. Nov. 2005 (CET))
Und das Beispiel ist irgendwie ganz schrecklich, ich hab´s einfach mal auskommentiert. --Vonsoeckchen KEV 15:12, 12. Jan 2006 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Ortswechsel Inland–Ausland
Hier ein Hinweis welche Pauschsätze bei Ortswechsel anzuwenden sind.
Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF 9.11.2004)gilt mit HInweis auf §4 Abs 1 Nr. 5 EStG für die "Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1.Januar 2005":
"Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgeblich."
(nicht signierter Beitrag von 84.191.99.74 (Diskussion) 19:14, 18. Dez. 2006 (CET))
180 Tage 2007 und 2008 Mehr Innerhalb und Ausserhalb der Europäischen Union und Euroraums
- Wie ist unter solchen Voraussetzungen die Reisekostenerstattung, die Lebenshaltungskosten, die Verpflegungskosten, die Bewirtungskosten innerhalb der Europäischen Gewerbetätigkeit steuerrechtlich als Firma und als Mitarbeiter geltend zu machen? Was ist private Lebenserhaltung?
23062006 62.237.32.178 17:42, 11. Jan. 2008 (CET)
"Für Dienstreisen im Ausland gelten vom Zielland abhängige höhere Pauschalen. Für nicht aufgeführte Länder sind die Beträge für Luxemburg anzusetzen."
ziemlich sinnlos. hier ist nicht ein einziges land aufgeführt. alles luxemburg, oder was? --217.84.16.192 14:35, 22. Feb. 2008 (CET)
Welcher Pauschbetrag ist am Abreisetag anzusetzen? Geht man von einem Arbeitsbeginn von 8 Uhr und einer Ankunft von 18 Uhr zu Hause aus, kämen wir auf 10 Stunden.
Da wir aber an gegebenem Kalendertag von 0 Uhr an abwesend sind, ob wach oder nicht, müssten demnach 12 Euro anzusetzen sein. Was ist richtig?
"6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens acht Stunden."
(nicht signierter Beitrag von 93.194.227.172 (Diskussion) 17:50, 18. Mai 2008 (CEST))
- Die Abwes3enheit von der regelmäßigen Arbeitsstello oder Wohnung ist maßgeblich. -- @xqt 18:11, 18. Mai 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
100 % zusätzlich zum Verpflegungsmehraufwand bei nur 25 % Lohnsteuer
Kann dann der Arbeitgeber nicht derart Lohnerhöhungen für AG und AN günstiger gestalten? Ich meine warum sollte ich auf mein Bruttogehalt 500 Euro draufpacken und fast alles geht für Steuer und Sozialversicherung drauf, wenn mein Chef mir das per Verpflegungsmehraufwand(-zuschlag) geben könnte. Die eigentliche Frage ist ob das für Ihn außer die Einsparungen bei der Sozialversicherung noch zusätzliches Sparpotenzial bietet? Ich meine kann er das dann noch irgendwie absetzen? Jemand wissendes hier? Das wäre toll --erstmalanonym
(nicht signierter Beitrag von 84.61.42.244 (Diskussion) 15:49, 17. Aug. 2008 (CEST))
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Kummulierung von Arbeitstagen bei unterbrochener Tätigkeit?
Vor längerer Zeit habe ich irgendwo gelesen, dass sich die Zeiten hinsichtlich der Ansetzbarkeit des Verpflegungspauschbetrages kummulieren, wenn man mit Unterbrechungen wiederholt an dem gleichen Ort tätig ist. Genau heisst das, ich bin als Selbständige in 14-tätgigem Rhythmus am gleichen Ort ausserhalb meines Wohnortes tätig (14 Tage zu Hause, 14 Tage am Stück am Arbeitsort). Ist es richtig, dass ich in diesem Fall die Pauschale für insgesamt ein halbes Jahr ansetzen Kann? Leider weiss ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe und finde auch kein Informationen dazu. Kann mir jemand helfen? Wäre mir sehr geholfen.
(nicht signierter Beitrag von 62.202.45.201 (Diskussion) 22:50, 5. Okt. 2008 (CEST))
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Pauschalen für Mahlzeiten bei Dienstreisen im Inland
- Der Betrag eines ganzen Kalendertages, also 24 €, verteilt sich hierbei zu 20 % (4,80 €) auf das Frühstück und zu je 40 % (9,60 €) auf Mittag- und Abendessen.
Weiß jemand, wo diese Regelung herkommt? Ich habe beim BMF nichts dazu gefunden...
-- Surak Δ 20:58, 3. Feb. 2010 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Ersatz durch den Arbeitgeber
Gibt es nicht seit 01.01.2010 mit der Neuregelung der Steuersätze für Hotelrechnungen auch eine Neuregelung der Erstattungsfähigkeit? Bisher habe ich leider nur vom Hörensagen viel gehört, aber noch keine verbindliche Rechtsquelle gefunden. In etwa soll es aber doch so sein:
Ausgewiesenes Frühstück kann nun voll vom Arbeitgeber unter Abzug des Sachbezuges steuerfrei erstattet werden, wenn gem. Richtlinien des AG die Reisenden selbstständig für ihre Reisen Übernachtungen buchen dürfen.
Hat da jemand schon etwas Verbindliches zu gefunden? (nicht signierter Beitrag von 84.233.191.142 (Diskussion 09:17, 16. Jun. 2010 (CEST))
- Im Internet habe ich zwar nichts detailliertes gefunden, aber da ich in einer Steuerkanzlei arbeite, bin ich mir meiner Sache ziemlich sicher. Werde die entsprechenden Passagen mal überarbeiten. --Schlauchen ebt 21:41, 28. Jul. 2010 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Sinn verständlicher
Was bringt die Regelung? Vielleicht ein Beispiel. Jemand kommt im Jahr auf 2000 € Verpflegungskosten. Was dann ? Wo ist schlicht die Berechnung zu seinen Gunsten ? 77.12.23.69 20:41, 8. Okt. 2010 (CEST)
- Es kommt mir so vor, als ob beinah wortwörtlich aus dem Schreiben abgeschrieben wurde, was alljährlich vom Bundesfinanzministerium an die Steuerberater und/oder Firmen versendet oder andweitig veröffentlicht wird und in dem die neuen Verpflegungspauschalen für das Ausland aufgeführt sind. In diesem Schreiben ist nicht nur die Verpflegungspauschale aufgeführt, sondern auch eine Übernachtungspauschale. Welchen Sinn hat die eigentlich? In dem Zusammenhang interessiert mich mal, auf welcher Grundlage diese Beträge festgelegt werden. Von Jahr zu Jahr ändern sich ja in einigen Ländern die Beträge, mal gehen sie hoch, mal runter. Vielleicht könnte man das einarbeiten. --2003:53:A011:0:0:0:0:8 17:24, 25. Jan. 2021 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Aktualisierung auf Gesetzeslage seit 1.1.2014
Bspw. ist der Satz für 8-14 Stunden nun 12 Euro und nicht mehr 6 Euro. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2013-09-30-Grundsaetze-steuerliches-Reisekostenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 --178.15.8.147 18:05, 10. Mär. 2014 (CET)
- Steht doch schon umseitig. @xqt 06:29, 11. Mär. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Umsatz- und mehrwertsteuerliche Behandlung nicht erläutert
Leider erläutert der Artikel nicht, wie der Verpflegungsmehraufwand umsatz- und mehrwertsteuerlich zu behandeln ist, obwohl das natürlich eine wesentliche Information wäre, die hier hingehört. (nicht signierter Beitrag von 92.198.48.242 (Diskussion) 15:03, 28. Jun. 2014 (CEST))
- Ich sehe den Bezug zwischen Verpflegungsmehraufwand und USt/MwSt nicht. Genauso gut könnte man nach gewerbe- oder körperschaftssteuerlicher Behandlung fragen. Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Leistung vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer, relevant ist hier also nur die Lohnsteuer, bzw. die Frage der Absetzung von der Einkommensteuer. Mit USt/MwSt hat das eher nichts zu tun. --Stepro (Diskussion) 15:48, 28. Jun. 2014 (CEST)
- "Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Leistung vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer, relevant ist hier also nur die Lohnsteuer, bzw. die Frage der Absetzung von der Einkommensteuer......."
- Nicht nur: Als selbständiger Unternehmer mit Einsatzwechseltätigkeit (Handwerk mit ständig anderen Baustellen) ziehe ich ebenso die tägliche Pauschale (so es über 8 Stunden geht, was quasi immer der Fall ist) in Höhe von € 12,-. Das ist zusammengenommen über´s Jahr ein mittlerer 4-stelliger Betrag, der als Kostenpunkt in der Gewinn/Verlustrechnung vor Steuer abgezogen wird. Früher enthielt der Pauschbetrag noch eine sogenannte "Enthaltene Vorsteuer", die dann wieder extra in der Umsatzsteuererklärung gegengerechnet wurde wenn ich mich recht entsinne. Die ganzen Armeen von Steuerberatern wollen ja schließlich auch leben oder ?
- Jedenfalls ist der Verpflegungsmehraufwand nicht nur auf abhängig beschäftigte Arbeitnehmer (wie ich die Begriffe liebe) beschränkt, sondern gilt auch für uns freie & selbständige Sklaven. ---2A02:8108:8B80:918:0:0:0:2 20:31, 17. Apr. 2017 (CEST)
Lt. Artikel können die vollen Kosten über die Vorsteuer geltend gemacht werden. Gemeint ist aber doch wohl, die Vorsteuer auf die vollen Kosten könne geltend gemacht werden.217.110.209.235 11:47, 7. Feb. 2017 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Sachwert, wenn kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird.
