Diskussion:Zugkreuzung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Falk2 in Abschnitt Verlegen von Kreuzungen
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Voraussetzungen

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Klar ist theoretisch kreuzen auch mit nur einem Stumpfgleis möglich. Aber wird so etwas irgendwo gemacht? Es ist ja doch recht aufwendig, da immer zurückzusetzen.176.198.106.67 22:14, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Auf der Strecke Rorschach - Heiden gibt es in Wienacht-Tobel ein Stumpfgleis, welches jedoch nur von Sonderfahrten, z.B. in der Adventszeit, zur Zugskreuzung benutzt wird. Derzeit [1] sind im Fahrplan (noch) keine Sonderfahrten für dieses Jahr ausgewiesen. Lampart (Diskussion) 22:43, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Für die Staatsbahnen im deutschsprachigen Raum fällt mir spontan kein Beispiel ein, da waren auch auf Nebenbahnen die Kreuzungsgleise zweiseitig angeschlossen und mit eigener Bahnsteigkante ausgestattet und häufig mit ferngestellten Weichen und Signalen ausgestattet. Anders war das bei Privatbahnen, die aus Kostengründen mit minimalen Gleisanlagen gebaut wurden. Bei der SWEG zum Beispiel gab es einige Stationen, die nur über ein einseitig angeschlossenes Ladegleis verfügten und auf denen planmässig Zugkreuzungen stattfanden. Die Strecken, an denen diese Bahnhöfe lagen, wurden alle im Zugleitbetrieb mit Triebwagen befahren. Es gibt aber auch Situationen mit zweiseitig angeschlossenem Kreuzungsgleis, an denen bei Zugkreuzungen rangiert wird, Wollbach (Baden) zum Beispiel (wobei das momentan wegen der Sperrung des Kreuzungsgleises und Einzugbetrieb nicht praktiziert wird). -- Bahnwärter (Diskussion) 23:56, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Keine Staatsbahn, aber regelmäßige Zugkreuzung auf einseitig angebunden Gleis: Harzer Schmalspurbahnen im Bahnhof Goetheweg. Bei der Staatsbahn gabs das aber auch, und das im Takt: Zumindest bis zur Abbestellung 1999 in Altenhausen (Bahnstrecke Haldensleben–Weferlingen). --Global Fish (Diskussion) 09:57, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Altenhausen kannte ich noch nicht. Kreuzten dort Triebwagen oder Zuggarnituren. -- Bahnwärter (Diskussion) 11:54, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Triebwagen, Ferkeltaxen. --Global Fish (Diskussion) 12:07, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich klink mich mal ein: Laut Intro ist die Kreuzung erst möglich, wenn im Bahnhof ein Ausweichgleis existiert. M.E. wäre es sinnvoller zu schreiben wenn ein ausreichend langes Ausweichgleis existiert. Per Definition können Züge in Bahnhöfen grundsätzlich ausweichen (also auch kreuzen), und seien sie noch so spärlich angelegt. -- Platte ∪∩∨∃∪ 08:43, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Das "ausreichend lang" ist für europäische Verhältnisse klar, nämlich so lang wie der der Zug, der in das Kreuzungsgleis einfährt. Für die USA gilt das so nicht, da können/dürfen Züge auch kreuzen, wenn das Kreuzungsgleis kürzer ist. Klar ist, dass die Züge dabei geteilt werden aber frag mich aber nicht, wie das im Detail abgewickelt wird. -- Bahnwärter (Diskussion) 10:36, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Immelborn

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Im Bahnhof Immelborn gab es zu Reichsbahnzeiten eine abweichende Kreuzungsart. Meist kam der Personenzug am Hausbahnsteig zuerst an und erhielt den Abfahrtauftrag. Dann zog er vor bis zum Ausfahrtsignal - knapp vierhundert Meter, um am Halt zeigenden Hauptsignal zu warten, bis der Gegenzug reinkam. Vorteil war, dass die Reisenden Gleis 2 betreten konnten, ohne das der andere Zug beim Zugang stört. Gibts so was heute noch? Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 10:48, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Änderungen

