Diskussion:Wissenschaftsfreiheitsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von TimBorgNetzWerk in Abschnitt Toter Link zur Erläuterung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu erörtern. Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Mängel des Artikels

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zu bemängeln ist, dass noch wichtige Aspekte bei diesem Artikel fehlen

Hallo IP. Bevor du etwas bemängelst, solltest du dankbar sein, dass Ehrenamtliche in ihrer Freizeit überhaupt solche Artikel schreiben. Wenn du wichtige Informationen hast, die den Artikel verbessern, gibt es folgende Möglichkeiten: Entweder arbeitest du sie selbst ein – dann müsste ein Wikipedianer sie sichten (d. h. freigeben) – oder du schreibst deine Anregungen mit Belegen auf diese Diskussionsseite. Allerdings geht es bei einem Artikel zu einem Gesetz mehr um dieses selbst, nicht so sehr um Fragen wie „Dominanz der Auftragsforschung“. Solche Themen sind eher in anderen Artikeln wie z. B. Drittmittel zu thematisieren. --Malabon (Diskussion) 22:53, 6. Apr. 2016 (CEST
Hallo :Malabon - Anregung

Es würde die redaktionelle Qualität (nicht die formelle) des Artikel heben, wenn du als ehrenamtlicher Mitarbeiter in deiner Freizeit kronkretisieren würdest, was die Kritik des Bundesrechnungshofes und der Landesrechnungshöfe konkret bemängelt (und vielleicht bedeutet) , anstatt z.B. nur formal einem lapidaren Link zu liefern.


Ist es - der Mittelmissbrauch

- die mangelnde Intransparenz

- die gesetzgeberische mangelnde Intelligenz

die der BRH etc. am Gesetz kritisiert ?

Das geht aus dem Beitrag leider nicht hervor. Vielleicht könntest du das konkretisieren.


Das müsste natürlich ein Wikipedianer qualitativ und inhaltlich sichten und nicht nur formell.

-- dein dankbarer IP (nicht signierter Beitrag von 2.242.118.199 (Diskussion) 02:23, 7. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Ich sehe keine Veranlassung zu einer Ergänzung. EOD --Malabon (Diskussion) 17:50, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Malobon - basta ist keine Antwort

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wenn du als überforderter Wikipedianer auf wichtige gestellte Fragen keine Antwort geben kannst oder willst , dann überlass anderen die Bearbeitung deines Artikels und behindere sie nicht mit unqualifizierten Löschaktionen oder mit Sperrungen , wie in anderen Artikeln geschehen.

Wikipedia ist nach seinem Selbstverständnis kein Medium der Selbstdarstellung. (siehe Malabon Von mir angelegte Artikel).

Gesetze sollten zumindest in ihren wesentlichen Bestandteilen so zu rezitiert werden, dass sich Wiki-User (die dankbar für deine Beiträge sein müssen )sich ein vollständiges objektives Bild machen können und nicht wesentliche Bestandteiile zum Verständnis wegelassen werden.

Basta /eod/ ist kein Argument / Charakteristikum einer offenen Diskussion sondern ein Zeichen von Argumentationsschwäche, um Diskussionen abzuwürgen.

Auf redaktionelle (inhaltliche) Verbesserungen und Aufhebung der Behinderungen ist zu hoffen. (nicht signierter Beitrag von 2.242.81.148 (Diskussion) 03:17, 8. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Kritik am Wissenschaftsfreiheitsgesetz löschen

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siehe Versiongeschichte -- user Telepolis (nicht signierter Beitrag von 2.242.192.253 (Diskussion) 03:17, 9. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Stimmt, die Quelle gibt das nicht her. Daher habe ich die behauptete Kritik des BRH an der Beschränkung des Besserstellungsverbots jetzt entfernt. --Aktenstapel (Diskussion) 07:44, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Zuvor hatte ich bereits, mit Verweis auf WP:WEB eine wenig reputable Quelle entferht [1], die unkommentiert in den Fließtext eingefügt wurde. Auch inhaltlich geht sie an der Sache vorbei, z. B. mit Bezug auf das Hochschulfreiheitsgesetz in NW: Immer wenn sich der Staat und damit auch das demokratisch legitimierte Parlament aus ihrer Verantwortung zurückziehen, wird das von den Wirtschaftsliberalen „Freiheit“ genannt.
Hierbei wird Freiheit mit Autonomie verwechselt. Wenn sich der Staat zurückzieht, bleibt er doch in der Verantwortung, die Freiheit als Grundrecht zu bewahren. Daher enthält ein Hochschulfreiheitsgesetz flankierendes Recht, das die Wissenschaftsfreiheit trotz verringerter staatlicher Kontrolle sichert. --Aktenstapel (Diskussion) 08:00, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@ Aktenstapel: Lesen! Der BRH schreibt zum Gesetzentwurf: „Das Bundeskabinett hat im Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen

(Wissenschaftsfreiheitsgesetz) beschlossen. Der Entwurf sieht insbesondere die Möglichkeit vor, entsprechend den Bedürfnissen der Wissenschaftseinrichtungen Ausgaben unbeschränkt zur Selbstbewirtschaftung zu veranschlagen. Mit der Zuweisung von Mitteln zur Selbstbewirtschaftung stehen diese über das laufende Haushaltsjahr hinaus zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Das bis Ende des Jahres 2012 laufende Pilotprojekt zur Wissenschaftsfreiheit sieht bereits vor, dass bis zu 20 % der Zuwendungsmittel in die Selbstbewirtschaftung überführt werden können. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium bisher nur bei der HGF in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht. Die Ausnutzung der Selbstbewirtschaftung hat dort mit 17,2 % der Zuwendungsmittel im Jahr 2010 einen Höhepunkt erreicht und ging im Jahr 2011 auf 15,1 % zurück. Nach den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt sieht der Bundesrechnungshof keine Notwendigkeit, die Begrenzung der Selbstbewirtschaftungsmittel auf der Grundlage des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes auf mehr als 20 % anzuheben. Auch bei der 438 HGF sind dem Bundesrechnungshof keine Projektverzögerungen bekannt, die einen so geringen Mittelabfluss erwarten ließen, dass zukünftig mehr als 20 % der Mittel ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden müssten. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz wird je- doch der „Bedarf“ der Einrichtungen an Selbstbewirtschaftungsmitteln als wesentliche Voraussetzung für deren Inanspruchnahme genannt. Der Bundesrechnungshof hielte es für problematisch, die Selbstbewirtschaftungsgrenze ohne Rücksicht darauf zu erhöhen, ob dies im Haushaltsvollzug tatsächlich notwendig ist. Er geht davon aus, dass ein möglichst großer Anteil der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel alsbald für Forschungszwecke verwendet werden soll. Eine Erhöhung der Selbstbewirtschaftungsmittel könnte den Eindruck erwecken, als sähe der Haushaltsgesetzgeber Verzögerungen beim Projektverlauf als wenig problematisch an. Mit der Erhöhung nähme er einen späteren Einsatz der Mittel in Kauf. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz sieht vor, dass das jeweils zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium im Gegenzug zu den eingeräumten Flexibilisierungen geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente festlegen soll. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinen Bemerkungen 2011 gefordert, dass Controllinginstrumente auch in der Wissenschaft tatsächliche Steuerungswirkung haben müssen (vgl. Bemerkungen 2011, Bundestagsdrucksache 17/7600 Nr. 77). Aus seiner Sicht würde es nicht ausreichen, für die im Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorgesehenen Informations- und Steuerungsinstrumente weitgehend auf bereits bestehende jährliche Berichte zurückzugreifen. Zudem hat der Bundesrechnungshof angeregt, das Parlament bei der Festlegung der Instrumente zu beteiligen. Die im Wissenschaftsfreiheitsgesetz genannten Einrichtungen erhalten zusammen eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 4,6 Mrd. Euro (Haushaltsentwurf 2013). Vor dem Hintergrund seines eigenen Steuerungs- und Informationsbedarfs sollte der Haushaltsausschuss die Möglichkeit haben, die Anforderungen an die Controllinginstrumente selbst festzulegen.“ - Bitte den Hinweis wieder einfügen. --Malabon (Diskussion) 08:58, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich habe ich den zitierten Text bereits berücksichtigt. Ich kann keine Kritik der Einschränkung des Besserstellungsverbots erkennen. Der BRH sagt nur, dass er dieselbe in der Höhe aus dem Pilotprojekt bereits für hinreichend hält. Die Aussage im Artikel ließ sich nicht aus der Quelle entnehmen. --Aktenstapel (Diskussion) 14:22, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das mit dem Besserstellungsverbot ist ein Missverständnis. Dieses war nur als ein Regelungsgegenstand des Gesetzes genannt. Darum ging es mir beim Hinweis auf den BRH überhaupt nicht. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass der BRH am Gesetzesentwurf Kritik geübt hat - übrigens ein seltener Vorgang. Eine solche Kritik ist relevant und gehört in den Artikel. --Malabon (Diskussion) 20:58, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Welche Kritik am Gesetz ist denn dann überhaupt gemeint? Aus meiner Sicht ist nun eine unkonkrete Behauptung in den Artikel eingefügt worden, ohne dass die Quelle ein Beleg dafür wäre. --Aktenstapel (Diskussion) 12:04, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ehrlich gesagt, verstehe ich dein Problem nicht. Der BRH hat den Gesetzesentwurf kritisiert. Die Fundstelle in den Bemerkungen ist zitiert und kann von jedem, der ein weitergehendes Interesse hat, nachgelesen werden. Ich halte es nicht für notwendig, dass in dem Artikel die Gesichtspunkte des BRH aufgeführt werden. Wenn es jemand wünscht, kann er dies tun. Die Kritik einfach zu löschen, mache ich aber nicht mit. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:18, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Habe ich ein Problem behauptet? Ich habe eine Frage gestellt. Bislang steht im Artikel die Behauptung, der BRH habe den Gesetzesentwurf kritisiert. Wenn Kritik lediglich im Sinne von Kriterien gemeint ist, könnte das missverständlich sein. Weitergehendes Interesse ist vorhanden. --Aktenstapel (Diskussion) 12:09, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Generelle Problematik der Hochschulpolitik

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Der Artikel geht an der allgemeinen Misere der deutschen Hochschulen vorbei. Zu meinen, dass das WissFrG mit seiner Leuchttumspolitik d.h einseitiger Spitzenförderung von steuerbegünstigten Unternehmensgnaden (siehe auch Drittmittel zu Lasten der Breitenförderung das Problem der abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entgegnen zu können, ist kurzfristig und einseitig gedacht und eines der neoliberalen Experimente zum Schaden der Allgemeinheit.

Das Problem liegt indes anders. Gerade in den Ingenieurswissenschaften sind an deutschen Hochschulen zwischen 1995 und 2005 insgesamt 356 Professuren abgebaut und nicht wieder besetzt worden (siehe Qualitätsoffensive ohne Personal bei http://www.heise.de/tp/artikel/25/25853/ ). Dass dieser Rückgang von 13,3 Prozent und einem noch grösserem Rückgang an wissenschaftlichen Nachwuchspersonal führte, der an den Hochschulen die organisatorischen Voraussetzungen gefährdete, um dem lautstark beklagten Fachkräftemangel durch die Ausbildung bei trotzdem deutlich mehr Studierwillenden (!!) effektiv begegnen zu können. Die negativen Folge waren eine hohe Quote von Studienabbrechern und die vielbeschworene mangelnde Innovationsfähigkeit. (siehe auch http://www.heise.de/tp/artikel/26/26074/1.html). Dies sollte sollte den Verantwortlichen beim BMBF zu denken geben.

Das fragwürdige Ansinnen, diese bildungs- und forschungspolitischen Defizite und Experimente durch obiges Gesetz ausgleichen zu wollen ist naiv und erscheint wie die übliche wirtschaftsliberale Feuerwehrpolitik und Taktik (zünde das Haus an, damit die Feuerwehr was zu löschen hat), mit der diese negativen Folgen kompensiert und die Ursachen und Konsequenzen dieser Politik verschleiert werden sollen.

--- in diesem Sinne Wind of Change (nicht signierter Beitrag von 2.242.191.176 (Diskussion) 03:08, 12. Apr. 2016 (CEST))Beantworten
Das Gesetz richtet sich gar nicht an Hochschulen. --Aktenstapel (Diskussion) 16:29, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten



-- :: Aktenstapel hat formal recht Das Gesetz wendet sich natürlich nicht an sondern gegen die staatlichen Hochschulen.

Aber das ist gar nicht das Problem.

Die Hauptsache scheint nicht verstanden worden zu sein . Nur Akten zu stapeln hilft bekanntlich nix, man muss sie auch lesen und verstehen.

Die Zusammenhänge beim WissFG sind offentsichtlich : dringend benötigte Professoren-Stellen an staatlichen Hochschulen wurden gekappt, während nicht-universitäre Institute gefördert wurden. Vielleicht ist es genau das, was der BRH Kritisiert hat. Wenn ich die Diskussion richtig verfolge, ist das Kernproblem beim WissFG, dass man NU-Institute zu 95 Prozen aus Steuermitteln für industrielle Zwecke finanziert, während private Geldgeber bescheidene steuerlich-begünstige Beiträge spendieren (5 Prozent ) dafür aber die Forschungszwecke bestimmen und von den Ergebnissen profitieren. Der Steuerzahler zahlt 95 Prozent, der Forscher kriegt eine kleine Zulage zu seinen staatlichen Bezügen und der grosszügige (?) Spender freut sich über die kostengünstige Spitzenforschung und kassiert die Ergebnisse billig . Mehr Transparenz - nicht bei diesem Artikel- wäre bitte nötig.

---- ein IP
Das gehört alles nicht hierher. --Malabon (Diskussion) 22:26, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
 wie stehts mit dem Transpraenzanspruch von Wikipedia? 

kann man nmit Basta-Mentalität und Privilegien wesentliche Aspekte einfach unterdrücken unterdrücken ? (nicht signierter Beitrag von 2.242.82.211 (Diskussion) 02:33, 16. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Kritik des Bundesrechnungshofes

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leider immer noch nichts Wissenswertes, was der Bundesrechnungshof nun inhaltlich zu mäkeln und mitzuteilen hatte. War die Kritik nun berechtigt oder nicht ? mit einem formalen Hinweis ist in einer qualitifzierte Enzyklopädie nicht getan.Wäre Malobon dank, wenn er etwas zu Erhellung beitragen könnte.


formalscheisser ---- (nicht signierter Beitrag von 2.242.172.225 (Diskussion) 01:33, 7. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Aus meiner Sicht hat der BRH Stellung genommen, aber das Wort Kritik taucht bei ihm kein einziges Mal auf. Ich habe noch nicht herausgefunden, mit welchem Argument das in den Artikel wieder eingefügt wurde. --Aktenstapel (Diskussion) 20:55, 7. Mai 2016 (CEST)Beantworten
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