Diskussion:Wehrgerechtigkeit
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Bundesverfassungsgericht
[Quelltext bearbeiten]Wann hat denn was Bundesverfassungsgericht gentschieden? könnte jemand was über den Ausgang des Verfahrens nachtragen? Smaug100 29.Sept 2005 (falsch signierter Beitrag von 84.177.89.21 (Diskussion) 13:22, 29. Sep. 2005)
P.S.
Im Bericht des Wehrbeaustragten für das Jahr 2004 finden man auch Informationen über Mißhandlung von Soldaten, Mißbrauch der Befehlsbefugnis oder den Umgangston. Lesen sie ruhig mal die Zahlen durch – gibt zu denken... Auszüge aus dem Bericht: „[...] bezeichnete [...] mindestens einmal in der Woche über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg als „Versager“, „Nichtskönner“, „Weichei“, „Taugenichts“ und „Blödmann“. „Hier gehören einige von Euch anal bestraft. Das bringt aber nichts, das würde Ihnen ja gefallen.“(nicht signierter Beitrag von 84.177.80.41 (Diskussion) 11:01, 5. Okt. 2005)
Beschränktheit auf junge Leute = Form von Ungerechtigkeit
[Quelltext bearbeiten]Dies scheint mit doch ganz offensichtlich der Fall zu sein: der Wehr- / Zivildienst ist ein Eingriff den ausschließlich junge Leute zwischen 18 und 25 hinzunehmen brauchen, 40, 50, 60, 70 oder 80jährigen hingegen nicht. Dies ist doch ganz unzweideutig eine Diskriminierung von jungen Leuten aufgrund ihrer Jugend; diese Diskriminierung mag zwar nach deutschem Recht nicht justiziabel sein, eine Diskriminierung ist es aber nichtdestotrotz und als solche sollte sie hier m.E. auch erwähnt werden. Faktisch bedeutet dies doch folgendes: Erwachsene über 25 sind in der BRD menschen erste rKlasse deren Grundrechte nicht angetastet werden dürfen, Erwachsene unter 25 sind Menschen zweiter Klasse deren grundrechte der Staat mit Füßen tritt; Erwachsene über 25 sind vollwertige Menschen, die sich selbst gehören und autonom über die eigene Person entscheiden und bestimmen dürfen, Erwachsene unter 25 sind Untermenschen und als solche Staatseigentum über die Behörden nach Belieben verwfügen dürfen; und schließlich: ein über 25jähriger der sich weigert sich dem Staat zur verfügung zu stellen darf nicht ein einziges Haar gekrümmt werden nach deutschem Gesetz, ein unter25jähriger der sich weigert sich dem Staat zur Verfügung zu stellen macht sich strafbar; dies ist offensichtlich eine gesetzlich fixiert Schlechterbehandlung junger Leute die als solche - unabhängig von er machtpolitishcen Logik - ungerecht ist und das sollte auch gesagt werdne, unabhängig davon ob man diese Ungerechtigkeit für tragbar oder notwendig hält oder nicht; die Frage ist nicht ob es ungerecht ist (das ist es im Sinne der Gleichheit objektiv) sondern ob man diese Ungerechtigkeit für tragbar hält aber die Ungerechtigkeit als Erscheinung sollte hier nicht verschwiegen werden; --134.34.67.42 16:52, 18. Jan 2006 (CET)
- Häh? Wo ist denn in dieser Aussage der Sinn? Muß nicht jeder über 25jährige auch einmal unter 25 gewesen sein?! Außerdem unterliegen alle Männer bis 60/65 der Wehrpflicht. --Koffer 14:13, 20. Jan 2006 (CET)
- Warum steht dann in § 3 (3) WPflG "Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet."?195.145.211.194 10:26, 23. Jan. 2009 (CET)
