Diskussion:Zivilcourage

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Zivmaximus in Abschnitt Löschungen
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Einwand

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Ich habe den Text insgesamt überarbeitet, weil er so präziser ist und systematischer definiert, was unter Zivilcourage oder sozialem Mut zu verstehen ist (nachdem ich mich viele Jahre mit diesem Thema wissenschaftlich damit beschäftige). Diese Definition ist in der Substanz heute weitgehend akzeptiert. Auch habe ich manche Wiederholung gekürzt bzw. Substantielles eingearbeitet oder einzelne Formulierungen ergänzt. Benutzer:Meyer,Gerd/Gerd Meyer 28.5.2011 (nicht signierter Beitrag von Meyer, Gerd (Diskussion | Beiträge) 20:04, 28. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Tut mir leid, aber es kann nicht sein, dass das Auftreten für die herrschende Meinung ein Zeichen von Zivilcourage ist. --Helmut Krause

e. Ich glaube heute sogar, er hatte recht. -andy 80.129.80.79 05:12, 12. Mär. 2007 (CET)== Bedeutung == heute wird unter Zivilcourage das Auftreten gegen die herrschende Meinung verstanden, mit dem der Einzelne, ohne Rücksicht auf sich selbst, seine persönlichen Werte vertritt.Beantworten

Stichwort Demokratie oder Menschenrechte eintreten: das eine ist eine Regierungsforum, die vlt. mal von etwas besserem abgelöst wird. Sollte man auf keinen Fall durch -- solche Vergleiche -- gleichsetzen, zwei solche Begriffe: der eine ist kulturell in der westlichen Welt hoch geschätzt, der andere, wie anderswo hier auf der Diskussionsseite schon erwähnt, global ziemlich anerkannt.

Undemokratisches Handeln kann durchaus (Zivil-)Couragiert sein, je nachdem, was man unter Demokratie bezeichnet: wenn man das beste für die Menschheit will und begründet zu dem Ergebnis kommt, dass

  • je Person (über 18! ohne geistige Krankheit? Informiert mit Pressewahrheiten? Bei multinationalem Wohnsitz mit Mehrfachwahlrecht?)
  • eine Stimme

dafür ungeeignet ist, ist man trotzdem Menschenfreund.

Unmenschliches Handeln fällt aber nie unter Zivilcourage (Sehen wir mal von ethischen Diskussionen von "der Zweck heiligt die Mittel" ab).

--84.59.116.56 13:57, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten


In westlich orientierten Gesellschaften zeigt derjenige Zivilcourage, der die Wertorientierungen der jeweiligen Gesellschaften, wie z. B. die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", offen und ohne Rücksicht auf eigene Nachteile vertritt. Dies erfordert Mut, da derjenige, der Zivilcourage zeigt, die Repressionen der Herrschenden oder des Mobs herausfordert.

Was soll das denn heißen? Jetzt heißt es: Wenn in einer Gesellschaft alle A denken, dann hat der, der offen und ohne Rücksicht auch A denkt Zivilcourage. Und wieso dieses völlig unsinnige Beispiel: In westlichen Gesellschaften herrscht bezüglich der Forderung, die Menschenrechte einzuhalten, gesellschaftlicher und politischer Konsens. Anders als in vielen anderen Gegenden der Welt. Repressionen der Herrschenden (also der Demokratie) sind in westlichen Gesellschaften ganz überwiegend Verhaltens- nicht Meinungsbegründet. Es ist mir wirklich nicht klar, was gemeint ist. Der Abschnitt klingt stark nach TF.--Dannnyt 11:52, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Das wiederspricht sich! Die Menschenrechte sind keine persönlichen Werte, sondern allgemein anerkannte Werte. Nach der Definition des Ersten Zitats wäre eher folgendes Beispiel Zivilcourage: Jemand hält das Unterdrücken und Quälen von Menschen für sinnvoll. Das ist (hoffentlich) nicht die "herrschende Meinung". Außerdem riskiert er eingesperrt zu werden, wenn er seine Werte vertritt bzw. andere Unterdrückt und Quält. Somit vertritt er auch seine "persönlichen Werte" "ohne Rücksicht auf sich selbst".