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Änderungen rückgängig machen ist einfach, nur dann sollte man auch die Widersprüche im Artikel beseitigen. Da steht explizit geschrieben: Voraussetzungen: Zur Abwicklung einer Zugkreuzung ist ein Bahnhof erforderlich, der neben dem durchgehenden Hauptgleis noch ein Ausweichgleis besitzt. Also was nun? Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 12:22, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn es außerhalb eines Bahnhofs wäre, wäre es nicht auf einer eingleisigen Strecke oder nicht gefahrlos. Die FV-NE (=Ril 438) meint dazu in §20:

Eine Kreuzung ist das Ausweichen zweier in entgegengesetzter Richtung fahrender Züge. Als Kreuzung gelten auch die Fälle, wo ein Zug auf einem Zuganfangsbahnhof die Ankunft des Gegenzugs abwarten muss, es sei denn, es handelt sich um dieselbe Zugeinheit.

Bleibt die Frage, ob das Abwarten eines Gegenzuges vor einer Überleitstelle oder gar einer Abzweigstelle als Kreuzung gilt. Da es sich im Fall eines Zuganfangsbahnhofs im Abschnitt der Begegnung ebenfalls noch um eine zweigleisige Strecke handeln kann, tendiere ich dazu, dies zu bejahen. Ein Einzelnachweis dafür wäre aber besser. Soll heißen: In beiden Fällen ist eine Änderung des Artikels erforderlich. --nenntmichruhigip (Diskussion) 13:52, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Hier nur ein Beispiel für "Kreuzungsstationen": http://www.rhb-info.ch/kreuzungsstationen.htm Schönen Gruß --Stefan K-50678 (Diskussion) 14:03, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Das liest sich sehr nach ganz normalen Bahnhöfen, was auch dazu passt, dass laut unserem Artikel Bahnhof in der Schweiz „Station“ gleichbedeutend mit „Bahnhof“ ist. --nenntmichruhigip (Diskussion) 14:13, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist auch so. Die genannten Stationen haben mindestens ein Kreuzungsgleis, das mit an jedem Ende mit einer Weiche an das Hauptgleis angebunden ist. Bei den Betriebsbahnhöfen ist das die ganze Ausstattung, bei den anderen gibt es noch die Anlagen für den Personenverkehr und eventuell Gütergleise. -- Bahnwärter (Diskussion) 14:39, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Das Abwarten eines Gegenzuges an einer Abzweigs- oder Überleitstelle gilt nicht als Kreuzung. da sich die Züge nicht auf der gleichen Strecke begegnen, sondern einer vorher auf eine andere Strecke übergeht bzw. erst dann auf die Strecke gelangt, wenn der Gegenzug den entsprechenden Abschnitt geräumt hat. -- Bahnwärter (Diskussion) 14:33, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
OK, das ist "ganz streng genommen" wohl richtig. Allerdings wird auch im Betriebsalltag "das Abwarten eines Gegenzuges an einer Abzweigs- oder Überleitstelle" als "Kreuzung" bezeichnet ;-). --Stefan K-50678 (Diskussion) 21:27, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Hier noch für Interessierte ein Artikel zu einer "Kreuzungsstelle". Möglicherweise wird eine "Zugskreuzung" in der Schweiz auch in der Wortwahl anders gebraucht, als in Deutschland ;-) http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/140566/ Schönen Gruß, --Stefan K-50678 (Diskussion) 00:07, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Und woraus ergibt sich das? Oder anders gefragt: Wie würde dieses Abwarten korrekterweise (z.B. im ZLB dem Tf/Zf) mitgeteilt? --nenntmichruhigip (Diskussion) 14:41, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Eine Abzweigstelle ist mit Hauptsignalen ausgestattet. Wenn der nachfolgende Gleisabschnitt belegt ist, bleibt das deckende Signal auf "Halt", bis der Block frei ist. Ich wüsste jetzt auch keine Abzweigstelle, die in einem Zugleitabschnitt liegt. Hast Du da ein konkretes Beispiel? -- Bahnwärter (Diskussion) 21:09, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Irgendwo in Norddeutschland gibt es iirc eine zweigleisige ZLB-Strecke. Keine Ahnung ob's da eine Üst gibt. Speziell für eine Abzw: Niedercunnersdorf z.B., aber wohl nicht so gut als Beispiel hierfür geeignet. Das mit dem ZLB ist aber auch nur ein Beispiel, wo das im Fahrplan auftauchen würde. Straßenbahnen