Wenn der Arbeitgeber Frühstück und Abendessen stellt, muss dies ja als Sachbezug versteuert werden, beispielsweise, indem der Verpflegungsmehraufwand um 4,80 und 9,60 € gekürzt wird. Wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber Frühstück und Abendessen bezahlt, der Arbeitnehmer aber darauf verzichtet, Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen? Muss dann bei der Lohnabrechnung etwas abgezogen werden? --84.157.217.211 18:05, 6. Nov. 2014 (CET)
- Würde auch gerne wissen, wie es aussieht, wenn auf der Übernachtungsrechnung (auf AG lautend) Verpflegung berechnet wird und der Arbeitnehmer beschließt, keinen Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen, weil bspw. die Verpflegung teurer war als die Tagespauschale.
- Also: Hotelrechnung, ausgestellt auf AG, weist Übernachtung, Frühstück und Tagespauschale oder Mittagessen oder ... aus. Insgesamt mehr als 24 €. AN beschließt, auf seiner Reisekostenabrechnung keine Verpflegungsmehraufwandspauschale geltend zu machen. Darf der AG dann die höheren Beträge der Hotelrechnung für den AN bezahlen oder muss doch irgendeine Kürzung/Versteuerung erfolgen? Danke für die Hilfe! --84.161.152.189 14:15, 13. Apr. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
Änderung Januar 2020: 20% Beispiel nicht mehr aktuell
> Beispiel: Ist ein geschäftlich Reisender zum Beispiel innerhalb Deutschlands tätig und erhält das Frühstück vom Arbeitgeber bezahlt, muss die Verpflegungspauschale um 20 % (4,80 €) gekürzt werden.
Das Beispiel ist seit der Anhebung der Pauschale von 24€ auf 28€ nicht mehr korrekt. 20% von 28€ sind 5,60€. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Kürzungen auch angepasst wurden. --92.208.208.62 16:19, 3. Jan. 2020 (CET)
- Danke für den Hinweis, ich habe es angepasst. Die Prozentsätze wurden nicht verändert. --Stepro (Diskussion) 20:16, 3. Jan. 2020 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
(Tages)spesen
@Scripturus: Ich habe deinen Revert wieder zurückgesetzt. Mal davon abgesehen,
- dass Tagesspesen eine WL auf das Lemma "Verpflegungsmehraufwand" ist,
- und dass Spesenpauschale eine WL auf das Lemma "Verpflegungsmehraufwand" ist
- und dass auf der BKS zu Spesen an zweiter Position zu lesen ist:
- Verpflegungsmehraufwand, auch Tagesspesen genannt
- und dass bei WIKIDATA "Verpflegungsmehraufwand" auch als "Spesenpauschale" bekannt ist
hast du augenscheinlich keine Ahnung. Die kannst du dir aber an Hand folgender Beispiele verschaffen:
- Unter den Begriff Spesen versteht man auch Betriebsausgabe, Verpflegungsmehraufwand oder Tagesspesen.
- Verpflegungsmehraufwand, auch Auslöse, Tagegeld, Spesen oder Tagesspesen genannt, …
- … Spesen haben die Bedeutung von Verpflegungsmehraufwand. […]
- … Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen"
- Tagesspesen werden auch als Verpflegungsmehraufwand bezeichnet.
- … die dreistufige Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand, auch Tagegeld, Auslöse oder Tagesspesen genannt.
- Auslöse, auch Verpflegungsmehraufwand, Tagegeld oder Spesen bzw. Tagesspesen genannt, …
- Der Verpflegungsmehraufwand (Tagesspesen) wird unabhängig von den tatsächlichen …
- … für Reise- oder Tagesspesen in Form von Verpflegungsmehraufwendungen.
- … die Gewährung steuerfreier Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesspesen) …
- Bekannte Tagesspesen Synonym-Wörter sind Verpflegungsmehraufwand …
- Etc. pp.
Google findet rund 1100 Ergebnisse, bei denen die Begriffe "Verpflegungsmehraufwendung" und "Tagesspesen" synonym aufeinander bezogen sind. Gleichwohl bleibt es dir unbenommen etwaige feine Unterschiede gut belegt in den Artikel einzuarbeiten.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 03:52, 2. Apr. 2021 (CEST)
- Hallo Bestoernesto! Danke für die zusätzlichen Informationen. Ich habe mir die Websites angesehen, und ich kann deine Ansicht nachvollziehen, teile sie aber nicht und bin weiterhin der Meinung, dass man Verpflegungsmehraufwand (VMA) und Tagesspesen in diesem Artikel nicht synomym setzen sollte. VMA ist ein Rechtsbegriff, der im deutschen Einkommensteuergesetz - auf das sich der Artikel seinem Inhalt nach allein bezieht - definiert ist und dort nicht mit Tagesspesen gleichgesetzt wird (Quelle/Beleg: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG; diese ist bereits im Artikel benannt). Die Begriffe sind aber nicht nur rechtssystematisch verschieden, sondern auch ihrer Bedeutung nach. Laut Duden ist Spesen ein Oberbegriff für Auslagen, z.B. für Erledigung eines Arbeitgeber-Auftrages. Zu den Spesen/Tagespesen im Duden-Sinn (und auch nach meinem Sprachgebrauch, obwohl das keine WP-Quelle ist) zählen alle Unkosten einer Dienstreise, also neben den eigenen Verpflegungskosten des Reisenden auch Fahrtkosten, Bahntickets, Taxikosten, Gebühren, Telefonkosten, Hotelkosten, aber auch Kosten für die Bewirtung eines Kunden bei einem Geschäftsessen u.a. Diese Aufwendungen können als Werbungskosten/Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Reisende keinen Auslagenersatz erhalten hat. --- Wer hier liest, dass VMA und Tagesspesen dasselbe ist, könnte denken, dass sämtliche Reisespesen mit den VMA-Pauschalen abgegolten sind; VMA-Pauschalen gelten aber nur die eigenen Verpflegungskosten ab. Für die übrigen Spesen muss man einen gesonderten Kostenabzug steuerlich geltend machen. Meine Intention des Reverts war nicht, feine Unterschiede zu bemängeln, sondern u.a. zu verhindern, dass Leute, die ihre Steuererklärung selbst machen (ohne einen Steuerberater) und sich hier informieren, nicht auf eine falsche Fährte geraten.
- Noch mal zu den o.g. Websites: Die Begriffe Betriebsausgabe, Spesen, Tagesspesen, Verpflegungsmehraufwendungen, Auslöse, Reisespesen, die dort genannt werden und kühn als teilweise dasselbe ausgegeben werden, beziehen sich zwar auf das gleiche Wortfeld (Dienstreise), haben aber inhaltlich nicht alle die gleiche Bedeutung. Was dort geschrieben steht, ist teilweise falsch bzw. in irreführender Weise ungenau.
- Und BKS: Spesen ist m.E. tatsächlich irreführend. Die Version dieses Artikels vom 27. November 2005, 18:25 Uhr gibt in meinen Augen die zutreffende Erklärung wieder.
- WL auf diesen Artikel hier: Auch die halte ich teilweise für unglücklich gewählt. Besser wäre es m.E., Tagesspesen und Spesenpauschale nach Reisekosten weiterzuleiten, da dieser Artikel die Thematik insgesamt darstellt.
- Im Übrigen: Ich finde es gut, dass du deine Ansicht so ausführlich begründet hast. Nur Spekulationen über den Grad der Ahnung von WP-Autoren finde ich entbehrlich. Gruß, --Scripturus (Diskussion) 22:51, 2. Apr. 2021 (CEST)
- Ich teile die Ansicht von Scripturus uneingeschränkt; sie ist gut begründet. Este (Diskussion) 11:46, 3. Apr. 2021 (CEST)
- Ich habe "Tagesspesen" rausgenommen und versuche mich demnächst an BKS/WL. Augenscheinlich beteiligt sich der Diskussions-Starter nicht an derselben. --Scripturus (Diskussion) 20:21, 7. Apr. 2021 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 19:30, 4. Jun. 2021 (CEST)
Archiv - Änderung möglich?
Auf dieser Diskussionsseite wurde kürzlich ein Archiv angelegt, das m.E. keinen Sinn hier macht (sehr kurze Archivierungsabstände, jährliche Unterseiten). Zudem gelangt man nicht per Link in der Archivbox auf alle der alten Beiträge (z.B. nicht auf die vom Jahr 2010). Weiß hier jemand, ob und wie man das Archiv rückgängig machen kann? Oder in ein "kleines" Archiv mit nur einer Archivseite umändern kann? Hab schon erfolglos in der Hilfe gesucht. --Scripturus (Diskussion) 22:04, 8. Apr. 2021 (CEST)
- hier gibt's die Infos. --Schwäbin 14:12, 12. Apr. 2021 (CEST)
- Danke! --Scripturus (Diskussion) 17:36, 12. Apr. 2021 (CEST) ––– Habe das Archiv in eines mit nur einer Seite umgeändert. --Scripturus (Diskussion) 20:33, 18. Apr. 2021 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Scripturus (Diskussion) 19:30, 4. Jun. 2021 (CEST)