Die Definition aus dem zweiten Zitat gefällt mir besser, da dort die allgemeinen bzw. herrschenden Werte vertreten werden, wie beispielsweise die Menschenrechte. Allerdings verstehe ich die Begründung nicht warum man um die Menschenrechte zu vertreten Mut braucht. und was hat das mit einem Mob zu tun? Benutzt man den nicht normalerweise zum Saubermachen?

Außerdem habe ich in der Schule die Definition gelernt, dass es Zivilcourage ist, wenn man jemandem hilf, obwohl man sich dabei selber in Gefahr bringt.

Welche Definition ist also richtig?

  1. "heute wird unter Zivilcourage das Auftreten gegen die herrschende Meinung verstanden, mit dem der Einzelne, ohne Rücksicht auf sich selbst, seine persönlichen Werte vertritt."
  2. "In westlich orientierten Gesellschaften zeigt derjenige Zivilcourage, der die Wertorientierungen der jeweiligen Gesellschaften, [...] offen und ohne Rücksicht auf eigene Nachteile vertritt."
  3. Zivilcourage ist, wenn man jemandem hilf, obwohl man sich dabei selber in Gefahr bringt.

-Nicod (Diskussion) 16:12, 1. Jun 2005 (CEST)

Hmmm, das widerspricht sich nur scheinbar. Auf die schnelle, im Artikel habe ich doch deutlich gemacht, dass Z. vom point of view abhängig ist - also der Werte die man vertritt. Leider sind die Menschenrechte keine allgemein anerkannten Rechte.
Zu 3. In der ersten Def. steht: ohne Rücksicht auf sich selbst - damit ist 3 eingeschlossen, weil man sich ja gefährdet.
Ok?--Ot 18:15, 1. Jun 2005 (CEST)
Da ist was dran. Die Definitionen Ähneln sich sowiso alle ein bisschen. Trotzdem bleibt noch die Frage wann man Zivielcourage zeigt, wenn man seine eigenen Werte verteidigt oder die der Allgemeinheit. -Nicod (Diskussion) 21:53, 2. Jun 2005 (CEST)
Nach der Definition ist Zivilcourage wertneutral - nur das Verhalten - sich selbst in Gefahr zu bringen - ist relevant. OK?--Ot 07:30, 3. Jun 2005 (CEST)

Zivilcourage ist insofern nicht wertneutral, als der Begriff Z nicht verwendet wird für engagiertes, eventuell selbstgefährdentes Verhalten, zu Gunsten von Unrecht, Gewalt, für rechts- oder linksextreme Ziele. Zivilcourage oder sozial mutig handeln, heisst sichtbar und aktiv für allgemeine humanane und demokratische Werte, für die legitimen Interessen vor allem anderer Menschen (nur sekundär für die eigenen) einzutreten. Zivilcourage oder sozialer Mut ist nicht nur in akuten Notsituationen gefragt, sondern überall dort wo Unrecht auch im Kleinen vorkommt. Madelaine Aschwanden

In der Definition steht "gegen oder für die Herrschende Meinung" sowie "seine persönlichen Werte oder die Werte der Allgemeinheit vertritt" Das ist beides wenig definitorisch und irreführend. Bei zivilcourage geht es eindeutig um demokratische Werte und Menschenrechte. Hitler war NICHT zivilcouragiert, als er sich bei seinem ersten Putschversuch in Gefahr brachte. Wenn, dann war er mutig. Sich selbst in Gefahr zu bringen, ist einfach nur mutig. Zivilcourage ist mehr: Zivilcourager beinhaltet eben schon konkrete Werte! Definitorische Merkmale von Zivilcourage sind: - mögliche (auch soziale) negative Konsequenzen in Kauf nehmen dafür dass man - grundlegende Menschen Wert schätzende Werte vertritt, - wenn nötig gegen die Allgemein Herrschende Meinung - und unter umständen auch durch in Kauf nehmen eines Normbruches. Viele Grüße Tristan Nakagawa

