Diskussion:Vertrag über eine Verfassung für Europa/Archiv

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Unstrukturiertes

"Die FDP hat jeweils zum wiederholten Mal einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, wonach ein Referendum über die Europäische Verfassung auch in Deutschland durchgeführt sein soll. SPD, CDU, CSU und GRÜNE lehnen diesen - teils gegen ihre eigene Programmatik zu mehr direkter Demokratie - jedoch im Parlament ab.

Nach dem Unterzeichnen der Verfassung in Rom schloss Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nicht aus, dass in Deutschland ebenfalls eine Volksabstimmung abgehalten werde. Für die dazu zwingend notwendige Änderung des Grundgesetzes müsse die Union ihre Zustimmung geben." --> Das wirkt auf mich widersprüchlich. Ist die SPD nun für ein Referendum oder dagegen? So macht der Absatz wenig Sinn. -Benutzer jonas85 11:31 12.1.05



Die neue Regelung über die qualifizierte Mehrheit ist zitiert aus: "EUROPA - Verfassung - Eine Darstellung für die Bürger", http://europa.eu.int/constitution/presentation_de.htm

--Joe! 14:50, 6. Jan 2005 (CET)


"So hat den dänischen Vorsitzenden Rasmussen die EU-Arbeit so in Anspruch genommen, dass er sein Amt als Ministerpräsident „faktisch nicht mehr“ ausüben konnte." Schön, daß da ein Zitat kenntlich gemacht wurde. Aber wessen? "Nach eigener Aussage" oder "nach Einschätzung eines Großteild der nationalen Presse" o.ä. wäre hilfreich. 141.76.1.121 22:57, 11. Mai 2005 (CEST)

Ziele der Verfassung

NEUE CHANCE: Da die Nicht-Ratifizierung der EU-Verfassung durch Frankreich die Gefahr in sich birgt, dass die Europäische Union keine Verfassung erhält, besteht gleichzeitig die Chance, die „Erscheinungsform“ der Verfassung für die Bürger der EU attraktiver zu gestalten und damit mehr Befürworter zu gewinnen.

Mit „Erscheinungsform“ ist vor allem die Präambel und die Transparenz der Verfassung gemeint. Als ein Beispiel habe ich unter: http://de.wikiversity.org/wiki/Fachbereich_Politikwissenschaft/Projektvorschl%C3%A4ge >> dort Projektvorschlag: >> Verbesserung der Verfassung der Europäischen Union << eine geänderte Präambel angefügt.

In diesem neuen Vorschlag stehen nicht die Repräsentanten der Länder an erster Stelle, sondern die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Staaten. Da die Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgen ausgeht, wirkt es auch unpassend, den Konvent in der Präambel hervorzuheben (dieser kann anderweitig geehrt werden).

Es sollte des Weiteren möglich sein, die Verfassung so zu kürzen, dass der Gesamttext in ein kleines Heft passen würde. Dies würde mehr Bürger bewegen, die Verfassung zu lesen, und um diese zu verstehen. Alle „tiefer gehenden“ Elemente der Verfassung gehören dann in dahinter liegende Gesetze oder Anlagen.

Die „Vermarktungsstrategie“ muss dort ansetzen, wo den Bürgerinnen und Bürger der EU eine freiheitliche Persönlichkeitsentfaltung in einer auf Nachhaltigkeit orientierten Gesellschaft in Frieden und Sicherheit geboten werden soll. Dies muss in einer europäischen Vision gezeigt werden.

Ziel des Projekts soll also sein, den bisherigen Verfassungsentwurf so anzupassen, dass er den Bürgerinnen und Bürgern der EU näher gebracht werden kann.

Wer hat Lust, bei diesem Projekt mitzuarbeiten? -- 217.246.155.69 18:38, 5. Jan. 2007 (CET)



Im Sinne einer Angleichung an die anderen Artikel zur EU sollte zumindest noch ein kleiner Absatz "Ziele des Verfassungsvertrages" eingefügt werden. Leider fallen mir gerade keine schlüssigen Punkte/Formulierungen ein, wäreschön wenn jemand das machen könnte. --Keksmeister 02:01, 8. Mai 2006 (CEST)

Ratifizierung in Deutschland

Für die Ratifizierung in Deutschland gibt es eine eigene Überschrift. Gibt es Gründe dafür, daß Deutschland unter "Ratifizierung in den anderen Staaten der Europäischen Union" trotzdem nocheinmal aufscheint?


Sowas nennt sich Demokratie ? Schon mit dem Verlust der eigenen Währung hat jedes teilnehmende Land seine Identität verloren . Es reicht !!--145.254.98.26 11:15, 29. Mai 2005 (CEST)

Ich kann diese Aussage des Benutzers 145.254.98.26 nicht gutheissen. Wenn ein Land seine "Identität" nur aus der "nationalen" Währung bezieht, dann muss es um die "Identität" dieses Landes schon sehr schlecht stehen. "Identität" hat für mich viel mehr mit "Sprache" zu tun, als mit irgendetwas Anderem. Die Sprache verbindet Menschen. Jeder der einmal im Ausland versucht hat die Sprache seines Gastlandes zu sprechen, selbst wenn er dies nicht fehlerfrei tut, erntet Anerkennung und Akzeptanz. Er wird gewissermassen in der Gemeinschaft angenommen. Das ist bedeutsamer als die Währung, die man in seiner Brieftasche mitschleppt. Die "Währung", als nationales Symbol hochstilisiert, trennt die Menschen. Das wird einem spätestens dann bewusst, wenn man beim Betreten des Nachbarlandes noch schnell zum Umtausch eine Bank aufsuchen muss. Mir ist es an der belgischen Nordseeküste passiert, dass ich einem spontanen Bedürfnis nach Zeeland in Holland zu fahren, nicht nachgeben konnte, weil ich keine Wechselstube in der Nähe fand. Nach meinem Empfinden baut daher die gemeinsame Währung Blockaden zwischen Menschen eher ab, und das ist gut so. Das was mich eher beunruhigt in diesen Tagen sind die negativen Auswirkungen der neoliberalen Globalisierungsbestrebungen. Der "absolut" freie Welthandel ist meiner Meinung nach genauso schädlich wie die "absolut" freie Marktwirtschaft. Beide müssen um den Begriff "sozial" erweitert werden. Der SOZIALE Welthandel muss das Ziel sein. Der europäische Verfassungsentwurf könnte indirekt einen Beitrag hierzu leisten. Und zwar dadurch, dass er einen Rahmen schaffen könnte, in dem ein "starkes" Europa, kraft seiner über 400 Mill. Bürger und seines riesigen Marktes, den "turbokapitalistischen" USA, den "unsozialen Giftzahn" ziehen könnte.Ich bin deshalb für die Verfassung, aber für eine andere Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU.

JPF/30.05.2005

@JPF: Ersetze vielleicht mal Identität durch Souveränität, dann hat es Sinn. - Siehe Artikel III-77: "Die EZB kann gegenüber den zuständigen Organen...(usw.) Stellungnahmen... abgeben." und nicht hat/muß in regelmäßigem Abstand dem Europaparlament (als Souverän) zu berichten. (eigene Hervorhebung)--CK 00:59, 3. Jun 2005 (CEST)

Souverän ist das Volk, nicht seine Vertretung. --Aranea 08:18, 23. Jun 2005 (CEST)
Dieser Punkt wurde nicht herausgenommen. Ich habe den Text chronologisch nur an die richtige Stelle verschoben. -- Beblawie 10:01, 30. Mai 2005 (CEST)
Sorry - übersehen - aber sollte mann das dann nicht mehr umstellen wegen dem Text: Zustimmung des Bundespräsidenten ... Pierre gronau 10:07, 30. Mai 2005 (CEST)

Nein, denn Gauweiler hat eine neue Klage eingereicht. -- Beblawie 13:15, 30. Mai 2005 (CEST)

Ich sahe gerade,daß mein Einschub des Bundesverfassungsgerichts in der Liste revertet wurde. Es stimmt zwar,daß das BVG nicht ratifiziert, aber von der Entscheidung des BVGs hängt es ab, ob der B.-Präsident unterzeichnet oder nicht. Allerdings ist das praktisch eine Entscheidung, denn der Präsident wird sich direkt nach der Entscheidung des BVG richten. Jedenfalls wird Deutschland den Vertrag nicht ratifizieren, wenn das BVG dagegen entscheidet und daher sollte es meiner Meinung nach in die Liste aufgenommen werden. Wie ist eure Meinung dazu? JE 10:37, 16. Jun 2005 (CEST)

Hallo JE, ich war's ;) Begründung: Ob der BP mit der Ratifizierung (bzw. nicht) auf die juristische Entscheidung des BVG bzgl der Gauweiler-Klage wartet (oder nicht) ist seine eigene Entscheidung. Er persönlich zieht es vor, zu warten (was er nicht müsste), um eventuellen weiteren Rechtskonflikten aus dem Weg zu gehen (u.a.); bei den Ratifizierungsinstanzen stelle ich mir vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen gemeint sind, nicht die möglichen juristischen Einsprüche (die ja nunmal unabhängig verhandelt werden). Gruß --Rax dis 12:41, 16. Jun 2005 (CEST)
Müßte man dann nicht auch die Referenden entfernen, wenn sie nicht obligatorisch (z.B. durch die Verfassung) sind? Zumindest die konsultativen Referenden lassen sich nicht als Ratifizierungsinstanzen ansehen. -- Beblawie 13:00, 16. Jun 2005 (CEST)
Hallo Rax, ich kann deinem Gedankengang folgen, allerdings frage ich mich,warum dann der präsident aufgeführt wird, der eigentlich keine Wahl hat, ob er ein Gesetz unterschreibet oder nicht, er muß es unterschreiben. Höchstens verzögern kann er.
Das Bundesverfassungsgericht dagegen kann ein Gesetz für ungültig erklären und hat damit eine immers höher einzuschätzende Einflussmöglichkeit. Ich gebe dir natürlich recht in dem Punkt, daß das BVG nicht zu den normalen Ratifizierungsinstitutionen gehört. Es ist aber effektiv die letzte Institution Deutschlands, die die Zustimmung Deutschlands zu dem Vertrag noch aufhalten könnte, was der Präsident ja nicht kann.
JE 15:17, 16. Jun 2005 (CEST)

@Beblawie: Da kenne ich mich im Einzelnen zu wenig aus, es käme jeweils darauf an, welche Art von Verfahren in den einzelnen Staaten eben (verfassungsrechtlich) festgelegt ist - bzw. (teilweise) extra für dieses Verfahren festgelegt wurde. Die Ergebnisse der konsultativen Referenden sind also natürlich nicht rechtlich bindend, das Referendum gehört aber zum zuvor festliegenden/festgelegten Ablauf der Ratifizierung. --Rax dis 14:53, 17. Jun 2005 (CEST)

@JE: sehe ich auch so, dass der BP hier eigentlich gar nicht erwähnt werden müsste, da seine Unterschrift eine reine Formsache ist. Auch die mögliche Rolle des BVG sehe ich ähnlich. Aber: ein Gesetz tritt eben auch dann in Kraft, wenn es nicht vom Verfassungsgericht für gültig erklärt wird, es gehört nicht zum normalen Ablauf der Gesetzgebung (oder der Verfassungsänderung), dass eine Entscheidung des BVG dazu erforderlich ist; so auch hier IMHO. --Rax dis 14:53, 17. Jun 2005 (CEST)

@Rax: Sehe ich auch so. ich würde vorschlagen, wir lassen das erstmal, wie es ist. Inzwischen wurde ja durch den EU-Gipfel das ganze Verfahren angehalten.
JE 18:09, 17. Jun 2005 (CEST)

"In Deutschland ist vermutlich eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat (Artikel 23 und 79 des Grundgesetzes) ausreichend." Warum "vermutlich"? Sollte es vielleicht "formal" oder "prinzipiell" heißen - es steht doch sicher explizit im GG, oder?

Doppelter Text im Artikel

Der Text war zu großen Teilen doppelt. Mir schien aber die untere Version ein wenig umfangreicher, weshalb ich diese Version gelassen hab und die obere Hälfte gelöscht habe. Wie kann so etwas passieren? Fehler in der Software oder war das absichtlicher Vandalismus? (Habe in diesem Fall die History nicht genau durchschauen können, weil ich im Moment ständig Database Errors ausgespuckt bekomme.)