- Stimmt schon irgendwie: das kalendarische Alter eines Menschen entscheidet hierzulande über das Recht auf persönliche Selbstbestimmung: wer älter als Fünfundzwanzig ist hat einen Rechtsanspruch sich von BW und ZD fernhalten zu können, wenn er mit diesen Dingen nichts zu tun haben möchte; wer jünger als fünfundzwanzig ist darf hingegen auch entgegen seinen Willen verpflichtet werden. Dass Unterfünfundzwanzigjähriger Erwachsener nicht das gleiche Recht hat so leben wie er selbst es möchte, wie ein Überfünfundzwanzigjähriger scheint mir auch ungerecht. Würde ich allerdings etwas vorsichtiger formulieren, als der User oben: vielleicht: "Einige Kritiker betrachten es zudem als ungerecht, dass nur junge Erwachsene den Rechtseingriff der Wehrpflicht hinzunehmen brauchen, während ältere Erwachsene diese Antastung ihrer Freiheit nicht zu erdulden brauchen." Dass ein über 25jähriger einmal unter 25 war ist dabei wie mir scheint sekundär: ein vierzigjähriger der in seiner Jugend aus welchen Gründen auch immer keinen Dienst geleistet hat, ist wegen seines Alters automatisch aus dem Schneider; auch fragt man sich wieso die Dienstpflicht nicht gleichmäßig auf alle Altesgruppen verteilt wird (also 10.000 20jährige, 10.000 30jährige, 10.000 40jährige usw.)...der Grund ist klar - mangelnde Eigung in gesundheitlicher Hinsicht, aber wieso das Recht auf Freiheit nicht für alle Menschen in diesem Land in gleicher Weise gilt erscheint mir unverständlich; gegenwärtig wird es ja in Abstufung vergebeben: wer unter 25 ist hat nur insoweit ein Anspruch auf Freiheit (Freiheitsrecht unter Vorbehalt), wie der Bedarf des Staates nach Menschenmaterial für Armee und ZD gedeckt ist und sonst nicht; wer über 25 ist hat einen unverrückbaren Anspruch auf Freiheit egal wie der Personalbedarf der Armee aussieht (absolutes Freiheitsrecht).(nicht signierter Beitrag von 134.34.67.33 (Diskussion) 20:26, 20. Jan. 2006)
N`Abend,
ich frage mich wieso nur männer zum wehrdienst müssen?
ich frug auch den wehrdienstbeauftragten bei meiner Musterung, der
nur antwortete, ich solle bei der Politik nachfragen, er könne die frage
nicht beantworten, da er die antwort nicht weiss!
Kennt sich damit evtl. näher aus?
danke, Shimosh (nicht signierter Beitrag von 217.249.64.240 (Diskussion) 22:49, 30. Mär. 2006)
"Wehrdienstuntauglich" heisst NICHT automatisch "zivildienstuntauglich"
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Artikel: "Kritiker haben zudem darauf hingewiesen dass letztgültige Wehrgerechtigkeit im Sinne einer Gleichbehandlung aller jungen Leute aufgrund der notwendigen und unvermeidbaren Differenzierung zwischen Tauglichkeit und Untauglichlkeit nicht möglich ist, da in der Konsequenz dieser Differenzierung immer einige junge Leute die keinen Dienst leisten möchten dies auch nicht zu brauchen, da sie gesundheitlich dafür tätsächlich oder vermeintlich nicht geeignet sind, während andere, die dies ebensowenig möchten, aber geeignet sind, dennoch müssen. Dementsprechend ist Wehrpflicht automatisch immer mit einem bestimmten Grad an Ungerechtigkeit verbunden."
Das ist so nicht ganz korrekt. "Wehrgerechtigkeit" bezieht sich zum einen darauf, dass von zwei Männern desselben Geburtsjahrgangs, desselben Gesundheitszustandes und derselben Tauglichkeitsstufe der eine eingezogen wird, der andere aber nicht, zum anderen aber auch darauf, dass nicht all die, die für die Wehrpflicht als untauglich eingestuft wurden, noch einmal für ihre Tauglichkeit zum Zivildienst gemustert werden, denn ein großer Teil der für den Wehrdienst Untauglichen wäre wohl sehr wohl für den Zivildienst geeignet. Sprich: Dass die einen zu einem Dienst verpflichtet werden können, die anderen aber GAR NICHTS entsprechendes tun müssen. Und dass das Motto der staatstragenden Parteien in Deutschland, SPD und CDU: "Lieber einen ungerechten Wehr- und Zivildienst als gar keinen." den Menschen (und nicht nur den Betroffenen!), immer weniger zu vermitteln ist, je offensichtlicher die Ungerechtigkeit ist.(nicht signierter Beitrag von 81.173.169.233 (Diskussion) 17:19, 7. Aug. 2006)
Sinn der Diskseite
[Quelltext bearbeiten]Moin zusammen. Sinn einer Wikipediaartikeldiskussionsseite ist es Verbesserungen am Artikel zu erörtern. Persönliche Betrachtungen gehören nicht hierher. Das gilt auch für die Bausteine im Artikel die ich nun weil hier keine Hinweise zu Verbesserungen eingetragen sind entferne. Gruß Tom 00:26, 28. Jan. 2011 (CET)
Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel gehört aktualisiert und überarbeitet, da die Wehrpflicht in Deutschland zum 1. Juli 2011 ausgesetzt wird. Ein wenig habe ich versucht, dies hier im Artikel einzubauen und zu aktualisieren. 188.118.139.98 00:35, 25. Mai 2011 (CEST)
Zahlen vollständig
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel werden Zahlen des Wehrbeauftragten über die Ausschöpfung der Dienstpflichtigen der Jahren 1980 und 1983 aus dem Jahr 2004 zitiert. Sind das finale Daten zur Ausschöpfung oder sind das - was mir eher so scheint - Daten einer Art Zwischenbilanz die zu diesen Jahrgängen 2004 gezogen wurde? Wenn die Daten 2004 veröffentlicht wurden können sie logischerweise nur bis zu diesem Zeitpunkt reichen, beruhen also mutmaßlich auf Daten die bis zum Jahresende 2003 voralgen. Wenn ich das richtig verstehe wären in der Statistik dann ja also nicht alle Einberufenen der Jahrgänge 1980 und 1983 enthalten sondern nur die bis 2003 oder 2004 Einberufenen, während die 2004ff Einberufenen noch fehlen (zumindest vom Jahrgang 1983 - die waren 2004 ja erst 20/21 - dürften 2004, 2005, 2006 wohl noch einige hinzugekommen sein; für den Jahrgang 1983 dürften von 2004-2007 noch ca. 15Tsd weitere zur BW und 30-40Tsd zum ZD und mit Polizei/Feuerwehr usw. im Ganzen also noch 40-60Tsd Personen zuzurechnen sein, so dass die Gesamtausschöpfung bei knapp 50% gelegen haben mag). Das macht die Sache zwar nicht gut, aber vielleicht doch ein bißchen weniger drückend93.206.26.172 03:16, 12. Jul. 2012 (CEST)
Belege, u.a. Befreiung von im 3. Reich Verfolgten
[Quelltext bearbeiten]Weite Teile des Artikels sind überhaupt nicht oder deutlich sub-standard mit Einzelnachweisen versehen.
Aufgefallen ist es mir anlässlich der jüngst vorgenommenen Änderung durch die IP 92.217.86.14, derzufolge Nachfahren von im Dritten Reich Verfolgten (bis in dritte Generation) von der Wehrpflicht befreit werden konnten. Das klingt plausibel und scheint nur recht und billig zu sein, so dass man geradezu hoffen mag, dass es stimmt. Ich bin allerdings daran gescheitert, dafür einen Nachweis zu finden und nachzutragen. Das Wehrpflichtgesetz selbst jedenfalls, das in § 11 die Befreiung vom Wehrdienst regelt, nennt Geistliche und dritte Kinder und in zuletzt gültiger Fassung sogar ganz allgemein Verheiratete usw., aber nicht diese Gruppe. --Ulysses 2001 (Diskussion) 15:49, 12. Jul. 2020 (CEST)