Mit konkreten politischen Vergleichen muss man meines Erachtens vorsichtig sein, da die Definition sonst erstens abhängig von Beispielen wird und sich zweitens auf bestimmte Kontexte beschränkt. Zivilcourage wird dann sichtbar, wenn jemand einer Gefahr zum Trotz seine ethischen Grundsätze vertritt, wenn sie in Frage gestellt werden durch eine niedrigere Form von Rechtsprechung (z.B. Recht des Stärkeren, Ausnutzung von Klischees oder fehlerhaften Gesetzen). Da auch demokratische Staaten ein Gewaltmonopol für sich beanspruchen und da auch demokratische Gesetzgebungen manchmal Lücken oder Fehler haben, kann Zivilcourage durchaus das Handeln gegen eine vorherrschende Meinung oder gegen ein demokratisch errichtetes Gesetz bedeuten. Die Handlung selbst muss aber mit ebenso hohen ethischen Grundsätzen erfolgen wie das Ziel, in dessen Namen sie erfolgt. Dies schliesst einen Missbrauch dieses Begriffes aus. Willkür und offensive Gewalt können somit niemals mit Zivilcourage gerechtfertigt werden. Und Denunziation steht in direktem Gegensatz zu Zivilcourage, da jemand eine vorherrschende Meinung ausnützt, um jemand anderes (oft aus persönlichen Gründen) in eine nachteilige oder gar gefährliche Position zu bewegen. -- Marc Christen

Konkret politsch (und zumindest meines Erachtens richtig) ist Defintion 2. Zivilcourage zeigt der, der für bestimmte Wertvorstellungen eintritt, welche tatsächlich nicht unbedingt als allgemeingültig gesetzt sein müssen. Und zumindest kontextfrei sollte man es ähnlich auch festhalten können. --Jonas Wehleit 18:55, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Letztens hat ein Freund aus dem englischen Sprachraum behauptet folgendes wäre Zivilcourage: der Fahrer eines PKW wurde geblitzt, ist deshalb umgekehrt, hat zuerst die Radarfalle zerstört und ist dann dem Polizeibeamten gegenüber tätlich geworden. Die Gründe weshalb es Zivilcourage ist: Auftreten gegen Behörden; Einsatz für Werte der Allgemeinheit; ohne Rücksicht auf sich selbst. Ich kann dem nicht vollständig zustimmen, da m.E. das demokratisch verabschiedete Gesetz zum "blitzen" bei Geschwindigkeitsübertretung der Wert der Allgemeinheit ist und nicht die Straffreiheit bei Regelverstoß. Hat jemand gute Argumente dafür oder dagegen? Bernburgerin 18:50, 6. Jun 2006 (CEST)

Waffenrecht

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Durch das allgemeine Verbot, Waffen zu tragen, wird die Zivilcourage (i.S.v. Hilfe ggü. Verbrechensopfern) m.E. nicht eben erleichtert. --Adlonnimov 22:20, 8. Okt 2006 (CEST)

Waffen bringen nicht mehr Zivilcourage, sondern begünstigen durch vorschnelles Handeln Unrecht --straktur 23:15, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die Statistiken in den USA sprechen jedoch eine andere Sprache: in den Staaten mit restriktiveren Waffengesetzen gibt es MEHR Straftaten mit Schusswaffen. Verbrecher haben Waffen - unabhängig vom Waffenrecht. Ein Verbot von Waffen bedeutet nur eines: Entwaffnete Opfer. MV --193.238.8.86 03:38, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die Statistiken ausserhalb der USA sprechen eine andere Sprache: In den Staaten mit restriktiveren Waffengesetzen (z.B. Deutschland) gibt es WENIGER Straftaten mit Schusswaffen. Verbrecher in den USA haben Waffen - erworben im Zweifel im benachbarten Bundesstaat. Ein Verbot von Waffen bedeutet folglich Schutz der Opfer. --134.76.233.140 13:59, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Whistleblower

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Ein Whistleblower hat im Grunde überhaupt nichts mit Zivilcourage zu tun. Das ist ein Begriff für einen anonymen Informanten - um anonym zu agieren, braucht aber niemand Zivilcourage, die ist nur erforderlich, wenn man mit vollem Namen an die Öffentlichkeit geht. Außerdem war dieser Abschnitt ein kleines POV-Essay und nicht enzklopädietauglich --Dinah 13:00, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Selbstverständlich erfordert Whistleblowing Zivilcourage! --anonym