Sollte im oberen Teil etwas Text gestanden haben, der unten nicht steht, bitte ich es zu entschuldigen, dass mir dieser jeweilige Abschnitt nicht aufgefallen ist.


Das Inhaltsverzeichnis scheint noch doppelt (und teilweise dreifach) vorhanden zu sein! --Franzlst 20:16, 30. Mai 2005 (CEST)

Es ist wenig bekannt, aber die EU-Verfassung wird schon implementiert! Das EP hat bereits im April, also vor den Referenden in Frankreich und der Niederlande mit großer Mehrheit einen Beschluss zur Europäischen Sicherheitsstrategie und einen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verabschiedet. So bekundet das EP, „dass der Geist (und der Inhalt) der Vorschriften“ der EU-Verfassung „die die GASP betreffen, ab sofort angewandt werden sollten.“

Die EU-Verfassung ist bislang in 13 Staaten ratifiziert. In Kraft treten kann sie erst, wenn sie in allen 25 EU-Staaten ratifiziert ist. Doch die große Mehrheit der EU-Parlamentarier meint: egal, umgesetzt werden soll sofort: sprich Aufrüstungsverpflichtung, weltweite Militäreinsätze auch ohne UNO-Mandat, militärische Beistandsverpflichtung uvm. sollen ab sofort gelten. Das ist ein Aufruf, alle rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien über Bord zu werfen und die Entscheidungen von nationalen Parlamenten und Volksabstimmungen schlicht und einfach zu ignorieren. Die EU-Parlamentarier kritisieren, dass viel zu wenig Geld für Rüstung ausgegeben wird. Wörtlich: „Die bestehende Finanzierung der GASP und der ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht .... völlig unzureichend.“ Das EP fordert daher „die Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel für die Verwirklichung von Rüstungsinitiativen, die von der EVA (Verteidigungsagentur) geleitet werden. ... Die Verteidigungsagentur soll der Ausrüstung und Bewaffnung der „Battle Groups“ eine besondere Aufmerksamkeit widmen.“ Denn „Schwachstellen“ werden u.a. bei „Operationen von hoher Intensität mit vorwiegend militärischen Mitteln“ geortet. Dementsprechend fordert das EP, dass EU-Militärintervention aus dem EU-Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollen. Um sicherzustellen, dass keiner aus der Aufrüstungspflicht ausschert, die in der EU-Verfassung festgehalten ist, sollen die Mitgliedsstaaten auf ein gewisses Mindestmaß an Rüstungsausgaben gemessen in einem Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukt verpflichtet werden.

Solana hat bereits letztes Jahr gesagt, dass auch bei einem Scheitern der Verfassung im Ratifizierungsverfahren die dominierenden Kräfte in der EU “einen Mechanismus finden” werden, “mit dem die außenpolitischen Komponenten dennoch in Kraft gesetzt werden”.

Juristisch soll das durch eine Reform des Nizza-Vertrages abgesichert werden, den die Bertelsmann-Stiftung zusammen mit dem Centrum für Angewandte Politikforschung CAP im Juni 2005 vorgelegt hat, in dem die zentralen Neuerungen des EU Verfassungsentwurfs, gerettet werden sollen. (Der knapp 50seitige Vertragsentwurf ist im Netz abrufbar unter: http://www.cap.lmu.de/download/2005/2005_Vertrag.pdf)

Von großer Bedeutung sind dabei die Flexibilisierungsinstrumente in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (v.a. die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit) und die Etablierung einer Europäischen Verteidigungsagentur.

In Artikel I-41, 3 „verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen ggf. durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen .“

Schon zu Beginn des Jahres 2004 trafen sich in Brüssel zwölf Experten, das sogenannte Agency Establishment Team, um die vorgesehene “Verteidigungsagentur” auf den Weg zu bringen.

Der vier Monate später fertige “Aufbauplan” wurde beim Brüsseler Gipfel im Juni 04 bestätigt. Seit Nov 2004 arbeitet die European Defence Agency (EDA) zunächst mit rund 80 Mitarbeitern und einem Budget von 25 Millionen Euro.

Nach Plänen der EU-Kommission soll die EU ab 2007 jährlich bis zu zwei Milliarden Euro allein in die Rüstungs- und Sicherheitsforschung stecken. Die EU mit einem Verteidigungsgesamthaushalt aller Länder von 160 Milliarden Euro soll zu einem "globalen Akteur" werden, der global auch mehrere Einsätze gleichzeitig ausführen können muss.

Konkret umgesetzt wird dieses Ziel durch das sog. Headlinegoal 2010, das im Juni 04 verabschiedet wurde. In den Medien wurde dieser „ambitionierte Fahrplan in Richtung globale Kriegsfähigkeit“ wie das die Friedenswerkstatt Linz bezeichnet, weithin verschwiegen. Im „Headlinegoal 2010“ werden die Meilensteine benannt, mit denen die EU bis 2010 „als globaler Akteur“ in der Lage sein soll „mit raschen und entscheidenden Aktionen das volle Spektrum an Krisenmanagement-Operationen“ abzudecken.

Bis 2010 soll die EU dadurch in der Lage sein, weltweit „Entwaffnungsaktionen“ durchzuführen. Die beiden EU-Militärwissenschafter Gerald Quille und Fraser Cameron bekennen offen, dies könne „vom Schutz von UN-Inspektoren bis zur eine Invasion á la Irak“, schlichtweg alles beinhalten.

EU-Streitkräfte sollen zu "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Friedensschaffender Maßnahmen" eingesetzt werden können. Weiter heißt es: "Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet". Das Beschwören einer diffusen Terrorismusgefahr wird auch in Europa zu einer allgegenwärtigen Rechtfertigungsformel für globale Militärinterventionen gemacht. Hier geht es nicht um Verteidigung, sondern ausschließlich um Militärinterventionen - ohne geographische Einschränkungen. (siehe Friedenswerkstatt Linz, Rundbrief - September 2004, www.friwe.at)

Als ergänzender Teil der EU-Verfassung wurde ebenfalls im Juni das sog. »Protokoll über die ständig strukturierte Zusammenarbeit« eingefügt. Das Protokoll bezieht sich auf den Aufbau des militärischen »Kerneuropa«. Dabei handelt es sich um jene Gruppen von EU-Staaten, die laut Verfassungsentwurf »anspruchsvollere Kriterien in bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf die Missionen (gemeint: militärische Einsätze) mit höchsten Anforderungen untereinander feste Verpflichtungen eingegangen sind« (Artikel I-40, 6). »An der ständig strukturierten Zusammenarbeit ... kann jeder Mitgliedstaat teilnehmen, der sich ... verpflichtet ..., spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen ... bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die ... taktisch als Kampfgruppen konzipiert ... und fähig sind, innerhalb von fünf bis 30 Tagen Missionen ... aufzunehmen.« Damit wird die »Fähigkeit« gefordert, binnen fünf Tagen einen Krieg vom Zaun zu brechen.

Im Protokoll heißt es weiterhin, die an der »SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten verpflichten sich ... gegebenenfalls ihre nationalen Beschlußfassungsverfahren zu überprüfen«. Damit ist gemeint, daß ein Verfassungsverbot von Angriffskriegen oder ein Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen den zitierten hehren Zielen, etwa kriegsbereit in fünf Tagen zu sein, im Weg steht und daher »überprüft«, spricht beseitigt werden muß.

Das zielt nicht zuletzt auf das Grundgesetz, das Bundeswehreinsätze nur zu Verteidigungszwecken kennt, und auf die bisherige Festlegung, wonach Auslandseinsätze im Bundestag beschlossen werden müssen.

Ja unter anderem steht im Artikel 146 GG das das Volk darüber die endgültige Gewalt hat ob es die neue EU-Verfassung haben möchte oder nicht, nach Artikel 20 Abs.2 GG. Außerdem solange die EU nicht nach Artikel 23 GG richtet, wirt Deutschland nie den Vertrackt Ratifizieren können. Das weißen unser Politiker und alle Anderen Regierungsmitglieder. Aber sie schweigen es tot zumindest der Größte teil und das Bewußt, es wurde höchste zeit das das Bundesverfassungsgericht vorerst dem einen Rigel vorschiebt und die ganze Angelegenheit prüft, was dabei herauskommt werden wir frühstens im sommer lesen können. Eines steht jetzt schon fest das die EU Verfassung in gewissen Angelegenheiten deutlich umgeschrieben werden muß, wen nicht sogar alles neu Verfasst werden muß damit es in Deutschland bestand hat. Um die Demokratie, den Rechtsstaat(Rechtsschutz), die Souveränität, Grundrechte usw. für immer zu Gewährleistet ohne Ausnahme. Den ohne Diese Sachen würde sich unser Leben als Volk in ALLEN Bereichen total verändern vor allen hätten wir das Volk unter den Verfassungsvertrag schwer zu leiden, so wie er jetzt Geschrieben ist.

Tschechoslowakei in der Tabelle

Gibt's denn das Land noch? Phrood 10:34, 30. Mai 2005 (CEST)

Schön wäre eine Darstellung der Kritik von Präsident Klaus. --Wanzo 17:23, 2. Jun 2005 (CEST)

Politiker haben selber keine Ahnung von dem Inhalt der EU-Verfassung

http://www.heise.de/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8108367&forum_id=69086

Der Originalbericht befindet sich auf der Homepage des Politmagazines Panorama, als PDF und als Video.
Es ist schon erschreckend, daß Abgeordnete, wie die Außenexperten Wolfgang Gerhardt, Friedbert Pflüger und Bundestagspräsident Tierse usw. über die Verfassung entscheiden, ohne deren Inhalt zu kennen.
Gleichzeitig verweigern sie den Bürgern eine demokratische Volksabsimmung mit der Begründung, nur sie wären in der Lage, den Verfassungsinhalt in seiner Komplexität geistig zu erfassen. Hätten sie es doch wenigstens versucht ...
--Micha99 11:42, 3. Jun 2005 (CEST)
Man sollte sich fragen was die Damen und Herren Politiker meinten, als sie mehr "direkte Demokratie" forderten - oder meinten sie damit, daß immer direkt der Bundestag in kritischen Fragen abstimmen sollte? Ich für meine Teil würde wetten das eine deutsche Volksabstimmung ähnlich wie in den Niederlanden o. Frankreich verlaufen wäre.
--Verwüstung 00:57, 4. Jun 2005 (CEST)
Tja, aber werden nicht prozentual mehr Abgeordnete die Verfassung gelesen haben als deutsche Bürger? Ich finde den Panorama-Text teilweise etwas komisch und dazu ausgelegt, die Abgeordneten bloßzustellen. Abgesehen davon, dass nicht erwähnt wurde, wieviele die Fragen richtig beantwortet haben:
1. Panorama-Frage: „Gibt es auf EU-Ebene die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren?“ Im Sinne eines "deutschen" Bürgerbegehrens gibt es das auch nicht, nur ein Petitionsrecht, welches KEINE zwingenden Folgen zur die Kommission hat.
Volksvertreter werden nunmal dafür gewählt, dass sie Entscheidungen für das Volk treffen. Wenn sie das nicht gut machen, werden sie abgewählt. Das ist Demokratie.
--HeikoB 15:48, 4. Jun 2005 (CEST)
Das mehr Abgeordnete die Verfassung gelesen haben als Bürger ist definitiv richtig, der gemeine deutsche Bürger interessiert sich erst für sowas wenn es zu spät ist. Und das die Abgeordneten meist ihr eigenes Süppchen kochen, anstatt das Volk zu vertreten sollte auch schon bekannt sein. Das ist Demokratie.
--Verwüstung 17:01, 4. Jun 2005 (CEST)

Soziale Gerechtigkeit in der EU-Verfassung ?!


