Diskussion:Volenti non fit iniuria
Warum ist das Beispiel mit dem Boxer entfernt worden?
[Quelltext bearbeiten]Warum ist im Artikel zu "Volenti non fit iniuria" das Beispiel mit dem Boxer entfernt worden? Und das auch noch ohne jede Begründung? Das Beispiel war doch sehr gut und einleuchtend. Ich plädiere dafür, die Änderung rückgängig zu machen und das Beispiel mit dem Boxer wieder aufzunehmen. --87.78.232.9 16:25, 5. Mär. 2015 (CET) Arjo
- Naja, vielleicht nicht falsch, aber unenzyklopädisch. Kannst ja wieder reinschreiben....--Philipp1977 (Diskussion) 17:02, 5. Mär. 2015 (CET)
- Es geht doch bei Wikipedia gerade darum, Fachbegriffe aus welchem Gebiet auch immer auch für Laien verständlich und nachvollziehbar zu machen - so weit das eben möglich ist. Und da ist es doch gerade gut, abstrakte juristische Begriffe nah am täglichen Leben zu erläutern. Auch wenn die "richtigen" Juristen vielleicht die "Nase rümpfen", aber: Da darf eben man nicht die Maßstäbe einer Juraklausur anlegen.--84.44.237.132 19:08, 6. Mär. 2015 (CET) Arjo
Ich werd mir ein besseres Beispiel ausdenken....später....--Philipp1977 (Diskussion) 19:44, 6. Mär. 2015 (CET)
- Wann "später"? Sonst stell doch bis dahin die Version, wo das Beispiel mit dem Boxer enthalten ist, wieder her. --87.78.232.86 11:35, 8. Mär. 2015 (CET) Arjo
Ich glaub nicht, dass ich dir das "Du" angeboten habe...--Philipp1977 (Diskussion) 14:20, 8. Mär. 2015 (CET)
- Entschuldigen Sie bitte, ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber abgesehen davon, dass bei Wikipedia das Duzen üblich ist: Haben Sie nicht mich hier, Zitat: "Naja, vielleicht nicht falsch, aber unenzyklopädisch. Kannst ja wieder reinschreiben..."- nicht ebenfalls zuerst geduzt? Also: Wären Sie (oder jemand anders mit "Sichtungsbefugnis") so freundlich, entweder die alte Version des Artikels mit dem Beispiel vom Boxer wieder herzustellen oder aber ein anderes, konkretes Beispiel aus dem täglichen Leben für "Volenti non fit iniuria" in den Artikel "einzubauen", so dass es auch für juristische Laien deutlich wird, worum es dabei genau geht? Ich danke Ihnen im Voraus. --87.78.142.226 22:18, 8. Mär. 2015 (CET) Arjo
Ist doch bereits...--Philipp1977 (Diskussion) 12:37, 9. Mär. 2015 (CET)
- Vielen Dank. --84.44.145.111 14:52, 9. Mär. 2015 (CET) Arjo
Wieder eine gute Tat...--Philipp1977 (Diskussion) 17:18, 9. Mär. 2015 (CET)
" Damit wird vom mündigen Bürger die Einsicht verlangt, dass seine Taten Konsequenzen nach sich ziehen können. "
[Quelltext bearbeiten]Ich hätte auch diesen Satz wieder im Artikel: "Damit wird vom mündigen Bürger die Einsicht verlangt, dass seine Taten Konsequenzen nach sich ziehen können." und habe ihn deshalb wieder eingefügt. Könnte ein "Sichter" ihn freischalten? Ich bin nämlich auch hier der Meinung, dass für juristische Laien(!) (und um Laien geht es ja in erster Linie bei Wikipedia) dieser Satz das "Volenti non fit iniuria"-Prinzip verständlicher und nachvollziehbarer macht. Vielen Dank im Voraus. --81.173.187.225 19:54, 29. Sep. 2015 (CEST) Arjo
Kannibale
[Quelltext bearbeiten]Warum wurde dann ein Kannibale belangt, obwohl der Gegessene nachweislich (ich glaube Videoaufzeichnung) einwilligte. Bitte als Beispiel übernehmen oder differenzieren. --2.247.253.147 (unvollständig signierter Beitrag von 2.247.253.147 (Diskussion) 22:53, 19. Mai 2018 (CEST))
- § 228 gilt egentlich nur bei einer Körperverletzung, für Tötung gibt es den § 216:
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
- Außerdem darf auch nach § 228 eine Tat nicht "gegen die guten Sitten" verstoßen. Siehe mehr dazu hier oder hier. --Albert Magellan (Diskussion) 22:12, 28. Aug. 2020 (CEST)