wären auch noch eine Option, wobei's da ja eh keine Bahnhöfe gibt, Zugkreuzungen jedoch schon. Außerdem: Das Fahrplanungsprogramm iRFP FBS bietet explizit an, dass „das Treffen von Zügen an Abzweig- oder Überleitstellen […] als Zugkreuzung erkannt“ werden kann (standardmässig aktiv). Und falls es jemanden interessiert: Meine Meinung, dazu ob das bei Üst eine Zugkreuzung ist, habe ich erst beim Schreiben meines ersten Beitrags in dieser Diskussion geändert. Hätte also wirklich nichts dagegen, wenn jemand überzeugend darlegen kann, dass für eine Zugkreuzung (außer bei Straßenbahnen) ein Bahnhof erforderlich ist :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 12:36, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Auf einer Üst kann der Zug schlecht auf einer anderen Strecke warten, da es sich per Definition um die selbe Strecke handelt. Wenn ich mal die FV heranziehe, dann bezeichnet diese das Warten auf einer Zugmeldestelle zwecks Abwarten des Gegenverkehrs als Kreuzung. Wobei ich eher nur Fälle kenne, wo die Züge VOR der Abzw bzw. Üst warten. Oder schließt das die Formulierung mit ein? (nicht signierter Beitrag von Platte (Diskussion | Beiträge) 2016-08-18T02:48:39‎Z)
Fundstelle der Formulierung, die du meinst? --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:26, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ril 408.0101A01, S. 7, Stichwort Kreuzen. -- Platte ∪∩∨∃∪ 18:52, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ah, keine Ahnung, warum das bei meiner Suche nicht gefunden wurde. Also Be„im Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt, in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden Zug beansprucht wird.“ Danach wäre es genaugenommen bei einer Hp Üst eine Zugkreuzung, bei einer normalen Üst nicht, weil der Zug nicht auf, sondern vor der Zmst wartet. Naja, 9v10 :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:00, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Danach und nach der FV-NE-Formulierung wären übrigens auch fernab von eingleisigen Strecken Zugkreuzungen möglich. Vielleicht gar nicht so doof. Aber auch in der FV-DB waren ja schon Formulierungsfehler enthalten :-) Wegen der Formulierung in Ril 408.0463 Abschnitt 6 Absatz 3 („und der Zug auf dem Gegengleis ohne Halt auf einer Abzweigstelle weiterfahren oder in einen Bahnhof einfahren soll“; Btw: da fehlen (aus historischen Gründen?) Üst, oder?) meine ich aber, dass die Formulierung zu Zugkreuzungen auch das Warten vor einer Abzweigstelle umfasst. Und ja, meine Meinung dazu hat sich beim Verfassen dieses Beitrags schonwieder etwas geändert… --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:59, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Nach dem selben Modul werden die Üst in der FV wie Abzw behandelt, sofern nicht anders geschrieben. -- Platte ∪∩∨∃∪ 20:24, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Falls sich noch jemand wundert: 408.0101A01 ist gemeint. Ok, dann hat man sich das bei den historischen Gründen zwar vielleicht einfach gemacht, aber dann fehlt es zumindest nicht :-) Zum eigentlichen Diskussionsthema stimmen wir überein? Falls ja (und falls nicht noch jemand (@Bahnwärter?) weitere Argumente vorzubringen hat), würde ich mich demnächst an einer Umschreibung des Artikels versuchen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 20:36, 18. Aug. 2016 (CEST) Nachtrag: Hab's doch jetzt schon geändert. Kann man ja bei Bedarf nochmal Ändern :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:52, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Sorry, ich kann der Diskussion zur Zeit nur unregelmässig folgen. Die Überarbeitungen sind für mich OK, aber wo ist bitte nochmal der Satz "Zugkreuzungen können jedoch auch an Abzweig- und Überleitstellen stattfinden." belegt? -- Bahnwärter (Diskussion) 20:06, 19. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ril 408.0101A01 mit Auslegung des "auf einer Zmst" entsprechend dieses Diskussionszweiges. --nenntmichruhigip (Diskussion) 11:45, 20. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kreuzungsverlegung und Streckenblock