Diese soziale Gerechtigkeit in der EU-Verfassung, werden aber zu einer Überlebens- und Friedens-Frage der arbeitenden Bevölkerung in der EU. Viele ungelöste EU- Arbeitnehmer- Probleme sind noch in der EU-Verfassung vorhanden, -nachfolgend kurz erläutert- : Was in der EU- Verfassung in einigen Angelegenheiten iZm. Tarifvertragsrecht bzw. Koalitionsrecht geschrieben steht, wird weiter hinten im nachfolgenden Satz wieder aufgehoben. So ist es hauptsächlich in der Gesellschaftsordnung iZm. dem abhängig unselbständigen Beschäftigten in der EU sehr zum Nachteil für den EU- Wanderarbeitnehmer geworden. Hervorzuheben ist vor allem u.a. : das IPR, Tarif- / Koalitionsrecht, AN- Lohnsteuer, AN- Entsenden, EMRK und die ESC. In der EU- Verfassung sind die wichtigsten Arbeitnehmer- bzw. Sozialrechte nicht umsetzbar und praktikabel !. (Die Nummern vom Art. III-104 ist zu Nr. 210 usw. geändert worden) Im Teil III, Kapitel III, Abschnitt 2, Art. III-210 (Sozialpolitik), Abs.1 wurde :

  1.d) EU- Kündigungsschutz
  2.f) Koaltionrecht usw. (Tarifangelegenheiten)

wie dargestellt verfasst. Im Art. III Abs. 6 (letzte Zeile) wurde der Artikel III-210 wieder komplett aufgehoben und vor allem, das Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streikrecht, sowie das Aussperrungsrecht ! Hier stellt sich der Konvent für die EU- Verfassung ein Armutszeugnis aus, weil hier kein Mut vorhanden war, denn es könnte u.a. das Parlament in Großbritannien die Verfassung nicht verabschieden und damit würde die Verfassung nie in Kraft treten ....Oder? Die Buchstaben (d, f,) sind -je nach dem- nur durch Verordnungen, Richtlinien und dem EuGH, in der EU zum Teil grenzüberschreitend geklärt worden. Sollte jemand etwas mehr wissen wollen oder anderer Meinung sein, bitte um eine Nachricht ! --Elkawe 10:43, 13. Apr 2006 (CEST)

Vertrag über eine Verfassung... vs GG(D) vs Staatsvertrag/Staatsgrundgesetz (AUT)

als Zusatz zu obenstehendem vs- oder gesondert erbeten. Weiterhin die Wertigkeit einzelner Ziele und Rechte, die da mit "strebt an...", "trägt bei...", "ist bestrebt...", "ist zu fördern" oder "stellt sicher..." , beschrieben sind, klassifizieren. Sind alle gleichwertig? Welche Einschränkungen der Rechte aus Teil II sind "nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" möglich? --CK 00:59, 3. Jun 2005 (CEST)

Ratifizierung in Irland

Im Fließtext heißt es dass die Abstimmung für Ende 2006 vorgesehen ist, was mich schon ein bisschen stutzig gemacht hat. In der Tabelle heisst es dann dass die Abstimmung wohl Ende 2005 stattfinden soll. Was ist denn nun richtig? Sollte vereinheitlicht werden! -- Doro 14:00, 3.Juni 2005 (CEST)

Soweit ich sehe, fehlt im Beitrag folgendes, was im Vertrag drinzustehen scheint - es kann aber auch sein, dass es woanders steht und schon längst in Kraft getreten ist -: Deutsche Staatsbürger können an EU-Staaten ausgeliefert werden, wenn ihnen dort eine Straftat vorgeworfen wird. Dabei ist es unerheblich, ob in Deutschland die Tat gesetzlich als Straftat angesehen wird. Auch ist der mögliche Strafrahmen unerheblich. Wissenschaftlich nennt man das "Hoheitsakt der EU"! Ebenso scheint die Hoheit über Krieg und Frieden wie auch die Hoheit über die Ansetzung von Steuern und die Aussetzung deutscher Gesetze auf die EU überzugehen. Ob es sich wirklich so verhält, bleibt mir aber etwas unklar, deshalb hier nur als Anfrage zur weiteren Klärung. Da mich die mögliche Auslieferung ganz persönlich sehr interessiert, bin ich für Antworten auch durch E-Mail immer dankbar, besonders, ob das nun schon gilt oder noch nicht. --Caliban 22:43, 3. Jun 2005 (CEST)

Meines Wissens sind die Regelungen, die den Europäischen Haftbefehl eigeführt haben, der wiederum die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere Staaten erlaubt, bereits in Kraft, wurden aber noch nicht angewendet. Vermutlich wird der erste, gegen den der europäische Haftbefehl eingesetzt wird, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
JE 15:26, 16. Jun 2005 (CEST)

lesenswerte-Diskussion

  • pro:heute morgen zum ersten mal gesehen. ich wüßte nicht, das hier etwas fehlt. Schaengel89 @me 16:04, 30. Mai 2005 (CEST)
  • pro ich habe mich Heute für das Thema interessiert und war überrascht über die Länge des Artikels. --Atamari 21:51, 31. Mai 2005 (CEST)
  • pro, da Mindestkriterien voll erfüllt. Zudem sehr ausführlich, guter Ausgangspunkt für einen exzelenten Artikel. --Torinberl 21:54, 31. Mai 2005 (CEST)
  • Pro: Zwar (noch) nicht perfekt, aber ausführlich und verständlich geschrieben, besitzt die nötigen Wikilinks und geht auf viele Einzelaspekte ein. Auch an der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen mangelt es nicht. --Micha99 15:17, 2. Jun 2005 (CEST)
  • Pro: War nach dem lesen ausführlich über Dinge informiert, die ich noch nicht kannte, gut geschrieben --Grose 17:27, 2. Jun 2005 (CEST)
  • Pro: Scheint das Wichtigste zu beinhalten - ich hatte das auch als Teil meiner Abschlussprüfung gehabt, daher vermisse ich etwas Literatur (wie den Abschnitt aus dem neuen Europahandbuch der bpb), aber ansonsten... --Benowar 18:29, 2. Jun 2005 (CEST)
  • pro: Sehr informativ, ich finde gut dass auch die Hauptkritikpunkte aufgeführt sind! Doro 14:02, 3.Juni 2005 (CEST)

Liberale Kritik an der Verfassung fehlt

- Breite Spezifizierung von politischen Zielen in einem Verfassungstext, u.a. sogar Ziele von Parteien vorgegeben - mangelnde Umsetzung der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung, keine signifikante verbesserung der Rolle des Parlamentes, Stärkung des Ministerrates ohne angemessene parlamentarische Kontrolle aus den Mitgliedsstaaten - paternalistischer Tonfall - Beibehalten der Kompetenzüberscheidung bei den zahlreichen Kommissariaten --Aranea 08:13, 23. Jun 2005 (CEST)

Hilfe! Daten Gesucht: Veränderung der Stimmung in den Medien zur EU-Verfassung

HAt irgendwer Daten zur Veränderung der Stimmung in den Medien zur EU-Verfassung. Also Stimmung der MEdien, nicht der Bevölkerung. Hab schon bei Medientenor gesucht aber nichts gefunden. Wäre für Hilfe sehr Dankbar, für eine Seminararbeit --qwqch 13:15, 15. Jul 2005 (CEST)

ratifizierung

ich hab auf der originalseite der EU, die unten angegeben ist, nachgeschaut und da steht, dass Luxemburg schon vollstaendig ratifiziert hat und zwar schon ende oktober. das sollte also mal jm aendern.

Danke. Ist ergänzt. Grüße, ElRakı ?! 19:38, 17. Dez 2005 (CET)

Besondere Stellung einer Verfassung

Dem Satz
Wegen der besonderen Stellung einer Verfassung als Gesetz mit dem höchsten Rang, sei die EU-Verfassung nicht einfach nur Nachfolger ihrer rechtswirksamen Vorläufer (Vertrag von Nizza usw.), sondern etwas völlig Neues.
wurde heute dieser Satz hinzugefügt:
Dies trifft jedoch nicht zu: Auch der Verfassungsvertrag hätte keinen anderen Status als die bisherigen Verträge. Und auch diese haben bereits jetzt Vorrang vor den nationalen Verfassungen.

Dies ist inhaltlich falsch. Die Verfassung eines souveränen Staates steht über allen anderen Gesetzen und Verträgen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer entsprechen Entscheidung festgestellt, daß das Grundgesetz über den europäischen Verträgen und über europäischen Recht steht, solange es keine ausreichend legitimierte europäische Verfassung gibt.
Würde jemand einen Vertrag oder eine neue Verfassung rechtlich dem Grundgesetz überordnen, ohne die im Grundgesetz Artikel 79 und Artikel 146 vorgeschriebenen Regeln zu beachten, wäre dies unwirksam und im Falle der Durchsetzung verfassungsfeindlich.

Ich habe den Nachsatz deshalb wieder rausgenommen. --Micha99 16:09, 26. Jan 2006 (CET)

Bulgarien, Rumaenien

Bulgarien und Rumänien haben den Verfassungsvertrag bereits während der laufenden Verhandlungen über ihren Beitritt zur EU ratifiziert.

Stimmt das? Ist das juristisch ueberhaupt moeglich, dass Bulgarien und Rumaenien den Verfassungsvertrag ratifizieren, bevor sie in die EU aufgenommen werden? Und wenn ja, an welchem Datum fanden diese beiden Ratifizierungen statt?

Joerg Winkelmann 13:26, 11. Mai 2006 (CEST)

Art. 1 Abs. 2 des Beitrittsvertrages sieht das ausdrücklich so vor. Der Beitrittsvertrags geht, wohl politisch gewollt optimistisch, davon aus, dass die Verfassung zum Zeitpunkt des Beitrittes schon in Kraft ist. (Art. 2 Abs. 1)

Mit der Ratifikation des Beitrittsvertrages haben Bulgarien und Rumänien also gleichzeitig den Verfassungsvertrag ratifiziert. (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2005.157.01.0011.01.DEU)

Könnte jemand mit mehr Wissen Bulgarien und Rumänien in die Liste aufnehmen. Wer meiner Argumentation nicht folgt meinetwegen auch nicht mit Bezeichnung, dass sie den Verfassungsvertrag ratifiziert haben. Als EU-Mitgliedsstaaten sollten sie aber doch auf jeden Fall in der Liste auftauchen!

Objektivität bei "Rechtsextreme Kritik" gefährdet

"Rechtsextreme Kritik Auch rechtsextreme Kritiker wenden sich gegen die EU-Verfassung, Motive sind hier Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und die Ablehnung von Einwanderung.

Der Hinweis auf rechtsextreme Verfassungsgegner wird von einigen Verfassungsbefürwortern (z.B. Daniel Cohn-Bendit, Peter Hintze) benutzt, um auch andere Verfassungskritiker und ihre Motivation rhetorisch in eine extremistische Ecke zu stellen. So kann dann eine differenzierte Diskussion über Ablehnungsgründe wie Demokratiemangel, fehlende Gewaltenteilung, soziale Folgen durch eine pauschale Unterstellung von rechts- und linksextremistischen Populismus ersetzt werden. In Umkehrung des Extremismusvorwurfes betrachten einige Verfassungskritiker sich selbst als gemäßigt-proeuropäisch und werfen Verfassungsbefürwortern Marktradikalismus vor."

Wie man in den fett-markierten Stellen sieht, wird durch den Generalverdacht und der Kritik an Einzelpersonen an Hand von Beschuldigungen die Objektivität und der Informationscharakter stark gefährdet. Ich bitte darum einen Hinweis auf die Seite zu setzen oder ihn ganz herauszunehmen. Vielen Dank

Nicht jeder Hinweis auf die Gefahren einer EU-Verfassung, die es jetzt so nicht mehr gibt, ist ein Hinweis auf Radikalismus.--Dieter4711 13:32, 25. Jun. 2007 (CEST)

Überarbeiten: Französisches Referendum und die Folgen

Meiner Meinung nach gehört der Abschnitt ebenso wie der Folgeabschnitt "Umdenkprozess" inhaltlich und formal überarbeitet. Stcihwortartige Aufzählungen entsrechen glaube ich nicht dem wiki-Anspruch einer stilistisch sauberen Enzyklopädie.--CedricBLN 01:43, 18. Dez. 2006 (CET)

Abwahl/Wiederwahl Lesenswerter Artikel (Archivierung Abstimmung 5. bis 12. Januar 2007)

Kontra Artikel wurde seit der ersten Wahl offensichtlich konsequent verschlechtert. Bildlich gesprochen: Er ist fett, schwabbelig und sehr unansehnlich geworden, Muskeln sind keine dazugekommen, aber jede Menge Masse (19 DIN-A4-Druckseiten). Vor fast drei Wochen hat jemand zu einem besonders abstoßenden Abschnitt ein Überarbeiten gesetzt, geschehen ist seither außer Typo-Korrekturen nichts. Meines Erachtens müsste ca. die Hälfte an Umfang gestrichen werden, die Kunst wäre, dabei die Muskeln unverletzt stehen zu lassen. Die Struktur könnte auch verbessert werden. Für eine grundsätzliche Unsitte halte ich einen eigenen Abschnitt Kritik, was auch hier sehr unschöne Auswirkungen zeitigt. (Nachvollziehbare) Kritik gehört m.E. in den Zusammenhang, allerdings scheint es dazu auch viele andere Meinungen zu geben.

