Diskussion:Zinā

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Koenraad in Abschnitt Grenzvergehen
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Al Fatiha und Liberale Bewegungen im Islam

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Die Haltung innerhalb des Islam ist theologisch wie auch rechtlich sehr unterschiedlich. Nicht zu vergessen ist, das die Auslegungen im Koran von der jeweiligen Auslegungsmethode abhängen und beispielsweise islamische Organisationen wie Al Fatiha das Vorliegen von Zina im Koran anders auslegen, als beispielsweise Rechtsschulen aus dem Mittelalter. GLGermann 15:41, 15. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

du schreibst "lehnen die Zina bei homosexuellen Geschlechtsverkehr ab" (sehr missverständlich), ich glaube nicht, dass al-Fatiha eine anerkannte islamische Position ist. Bekennende Homosexuelle würden in einem Land mit islamischen Strafrecht nicht sehr glücklich. Dein Link ist nur zur Homepage. Bitte finde einen anerkannten islamischen Theologen, der eine abweichende Meinung zur Zina vertritt und stell' deinen Beitrag ggf. wieder her. Es grüßt --Koenraad Diskussion 16:37, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
das was du hier schreibst, ist natürlich nur eingeschränkt richtig. Es ist sehr wohl so, dass es innerhalb des Islams eine liberale Bewegung aus Organisationen und Einzelpersonen besteht, die Zina bei homosexuellen Handlungen ablehnt und dies als "mittelalterliches" Gedankengut betrachtet, was aber nicht die liberale Auslegung des Koran wiederspiegelt. Hierzu gehört beispielsweise auch die islamische Organisation Al Fatiha.

Zum Thema "Islamisches Strafrecht": natürlich hast du insofern Recht, dass es eine Reihe von islamisch geprägten Staaten gibt, wo die Lage für homosexuelle Menschen wirklich katastrophal und lebensbedrohlich ist. Aber es gibt auch Staaten wie die Türkei, Indonesien oder Albanien, wo keine Illegalität/Strafbarkeit von Homosexualität besteht. Empfehlenswert hierzu ist der Dokumentarfilm The Other Side of Istanbul GLGermann 16:57, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

du fragtest nach islamischen Theologen: sehr empfehlenswert der Imam Muhsin Hendricks aus Südafrika. GLGermann 17:16, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Du scheinst mich nicht ganz verstanden zu haben. "lehnen die Unzucht beim Geschlechtsverkehr ab" steht da jetzt sinngemäß. Deine Referenz belegt zur Zeit nicht einmal, das was du eigentlich sagen möchtest ("betrachten homosexuellen Geschlechtsverkehr nicht als Zina"). Editwar liegt mir nicht. Der Artikel behandelt ein Problem des islamischen Rechts. Die Türkei ist ein schlechtes Beispiel, weil es dort kein islamisches Recht gibt. Bei Indonesien und Albanien kenne ich mich nicht aus, vermute aber, dass dort kein islamisches Strafrecht herrscht. Vielleicht formulierst du den Satz etwas um, dass beide damit leben können. Es gibt Muslime, die das islamische Recht in diesem Punkt ablehnen. Das scheint mir selbstverständlich. Nicht alle Katholiken glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes. Wahrscheinlich nicht mal 3 Prozent. Es grüßt --Koenraad Diskussion 20:09, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

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Wozu ist der Link auf die Homepage von al-Fatiha nötig? Reicht der Wikilink nicht. Ist das eine anerkannte Institution des islamischen Rechts? Sind das Experten in Sachen Zina. Ich versteh das nicht. Es grüßt --Koenraad Diskussion 17:28, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
okay wikilink reicht. GLGermann 21:10, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Du hast die richtige Mischung aus Langsamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit :-) --Koenraad Diskussion 21:16, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Wort-Bedeutungen

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Ich habe bei der Erklärung vom Begriff muhsan "volljährig" in Anführungszeichen gesetzt, da "volljährig" ein moderner Begriff ist. Muhsan würde ich als eine freie, unbescholtene und mündige Person bezeichnen. (nicht signierter Beitrag von 188.97.87.32 (Diskussion | Beiträge) 03:08, 31. Mär. 2010 (CEST)) Beantworten


"Theologe Yaşar Nuri Öztürk"

Yasar Nuri Öztürk ist unseriös und wird von allen Gelehrten in der Türkei abgelehnt, seine Meinung ist absolut unbedeutend. Unterstützung erfährt er allerdings von einigen Gruppen des kemalistischen Regimes, die die Religion nach ihren Vorstellungen verändern wollen, und dabei auf solche unseriösen Personen wie Yasar Nuri Öztürk oder Zekeriya Beyaz zurückgreifen. (nicht signierter Beitrag von 95.223.180.115 (Diskussion | Beiträge) 12:05, 12. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Wieso??? Dass reaktionäre islamische Theologen Öztürk ablehnen, ist klar. Was er aber z.B. über den Widerpruch zwischen den koranischen Aussagen und dem Steinigungsgebot islamischer Rechtsschulen schreibt, liegt m.E. völlig auf der Hand. Gut, dass es einen Öztürk gibt; leider muss er sich gegen allzuviel Verbortheit durchsetzen. Traurig. (nicht signierter Beitrag von 134.147.187.23 (Diskussion) 13:57, 24. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Hinweis

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Zina ist auch ein weiblicher Vorname. --212.65.1.102 13:08, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Blödsinn! man schreibt es im Arabischen anders.--Orientalist (Diskussion) 13:22, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Blödsinn! Kein Mensch hat von arabisch geredet! Zina Bethune! Zina D. H. Young! Zina Garrison! Zina Goldrich! Zina Kocher! Zina Saunders! u.v.m.! --212.65.1.102 15:20, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Verheiratet oder nicht

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Der Text enthält wohl einen Fehler: es wird zwar unterschieden (siehe englische Wikipedia), ob die sexuellen Handlungen von Verheirateten oder von Unverheirateten begangen werden. Aber auch Verheiratete werden bestraft. Nur wenn die Partner miteinander verheiratet sind, ist sexueller Kontakt erlaubt.

Minderheitenmeinung

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Im Artikel stand: Der Ankaraner Theologe Yaşar Nuri Öztürk lehnt die Steinigung als Strafe für Zina als unislamisch ab: Der Koran sehe keine derartige Strafe vor, während der Prophet diese Strafe in Übereinstimmung mit dem Alten TestamentÖztürk verweist hierbei unter anderem auf das 5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 22 ff.< nur bei ihn dahingehend um Rat bittenden Juden angewandt habe. Siehe sein Der verfälschte Islam. Übersetzt aus dem Türkischen von Nevfel Cumart. Grupello, 2007. S. 155f. Mal abgesehen davon, dass es lückenhaft gekennzeichnet war, erschließt sich die Relevanz nicht.-- ZZ (Diskussion) 23:11, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Grenzvergehen

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Moin, meine Änderung wurde zweimal revertiert. Gerhardvalentin hat mich gebeten, die Disk aufzusuchen, was ich hiermit mache. Die Einleitung ist so nicht ganz korrekt, denn Zina bedeutet Ehebruch und Ehebruch ist ein sogenanntes "Grenzvergehen", das mit der Steinigung geahndet wird. Die Strafe darf nicht abgemildert werden. Nachzulesen in diversen Quellen, unter anderem bei Christine Schirrmacher. --2003:EE:8F18:F9CA:4C0:2A4C:7E61:E49D 04:11, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Im Standardwerk der Islamwissenschaft steht das anders, wie du in der angegebenen Quelle im Text nachlesen kannst. Außerdem verbietet es sich handwerklich den Sinn zu verändern und den Einzelnachweis zu belassen. Dann stehen Text und Einzelnachweis im Widerspruch. Gruß Koenraad 06:50, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Zur Sache: Die Einzelheiten stehen weiter unten im Artikeltext. Die Einleitung gibt nur kurz wieder, was dort steht. Bei deiner Änderung müsstest du den gesamten Artikel umschreiben oder alle Fakten mit Einzelnachweisen rauslöschen. Koenraad 07:06, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Bei Unzucht gibt es die Geißelung (Sure 24,2-3), bei Ehebruch die Steinigung (siehe Überlieferung). Das habe ich bei Rohe gelesen, bei Schirrmacher gelesen usw. --2003:EE:8F18:F9CA:4D48:7021:A388:12C8 20:09, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Damit sind nicht alle Fälle von Zina erfasst. 1. Die Frage des Ihsān (Islamisches Strafrecht), zweitens der homosexuelle Verkehr, wobei dann noch die Rechtsschulen unterschiedliche Maßnahmen treffen, u.a. die Verbannung. Auch wird zwischen Sklaven und Freien unterschieden etc. Koenraad 20:25, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten