Diskussion:Wahlschein

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Digamma in Abschnitt Stimmrechtsausweis
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(erledigt) Wahlbenachrichtigung

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Zum Thema Wahlbenachrichtigung in Deutschland: Diese ist zur Stimmabgabe im Wahllokal definitiv nicht notwendig (wenn auch hilfreich für den Wahlvorstand), es genügt das Vorweisen eines Personalausweises zur eindeutigen Identifikation zwecks Kontrolle der entsprechenden Eintragung im Wählerverzeichnis. -- 91.37.151.130 14:14, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Entsprechenden Halbsatz entfernt. --Juliabackhausen 21:52, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Still und leise Wahlrecht geändert?

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Soweit ich mitbekommen habe, wird in D beim Beantragen von Briefwahlunterlagen nicht mehr danach gefragt, ob man am Wahltag "verhindert" ist, sich in sein vorgesehenes Stimmlokal zu begeben. Beruht das auf einer Änderung des Wahlrechts, oder will man den Leuten das Lügen ersparen, da die Angaben ja doch nie überprüft wurden? Muss es dann ggf. heißen "Kann ODER WILL ein Wahlberechtigter sein Wahlrecht nicht am Wahltag im vorgesehenen Wahllokal ausüben, ..." Gruß, --Forscher56 (Diskussion) 19:00, 1. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hast recht, siehe Briefwahl#Nennung von Gründen abgeschafft (2008). Hab diese zwei Wörter mal eingefügt. --DF5GO16:34, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Wahlschein - Stimmzettel

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Dieser hier (und auch offiziell) definierte Wahlschein, wird oft mit dem "Stimmzettel" verwechselt, jenes Papierstück, das man bei Wahlen erhält, auf dem die Wahlalternativen stehen und den man in der Wahlkabine "heimlich" ausfüllt.--Onkel Karlchen (Diskussion) 09:12, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten

ja genau, bitte "nicht zu verwechseln" oder zumindest "siehe auch" Wahlzettel hinzufügen. Ra-raisch (Diskussion) 18:17, 18. Sep. 2017 (CEST) erledigtErledigt. Ra-raisch (Diskussion) 18:28, 18. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Warum Wahlschein erst am Folgetag?

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Weshalb dürfen die Wahlscheine in Österreich erst am Tag nach der Wahl ausgezählt werden? Was steckt dahinter? --89.204.137.61 23:08, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Stimmrechtsausweis

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Sollte es nicht eigentlich korrekt Stimmrechtausweis heissen? Das s erscheint mir wie ein Tipfehler.(nicht signierter Beitrag von 188.62.63.143 (Diskussion) 14:25, 18. Mai 2017 (CEST))Beantworten

Ich weiß nicht, wie die offizielle Bezeichnung ist, aber sprachlich ist beides üblich. Das s ist ein Fugen-s. --Digamma (Diskussion) 15:49, 4. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Beispielwahlschein

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@Phrontis: Warum steht auf dem Beispielwahlschein, man solle an Eides statt versichern, dass man den beigefügten Wahlschein persönlich oder gemäß dem Willen des Wählers gekennzeichnet habe? Kann damit nicht nur der Stimmzettel gemeint sein? Warum ist vor dem Wort eine Lücke? Grober Formulierungsfehler der Behörde oder Unfall bei der Bildbearbeitung? --androl ☖☗ 16:10, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Androl: Bei der Bildbearbeitung habe ich lediglich personenbezogene durch neutrale Daten ersetzt. Daher ist der Fehler ("Wahlschein" statt korrekt "Stimmzettel") definitiv bei der Erstellung des Formulars passiert. Das kann ich auch anhand des noch vorhandenen Originalscans nachvollziehen. Was den großen Weißraum vor dem falschen Wort betrifft: Ich vermute, hiermit sollte Blocksatz manuell (vielleicht auch automatisch mit einem äußerst simplen Algorithmus; dazu müsste man das Verfahren zur Formularerstellung kennen) erzeugt werden. Dergleichen habe ich schon öfter gesehen. --Phrontis (Diskussion) 10:15, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
PS: Es handelt sich um einen offensichtlichen, für mich nicht "groben" Fehler; die Gültigkeit des vom Wähler ausgefüllten Wahlscheins dürfte nicht infrage stehen. Dafür spricht nicht zuletzt, dass der Fehler bisher niemandem aufgefallen ist. Daher habe ich im Artikel (im Gegensatz zu Commons) keinen Hinweis angebracht. Ich werde demnächst einen anderen Wahlschein als Beispiel einstellen und hier verlinken; das sollte die beste Lösung sein. --Phrontis (Diskussion) 10:38, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Wahlkarte in Österreich kein Wahlschein

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Es gibt da ein Problem: Eine Wahlkarte ist in Österreich nicht mit einem deutschen Wahlschein gleichzusetzen. Vielmehr ist ein österreichischer Wahlschein nach § 113 Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) etwas völlig anderes:

„Wahlscheine
§ 113. Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß § 111 erfolgten Berufung vom Bundeswahlleiter den Wahlschein, der ihn zum Eintritt in den Nationalrat berechtigt.“

Ich schlage deshalb vor den umseitigen Artikel aufzutrennen in

--188.22.177.208 08:06, 10. Okt. 2019 (CEST)Beantworten