Mir jedenfalls ist ein solcher Artikel das Lesen nicht wert, obwohl ich eigentlich zum Thema etwas erfahren wollte. Insgesamt muss der Artikel grundlegend überarbeitet werden und im Moment scheint es keine Bearbeiter zu geben: also Abwahl. --Lax 19:41, 5. Jan. 2007 (CET)

Kontra Wenn es stimmt, was ich behaupte, liest natürlich keiner bis ans Ende des Romans Artikels, wo steht "Stimme ab!" Offenbar stimmt's, aber absolutes Desinteresse reicht wohl formal nicht. Logisch, selber schuld, aber jetzt steht's nochmal am Anfang. Leute, Eure Meinung! --Lax 02:17, 9. Jan. 2007 (CET)
Strukturell würde ich mich (besonders aufgrund der Bausteinbehafteten Absätze) deinem contra vorerst anschließen. Bis zum Ende gelesen hab ichs auch nicht aber aus der Einleitung wurde mir nicht klar, was mich denn da überhaupt erwarten würde. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:44, 9. Jan. 2007 (CET)
Behalten, mir gefällt der Artikel immer noch sehr. GLGerman 13:20, 9. Jan. 2007 (CET)
Kontra, weil ich Lax' Eindruck hinsichtlich substanzarmer Zuwächse teile und ihn zum Aufräumen motivieren möchte-- Barnos -- 20:47, 9. Jan. 2007 (CET)
Kontra, weil im Text Meinung und Information unschön miteinander verwoben werden, wie z.B. in dem Satz "Dies entspricht zwar nicht der reinen Lehre vom Gewaltenteilungsprinzip, denn der Ministerrat besteht aus Delegationen der nationalen Exekutiven, fügt sich aber in das Prinzip der Checks and Balances ein.". Hier wird die Meinung kundgetan, es handele sich nur um eine geringfügige Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips, die durch die Einhaltung eines anderen Prinzips aufgewogen werden könnte. Wobei in Wikipedia bei der Erklärung von Checks and Balances dieses funktionelle Prinzip das strukturelle Prinzip der Gewaltenteilung vorauszusetzen scheint!--84.151.157.84 15:26, 10. Jan. 2007 (CET)

Pro Im Jahr der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft darf unser Wiki nicht ohne einen Artikel über die EU-Verfassung dastehen. Was wäre gegen eine wesentlich kürzere Version einzuwenden?

Ja, und was hat das mit einem „Lesenswert“ zu tun?! Nenn' mal Argumente, weshalb der Artikel das Prädikat "lesenswert" verdienen soll.

Kontra, Gründe:

  1. Einleitung viel, viel zu lang.
  2. Rechtsextreme Kritik, ein eigener Unterabschnitt, beschränkt sich auf einen einzigen Satz mit ein paar Schlagworten. Ein extremes Ungleichgewicht zum Abschnitt "Kritik linksgericheteter Gruppen".
  3. Rechtschreibung nicht einheitlich In-Kraft-Treten und Inkrafttreten kommt beides vor, ebenso Ratifizierung und Ratifikation.
  4. Meines Wissens nicht wikipediakonform: Bürger(innen)
  5. In einem Abschnitt steck sogar noch eine Überarbeitungsvorlage.
  6. An einer Andren Stelle wird die Quellenlage mit einem Baustein bemängelt.
  7. Acht Angaben zur weiteren Literatur? Beschränkt sich das wirklich auf die besten Werke? oder ließe sich das nicht eindampfen? --Helge Sternke 19:27, 13. Jan. 2007 (CET)
Kontra, Ich wusste garnicht das dieser Artikel, ein lesenswerter Artikel werden sollte. Hier sollte tüchtig aufgeräumt werden, so wie in der Reihenfolge und in den verschiedenen Abs.. Es könnten auch eigene Artikel iZm. der Verfassung enstehen. Nur: Wenn es beim Haupt-Artikel EU nicht klappt und "einer" nach einem halben Jahr Arbeit von Barnos, dann alles wieder mutwillig "Negativ" durcheinander bringt, wer hat dann wohl noch Lust hier etwas zu bewirken? Gruß --Elkawe 16:57, 15. Jan. 2007 (CET)

Geänderte Artikelnummern

Seit dem Erstellen des "Kritik"-Abschnitts hat sich anscheinend einiges im Vertragstext getan, jedenfalls haben sich einige Artikelnummern verschoben. So ist z.B. der oft genannte Artikel III-104 jetzt als Art. III-210 zu finden. Die anderen habe ich nicht überprüft, sie sollten aber alle angepasst werden. Vielleicht jeweils mit Weblink? -- Y10K 18:38, 23. Mär. 2007 (CET)

Hallo Y10K. Danke für den Hinweis und habe es geändert. Gruß --Elkawe 13:57, 25. Mär. 2007 (CEST)

Bildwarnung

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-- DuesenBot 00:28, 17. Apr. 2007 (CEST)

Schießbefehl

mich erschreckt noch mehr, das der Schießbefehl in den Erläuterungen zum Artikel II-62 (2) nicht diskutiert wird. PMHannes 16:02, 12. Jun. 2007 (CEST)

Bitte warte auf Kommentare anderer Wikipedianer (insbesondere von denen, die regelmäßig hier mit dieser Materie beschäftigt sind), bevor Du solche substantiellen und kontroversen Aspekte in den Artikel einfügt. Diesen Teil des Verfassungsvertrages als "Schießbefehl" zu bezeichnen ist z.B. in meinen Augen alles andere als eine neutrale Sichtweise. Auch die öffentliche Rezeption dieses Aspektes sollte erstmal diskutiert werden, um zu entscheiden, ob wirklich ausreichende Relevanz für eine Erwähnung im Artikel vorliegt. --Uwe 16:10, 12. Jun. 2007 (CEST)
Was du durch deine Komplettlöschung verhinderst. Warum ist das denn "alles andere als eine neutrale Sichtweise"? Dass du das meinst ist kein Argument. Ich glaube schon, es ist von öffentlicher Relevanz, wenn laut EU-Recht Eierwerfer, Gefängnisausbrecher oder revoltierende Jugendliche erschossen werden können. "Auf der Flucht erschossen" hahaha - da braucht man wirklich keine Todesstrafe mehr, um seine politischen Gegner loszuwerden. Hier der Text:
Kritik am Totalitarismus
In Artikel II-62 (2) wird die Todesstrafe zwar verboten, jedoch unter folgenden Einschränkungen, die sich in den Erklärungen zum Vertragstext finden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …".
Kritische Stimmen sehen hier doppelte Standards, wie sie für totalitäre Systeme kennzeichnend sind. Per Bekenntnis ist die Todesstrafe abgeschafft, in der Realität aber wird sie (als Schießbefehl) wieder eingeführt, ohne dass es überhaupt eine öffentliche Diskussion darüber gegeben hätte.
Warum Schießbefehl? Weil hier nach nach militärischer Logik vorgegangen wird, Ziel ist die Vernichtung des Gegeners. Selbstverteidigung ist aber immer schon legal. Solche Paragraphen sind schlichtweg unnötig. Es ist außerdem äußerst bedenklich, wenn im NATO-Bündnisfall (der auch von den USA ausgerufen werden kann) die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann. Achso, wir sind ja schon im Krieg. Im Irak, in Afghanistan, vielleicht auch bald im Iran. Und im Krieg gegen den Terror. Im kalten Krieg hat 40 Jahre lang "unmittelbare Kriegsgefahr" geherrscht. Aber dass das Erschießen von Widerständigen legal sein könne, das konnte sich sogar Stalin nur erträumen.
Vielleicht ist die Formulierung noch etwas essayistisch, bitte Kritik. PMHannes 17:50, 13. Jun. 2007 (CEST)
Gerne: Gibt es jemanden, der den Standpunkt vertritt, dass dieser Punkt aus den angesprochenen Gründen einen Schießbefehl darstellt und kannst Du eine Quelle nennen, wo er das tut? (Ich will das Wort "Schießbefehl" darin schon explizit lesen, und ich will auch die Argumentationslinie darin explizit sehen.) --rtc 18:00, 13. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe die Formulierung von http://www.lutz-forster.de/html/00126.html#1 . Obwohl die Argumentation dort etwas seltsam erscheinen mag, gibt es dennoch gute Gründe, von Schießbefehl zu reden: Wikipedia-Definition:
Ein Schießbefehl ist der Befehl an Schützen, einen (oder mehrere) Schüsse abzugeben. Hierbei besteht zumindest eine bedingte Feuererlaubnis. Im Militär- oder Polizeieinsatz dient dieser Befehl dazu, den Einsatz im Hinblick auf das Ziel zu koordinieren. [...] Mit dem Befehl "Feuer frei!" kann der Kommandant den Feuerkampf den Soldaten überlassen; diese dürfen dann nach eigenem Gutdünken schießen, bis der Befehl "Feuer einstellen!" gegeben wird. Bei plötzlichem Feindauftritt gilt ebenfalls Feuer frei.
Hier entscheidet kein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Schüsse, wie dies beim Todesurteil geschieht, sondern möglicherweise der einzelne Polizeibeamte in Eigenregie. Erst hinterher kann ein Gericht die mögliche Unrechtmäßigkeit der Tötung feststellen. --PMHannes 18:39, 13. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Quellenangabe. Ich bin nicht der Ansicht, dass eine Blog-artige Veröffentlichung als relevanter Standpunkt im Sinne einer Enzyklopädie zählen kann, vor allem nicht für Thesen, die einen ganz anderen Sinn ergeben, wenn man sie aus dem Kontext des rhetorisch überspitzten Darstellung herausnimmt. --rtc 18:46, 13. Jun. 2007 (CEST)
1. glaub ich schon, daß Lutz Forster das ganz ernst meint, was er schreibt. 2. ist es doch egal, wer eine Kritik übt, Hauptsache, sie ist stichhaltig. Keinem von uns gehört etwa der Spiegel, warum aber sollte eine Meinung, die in den Mainstream-Medien (re-)produziert wird, mehr Gewicht haben, als die von Wikipedianern. Es ist aber total üblich aus dem Spiegel zu zitieren, obwohl dies auch nur eine Privathomepage eines Privatunternehmens ist. Ich halte es deswegen für legitim, auf die Diskussion selbst zu verweisen, um eine Meinung zu begründen. Ich hoffe deswegen, daß sich vielleicht ein paar mehr Wikipedianer auf diese Diskussion einlassen. Aber mal warten, bis die Wikipedia-Polizei kommt;) --PMHannes 19:17, 13. Jun. 2007 (CEST)
1. Ich habe nicht behauptet, dass er es nicht ganz ernst meint, sondern ich habe behauptet, dass er es rhetorisch überspitzt darstellt. Diese beiden Dinge schließen sich nicht aus. 2. Es ist egal, wer Kritik übt, es ist aber ebenso egal, ob sie stichhaltig ist, und es ist sogar ausdrücklich egal, ob sie wahr ist. Für uns spielt es lediglich eine Rolle, dass sie relevant ist. Das wird bei Massenmedien in der Regel der Fall sein und bei Blogartigen veröffentlichungen in der Regel nicht der Fall sein, und bei dieser konkreten Veröffentlichung ist es tatsächlich nicht der Fall. Daher gehört der Standpunkt zumindest im Bezug auf diese Quelle nicht in den Artikel. --rtc 19:24, 13. Jun. 2007 (CEST)
Für wen ist die Meinung der Massenmedien relevanter? Für alle? Wer soll das entscheiden? Hast Du diese Komnpetenz? Oder ich? Oder Augstein / Bertelsmann / Holtzbrinck & Co. (http://www.tagesspiegel.de/meinung/Kommentare;art141,1990117 "...als es noch kein Internet gab und 200 Leute die Freiheit hatten, ihre Meinung zu verbreiten. – Waren das schöne Zeiten." Hendryk M. Broder, Stern-Reporter, ebd.)? Du machst hier einen logischen Schlußfehler: dass eine Meinung relevant ist, macht sie nicht wahr, aber wenn sie wahr, macht das diese Meinung relevant! Hier noch ein Link http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/2334/35/ diesmal kein Blog, sondern richtige Presse. Weder hier noch auf http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?t=2233&postdays=0&postorder=asc&start=0 hat irgendjemand ein Problem mit dem Wort Schießbefehl. Rein sachlich trifft es einfach zu! Relevant ist es auf jeden Fall, wenn ich als flüchtender, also mich der Festnahme entziehender Demonstrant einfach über den Haufen geknallt werden darf. Würde dieses Recht gelten, dann hätte es beim G8-Gipfel sicherlich Tote geben. Wer kann das für irrelevant halten und bestimmen, der Öffentlichkeit dieses Wissen vorzuenthalten? --PMHannes 21:01, 13. Jun. 2007 (CEST)
Eine Position ist dadurch relevant, dass sie in einer im Bezug zum Kontext des Lemmas stehenden Publikation vertreten wurde und dass diese Publikation relativ zum Kontext des Lemmas hinreichend in der Öffentlichkeit steht. Die Frage, ob etwas gemäß dieser Definition relevant ist, ist eine Faktenfrage, die wir durch reine Entscheidung genausowenig beeinflussen können, wie die Frage, ob 2+2=4 ist; zur Debatte steht lediglich die Korrektheit der Entscheidung, die Position in den Artikel aufzunehmen oder nicht. Ich mache absolut keinen Schlussfehler, zu behaupten, dass eine Meinung nicht schon deshalb relevant ist, weil sie wahr ist, wie man an einem ganz trivialen Beispiel sieht: Z.B. gehört die Aussage, dass der 13. Mai 2007 ein Mittwoch war, ganz offensichtlich trotz ihrer Wahrheit nicht in den Artkel. Ausdrücklich ist weder Wahrheit ein Aufnahme- noch Falschheit ein Ausschlusskriterium. Die beiden zusätzlichen Quellen, die Du nennst, sind ebenfalls nicht relevant. Nicht die Menge der Quellen macht es, sondern ihre Relevanz, und selbst 1000 nichtrelevante Quellen, die eine Position vertreten, sind kein Ersatz für eine entsprechende relevante Quelle. Wenn sich ein Bundestagspolitiker der Linkspartei zu dieser Frage entsprechend geäußert hätte, wäre es z.B. relevant. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich für ähnliche Positionen zum entsprechenden Teil des Verfassungsvertrags durchaus relevante Quellen finden lassen könnten und sich das ganze befriedigend und sachlich im Artikel beschreiben lässt – das erfordert allerdings eine relevantere Quellen als ein paar kleinere Webseiten und Foren, und ich glaube auch nicht, dass ähnliche, tatsächlich relevante Positionen, so sie existieren sollten, ein ähnliches Vokabular einsetzen. Wenn Du also recherchierst, solltest Du im Hinterkopf behalten, dass solche Suchbegriffe wie "Schießbefehl" dem Erfolg Deiner Recherche sicherlich eher hinderlich sein dürften. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, stellst Du Dir Wikipedia als ein Instrument in der Demokratie vor, durch das auch kleinere, in ihrem Selbstverständnis die breite Masse des kleinen Mannes repräsentierende Gruppierungen ihr Sprachrohr an die Öffentlichkeit für 'unbequeme Wahrheiten' haben können, die sonst 'der Öffentlichkeit vorenthalten werden'. Schlag Dir diese Sicht aus dem Kopf; das ist nämlich erklärterweise nicht so.--rtc 21:51, 13. Jun. 2007 (CEST)
1. "Wikipedia:Ignoriere alle Regeln:

Wenn eine Regel dich so nervös macht und so deprimiert, dass du nicht mehr bei Wikipedia mitarbeiten möchtest, dann ignoriere sie."

2. a) Wikipedia:Relevanzkriterien:

"Die Relevanzkriterien zu einzelnen Themengebieten stellen, wenn nicht anders angegeben, Anhaltspunkte dar [...] Sie können nicht alle denkbaren Einzelfälle abdecken, zumal für viele Themengebiete noch keine einschlägigen Relevanzkriterien formuliert worden sind. Wenn ein Lemma die nachfolgenden Kriterien nicht erfüllt, so muss das nicht notwendig zum Ausschluss dieses Artikelgegenstands führen, es müssen dann aber gegebenenfalls andere stichhaltige Argumente für dessen Relevanz angeführt werden."

2.b) zum Themengebiet Gesetz/Verfassung gibt es keine offizielle Relevanzregelung. Du schreibst: Eine Position ist dadurch relevant, dass sie in einer im Bezug zum Kontext des Lemmas stehenden Publikation vertreten wurde und dass diese Publikation relativ zum Kontext des Lemmas hinreichend in der Öffentlichkeit steht. Wo hast du das her? In den Relevanzkriterien steht das nicht. Ach nicht bei NPOV. Dort steht z.B. "Zur unparteiischen Darstellung gehört in erster Linie, die Argumente aller Seiten angemessen zu schildern, das heißt, sowohl vom Umfang her eine Ausgewogenheit zu wahren, als auch in der Wortwahl keine (implizite) Wertung vorzunehmen."
3. um das zusammenzufassen: Es geht nicht um hinreichende Öffentlichkeit (was auch keine Faktenfrage ist, sondern Interpretationsfrage - hinreichend wofür, für wen? - gib doch das objektive Kriterium an, wenn du eines hast), sondern es geht um stichhaltige Argumente.
4. im ganzen Artikel gibt es gerademal 2 Quellen. Wenn es danach geht, dann kann man ihn löschen. Dies soll keine Entschuldigung sein. Also: Warum ist die Linke Zeitung nicht zitierfähig? Warum ist der Spiegel relevant und die Linke Zeitung nicht? Zur Fachliteratur zählen Zeitschriften und dies sind "Printmedien oder Elektronische Publikationen (Elektronische Zeitschrift)[...]. Im Gegensatz zu Zeitungen sind sie weniger auf Nachrichten, sondern mehr auf Hintergrundberichterstattung zu aktuellen Themen ausgelegt." Die "Linke Zeitung" heißt zwar Zeitung, aber ein Blick auf die Seite, besonders ins Konzept (http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/137/150/) zeigt das "recherchierte Hintergrundinformation" Schwerpunkt ist.
5. stichhaltige Argumente für die Relevanz der Angabe dieser Artikel hatte ich ja schon: wenn ein Eierwerfer, ein flüchtender Demonstrant, ein Barrikadenbauer erschossen werden kann, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, ihn an dieser Handlung zu hindern ("unbedingt nötig"), dann ist das relevant. Es geht hier nicht mehr um die Angemessenheit eines Todeschusses im Vergleich zur Tat, sondern nur um eine rein technische Frage der Notwendigkeit des Todesschusses zur Verhinderung der Tat. Diese Argumente gibt es alle schon. Ich habe sie mir nicht aus den Fingern gezogen und betreibe keine Theoriefindung.
6. am Schiessbefehl muß ich nicht festhalten. Ich halte diese Rede aber für wertfrei. "Schiessbefehl" ist ein ganz normales Wort im Polizei- oder Militärumfeld. Wenn eine "Anti-Terror-Einheit" einen "Terroristen" erschießt, gibt der Einsatzleiter einen Schießbefehl ("Feuer" oder "Feuer frei"). Dafür gibt es kein anderes Wort. Sogar das Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen zu den innerdeutschen Mauerschüssen das Wort "Schiessbefehl" benutzt und das war keine Wertung. Dass der Schießbefehl gegen Ausreisewillige gegeben wurde, darin bestand der Rechtsbruch. Wenn die Wendedemonstrationen niedergeschossen worden wären, wäre das EU-Rechts-konform, weil es der einzige Weg gewesen wäre, diesen "Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
7. der Totalitarismus muß auch nicht notwendigerweise in den Text. --PMHannes 12:34, 14. Jun. 2007 (CEST)
1. Wikipedia:Ignoriere alle Regeln heißt nicht "Du darfst alle Regeln selbst dann brechen, wenn es im konkreten Fall konkrete Argumente gegen den Regelbruch gibt" 2. Ich habe bereits dargelegt, dass es hinreichende Öffentlichkeit ist, und nicht stichhaltige Argumente, die Relevanz ausmachen. Siehe auch WP:TF. Der Spiegel ist deshalb relevanter als die Linke Zeitung, weil er im Gegensatz zur Linken Zeitung signifikant in der Öffentlichkeit steht. Die Quellenlage des Artikels ist zugegebenermaßen nicht das Gelbe vom Ei, aber das ist kein Argument dafür, sie noch zu verschlechtern. Natürlich ist die Wortwahl hier nicht "wertefrei", tatsächlich ist sie ist noch nicht einmal neutral (muss sie auch nicht bei einem politischen Blatt). Ich bleibe dabei: Suche eine relevante Behandlung des Themas, dann können wir das im Artikel darstellen. Aber ein Newstickerartikel der Linken Zeitung, der in knapp drei Monaten gerade mal 900 mal abgerufen wurde, das ist unterhalb jeder vernünftigen Relevanzgrenze. Wenn Du nicht den grundlegenden Sachverhalt akzeptierst, dass stichhaltige Argumentation, Wahrheit, etc. kein Kriterium für eine neutrale Enzyklopädie sein kann, da sie sonst von Kommentaren der Wikipedia-Benutzer zum Artikelthema durchsetzt wäre (was leider durch Wieselei versteckt oft Realität ist, aber keinenfalls gewünscht) dann werden wir nicht weiterkommen. --rtc 17:23, 14. Jun. 2007 (CEST)
  • ein Blick in die Versionsgeschichte:
  1. (Aktuell) (Vorherige) 16:06, 12. Jun. 2007 UW (Diskussion | Beiträge) K (78.134 Bytes) (Revert - das ganze als Schießbefehl zu bezeichnen ist ja wohl etwas sehr weit hergeholt)
  2. (Aktuell) (Vorherige) 16:02, 12. Jun. 2007 PMHannes (Diskussion | Beiträge) (79.431 Bytes)

PMHannes, der Art. 2 Abs. 2 EMRK ist zweifellos umstritten und wird u.a. von Amnasty International kritisiert. Allerdings ist die von dir vorgenommene Ergänzung eine polemische und einseitige Darstellung, die den aktuellen juristischen Diskussionsstand nicht berücksichtigt. Auch der Verweis auf "kritische Stimmen" ohne die Nennung einer relevanten Quelle entspricht nicht WP:NPOV. Sechmet Ω 18:42, 13. Jun. 2007 (CEST)

Darüber hinaus gibt es auch noch das 6. Zusatzprotokoll und das 13. Zusatzprotokoll. Sechmet Ω 18:50, 13. Jun. 2007 (CEST)
Das sechste Zusatzprotokoll habe ich zitiert. Warum aber steht das 13. Zusatzprotokoll, obwohl 2002 verabschiedet nicht in einem Verfassungsentwurf von 2004? Warum steht im Gegenteil das 6. Zusatzprotokoll drin? Wenn sogar Amnesty International den Art. 2 Abs. 2 kritisiert, dann versorge uns doch mit einem relevanten Link, das wäre dann die 3. Quelle in diesem Text. Wenn es nach der Quellenlage geht, dann kann der ganze Artikel nahezu vollständig im Mülleimer verschwinden.
Bisher sieht es doch so aus: keiner hat angezweifelt, dass dies "doppelte Standards [sind], wie sie für totalitäre Systeme kennzeichnend sind", wenn dem so ist, dann ist das auf jeden Fall relevant. --PMHannes 21:01, 13. Jun. 2007 (CEST)

Neues Lemma

Müsste jetzt, wo der Verfassungsvertrag keine Anspielung auf den Begriff "Verfassung" mehr beinhalten soll, nicht ein neuer Artikel begonnen werden? Und wenn ja, wie sollte das Lemma lauten? (Das Ratifizierungsverfahren geht zumindest von Neuem los.) - Ein Leser aus Rendsburg, 22. Juni 2007 (22:20 Uhr)

Hallo Leser aus Rendsburg. Richtig gedacht und das Lemma heißt dann sicherlich EU-Grundlagenvertrag oder EU-Grundvertrag. Denn ein EU-Vertrag haben wir ja z.Z. schon (noch). Polen muss sich bis zum Dezember 2007 bewegen, sonst ist es unverschämt 67 Miliarden € ohne Gegenleistung zu kasieren und trotzdem die ganze EU blockieren zu wollen. Gruß --Elkawe 22:58, 22. Jun. 2007 (CEST)

