Diskussion:Walzengießerei und Hartgusswerk Quedlinburg
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Olaf2 in Abschnitt heutige Änderung
heutige Änderung
[Quelltext bearbeiten]Beim Lesen ist mir aufgefallen, dass der Text mehrere Abschnitte enthält, die hier irgendwie nicht hingehören. Den offensichtlichsten davon habe ich gelöscht. Meine Gedanken waren, dass zu einem Industriedenkmal gewiss einige Sätze zu der derzeitigen Nutzung geschrieben werden können. Aber der Artikel dadurch nicht zu einem Unternehmensartikel werden sollte. Durch Benutzer:Olaf2 habe ich deutlich erfahren, dass man anderer Meinung sein kann. OK. Allerdings ist der von mir gelöschte Absatz auch für einen Unternehmensartikel grenzwertig. Aus meiner Sicht gehören in einen Unternehmensartikel weder der Kauf einer CNC-Maschine noch die Berufung eines Prokuristen. Aber zurück zu meiner ersten Frage:
- Befreit der Denkmalschutz des Gebäudes von der Einhaltung der Unternehmens-RK? Kann ich dann morgen in den Artikel Braunschweiger Straße 107 (Magdeburg) eintragen wie der Wirt des "Kreuzbuben" heißt und wann er sich einen neue Kaffeemaschine zugelegt hat?--Kabelschmidt (Diskussion) 17:14, 26. Mai 2020 (CEST)
- Das Objekt ist durch den Denkmalschutz relevant. Das heißt nun aber nicht, dass der Artikel sich auf die bauliche Hülle beschränken sollte. Insgesamt darf schon ein runder Artikel entstehen der naturgemäß auch Firmengeschichte und damit auch die jüngste Entwicklung umfasst. Bei Deinem Beispiel Braunschweiger Straße: Ja, die verschiedenen Nutzungen eines Ladengeschäfts in einem denkmalgeschützten Bau würde ich als mögliche Ergänzung betrachten. Meinetwegen dann auch der Wirt. Es gehört zur Gebäudegeschichte. Die Kaffeemaschine wäre mir zu trivial, der Einbau z.B. eines Braukessels etc. allerdings nicht.--Olaf2 (Diskussion) 17:24, 26. Mai 2020 (CEST)