Diskussion:Wahlkreis
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die Weblinks der Wahlgesetze sind ja ganz schön, haben aber spätestens bei Bremen und Hamburg nichts mehr mit Wahlkreis zu tun.
- Europawahlgesetz
- Bundeswahlgesetz
- Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg
- Landeswahlgesetz Bayern
- Landeswahlgesetz Berlin
- Landeswahlgesetz Brandenburg
- Bremisches Wahlgesetz
- Wahlgesetz Hamburg
- Landtagswahlgesetz Hessen
- Landeswahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Landeswahlgesetz Niedersachsen
- Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen
- Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz
- Landtagswahlgesetz Saarland
- Landeswahlgesetz Sachsen
- Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt
- Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein
- Landeswahlgesetz Thüringen
- Ich würde die Landeswahlgesetze raus tun. Ganz schön finde ich aber folgenden Link: http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/bundestagswahl2002/deutsch/wkeint2002/karten/index.html Mit Karten der Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2002. Und vielleicht ganz allgemein der Bundeswahlleiter Soky 05:38, 7. Dez 2004 (CET)
D'accord. Ich bin außerdem dafür, zur BW 2006 alle WK aufzulisten und politisch zu analysieren, so ähnlich wie die BBC es mit den WK zur General Election 2001 gemacht hat, hier nur ein Link:
http://news.bbc.co.uk/hi/english/static/vote2001/results_constituencies/constituencies/001.stm
Der Weblink zum PDF Dokument ( http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/Karte_Wahlkreise_16DBT_A1.pdf ) mit den Wahlkreisen liefert bei mir ein 1,9KB großes mit keinem PDF Reader (Weder Foxit noch Adobe) zu öffnendes Dokument. Entweder läuft bei mir etwas falsch oder man sollte den Link aktualisieren oder löschen. -- 77.134.84.112 09:39, 5. Mai 2009 (CEST)
- Stimmt, habs aktualisiert, Grüße-- Definitiv 10:19, 5. Mai 2009 (CEST)
mögliche Quelle bzw. Weblink
[Quelltext bearbeiten]http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
Diese Seite ist vom Bundestag, vll. sollte die Karte hinzugefügt werden.
Typologie
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die für meinen Geschmack etwas zu wirre Einleitung, mal auf die beiden einleitenden Kernsätze reduziert. Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Wahlkreisen habe ich mal in dem neuen Unterpunkt "Typologie" zusammengefasst, und noch ein bißchen systematisiert. Insgesamt ist dieser Artikel wohl immer noch verbesserungsfähig... vllcht wäre es eine Überlegung, eine kleine Tabelle am Ende von "Typologie" einzufügen, in der die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von "Mandatszahl" und "Wahlverfahren" übersichtlich aufgeführt wird.
Ansonsten möchte ich mich den untnstehenden Beiträgen anschliessen... der Verweis auf das Wahlrecht einzelner Bundesländer macht nur Sinn, wenn es sich hier um eine Besonderheit handelt. Für die Darstellung des Artikelgegenstandes reicht darüber hinaus wirklich aus, den jeweiligen nationalen Standard zu beschreiben. Lokiseinchef 17:02, 4. Aug. 2008 (CEST)
- habe das mal nach unten gesetzt mit Überschrift, die übliche Vorgehensweise auf Disk.Seiten. ansonsten ist deine Umsetzung ok. --Gotcha! Coautor ? 11:30, 5. Aug. 2008 (CEST)
Unklarheiten
[Quelltext bearbeiten]Im ersten Satz des Abschnitts "Deutschland" ist mir unklar, was der Verweis auf die Wahlbezirke soll. Noch unklarer ist mir, was im nächsten Satz mit "Stimmkreisen" gemeint soll. Mir ist der Begriff "Stimmkreis" nur aus dem Bayrischen Landtagswahlrecht bekannt. Dort meint er das, was sonst Wahlkreis heißt (dafür hat "Wahlkreis" in Bayern eine andere Bedeutung).
Die Aussage "Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst." erscheint mir auch fragwürdig. Ich meine, mich zu erinnern, dass zumindest in einigen Bundesländern eine etwa gleich große Zahl von Wahlberechtigten verlangt wird. Bei unterschiedlich großem Kinderanteil macht das durchaus einen Unterschied.
Auch die Bedeutung der 35-38 (Mehrmandats-)Wahlkreise in der Weimarer Republik wird nicht so recht klar.(nicht signierter Beitrag von Martinwilke1980 (Diskussion | Beiträge) 8. Aug. 2008, 16:02)
- @Martin
- Die Aussage "Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst." erscheint mir auch fragwürdig.
- Soweit sie sich auf die Bundestagswahl bezieht, ist die Aussage korrekt. --mc005 13:15, 18. Aug. 2008 (CEST)
- Ich denke, die Kürze des Textes schafft hier Unklarheit. Ich habe den Text einmal ergänzt und umstrukturiert. Was ist an der Darstellung der Weimarer Wahlkreise unklar?Karsten11 12:46, 19. Aug. 2008 (CEST)
Der Abschnitt mit dem Satz "Beispielsweise erhielt die FDP bei der Bundestagswahl 2005 9,8 % der gültig abgegebenen Stimmen, jedoch kam keiner der 299 erfolgreichen Direktkandidaten aus ihren Reihen. Die der Partei zustehenden etwa 10 % der Sitze im Deutschen Bundestag wurden also ausschließlich über die Landeslisten bestimmt." suggeriert, dass die Direktmandate, also die Erststimmen, Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hätten. Dem ist nicht so (ausser bei Überhangmandaten, welche für die FDP aber keine Rolle spielen). Entscheidend für die Sitzverteilung ist erstmal ausschliesslich die Zweitstimme. Eventuell sollte man diesen Abschnitt daher neu formulieren. Zum Beispiel darauf hinweisen, dass _nur_ die Listenkandidaten der FDP im Bundestag sitzen. Fraggy 21:27, 18. Jan. 2009 (CET)
Relative Mehrheitswahl auf den Bundestag bezogen
[Quelltext bearbeiten]"Das älteste und bis heute verbreitetste Verfahren ist die relative Mehrheitswahl. Dies ist beispielsweise der Fall bei Wahlen zum britischen Unterhaus, zum Deutschen Bundestag, zum US-Repräsentantenhaus oder zum indischen Unterhaus."
Da dieser Satz für sich genommen irreführend ist, hab ich die hier fettgedruckte Passage mal ersatzlos gestrichen.
Zwar wird die Bedeutung der Wahlkreise im bundesdeutschen Wahlrecht später im Artikel noch erläutert, aber dennoch führt der von mir korrigierte Satz so wie er vorher da stand sicher manchen Layen auf die falsche Fährte.
Gruß, Max
83.189.80.147 10:25, 28. Dez. 2008 (CET)
- Hast völlig Recht, die von Dir gelöschte Formulierung war mißverständlich. Habe das auf "sowie bei der Wahl der Direktkandidaten des Deutschen Bundestags" umgeändert. Ich denke nun ist es klarer. Lokiseinchef 16:21, 13. Mai 2009 (CEST)
Wahlkreise in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]Wie genau wird jetzt festgelegt wieviele Räte in der Schweiz jedem Wahlkreis/Kanton zustehen? Wenn ich das so ausrechne wie das hier im Artikel steht komme ich z.b. darauf dass Appenzell Ausserrhoden 2 Sitze haben müsste: 53.043/7.785.806*174=1,185... ; da das über 1 liegt müsste unabhängig vom genauen Zuteilungsverfahren ein zusätzlicher Sitz zu dem festen Sitz dazu kommen! Der Kanton hat aber nur einen Sitz. Ist vielleicht eher gemeint dass am Ende die restlichen Sitze so verteilt werden dass die Gesamtzahl der Räte am ehesten einem proportionalen System entspricht? Das würde nämlich passen: 53.043/7.785.806*200=1,362... -- Sirius3100 20:52, 19. Jan. 2011 (CET)
Diskussionsbeitrag im Artikel
[Quelltext bearbeiten]Ich habe folgenden Diskussionsbeitrag aus dem Artikel entfernt. --Matthäus Wander (Diskussion) 12:48, 1. Mai 2013 (CEST)
- „Was sollen diese Beispiele als Einzelnachweis? --<ref>Beispiele für geographisch nicht zusammenhängende Wahlkreise sind die [http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/Karte_Wahlkreise_16DBT_A1.pdf Bundestagswahlkreise 55, 99, 176, 178, 189, 224 und 273]</ref>“
Wer ist wo wählbar?
[Quelltext bearbeiten]Anhand dieses Artikel könnte man es so interpretieren, als dass der zu Wählende dort seinen Wohnort haben muss o.ä. dieses ist aber wohl anscheinend nicht der Fall. Ich war zumindest heute etwas überrascht, Sahra Wagenknecht die wohl nicht in Düsseldorf wohnt, auf dem BT Wahlzettel zu sehen. Bestimmen also nur die Parteien wer wo aufgestellt wird? --Lastwebpage (Diskussion) 23:52, 22. Sep. 2013 (CEST)
Die "Auswahl" der behandelten Staaten
[Quelltext bearbeiten]Die Auswahl, welche Staaten einen Abschnitt bekommen und welche nicht, spiegelt nicht die geographisch-politische Realität wieder sondern lediglich die Vorlieben der Deutschwikipedianer. Ich ahne, was jetzt als Erwiderung kommt, nur interessiert mich das dann nicht. was nötig wäre, wäre zumindest in jedem Länderportal eine Liste der vorhandenen Wahlkreise. Ich verstehe ja, dass die (Wo-) Manpower dafür nicht vorhanden ist (und vor allem ist das Interesse nicht vorhanden), aber dann soll man nicht nach außen und - im Kurier und auf Wiki-Cons und dergleichen - sich gegenseitig auf die Schulter klopfend, nicht so tun, als sei alles in Butter. Ist es nicht. --Kerchemer (Diskussion) 11:06, 21. Mai 2020 (CEST)
- Es gibt zum Beispiel für Frankreich eine Liste der Wahlkreise auch in der deutschsprachigen Wikipedia, die hier nur einfach nicht aufgeführt ist. --Kerchemer (Diskussion) 18:51, 24. Mai 2020 (CEST)
- Dass die Auswahl dem entspricht, was aktive Wikipedianer bisher geschrieben haben, ist normal und in allen Artikeln so. Da klopft sich niemand auf die Schulter, das Problem ist bekannt aber leider systemimmanent.
- Kann man hier natürlich ergänzen, mache ich demnächst mal, wenn nichts dazwischenkommt. -- Perrak (Disk) 19:07, 24. Mai 2020 (CEST)
Abschnitt Deutschland
[Quelltext bearbeiten]In Deutschland gab es von der Bundestagswahl 2002 bis zur Bundestagswahl 2021 299 Bundestagswahlkreise.
Der Satz (bis zur Bundestagswahl 2021) suggeriert, dass die Rechtslage inzwischen geändert wurde und es nicht mehr 299 Wahlkreise gibt. Ist das so? 2003:E7:B71B:AD5E:FCA8:6E44:988E:6A55 07:09, 24. Mär. 2023 (CET)