Wenn man sich über polnische Empfindlichkeiten aufregt, sollte man nicht mit derart unsachlichen und arroganten Äußerungen ("... unverschämt ...") Öl ins Feuer gießen. Wurden etwa den Franzosen und den Niederländern Leistungen gekürzt oder entzogen, nachdem sie die EU-Verfassung zu Fall gebracht hatten? Im übrigen erschreckt es mich, derart chauvinistische Äußerungen von jemandem zu lesen, der hier monatelang an dem Artikelprojekt Wegbereiter der Europäischen Union schreibt. Zum eigentlichen Diskussionsthema ist zu sagen, dass m.E. das Lemma Europäische Verfassung auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Der Entwurf einer europäischen Verfassung, die Versuche ihrer Schaffung und deren (vorläufiges) Scheitern ist so wichtig, dass eine eigene Darstellung gerechtfertigt ist und bleibt. Die neuen Entwicklungen können in einem neuen Lemma dargestellt werden. Arpinium 23. Juni 2007, 21:10 CEST

Dazwischen gequetscht. Arpinium, ich möchte dich darauf hinweisen etwas genauer zu lesen, was ich geschrieben habe. Denn das Wort: "(sonst)" bedeutete genau um 22:58, 22. Jun. 2007 eben das, was die EU- Rats- Präsidentin später ca. 1 Uhr Samstag gesagt hatte, dass es ohne Polen weitergeht. Wenn das eingetreten wäre, könnte Polen nicht mehr alle Gelder in Anspruch nehmen. Genau so kannst du meine Ansicht verstehen, denn ich bin bestimmt einer der Überzeugten Europäer in dieser Wiki. Übrigens bin ich bestimmt gerne schon über 30 x Beruflich und natürlich auch privat in Polen gewesen. Der Artikel: EU-Vefassungsvertrag bleibt natürlich erhalten, denn es gibt ja selbstverständlich ein neues Lemma. Der Leser aus Rendsburg schreibt ja von einem "neuen" Lemma und genau das habe ich ihn bestätigt. Ich finde mir, unsachliche und arrogante sowie unverschämte Äußerungen vorzuwerfen, hätte von dir, als mir bekannter Rechtanwalt und Wiki Mitarbeiter nicht erwartet. Du bist der erste der mich in der Wiki iZm. der EU sehr traurig gemacht hat. Gruß --Elkawe 11:57, 25. Jun. 2007 (CEST)
Nun mal Deinerseits sachte, Arpinium. Was soll dieser Chauvinismus-Vorwurf gegen den engagierten Europäer, als der Elkawe sich auch für Dich offensichtlich schon gezeigt hat. Da Du den Begriff selbst verlinkt hast, solltest Du eigentlich wissen, dass er hier völlig unpassend ist. Dass Elkawe in der eingetretenen Situation nicht gerade um Diplomatendeutsch bemüht ist, darf ihm auf dieser Diskussionsseite doch wohl nachgesehen werden. Die Klärung der Lemma-Frage hat sicher über den heutigen Tag hinaus Zeit. -- Barnos -- 21:57, 23. Jun. 2007 (CEST)

Polenäußerung Polen muss sich bis zum Dezember 2007 bewegen, sonst ist es unverschämt 67 Miliarden € ohne Gegenleistung zu kasieren und trotzdem die ganze EU blockieren zu wollen.

Diese Aussage, die ich sehr genau gelesen habe, habe ich als chauvinistisch verurteilt. (Ich habe dir nicht unterstellt, dass du ein Chauvinist bist). Ich habe meine Meinung nicht geändert. Deine Erklärungs- und Rechtfertigungsversuch tragen nicht dazu bei, meine Irritation zu beseitigen.

Der Chauvinismusvorwurf begründet sich wie folgt:

  1. Das Diskussionsthema war die Frage, ob es zweckmäßig ist, ein neues Lemma einzuführen. Ich frage mich, warum in diesem Zusammenhang am Thema vorbei zu der polnischen Position Stellung genommen wird. Dazu gab es keinen Anlass.
  2. In der Aussage wird die von dir missbilligte Verhandlungsposition der polnischen Regierung in eine direkte Beziehung zu den Beihilfen gesetzt, die aus EU-Mitteln nach Polen fließen. Zwischen beiden Punkten gibt es aber nicht die mindeste sachliche Beziehung, deshalb die Bewertung der Aussage als unsachlich.
  3. Die Inbeziehungsetzung zwischen einer missliebigen Verhandlungsposition und dem Empfang von Beihilfen drückt vielmehr, erst recht wenn sie von einem Deutschen geäußert wird, die Befürwortung der Machtausübung des stärkeren, weil finanzkräftigeren Deutschlands gegenüber dem schwächern Polen aus, deshalb meine Bewertung als arrogant.
  4. Es tut mir Leid, ich kann dem Wort „sonst“ nicht die Bedeutung entnehmen, die du in deiner Replik von 11:57, 25. Jun. 2007 zu konstruieren versuchst. Ich verstehe das „Sonst“ in dem Kontext, in dem du das Wort gebraucht hast, in dem Sinne: wenn sich Polen nicht bewegt, dann …… Im Übrigen hätte Polen die EU-Leistungen auch dann weiter in Anspruch nehmen dürfen, wenn die anderen Staaten das Land tatsächlich, so wie von Merkel taktisch angedroht, isoliert hätten. Die Merkel wurde ja auch umgehend zurückgepfiffen, denn so isoliert, wie in vielen deutschen Medien dargestellt wurde, war Polen gar nicht.
  5. Die von dir gebrauchten Wörter unverschämt und kassieren haben unbestreitbar eine negative und abwertende Bedeutung. Unverschämt bedeutet soviel wie dreist und frech, kassieren ist zwar zunächst eher wertneutral, im Zusammenhang aber mit ohne Gegenleistung hat es eine klar abwertende Bedeutung in dem Sinne, dass etwas genommen wird, ohne dass ein Anspruch darauf besteht. Das kann man nicht damit abtun, dass du dich nicht so diplomatisch ausgedrückt hättest, wie dein Freund Barnos dir zu Hilfe kommen wollte.
  6. In Deutschland ist eine überhebliche und feindliche Haltung gegenüber Polen noch weit verbreitet. Man kann die polnischen Empfindlichkeiten als übertrieben ansehen. Viele der im Vorfeld des Gipfels gefallenen Äußerungen des Kaczynskis waren sicherlich abwegig und unangebracht. Dennoch verstärkt man die polnischen Ängste, die zum großen Teil in der polnischen Geschichte begründet sind, unnötig, wenn derartige polenfeindliche Äußerungen verbreitet werden. Deshalb habe ich mich mit meiner Kritik zu Wort gemeldet.
  7. Gerade weil du dich so europäisch engagierst, kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, dass du nicht sensibler mit dem Thema umgegangen bist.
    Arpinium 25. Juni 2007, 17:50 CEST
Antwort: Arpinium. Das du so reagierst finde ich deinem Beruf unangemessen und ich bleibe dabei was ich geschrieben habe, so bin auch leider immer noch der Meinung, dass du mich falsch verstanden hast oder nicht verstehen willst. Gruß --Elkawe 18:11, 25. Jun. 2007 (CEST)

EU-Grundlagenvertrag

Ich halte es für sinnvoll, einen neuen Artikel unter dem (vorläufigen) Lemma EU-Grundlagenvertrag anzulegen, denn mit dem Reform-Gipfel vom Wochenende wurde die Verfassung offiziell beerdigt und ein neues Kapitel aufgeschlagen. Auch wenn sich der neue Text stark an dem alten orientiert, das Ratifizierungsverfahren beginnt noch einmal von vorne. Wenn der EU-Grundlagenvertrag 2009 (Vorlage: Verträge der Europäischen Union und Gemeinschaften) seine endgültige Bezeichnung erhalten hat, kann man den neuen Artikel entsprechend verschieben. -Kolja21 00:15, 24. Jun. 2007 (CEST)

Nach all' den Querelen und zerschlagenen Porzellan auf diesem historischen Gipfel vom Wochenende ist die EU-Verfassung im Mülleimer gelandet - es wird nun dieser letzte Schritt nicht mehr zuerst angegangen. Es gibt nun einen referendumsfreien "Mastricht-IV" Vertrag, in dem schlicht und ergreifend nur die EU arbeitsfähiger werden soll und eine Sozialkohärenz (Art. 42 EGV) aufgrund von Mehrheitsentscheidungen nun endlich angegangen werden kann (zunächst nur in einer Harmonisierung von Mindeststandards für eine gesetzliche Krankenversicherung). Somit bekäme die EU zum zweiten Male für weite Teile der Bevölkerung (nach dem EU-Kennzeichen) einen praktischen Nutzen: Die teure Urlaubskrankenversicherung für Urlaube in EU-Ländern können sich die Bürger dann sparen. -- 217.232.238.65 00:53, 25. Jun. 2007 (CEST)


Wer sich an dem Aufbau des neuen Artikels beteiligen will, kann das unter Benutzer:Kolja21/EU-Grundlagenvertrag tun. Falls der Text allgemein akzeptiert wird, kann er anschließend in den Artikelraum verschoben werden. --Kolja21 03:04, 25. Jun. 2007 (CEST)

Da es das entsprechende Lemma bereits in der englischsprachigen und vier weiteren Ausgaben der Wikipedia gibt, habe ich den Text jetzt nach EU-Grundlagenvertrag verschoben. --Kolja21 13:24, 25. Jun. 2007 (CEST)

Relevanz

Ist das Thema der EU-Verfassung überhaupt noch seit dem Beschluß zur Erstellung eines EU-Grundlagenvertrages relevant? Kann nicht einfach der Artikel in Frieden sterben? -- Leptokurtosis999 22:52, 25. Jun. 2007 (CEST)

Ist die Frage Ernst gemeint? Die Bedeutung und Entstehung des neuen Grundlagenvertrags kann man doch gar nicht verstehen, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt. Abgesehen davon, liegt die Verfassung bereits in zahlreichen Ausgaben vor und wurde von allen Regierungen unterschrieben. Der Grundlagenvertrag dagegen, wurde erst vor ein paar Tagen in Auftrag gegeben und was daraus wird, ist naturgemäßig offen. --Kolja21 23:01, 25. Jun. 2007 (CEST)
Diese EU-Verfassung ist ein abgelehntes Antragspapier, das von den wenigsten Staaten ratifiziert wurde (nicht mal von Deutschland, da hier die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fehlt). Es ist genauso abgelehnt wie der Vorschlag GASP=WEU in den Vertrag von Nizza einzubringen oder Norwegen, Island und die Schweiz als Mitglieder gewinnen zu können. Davon redet auch niemand mehr. Der Grundlagenvertrag ist nun das öffentliche Bekenntnis, daß diese EU-Verfassung nicht (und somit nie) mehr angestrebt wird. Ziel ist nun, von dem Einstimmigkeitsprinzip zum Mehrheitsprinzip zu kommen. Dies erhöht die Handlungsfähigkeit und evtl. durch ein paar bürgerfreundliche Beschlüsse die Akzeptanz bei den EU-Bürgern. -- Leptokurtosis999 07:32, 26. Jun. 2007 (CEST)
gibts viele unterschiede zwischen der "verfassung" und dem "grundlagenvertrag"? dann könnte man den artikel ja einfach umbennen? --Soloturn 10:18, 27. Jun. 2007 (CEST)

Falls Leptokurtosis999 seinem Späßchen noch einen Löschantrag folgen läßt, werden wir eine interessante Diskussion erleben. Im Ernst – die von Soloturn gestellte Frage verweist darauf, weshalb wir den Artikel zur EU-Verfassung (zunächst mit all seiner Detailfülle) brauchen. Der vom Juni-Gipfel in Auftrag gegebene Reformvertrag besteht derzeit hauptsächlich aus Anweisungen der Form "aus Ergebnis der RK von 2004 übernehmen" bzw. "nicht übernehmen". Der vorhandene Artikel informiert somit am detailliertesten über die Inhalte der mittels des Reformvertrags beabsichtigten Änderungen an EUV und EGV. Darum bedauere ich, dass aus der Vorlage:Europäische Union Geschichte der Direktlink zum hiesigen Artikel rausgenommen wurde. --KaPe, Schwarzwald 12:11, 27. Jun. 2007 (CEST)

Das bedauere ich ebenfalls, obwohl ich der Übeltäter war. Die Vorlage war so aufgebläht, dass der Verweis auf den Verfassungsvertrag ("soll Vertrag über eine Verfassung für Europa ersetzen") alleine fünf Zeilen in Anspruch nahm. Nur den Vermerk "Verfassungsvertrag" dahinter zu setzen, halte ich für missverständlich. Hast du einen Lösungsvorschlag? --Kolja21 13:17, 27. Jun. 2007 (CEST)
Fortsetzung der Diskussion zur Gestaltung der Vorlage unter: Vorlage Diskussion:Europäische Union Geschichte

Das orginal Buch für die EU-Verfassung nennt sich: Verfassung für Europa und darüber dünn und klein geschrieben steht: Vertrag über eine. Es weiß ja jeder was gemeint ist. Das Buch: mit dem Entwurf vom Verfassung-Konvent und das jezt gültige mit allen Unterschriften habe ich. Auf alle Fälle sollte der Artikel wegen der Historie so wie er ist erhalten bleiben und am besten sperren. Gruß --Elkawe 13:47, 27. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Elkawe, erstens gibt es kein "Originalbuch" zum Verfassungsvertrag und zweitens ist die typografische Gestaltung, die den Zusatz "Vertrag über eine" klein setzt, (gewollt oder nicht) ein politisches Statement, das die Bedeutung dieses Zusatz negiert. Ansonsten stimme ich dir vollkommen zu: Der vorliegende Artikel ist für das Verständnis der Geschichte der EU von grundlegender Bedeutung. Ihn als Kapitel in das neue Lemma Reformvertrag einzuarbeiten, widerspräche auch dem Grundsatz, dass die Texte vom Umfang her übersichtlich bleiben sollen. Anders gesagt: Gäbe es den Artikel über die Verfassung noch nicht, hätte man ihn nachträglich angelegt. --Kolja21 21:06, 27. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Kolja21, für das Wort: Orginal, hätte ich schreiben sollen: das "EU Offizielle". Aber du wusstest sicher was ich meinte. Kannst du dafür sorgen das dieser Artikel komplett gesperrt wird ? Hier braucht jetzt eigendlich keiner mehr etwas hinein schreiben. Schönes Wochenend u. Gruß v. --Elkawe 23:12, 29. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Elkawe, natürlich hast du recht, dass das Projekt vorerst abgeschlossen ist, aber der Artikel sollte noch verbessert werden. Perfekt ist er noch lange nicht, auch wenn sich an den grundlegenden Fakten nichts mehr ändert. (Zzt. enthält er sogar noch einen Überarbeitungshinweis.) Ich bin bestimmt nicht der Einzige, der ihn auf seiner Beobachtungsliste hat: Gelöscht wird er auf keine Fall. Viele Grüße --Kolja21 23:29, 29. Jun. 2007 (CEST)

Vorteile einer gemeinsamen Verfassung

Meiner Meinung nach sollten auf dieser Seite auch die vielen Vorteile einer gemeinsamen Verfassung mit gemeinsamen Werten deutlicher hervorgehoben werden! __91.47.232.135 00:22, 13. Dez. 2007 (CET)

Eigentlicher Text der EU-Verfassung

Zwar behandelt der Text die Ereignisse rund um die EU-Verfassung erschöpfend ausführlich, doch wer wie ich nach dem eigentlichen Text sucht, wird enttäuscht.

Könnte man evt. ganz oben einen deutlich sichtbaren Link auf Wikisource o.ä. setzen?

Danke --77.180.142.34 11:47, 4. Mär. 2008 (CET)

Lockerung der Einsatzbedinugnen-Quelle?

Beim Lesen des Artikels ist mir besonders dieser Satz hier aufgefallen:

"die Lockerung der Voraussetzungen für Militäreinsätze (nicht nur Landes- bzw. EU-Verteidigung, sondern Interessenpolitik um Rohstoffe und Märkte mit Militär) kritisiert."

Danach habe ich sowohl im Verfassungstext, als auch in Sekundärliteratur nach diesem Vorwurf und nach Stellen, die diesen Vorwurf begründen würden gesucht. Ich habe leider keine Einzige gefunden. Kann jemand einen Beweis für die Richtigkeit bzw. die Berechtigung dieses Vorwurfs liefern? --Fin-Jasper 13:53, 10. Mai 2008 (CEST)

Mario Schmid

"Angestoßen durch eine Beschwerdeschrift eines Studenten haben weitere 34 Bürger gegen den Verfassungsvertrag gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz erhoben. Die Verfassungsbeschwerde mit dem AZ 2 BvR 976/05 wird erst nach einer Entscheidung im Gauweiler-Verfahren behandelt (siehe Schreiben BVerfG auf der Homepage des Rechtsanwalts Mario Schmid)." - das Schreiben kann ich dort nicht finden. Kann jemand die Quellenangabe ergänzen? --JensMueller 13:12, 25. Mai 2008 (CEST)

Protest

Wäre die folgende Initiative http://www.irish-friends-vote-no-for-me.org/index.php?set_language=de nicht mindestens innerhalb des Absatzes Kritik zu verlinken? Ich dächte Ja. Grüße, Peu 10:12, 10. Jun. 2008 (CEST)

Ist nun bei Vertrag von Lissabon verlinkt[1] --Peu 10:39, 10. Jun. 2008 (CEST)
Nun ja, nicht ganz ;) :
--Peu 11:01, 10. Jun. 2008 (CEST)

Ratifikationstabelle (Referenden)

Ich möchte weder alte Kamellen aufbrühen noch will ich die Diskussion, wie eine übersichtliche Ratifikationstabelle auszusehen hat, vom Reformvertrag hierher verlagern, aber man kann auch hier sein blaues Wunder erleben. Ein Aspekt, der noch gar nicht angesprochen wurde, ist nämlich die jeweilige Möglichkeit, ob ein Referendum obligatorisch oder fakultativ oder konsultativ abgehalten wird, wobei letzteres zumindest angesprochen wird. Dies ist insbesondere im Vergleich zum Reformvertrag interessant (10 Referenden zu einem einzigen beim Reformvertrag). Eine Änderung möchte ich aber nicht auf eigene Faust machen. Sondern ich möchte erst wissen, ob dies ein revalenter Punkt ist, der erwähnenswert ist. Immerhin würde der Tabelle weitere Information hinzugefügt werden. Als Quelle möchte ich diesen Link [2] anführen, auch wenn er etwas veraltet ist. Homo palatinensis 21:39, 28. Jul. 2008 (CEST)

Ich halte die Unterscheidung, auf welche du hinweist, durchaus für enzyklopädie-relevant. Die von dir verwendeten Begriffe Fakultatives Referendum und Obligatorisches Referendum gehören allerdings zum schweizerischen Staatsrecht. Für die Tabelle im vorliegenden Artikel sollten wir zunächst Konsulatives Referendum nach Volksbefragung weiterleiten bzw. dadurch ersetzen. Im Übrigen kann im Text bei den einzelnen Länder erwähnt werden, welche Art Volksabstimmung stattfand bzw. stattfinden sollte: Volksbefragung oder Volksentscheid. Da für den Lissabonner Vertrag nur Irland einen Volksabstimmung durchführt(e), braucht es IMHO keiner Unterscheidung und keiner Aufnahme in die dortige Tabelle. -- KaPe 23:19, 28. Jul. 2008 (CEST)

Todesstrafe in der EU-Verfassung erlaubt ?!

Auszug aus der EU-Verfassung (Schlussakte, Erklärung 12, Art.2, S.434 ):

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“. (Deutschland befindet sich im Krieg, wegen dt. Einsatztruppen im irak, Afghanistan)

In den öffentlichen Medien wahrscheinlich nie/kaum erwähnt ist, dass einige deutsche Politiker Klage gegen die EU-Verfassung gemacht haben. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zum Beispiel, versuchte gegen die EU-verfassung zu klagen, jedoch wurde das Verfahren auf Eis gelegt, weil sie den europäischen Politikern nicht in die Quere kommen wollen. Darüberhinaus gibt es einige weitere fragwürdige Gesetze in der EU-Verfassung, die umdemokratisch wirken, genauso wie die Todesstrafe. Laut "Schlussakte, Erklärung 12, Art. 7, S.438" aus der neuen Verfassung, darf das Recht des Privat-und Familienlebens beinträchtigt werden, für die Stabilität und Sicherheit Innerhalb eines Landes. Zitat:

„(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat‑ und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“
(nicht signierter Beitrag von 79.212.1.72 (Diskussion) 11:16, 20. Sep. 2008)

Dreierlei: Erstens: Ja, die EMRK erlaubt die Todesstrafe im Kriegszustand. Nein, das Grundgesetz tut das nicht. Und die Grundrechtecharta der EU weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Charta keinerlei bestehenden Rechte eingeschränkt werden; es gilt das "Günstigkeitsprinzip", nach dem die für den einzelnen Menschen weitestgehenden Freiheitsrechte gelten, die ihm nach irgendeinem rechtsgültigen Text zugestanden werden. In Deutschland ist und bleibt die Todesstrafe also abgeschafft, solange nicht Bundestag und Bundesrat das ändern. Was die Einschränkung des Postgeheimnisses und der Privatsphäre trifft, gelten in Deutschland schon jetzt ähnliche Regelungen wie durch die Charta vorgesehen sind (z.B. schränkt der "große Lauschangriff" legalerweise die Privatsphäre ein). - Zweitens: Gauweiler und Schachtschneider sind sehr wohl durch die Medien gegangen und finden sich auch mit Hinweisen in zahlreichen Wikipedia-Artikeln. Das Verfahren wurde nicht eingestellt, "um der EU nicht in die Quere zu kommen", sondern weil nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden die Verfassung als gescheitert gilt, sodass das BVerfG nicht mehr darüber entscheiden muss. Zum Lissabon-Vertrag läuft bereits ein neues Verfahren, das wiederum Gauweiler angestrengt hat. - Drittens: Unterschreiben (mit --~~~~) wäre nett. Grüße, --El Duende 12:43, 23. Sep. 2008 (CEST)

Freiwilliger Austritt

Ich füge den Abschnitt zum freiwilligen Austritt wieder ein (der ursprünglich im Artikel zum Lissabon-Vertrag war, dann von mir hierher verschoben und zuletzt von Elkawe wieder gelöscht wurde, da er angeblich im alten Verfassungsvertrag nichts zu suchen hat). Tatsächlich war der freiwillige Austritt aus der Union schon in Art. I-60 des Verfassungsvertrags geregelt; die Regelungen wurden sinngemäß im Lissabon-Vertrag übernommen.
Außerdem wurde auch die verschärfte Formulierung zu den Beitrittskriterien (Bereitschaft, die Werte der EU zu "fördern", nicht nur politisches System "auf Grundlage" der Unionswerte) bereits in der Verfassung und nicht erst im Lissabon-Vertrag genannt; ich füge deshalb auch hierzu den entsprechenden Abschnitt aus dem Artikel zum Vertrag von Lissabon hier ein. --El Duende 14:54, 23. Sep. 2008 (CEST)

Hallo El Duende. Entschuldigung, das war ein Versehen von mir ohne in den Verfassungsvertrag zu schauen. Habe auch schon mit Kolja21 darüber gesprochen. Das mit der EMRK usw. ist in Ordnung. Nur muss man sehr aufpassen, das da nicht etwas mit der Verfassung und dem Lissabon Vertrag durcheinander gemischt wird. Es grüßt dich der --Elkawe 15:43, 23. Sep. 2008 (CEST)

Fortschritt der Ratifizierung

Die europäischen Staaten befinden sich im Moment auf dem Weg die europäische Verfassung zu ratifizieren. Diesen Prozess sollte man ebenfalls in diesen Artikel einfließen lassen. Auch unter einer neuen Überschrift.

Das hat sich nun schon seit ein paar Jahren erledigt... Abschnitt kann archiviert werden. --El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Vertrag über eine Verfassung für Europa vs- EG/EU-Vertrag

Könnte jemand eine Zusammenfassung der inhaltlichen Unterschiede des "Vertrages über eine Verfassung für Europa" im Vergleich zum Inhalt des EG/EU-Vertrages schreiben?

Die inhaltlichen Neuerungen des Verfassungsvertrags finden sich im Artikel - Abschnitt kann archiviert werden. --El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Anführungszeichen

M. E. sollten die inflationär verwendeten Anführungszeichen raus oder, wenn sie denn ein Zitat sind, mit einer Quellenangabe versehen werden!

Inflationäre Anführungszeichen sind im Artikel nicht mehr zu finden - Abschnitt kann archiviert werden. --El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t

Der Sinn dieses Diskussionsbeitrages ist nicht ganz klar zu erkennen... Jedenfalls gab es seit Jahren nie eine Antwort darauf, deshalb kann der Abschnitt wohl archiviert werden. --El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Toter Link: Wertediskussion

Hier im Artikel existiert ein toter Link: Wertediskussion. Gibt es tatsächlich (noch) keinen Artikel zur EU-Wertediskussion? Dieser wäre längst überfällig --leptokurtosis999

Grundsätzliche Erläuterungen über die Debatte zur EU finden sich zurzeit in den Artikeln Europäische Union und Politisches System der Europäischen Union. Ich würde aber einen Artikel zum Thema Finalitätsdebatte noch für sinnvoll halten (in dem es um die Diskussionslinien um Bundesstaat/Staatenbund seit den 1950er Jahren und die jüngere Verfassungsdiskussion seit 2000 ginge und auch der Bezug auf "europäische Werte" einen Platz fände). Einen Artikel nur zur "Wertediskussion" halte ich nicht für sinnvoll, weil wenigstens mir nicht ganz klar ist, was da eigentlich genau hineinsollte.--El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Typischer (Denk-)Fehler: Übertragen von staatlichem Strukturen auf die EU.

Wenn der Autor des Textes bei "Kritik am Titel Verfassung" von "Regierungsmitgliedern" spricht begeht er/sie einen irreführenden Denkfehler. Die EU ist ein politisches System sui generis, also durch sich selbst eine Klasse bildend. Das direkte Übertragen und Vergleichen von nationalstaatlichen Strukturen (z. B. Regierung, also Exekutive) auf die EU ist irreführend, da es auf EU-Ebene ein sehr viel komplexeres und vor allem weniger abgetrenntes System von Zuständigkeiten und Kompetenzen gibt. Die EU-Kommissare als Regierungsmitglieder zu bezeichnen ist somit aus systematischer Hinsicht unzutreffend. Zudem ist der Vergleich nicht konsequent vom AutorIn zu Ende gedacht, so wird die nicht vorhandene Möglichkeit kritisiert einzelne Kommissare durch das EU-Parlament zu wählen. Wenn der AutorIn die Kommission schon (irreführenderweise) mit der Regierung vergleicht, sollte er an das Beispiel Deutschland denken: kann hier etwa das Parlament einzelne Minister wählen, oder ist das nicht ureigene Kompetenz des Bundeskanzlers?

MfG

Frank

Inzwischen wird in dem Abschnitt nicht mehr von den Kommissionsmitgliedern als "Regierungsmitgliedern" gesprochen (obwohl der Vergleich meiner Meinung nach gar nicht so sehr fehlgeht - die Beschreibung der Kommission als EG-Exekutive trifft ziemlich genau zu). --El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

zu 4 Kritik

Es gibt seit Jahren einen alternativen Verfassungsentwurf von der European Constitutional Group, auf einer Webseite der Friedrich-Naumann-Stiftung, unterstützt von über 100 Unterzeichnern. Etwas erschreckend finde ich, dass dies von keinem vorherigen Wiki-Leser als Vorschlag hier reingeschrieben wurde. http://www.fnst-freiheit.org/webcom/show_page.php/_c-1203/_nr-1/_lkm-1868/i.html

Es gibt eine Vielzahl von alternativen Verfassungsentwürfen, die in den letzten Jahren publiziert wurden; es ist wohl unmöglich, die alle in diesen Artikel aufzunehmen...--El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Für Blockade benötigte Bevölkerungszahl

Die für die Blockade benötigte Bevölkerungszahl unter "Qualifizierte Mehrheit" ist zu hoch angesetzt. Einwohnerzahl der EU = ca. 485 Mio.; für die Blockade benötigter Bevölkerungsanteil = 0,35. ->Die für die Blockade benötigte Bevölkerungszahl ist ungefähr 170 Mio.

Inzwischen sind im Artikel nur noch Prozentsätze genannt - der Abschnitt kann archiviert werden.--El Duende 13:32, 19. Feb. 2009 (CET)

Überarbeitung des Artikels

Da die Europäische Verfassung nun endgültig gescheitert ist und nur als Teil der EU-Geschichte, nicht der aktuellen Diskussion angesehen werden kann, sollte der Artikel meiner Meinung nach komplett in der Vergangenheitsform gehalten werden (außer natürlich bei Sätzen, die sich konkret auf die Gegenwart der EU beziehen). Ich habe das für die erste Hälfte des Artikels mal durchgeführt, mir fehlt allerdings im Moment die Zeit für den Rest (vielleicht in den nächsten Tagen). Außerdem scheint mir der Kritik-Teil etwas überladen und zerfleddert; in vielen Fällen finden sich dort nur von damaligen Befürwortern und Gegnern der Verfassung angehäufte Versatzstücke statt klarer Zusammenfassungen der Argumentationslinien. Ich habe daher einige Absätze schon gestrafft, ohne dabei Argumente vollständig unter den Tisch fallen zu lassen - in der Hoffnung, dass das auf Zustimmung stößt. Grüße,--El Duende 18:11, 16. Apr. 2009 (CEST)

Danke, dass du dir die Arbeit machst! Vor allem die Einleitung gefällt mir gut. (Details wie: "Der dritte Teil des Verfassungsvertrages ist der umfangreichste", kannst du allerdings im Präsens stehen lassen, denn als Werk existiert der Vertrag ja, unabhängig davon, ob er gültig ist.) Gruß --Kolja21 04:29, 17. Apr. 2009 (CEST)

Volksabstimmung ?

Wann findet in Deutschland die Volksabstimmung laut Grundgesetz über die neue Verfassung stat ? Ach so noch etwas, Deutschland hat bis zum heutigen Tage nicht Ratifiziert! Ohne das Volk und dem Bundespräsidenten ist dies Ausgeschlossen. -- MfG HanSold 21:47, 25. Apr. 2009 (CEST)

Zeitung und Duden lesen, dann wüsstest du z.B. dass du hier völlig falsch bist. Deine Edits habe ich rückgängig gemacht, da sie den Vertrag von Lissabon betreffen. --Kolja21 06:21, 24. Apr. 2009 (CEST)

Nur mal so Der Vertrackt von Lissabon ist Gleichrangig mit der EU- Verfassung! Das hat nichts mit einem Duden zuruhen. Zeitung lese ich nicht da da nur um den heißen Brei geredet wird, das wahre wird da Tod geschwiegen. -- MfG HanSold 21:47, 25. Apr. 2009 (CEST)

Es wird (noch) keine Verfassung für die EU geben, da diese in zwei Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Dementsprechend wurde die Ratifizierung der EU-Verfassung eingestellt und deswegen kann es kein Referendum mehr in Deutschland zur EU-Verfassung geben. Der Vertrag von Lissabon soll die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen und ist aktuell noch in der Ratifizierungsphase. -- JCIV 18:35, 25. Apr. 2009 (CEST)

Ja und vergesse nicht, in Deutschland haben die Referenden auch noch nicht abstimmen dürfen. So wie unserem Bundespräsidenten bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes untersagt worden ist dies strick nicht zu unterzeichnen. Somit hat auch Deutschland nicht Ratifiziert, wie es in den Medien herbei geredet wird was nicht mit der Realität zutun hat. Ja und weswegen wird in Deutschland und anderen Ländern in Europa schon ein teil der Verortungen die der rund 500 Seiten starken EU-Verfassung Durchgebracht? Obwohl man weiß das ein großer teil davon Grundrechtswidrig ist? Weswegen ist uns den Bürgern die Verfassung nicht zugänglich? Obwohl wir darüber Abstimmen und leben müssen? -- MfG HanSold 21:46, 25. Apr. 2009 (CEST)

Todesstrafe?

Hallo! Ich bin auf dem Gebiet nicht bewandert genug (um genau zu sein: quasi gar nicht), also hoffe ich, ihr könnt da etwas Klarheit bringen. Man hört ja immer wieder, die Todesstrafe könnte wieder eingeführt werden aufgrund der Verfassung, dies ist irgendwo zwischen den Zeilen des Vertrages zu sehen (s. http://www.youtube.com/watch?v=vs6mFtR0Dzc und es ist auf der Seite des Bundestages (Originaltext des Entwurfes?) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/049/1504900.pdf am Ende von Seite 193 zu lesen: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.) Könnte/ Müsste man das nicht in den Artikel aufnehmen? Kann ja sein, dass ich das ganze Fehlinterpretiere, ist ja alles nur auf Gerüchteebene gewesen, was man dazu gehört hat... -- GobiShaMo 16:21, 26. Jun. 2009 (CEST)

Da die Diskussion über die Todesstrafe in dieser Vehemenz erst nach Verabschiedung des Vertrags von Lissabon aufkam, stehen die Informationen dazu auch in dem Artikel dazu, siehe Vertrag von Lissabon#Kein Ausschluss der Todesstrafe in der Grundrechtecharta. Hier und hier wurden zu diesem Thema auch schon längere Diskussionen geführt. Grüße,--El Duende 17:53, 26. Jun. 2009 (CEST)

Recht auf Arbeit

In der Verfassung steht nichts über Recht auf Arebit, sondern bewusst Recht zu arbeiten...

Das hat sich inzwischen wohl erledigt.--El Duende 17:06, 27. Jul. 2009 (CEST)

Kritik aus konservativer Sicht

Im Abschnitt "Kritik aus konservativer Sicht" steht folgender Satz:

"Zudem hinterfragen weiterhin konservative Euro-Skeptiker (...) Beitritt neuer Mitgliedsländer (...)"

Das könnte missverstanden werden, denn der Verfassungsvertrag fördert *nicht* den Beitritt neuer Länder. Im Gegenteil: durch die strengen Kriterien die in der Verfassung verankert sind, müssen Beitrittskandidaten sich sehr stark anpassen!

Könnte das irgendwie in den Artikel übernommen werden, oder passt das nicht?

Das hat sich inzwischen wohl erledigt.--El Duende 17:06, 27. Jul. 2009 (CEST)

Weitere Razifizierungen

Laut Website europa.eu hat am 10.03.2009 das Volk Irlands in einer zweiten Abstimmung dem EU Vertrag zugesagt. Es fehle lediglich noch die Unterschrift des Präsidenten McAleese und am 10.10.2009 unterzeichnete der polnische Präsident Lech Kaczynski den Vertrag. Weiterhin sieht es nach der website europa.eu folgendermaßen aus:
Frankreich; Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 14/02/2008  
Niederlande; Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 12/09/2008
Dänemark: Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 29/05/2008
Irland: Ratifizierungsverfahren: Referendum; Angenommen: 02/10/2009
Polen: Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 10/10/2009
Portugal: Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 17/06/2008
Schweden: Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 10/12/2008
Tschechische Republik (nicht Tschechien): Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Vom Parlament angenommen: 06/05/2009
Vereinigtes Königreich: Ratifizierungsverfahren: Entscheidung durch das Parlament; Ratifiziert am: 16/07/2008
Quelle: europa.eu; Grundsätzliche Frage: wieso weichen die Razifizierungsdaten im Artikel von den Angaben auf der Website europa.eu ab? Wo liegt der Unterschied? CWeitzer 13:20, 19. Okt. 2009 (CEST)

Der Artikel hier behandelt den (gescheiterten) Vertrag über eine Verfassung für Europa, nicht den (zurzeit im Ratifizierungsverfahren befindlichen) Vertrag von Lissabon. Das ist ein eigener Vertrag mit einem eigenen Artikel. Grüße, --El Duende 13:27, 19. Okt. 2009 (CEST)
Hoppla ;) My bad CWeitzer 18:24, 25. Okt. 2009 (CET)

Verstärkte Zusammenarbeit (Einführung durch VvA)

Es wird suggeriert, die verstärkte Zusammenarbeit sei eine Neuerung des EU-VV, (leider) nein, siehe 43 EU-Vertrag (Amsterdam). Ich sehe soeben bei meiner Quelle: Läufer (Hrsg.), Der Vertrag von Amsterdam, einen Hinweis auf ex Art. K.15 (= Maastricht), was ich aber nicht nachvollziehen kann. --Minuex 11:07, 28. Jul. 2011 (CEST)

Anhang: Protokolle

Bei der Darstellung der Inhalte fällt mir auf, dass Protokolle zu Anhängen erklärt wurden, hoppla aber Anhänge sind Anhänge und Protokolle sind Protkolle, siehe nur aktuell Art. 51 EU-Vertrag.--Minuex 11:13, 28. Jul. 2011 (CEST)