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Kann sich mal jemand den Abschnitt Zugkreuzung#Verlegung von Kreuzungen anschauen, insbesondere wegen „Gelegentlich kann auch der Einsatz eines Streckenblocks sinnvoll sein.“ kommt der mir überarbeitungsbedürftig vor. --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:51, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz entfernt. Streckenblock ist immer sinnvoll, aber das hat nichts mit Kreuzungsverlegungen zu tun. -- Bahnwärter (Diskussion) 20:09, 19. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt Fahrplan

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"Im Buchfahrplan eines jeden Zuges ist der Ort der Zugkreuzung und die Nummer des kreuzenden Zuges vermerkt." - Das gilt doch so nur für Zugleitbetrieb, oder? 2A02:810A:943F:EDFC:343E:419B:FB2D:C27C 19:57, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Die Werrabahn ist eine Hauptbahn, da gibt es keinen Zugleitbetrieb. Wenn ich mal einen Fahrplan sehe, stehen die Kreuzungen (und Überholungen) trotzdem dabei. Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 09:53, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten
(BK) Naja, beispielsweise bei Straßenbahnen mancherorts auch, deshalb habe ich’s mal etwas allgemeiner auf „wo dies für das Zp relevant ist“ umgeschrieben. --nenntmichruhigip (Diskussion) 10:17, 17. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Verlegen von Kreuzungen

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Die Verlegung einer Kreuzung ist nur dann gefahrlos möglich, wenn alle Betroffenen hiervon unterrichtet sind und dies von einem Fahrdienstleiter veranlasst wurde. Um dies sicherzustellen, ist die Verlegung von Kreuzungen in der Fahrdienstvorschrift bis ins Detail geregelt. So muss die Kommunikation zwischen den beteiligten Fahrdienstleitern festgehalten werden, die Kreuzungsverlegung muss in die Zugmeldebücher eingetragen werden, das Zugpersonal wird im Zugleitbetrieb mit schriftlichem Befehl von der Kreuzungsverlegung unterrichtet.

Ich wüsste gerne, wer das zusammengetippt hat. Bei vereinfachtem Nebenbahndienst, wie immer der auch genannt wird, stimmt zumindest einiges und hier müssen die Beteiligten auch informiert werden. Hier gibt es aber in der Regel nicht mehrere Fahrdienstleiter (sondern einen Zugleiter, der allenfalls in seinem Bahnhof gleichzeitig Fahrdienstleiter ist) und auch keine Zugmeldebücher. Schon signalisierter Zugleitbetrieb ist in dieser Hinsicht unproblematisch und beim Betrieb nach der FV ist eine verlegte Kreuzung durch Signalisierung und Streckenblock ein ungefährlicher und alltäglicher Vorgang. Triebfahrzeugführer, die in eine Verspätung hineingeraten, wissen selber, dass das Folgen hat. –Falk2 (Diskussion) 16:34, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten