Diskussion:Zivilstreife
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Rechtliche Lage und Vorschriften/Befugnisse
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt ein Punkt, bei dem geklärt wird, wie die rechtliche Lage von Zivilpolizisten ist und inwieweit sie sich als solche auszuweisen haben. Z.B. habe ich mal gehört, dass Frauen nachts nicht anhalten müssen, wenn eine Zivilstreife sie dazu auffordert. Genauso wie Polizisten im Einsatz ihre Mütze als hoheitliches Zeichen aufsetzen müssen, wenn sie aus dem zivilen Streifenwagen aussteigen. Bitte klären und ergänzen. Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 21:33, 11. Jul. 2012 (CEST)
Sperre
[Quelltext bearbeiten]Zurück auf Start, ein Tag sysop only, Differenzen hier klären, keine Bemerkungen ad Personam. (Service: Baustein "Diskussionsseite") Danke. -- Andreas Werle (Diskussion) 19:34, 16. Mai 2014 (CEST)
Wichtige und interessante Informationen
[Quelltext bearbeiten]die kürzlich hinzugefügten Informationen sind wichtig und erweitern den Artikel deutlich. Ich persönlich werde nach weiteren Belegen schauen,damit sie auch verbürgt sind.
Bei dieser Beschreibung hier, sind der Phantasie wirklich keine Grenzen Gesetzt und bringen mich mal wieder komplett zum schmunzeln.
Beschreibung: Zivil- ( Kriminalbeamte) führen den Streifendienst durch, die Observation und nur diese übernehmen die Haftbefehle.
Kriminalbeamte unterstützen wenn es die Situation verlangt Ihre Kollegen der Schutz ( Uniformierten )Polizisten, wenn es der Fall verlangt wird der Täter observiert das ist richtig aber das nur Kiminalbeamte Haftbefehle vollstrecken ist Quatsch, das machen auch die Uniformierten.
Das die Kriminalbeamten bei Haftbefehlen, bei Observationen natürlich oder die Person Öffentlich in Zivil befragen befragen, hat Psychologische Gründe, den bei Uniformierten reagieren Personen eher ablehnend ( wie bei Kindern, wo der Arzt mit Kittel ist ).
Wobei ich erwartet habe, das der eine oder andere Student der Psychologie auch vieleicht auch der Medizin das wissen dürfte, so etwas bekommen Sicherheits.- Werkschutzfachkräfte auch beigepullt.
Beamte:Uniformierte Polizeibeamte, welche einen Dienstwagen fahren, machen dieses Hauptsächlich bei größeren "Aktionen" oder weil der Dienstwagen gerade da ist, sonst nutzen dieses Fahrzeug eigentlich nur die Zivilen.
Es ist richtig das Kriminalbeamte, genauso Schichtdienst haben wie Uniformierte und das auch rund um die Uhr, also 24 Stunden, wobei es auch eine Separate Abteilung ist, wenn man vorgeladen wird, sind es schon eingeplante Zeiten.