Ein Whistleblower im Sinne der Definition kann durchaus ein glänzendes Beispiel für Zivilcourage sein. Bei einer unliebsamen Enthüllung verliert die blossgestellte Gruppierung (Firma, Verwaltung usw.) viel Geld oder politisches Ansehen. Um dies inskünftig zu verhindern, wendet sie in der Regel viel Energie auf, um die undichte Stelle zu identifizieren (siehe z.B. diverse Abhörskandale des BND). Der Whistleblower bringt sich also durchaus auch dann in Gefahr, wenn er oder sie anonym handelt. --Marc Christen

aus der QS:

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"QS-Antrag|14. November 2006|sollte überarbeitet und verbessert werden, stellenweise ein Ratgeber --Dinah 12:16, 14. Nov. 2006 (CET) " hierhin kopiert, da QS erfolglos --Omi´s Törtchen ۩ - ± 16:23, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Folgen von Zivilcourage

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Poliker fordern Zivilcourage. Und wenn diese, z.B. gesundheitlich schadet, bleibe ich allein. Als Betroffener warne ich vor Zivilcourage! Die Geschwister Scholl hatten Zivilcourage und erhalten schöne Reden. Die Witwe vom Richter Freisler eine gute Rente. Also Vorsicht mit Zivilcourage! Zivilcourage ist gegen den Strom und macht deswegen einsam. --straktur 23:15, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Alles hat seinen Preis. Heutzutage wird Civilcourage eher von den Medien abgeraten: man solle nicht den Helden spielen. Leider wirkt das sehr erfolgreich. Ich denke, dass muss jeder selbst entscheiden. Wenn diese Verteufelung jedoch ansteigt, könnte irgendwann Civilcourage auch verboten werden - zum gegenseitigen Schutz aller. Da wehrt sich jeder Rest von Moral in meiner Seele. (nicht signierter Beitrag von 87.164.52.25 (Diskussion | Beiträge) 20:14, 20. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Zivilcourage gegenüber ...?

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Ja, wie nennt man das? Ich hatte es in einer Unterhaltung als Zivilcourage bezeichnet, dass der legendäre Carl Benz dadurch, dass er in seinem Automobil die mehreren 100 km nach Frankreich auf sich und einen Arzt als Beifahrer mitnahm, ein junges Menschenleben gerettet hatte. Also "Mut bewiesen, alles auf eine Karte gesetzt". Aber mein Gesprächspartner klärte mich auf, dass das mit Zivilcourage nichts zu tun hab

Vorsicht, Carl Benz war ein "böser Kapitalist", und denen traut man in Deutschland nicht! Wer mit eigener Hände Arbeit und dem eigenen Verstand etwas bewegte, neues entwickelte und Arbeitsplätze schuf, und dann auch noch die Frechheit besaß, GEWINN zu machen, ist hier immer das Aller Letzte. Solche Leute können auch keine zivilcourage zeigen. MV --193.238.8.86 03:45, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ist nicht angeboren...

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In der Definition von Zivilcourage ist nicht enthalten, dass sie nicht angeboren ist und erlernt werden muss. Man kann so was nicht einfach so apodiktisch hinschreiben.

von keudell

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welcher von keudell? Lennart fischer 20:32, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Löschungen

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Bitte erklären, warum dies gelöscht werden sollte. Gruß--ot 17:25, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

1. gelöschter Abschnitt: Sociobabble, zu deutsch Sozpädgesülze über "Training" von Zivilcourage. Quellenlos, Tenor: Lernen kann es gewiss ein jeder- aber nicht etwa allein, sondern nur in Kursen. Nachweis: keiner. 2.: Abschnitt über Preise: Wenn dort (selbstverständlich quellenlose) Formulierungen stehen wie Allerdings muss im Einzelfall kritisch geprüft werden, ob wirklich Zivilcourage, im Sinne der Definition ausgezeichnet werden soll, oder ein anderes Verhalten, das ebenfalls mit Zivilcourage bezeichnet wird. [...] Besonders problematisch sind Auslobungen von Zivilcourage-Preisen für Kinder und Jugendliche, da deren zivilcouragiertes Verhalten oftmals noch mehr im Verborgenen stattfindet., dann ist es doch wohl besser, wenn dieser Abschnitt ganz weggelassen wird, da er nicht einmal einen konkreten Preis nennt. Die frei assoziierten "Siehe auch"s braucht kein Mensch. Das Ausjäten der Links war ebenso nötig. Von den sprachlich verunglückten Eingangsabsätzen ganz zu schweigen ("Einführung" des Begriffs durch Bismarck mit falscher Jahreszahl etc). Gruß, Thorbjoern 20:29, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
PS: Auch sehr schön folgender gelöschte Satz: Zivilcourage bedeutet sichtbaren Widerstand aus Überzeugung und Maxime. Ah, „Widerstand“ aus „Maxime“. Das ist doch nun wirklich albernes Struppilatein, noch dazu ist mir nicht klar, wie man etwas „aus Maxime“ tun kann. Thorbjoern 20:34, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
und einfach mal ein überarbeiten-baustein setzen, gründe angeben usw., dann die disk benutzen usw. - sprich einen vernünftigen diskurs führen geht nicht? Nö, gleich die (lösch-)keule. Damit will ich nicht sagen, dass du in einigen punkten recht hast, sondern nur den kommunikationsstil von dir ansprechen. Ist es hilfreich das wort Sozpädgesülze in der zusammenfassungszeile zu benutzen oder spricht da ein vorurteil deinerseits? Gruß vom dipl.-ing.--ot 06:21, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich hatte leider mein Beißholz verlegt. Schönen Tag noch :) Thorbjoern 07:00, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Es ist immer wieder erfrischend mit einem hochintelligenten zu kommunizieren. Gruß--ot 07:20, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Der schöne Tag war ernstgemeint. No offense intended. Grüße, Thorbjoern 08:35, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Dann wünsch ich dir auch einen schönen tag - hier ist es ein sehr windiger! Gruß--ot 08:40, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Mich würde interessieren, wieso der Melonengelbe (RAL1028) die Weblinks *Zivilcourage im Reisezug - eine psychologische Untersuchung mit Hilfe des unsichtbaren Theaters (Video des Experiments) und der Text der gleichnamigen Untersuchung zwei Minuten nachdem sie erstellt wurden gelöscht hat? Begutachtet können sie in der kurzen Zeit wohl nicht worden sein. Der Grund für den Eintrag der Weblinks war, dass in jüngster Zeit Zivilcouragetrainings und -experimente als TV-Shows ausgestrahlt werden und unter den Weblinks auch entsprechende Verweise auf TV-Stationen aufgelistet sind. Diese sogenannten Experimente sind jedoch in vitro, wohingegen die vorgeschlagenen Weblinks auf ein in vivo Experiment verweist und daher relevant für die Thematik erscheinen. Daher die Frage: Mit welchen Argumenten wurden die Weblinks gelöscht? (--Zivmaximus (Diskussion) 20:47, 1. Feb. 2021 (CET)Unsigniert)Beantworten


Datenschutz

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Wie ist das staatlich mit dem Datenschutz geregelt, z.B. wenn man als Zeuge aussagen müsste aber keine Anonymität / Datenschutz gewährleistet wird? Täter könnten sich rächen, wenn sie Namen und die Anschrift erfahren. (nicht signierter Beitrag von 92.116.41.16 (Diskussion | Beiträge) 00:30, 17. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Bedeutungswandel

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Aus eigener Erfahrung weiß ich , dass der Befgriff bis vor wenigen Jahren lediglich für Mut in Situationen verwendet wurde, in denen keine physische Gefährdung zu erwarten war, dafür allerdings eine soziale Gefährdung (z. B. Widerrede gegen den Chef). Verstanden wurde das Wort in Unterscheidung zur "normalen" Courage - verwendet wurde der Begriff übrigens wertunabhängig. Erst seit kurzem wird der Begtriff verwendet wenn Zivilisten Mut zeigen in Situationen, in denen sie physisch gefährdet werden könnten (siehe Georg-Elser-Preis, Manfred Brunner) - also in Abgrenzung zur Courage von Soldaten und Polizisten; und übrigens: in Übereinstimmung mit allgemeinen Werten. Belege habe ich dafür keine; aber der Begriff ist für mich ein interessantes Beispiel für einen Bedéutungsverlust. Wäre interessant, dem mal nachzugehen.--O DM 22:09, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sonstiges

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meine Frage: warum kann man unter -> Sonstiges keine aktuellen Fälle von fehlender Zivilcourage und darausfolgenden Auswirkungen auf Opfer hinzufügen? Wenn Betroffene und deren Angehörige in akuten Fällen bei Wikipedia nachsehen, entsteht ein Gefühl, als ob es seit 2011, keine Übergriffe (bzw. den Beitrag betreffend, keine Fälle von fehlender Zivilcourage) mehr gab... Habt ihr ein Tipp für mich, wie meine Erweiterung (s.u.) drin bleiben und veröfentlicht werden kann? Als Quelle kann ich nichts angeben, weil z.B. selbst erlebt und nicht in der Presse gelesen, oder reicht z.B. ein Verweis auf eine öffentliche facebook seite? Für eure Hilfe bin ich äußerst dankbar!

  • in der Nacht zum 27. Januar 2013 wurde ein 26-Jähriger von sechs, inzwischen bereits identifizierten Personen, brutalst zusammengeschlagen ohne dass umstehende Taxifahrer, diverse Passanten, oder die Security-Mitarbeiter einer angrenzenden Discothek eingegriffen haben.*

Lieben Gruß --Mohrmann (Diskussion) 12:39, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Weil die Wikipedia kein Nachrichtenportal ist. Einträge können hier eingestellt werden, wenn die Relevanzhürde erreicht wurde, z.B. durch Überregionale Berichterstattung. --P.C. 12:41, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Zitat: Die Relevanzkriterien sind also hinreichende, nicht aber notwendige Bedingungen für enzyklopädische Relevanz. und aus Wikipedia:BelegeVorsicht bei Artikeln aus der Presse; diese (eigentlich satirische) Darstellung trifft leider häufiger zu als angenommen

es handelt sich bei meiner Ergänzung nicht um "Nachrichten", sondern, wie oben bereits beschrieben um eine Erweiterung des Abschnitts "Sonstiges" um Wikipedia aktuell zu halten/gestalten. Bitte um weitere hilfreiche Tipps!--Mohrmann (Diskussion) 13:13, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das mag sein, aber welches enzyklopädische Wissen über den Begriff "Zivilcourage" erlange ich beim Lesen deines Textvorschlags? Richtig. Keinen. Dein Beispiel erklärt nicht, was Zivilcourage ist. --P.C. 15:28, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Stimmt schon, soweit verstanden.... wozu sind dann aber die anderen Beispiele drin?--Mohrmann (Diskussion) 15:00, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Beispiel:

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Hannover. Die Jugendliche hatte einen Mann an einer Misburger Bushaltestelle aufgefordert, seinen Müll aufzuheben. Jetzt muss sich der 34-Jährige, der das Mädchen nach den Erkenntnissen der Ermittler geschlagen hat, vor dem Amtsgericht Hannover wegen Körperverletzung verantworten.

Doch dem gestrigen Verhandlungstermin mochte sich der Angeklagte nicht stellen. Auch der Versuch, ihn mithilfe der Polizei ausfindig zu machen und zum Amtsgericht zu bringen, scheiterte. So setzte Jugendrichter Buck einen neuen Termin in drei Wochen an – und kündigte an, den Mann dann gleich von Ordnungshütern vorführen zu lassen. Das sehr aufgeweckt wirkende Mädchen und seine Mutter müssen also noch einmal vor Gericht erscheinen, ebenso wie die Zeugen, die die Tat beobachtet haben.

Der mutmaßliche Täter und sein Opfer hatten laut Anklage an einem kalten Januartag dieses Jahres gemeinsam an einer Haltestelle an Meyers Garten gewartet. Der Üstra-Bus kam, der Mann stieg ein – und warf eine leere Zigarettenschachtel auf den Bürgersteig. Das stieß der 13-jährigen Misburgerin auf, sie forderte ihn auf, seinen Müll aufzuheben. Das wiederum ärgerte den 34-Jährigen. Er stieg aus und verpasste dem Mädchen eine Backpfeife. Dabei schlug er überaus heftig und schmerzhaft zu: Die Jugendliche zog sich eine Schwellung und Kratzer im Gesicht zu.

Eine Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte, rief die Polizei – und der schlagkräftige Passant suchte das Weite. Doch weit kam er nicht. Eine Freundin des Opfers entdeckte ihn wenig später im Misburger Zentrum, das 13-jährige Mädchen identifizierte ihn anschließend aus einem Streifenwagen heraus in einem Bus Richtung Anderten.

Der mutmaßliche Täter stammt aus Ghana und lebt im Asylbewerberheim in Misburg-Nord. Für die Justiz ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt, stehen doch bereits drei Vorstrafen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Bedrohung in seiner Akte. Auch läuft gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Zivilcourage trainieren: Polizeidirektion, Stadtverwaltung und mehrere hannoversche Vereine bieten Zivilcourage-Trainings an – teils für Einzelpersonen, teils auch für Schulklassen ab dem 5. Jahrgang, teils für Mitarbeiter pädagogischer Einrichtungen.84.62.76.171 10:07, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Quelle http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Mann-ohrfeigt-mutige-13-Jaehrige
Beispiele haben sich in dem Artikel nicht bewährt. Wenn, dann wäre wohl eher an die Geschwister Scholl zu denken. --Logo 12:34, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Zivilcourage als Tugend

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Entgegen dem Artikel wird Zivilcourage auch als Tugend verstanden und als Tapferkeit im zivilen Bereich definiert, vgl. Matthias Lutz-Bachmann: Ethik. Reclam, Stuttgart 2013, (Grundkurs Philosophie, Bd. 7), ISBN 978-3-15-018474-5, S. 132

--Karl-Hagemann (Diskussion) 17:32, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hier werden wohl die Begriffe Mut und Tapferkeit verwechselt. "Tugend" ist eine Bewertung. ----Aeranthropos (Diskussion) 14:56, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Definition?

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Gibt es für den Begriff Zivilcourage keine Definition? Falls es keine Definition gäbe, müßte man damit rechnen, daß der Begriff nach Belieben verwendet wird. Dann könnte mit dem Begriff Schindluder getrieben werden (zum Beispiel Verwendung des Begriffes zu Zwecken der Propaganda, Agitation, Stimmungsmache, Desinformation, "Öffentlichkeitsarbeit", Lobbyismus, "Fundraising", Public-Relation, Aufstachelung, politischer Kampf, ...). Nicht selten wird durch Medien auch der Eindruck erweckt, eine Gruppe die Zivilcourage zeige (z.B. eine Umweltschutzgruppe die Schornsteine besetzt) sei alleine deswegen schon im Recht oder zumindest "moralisch" im Recht, obwohl in Wirklichkeit im demokratischen Rechtssaat natürlich die Gesetze bestimmen was Recht ist und was Unrecht ist, aber die Journalisten schwingen sich nicht selten auf irgendwelchen Gruppen mit "Zivilcourage" Recht zusprechen zu wollen. "Zivilcourage" ist jedoch kein Rechtfertigungsgrund. Rechtfertigungsgründe sind Notwehr, Nothilfe und Notstand, und erst wenn deren Voraussetzungen vorliegen, sind Verstöße gegen Gesetzestatbestände erlaubt, und dann darf man von Zivilcourage sprechen, nicht aber in umgekehrten Fällen (in denen manchmal auch von "zivilem Ungehorsam" die Rede ist). "Zivilcourage" ist kein Rechtfertigungsgrund, ebensowenig wie Idealismus oder ein humanitäres Anliegen oder ein ökologisches Anliegen oder ein feministisches Anliegen oder ein Multikulti-Anliegen oder ähnliche Ziele einen Rechtfertigungsgrund für Gesetzesverstöße liefern. --2003:E7:7BD4:7201:161:FED:B409:1EC7 14:41, 24. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ja - zumindest in die Einleitung gehört ein Satz "Z ist...". Gruss, --Markus (Diskussion) 17:58, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten