Diskussion:Zwangsarbeit
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Diskussion zum Artikel Zwangsarbeit
[Quelltext bearbeiten]Ich sehen noch Erweiterungsbedarf um zwischen gering entlohnten "freiwilligen" Gastarbeitern (diese hatten Arbeitskarten, Arbeitsbücher und damit auch Rentenansprüche die meines Erachtens auch bedient werden/wurden wenn sich diese Leute nicht im "Ostblock" befanden, waren zum Teil unbewacht untergebracht - aber eben nicht freiwillig in Deutschland) und KZ-Häftlingen/Kriegsgefangenen (wurden z.B. von der SS an Firmen vermietet) zu unterscheiden [ [[1]] ] Ahoi DMS 20:24, 3. Nov 2003 (CET)
Neue Definition der Zwangsarbeit nach den Richtlinien der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) 6.3.04
Der Hinweis auf Artikel 4 der Menschenrechtskonvention ist richtig, muß aber an die richtige Stelle kommen, da der nachfolgende Absatz einen völlig anderen Aspekt der Zwangsarbeit betrachtet. (8.3.04)
- Eigentlich sollte das kein Hinweis im Zusammenhang mit der Wehrpflicht sein. Die EMRK verbietet Zwangsarbeit. Das wollte ich ganz allgemein drinnen haben. — Hokanomono 17:17, 9. Mär 2004 (CET)
Ich meine, wenn die Neutralität des Artikels umstritten ist, sollte darüber gestritten werden. Hierfür müßte aber erst benannt werden, an welchem Punkt er zu kritisieren ist, um dies dann begründen oder widerlegen zu können. Möglicherweise wird auch nur ein Sachverhalt nicht verstanden, weil die Sachkompetenz fehlt, oder es wird ein bestimmter politischer Standpunkt vertreten, der sich mit bestimmten Fakten oder Benennungen nicht abfinden kann. Ich verweise beispielhaft auf die Diskussion zum Bundessozialhilfegesetz (Diskussion:Bundessozialhilfegesetz) wo klargestellt worden ist, auf welche Quellen sich welche Erkenntnis beruft. Dort hat jeder klar benannt, was er problematisieren wollte, und am Ende ist jeder ein Stück schlauer geworden. Man muß die Quellen verfolgen! Dann trifft man auf die Wahrheit! (14.3.04)
Hallo Hokanomono, ich hoffe, daß jetzt nach der Anbindung Deines Textes an den vorhergehenden Satz zum Wehrdienst nichts anderes drin steht als vorher. Daß die EMRK Zwangsarbeit verbietet, sollte drin stehen und steht drin und der Wehrdienstpassus wurde von mir auch im Ursprungstext gefunden, so dachte ich, daß die Anbindung nur "Formsache" ist. Wenn es aber um die Frage geht, ob nicht entlohnte Arbeit nach dem BSHG erlaubte oder unerlaubte Zwangsarbeit ist, so wurde dies in Deinem Satz nicht klargestellt. Mein BSHG-Passus gibt hierzu ebenfalls keinen Standpunkt ab - eine mögliche Schlußfolgerung müsste jeder selber ziehen, wenn er sie denn ziehen will! (14.3.04)
Ich habe mich entschlossen, den Kopfsatz, der die Neutralität des Artikels anzweifelt, vorübergehend herauszunehmen, da dem Verfasser der Anmerkung im Augenblick die Zeit oder ein hinreichendes Interesse für eine Konkretisierung seiner Kritik fehlt. An sich schätze ich ja die kritische Auseinandersetzung im Sinne der Ideen der Aufklärung. Aber wir müssen schließlich die Interessen der Benutzer dieser Enzyklopädie berücksichtigen, die begründete Aussagen über die verschiedenen Wissensgebiete erwarten. Der Leser ist stets unduldsam und dies zu recht – denn er hat die freie Auswahl der Angebote! Wenn solche Leute statt begründeter Sicherheit schon von Anfang an mit unbegründeten Zweifeln konfrontiert werden und dann noch feststellen müssen, dass die Macher der Enzyklopädie untereinander nicht bereit sind, argumentativ miteinander umzugehen, könnten sie das Unternehmen Wikipedia prinzipiell infrage stellen und jeden weiteren Klick auf diese Seiten als Zeitverschwendung betrachten. Das wollen wir nicht - und deswegen besser erst mal raus damit! (16.3.04)
- Gut gemacht. Ich sehe nicht, was da nicht NPOV sein soll. — Hokanomono 07:38, 16. Mär 2004 (CET)
Die formale Infragestellung eines Artikels im ersten Satz eines Artikels ist eine "englische Gepflogenheit". Die Engländer sehen das nicht so eng. In Deutschland gibt es diese Gepflognheit so nicht, hier bedeutet Infragestellung begründetes Mißtrauen und bedarf stets einer Erläuterung. Ich wollte das noch nachtragen, denn der Verfasser des "Neutralitätszweifels" hat ja bekanntlich im Augenblick keine Zeit sich zu äußern. (18.3.04)
Rein juristisch betrachtet, ist Sozialhilfe kein Arbeitslohn. Infolgedessen begründet eine entsprechende Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit auch kein Arbeitsverhältnis (Vgl. § 19 Abs.3 BSHG). Folglich ist entbehrlich, das Wort Sozialhilfe zweimal hintereinander zu verwenden. Siehe Abänderung
Zum selben Thema: Handelte es sich bei Sozialhilfe um einen Arbeitslohn, müsste er tarifvertraglich ausgehandelt werden und es gäbe noch andere tarifrechtliche Konsequenzen (Gewerkschaften, Kündigungsrecht, Sozialversicherung usw.)
Zum letzten Satz: Juristische Bewertungen sind keine Entscheidungen von Bevölkerungsmehrheiten. Für gerichtliche Entscheidungen bedarf es besonderer formaler Voraussetzungen. Es gibt jedenfalls keine Verfassungsentscheidung in dieser Angelegenheit. Gäbe es eine, wäre sie für den Artikel relevant. Ansich könnte man den letzten Satz weglassen, denn es wird etwas behandelt, was nicht vorhanden ist. Aber wenn andere diese Sache für wichtig halten, habe ich damit keine Probleme.
Warum diese Problematik für so große Aufmerksamkeit sorgt und so leidenschaftlich behandelt wird, sollte mir mal jemand erklären. Sind wir Wkipedianer alle Sozialhlfeempfänger? oder hassen wir Sozialhilfeempfänger? oder was ist los? (19.04.04)
Der Satz "eine verfassungsrechtliche Klärung ist offen" impliziert, daß es dazu mehrere unterschiedliche erntzunehmende Meinungen gibt. Wenn es solche Meinungen gibt, dann müßte nach menschlichem Ermessen auch schon Klage eingereicht worden sein. Ich schlage daher vor, entweder zu präzisieren, daß eine Klage vor dem Verfassungsgericht anhängig ist (wenn es denn so ist) oder den Satz zu streichen. Skriptor 09:22, 19. Apr 2004 (CEST)
Ich bin der, der den letzten Satz geschrieben hat und bin eigentlich auch dafür, ihn zu streichen. Es ist aber so, daß Benutzer:Steschke an einer juristische Bewertung interessiert war. Und da nun mal die pluralistische Diskussion so hin und her geht, wollte ich das nicht einfach übergehen. Besser wäre eigentlich, in den Artikel nicht so sehr die verschiedentlichen pluralistischen Bewertungen einfließen zu lassen. Stilistisch besser wäre die total neutrale Schilderung des juristischen Sachverhalts wie im ersten Absatz und keine Schlüsse, keine Bewertung, keine Abwägung. Aber leider will der Leser nicht die schönen Artikel, sondern erwaret enzyklopädische, systematische Vollständigkeit und wenn etwas in der kontroversen Diskussion steht, muss das alles sorgsam abgewogen werden. Ich hoffe das endet nicht so, wie bei der NS-Zwangsarbeits-Diskussion, wo wir ausufernde Artikel haben wie: NS Zwangsarbeit im Bereich Büdingen. Schön ist das nicht! (19.04.04)
- Nein, das ist sicher nicht schön. Ich komme aber trotzdem noch mal auf meinen Punkt zurück: Der Satz, die Klärung sei offen, impliziert, daß überhaupt eine Klärung angestrebt wird. Das sollte in einem Lexikon nur stehen, wenn es wahr ist, was in unserem System bedeutet, daß eine Klage anhängig (oder auf dem Instanzenweg) ist. Daher meine Frage an den Benutzer Steschke (Danke übrigens für die Ergänzung meiner Unterschrift oben!): Gibt es eine solche Klage oder andere Klärungsversuche? --Skriptor 11:31, 19. Apr 2004 (CEST)
- Juristische Bewertung: So lange es kein Urteil gibt (bzw. hier bekannt ist), dass die gemeinnützige Arbeit im Rahmen der Sozialhilfegewährung verfassungswidrig wäre, gilt sie als juristisch in Ordnung. Mit meiner Ergänzung wollte ich nur auf diesen Punkt hinweisen, um nicht unnötige Hoffnungen zu wecken, es handle sich bei gemeinnütziger Arbeit um unzulässige Zwangsarbeit. Ich bin eher dafür, den ganzen Bereich gemeinnützige Arbeit zu streichen. --Steschke 11:43, 19. Apr 2004 (CEST)
- Der Artikel "NS Zwangsarbeit im Bereich Büdingen": ist mir selbst zu lang. Ich habe nur schon einiges an Arbeit mit der Umsetzung in Wiki-Format damit. Gegen eine sinnvolle Kürzung habe ich nichts einzuwenden. Die enthaltenen Dokumente sind aber für eine Beurteilung der damaligen Situation äußerst beeindruckend und ich fände es schade, sie zu entfernen. Wenn jemand einen sinnvollen Vorschlag für eine Kürzung des Artikels hat, bin ich dankbar. Einiges konnte ich ja bereits in sinnvollen Häppchen auslagern. --Steschke 11:43, 19. Apr 2004 (CEST)
- P.S. (zu Skriptor) So apodiktisch, wie der jetzt verkürzte Satz davor klingt, finde ich das auch nicht richtig. Wenn die betroffenen Sozialhilfeempfänger das nicht als Zwang empfinden würden, dann wäre der Artikel doch gar nicht verstehbar! Die Sozialhilfeempfänger wollen doch keinen gemeinnützigen Idealismus pflegen, so etwas tut man doch nur, wenn materiell abgesichert ist und eine respektierte Position in der Gesellschaft hat. Dann ist man Wikipedianer und karikativ tätig usw. Ich denke, lieber die beiden letzten Sätze raus. Lieber offen sein als apodiktisch sein.
- Eine andere Frage ist, ob die betroffenen Sozialhilfeempfänger insgesamt so unwichtig sind, daß der gesamte Artikel rausgeschmissen werden kann. Ich fände diesen Ansatz menschenverachtend. Das Problem existiert wirklich! Und mit der Arbeitsrechtsreform wird der Kreis der Betroffenen in Zukunft exponential steigen.
- Ansonsten entstehen Hoffnungen nur im politischen Kampf. Es geht aber nur darum, die Dinge zu benennen. Das ist wichtig genug! Zu allen juristischen Fragen gilt im übrigen der Link ganz unten im Artikel (den ich nie vergesse, wenn ich was schreibe).(19.04.04)
- (Juristischer Exkurs: zum Begriff der Zwangsarbeit.) Leider kann man nie sagen, es gäbe eine letztgültige oder auch nur eine allgemeine verbindliche juristische Stellungnahme zu einem theoretischen Sachverhalt. Es gilt vor Gericht immer der streng auf den Einzelfall bezogenen Urteilsspruch zu einem konkreten Rechtsverhältnis seitens eines unabhängigen Richters. Da jeder Richter unabhängig ist, widersprechen sich diese Urteilssprüche in den verschiedenen Instanzen. Ansonsten ist das Meinungsspektrum unter Juristen weit größer als etwa unter Politikern. Man kann da nicht so eindeutig sagen, die eine Meinung gilt, die andere gilt nicht. So funktioniert das nicht. Die scherzhafte Grundregel lautet: zwei Juristen – drei Meinungen (Juristen müssen es allerdings schon sein!). Es gibt die wissenschaftlichen Meinungen an den Hochschulen, das Schriftgut in der Fachliteratur in den juristischen Zeitschriften und Kommentaren, die Grundsatzrechtsprechung bei den Bundesgerichten, beim Verfassungsgericht, Landesrecht, Bundesrecht, EU-Recht usw. All diese Rechtsansichten und die dazugehörigen Rechtssetzungen sind im Fluss. Danebene gibt es noch die anwaltliche Meinung. D.h. es gibt immer auch die Rechtsmeinung für die sich jemand findet, der dafür bezahlt wird (was bei Rechtsanwälten üblich ist und nicht etwa anrüchig).
- Die konkrete Frage, ob gerade eine Verfassungsbeschwerde bei Gericht zur Zwangsarbeitsfrage anhängig ist, kann ich nicht beantworten. Es gibt im Monat hunderte Verfassungsbeschwerden. Selbst das Verfassungsgericht hat da keinen Überblick und hat Stellen eingerichtet, die eine so genannte Vorprüfung absolvieren, um erst mal den größten Unsinn raus zu sortieren. Das liegt daran, dass praktisch jeder eine Verfassungsbeschwerde einreichen kann, es reicht, einen Satz auf Klopapier zu schreiben und abzuschicken. Mit Zugang bei Gericht beginnt dann das Verfahren. (Die Sache ist allerdings nicht immer kostenlos, das hängt von gewissen Umständen ab). Also bitte Vorsicht mit apodiktischen Feststellungen zu juristischen Fragen, der Anschein trügt sehr oft! Wikipedia sollte hier nicht gar zu dilettantisch auftreten. (Grüße an alle 14:30 19.04.04)
- Ich habe den Satz gekürzt, weil ich es nicht sachgerecht finde, allen Sozialhilfeempängern die gleiche Sicht zuzuordnen. Ebenso finde ich es nicht richtig, eine bestimmte Sicht nur "dem Staat" (sowieso im Zusammenhang mit Meinungshaben ein schlechter Ausdruck) zuzuordnen. --Skriptor 15:33, 21. Apr 2004 (CEST)
- Ich wollte nur sagen, dass mir gefällt, wie hier versucht wird, die beste Formulierung zur Sache zu finden. Das ist, bei aller Kontroverse, wirkliche Konsensarbeit. Im Augenblick sieht es für die Seite sehr gut aus, finde ich. 14:10 21.04.04 (CEST)
Wenn ich das richtig sehe, heißt der Artikel "Zwangsarbeit", das schließt also nicht nur NS-Zwangsarbeiter ein, sondern auch andere, w.z.B. Deutsche in Frankreich, UdSSR, in den USA oder in der Fremdenlegion. Vielleicht kann jemand dazu etwas schreiben. Salomonschatzberg 16:25, 26. Aug 2004 (CEST)
Fremdarbeiter?
[Quelltext bearbeiten](Dies ist eine ehrlich gemeinte Frage mit dem Hinweis, das es anderen ebenso ergehen könnte wie mir, den Artikel um die entsprechende Antwort von jemanden der die Antwort weiss zu verbessern)
Ich gebe ja zu das ich besonders in historischen Dingen nicht der Gebildeste bin, aber ich verstehe die Weiterleitung von "Fremdarbeiter" auf "Zwangsarbeiter" nicht. Der Artikel erklärt zwar sehr wohl das die meistens "Zwangsarbeiter" insbesondere der jüngeren deutschen Geschichte auch gleichzeitig "Fremdarbeiter" waren, aber warum sind die Begriffe gleichzusetzen? Warum ist "Fremdarbeiter" nicht einfach Synonym für "Gastarbeiter"? Woher kommt die negative Assoziation zu dem Wort "Fremdarbeiter", was ist der historische Hintergrund?
Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Rede Oskar Lafontaines wollte ich wissen warum gerade das Wort "Fremdarbeiter" in dessen Rede kritisiert wurde - und nicht etwa der offenbar fremdenfeindliche Inhalt. So habe ich zumindest den derzeitigen tagesschau.de Artikel verstanden (16.6.2005). Dumm darf man sein, aber man muss ich zu helfen wissen und deshalb schlug ich das Wort in Wikipedia nach, doch jetzt weiss ich auch nicht mehr. Mal schauen ob der Eintrag Gastarbeiter mehr hergibt...
PS: Hmm, Gastarbeiter ist also auch ein negativer gebranntmarkter Begriff. Komisch, ich arbeite als Deutscher derzeit für längere Zeit (aber befristet) ausserhalb Deutschlands und hätte mich daher wohl auch selbst als "Gastarbeiter" bezeichnet, wenn die Sprache in meinem derzeitigen "Gastland" denn deutsch wäre. Ich kann mich aber weder über die hiesige (also dortige) Gastlichkeit noch über mein Gehalt beschweren...?! (16.06.2005)
- Guter Hinweis. Laut Duden kann ein Fremdarbeiter sowohl ein (verschleppter) Zwangsarbeiter sein, als auch ein Gastarbeiter. Ich habe aus dem Redirect eine Begriffsklärung gemacht. --Skriptor ✉ 19:47, 16. Jun 2005 (CEST)
- Historisch gesehen bezeichnete Fremdarbeiter in der NS-Terminologie - und eigentlich nur dort - nichtdeutsche Arbeitskräfte, die in aller Regel Zwangsarbeiter waren. Von daher ist der Verweis sicherlich berechtigt. Wegen seiner semantischen Einengung wurde er eben nach 1945 nicht mehr verwendet und durch das (ebenfalls, wenn auch aus anderen Gründen, problematische) "Gastarbeiter" ersetzt.
- Das Problem mit dem Begriff "Gastarbeiter" liegt anders: Hier geht es darum, dass der Begriff verwendet wurde, um die Vorläufigkeit der Einwanderung zu betonen: Die Betreffenden sollten das Land nach einer gewissen Anzahl von Jahren wieder verlassen, wozu auch ihre abgeschiedene Unterbringung beitragen sollte. Aus eben diesem Grunde wurden jegliche Integrationsbemühungen bis weit in die siebziger Jahre hinein staatlicherseits unterlassen bzw., wenn sie von den Einwanderern kamen, eher behindert. Er gilt daher als problematisch, weil er gegen alle historischen und aktuellen Erfahrungen festzuschreiben versuchte, dass Deutschland eben kein Einwanderungsland war, obwohl dies - wie schon mal Ende des 19. Jahrhunderts - längst der Fall war.
Zustand heute ?
[Quelltext bearbeiten]Wie werden Zwangsprostitution oder auch sogenannte Drückerkolonnen in diesem Zusammenhang gewertet, sind das nicht Beispiele heutiger Zwangsarbeit (insbesondere auch in Deutschland)?--Zaphiro 8. Jul 2005 17:06 (CEST)
Arbeitsverpflichtung für Sozialhilfeempfänger
[Quelltext bearbeiten]ich nehme den Abschnitt raus da ich unter [2], [3] nicht fand. Eventuell wurde das in 1. Eurojobs umgewandelt?--Dirk33 04:52, 1. Aug 2005 (CEST)
Zweiter Weltkrieg
[Quelltext bearbeiten]Irgendwie ist hier nur die Situation von Zangsarbeitern in Deutschland geschildert. Nicht jedoch die, die zb. für Frankreich oder Russland arbeiten mussten. Zudem, wie bereits oben jemand schrieb, fehlt die Unterscheidung zwischen den Zwangsarbeitern ohne jegliche Rechte, und denen, die sich noch relativ fei bewegen durften und teils auch Lohn bekamen.--StYxXx ⊗ 00:37, 18. Nov 2005 (CET)
Ich habe die falsche Behauptung herausgenommen, daß im NS-Jargon die Zwangsarbeiter verharmlosend als "Fremdarbeiter" tituliert wurden. Der Begriff "Fremdarbeiter" umschloss alle fremden Arbeiter, inklusive der Freiwilligen. Daher sind Fremdarbeiter und Zwangsarbeiter nicht immer das Gleiche.
Jetzt steht es wieder drin, mit "natürlicher" Begründung. Ich finde es schade, dass durch diese unterschwelligen Nebensätze, die immer wieder eingestreut werden, jegliche Neutralität irgendwo den Bach runtergeht. Interessant hierzu auch ein Artikel bei Freitag (http://www.freitag.de/2005/29/05290301.php) --Schererh 01:56, 16. Okt. 2006 (CEST)
Bitte Quellenangabe leisten
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt die Quellenangabe, wo sich die ILO über 1€-Jobs geäußert haben soll.
- Ein-Euro-Jobs sind ebenfalls keine Zwangsarbeit, wenn es sich um "kleinere Arbeiten" handelt, die "unmittelbar dem Wohle der Gemeinschaft dienen" und sie "zu den üblichen Bürgerpflichten der Mitglieder der Gemeinschaft gerechnet werden können" und wenn "die Bevölkerung oder ihre unmittelbaren Vertreter berechtigt sind, sich über die Notwendigkeit der Arbeiten zu äußern." (von mir aus Artikel entfernt) -- Nachtmaus 06:43, 19. Nov. 2006 (CET)
- Finde ich in dieser Form problematisch: Die Betroffenen selbst jedenfalls dürfen sich dazu nicht äußern, sind also zweifellos dazu gezwungen, diese Arbeiten auszuführen, wenn sie die ohnedies karge Unterstützung nicht velieren wollen. Mal ganz abgesehen von den Problemen, die Formulierungen wie "Wohl der Gemeinschaft" aufwerfen - nicht nur, weil sie für Zwangsmaßnahmen gegen "Asoziale" und "Arbeitsscheue" auch '33-45 herangeogen wurden. Freilich besteht ein Unterschied zu den Verfahrensweisen, Lebens- und Arbeitsbedingungen während des Zweiten Weltkrieges. Die offizielle - und zumindest tendentiell schönfärberische - Legitimation der 1-€-Jobs ändert aber nichts an ihrem Zwangscharakter.
- Was soll der Quatsch dass Ein-Euro-Jobs Zwangsarbeit sind? Niemand zwingt jemanden dazu, Sozialhilfe/ALGII/Hartz IV zu beantragen. Und ohne Bezug dieser Leistungen gibt es auch für niemanden einen Zwang, einen Ein-Euro-Job anzunehmen ergo existiert kein unausweichlicher Zwang. Wenn außerdem die einzige "Strafe" daraus besteht, eine finanzielle Zuwendung nicht mehr zu erhalten ist ein Ein-Euro-Job entweder keine Zwangsarbeit, oder jede bezahlte Arbeit - einschließlich solcher als Selbständiger - wäre laut dieser Definition Zwangsarbeit. Schließlich bekommt man von Arbeitgebern/Auftraggebern auch keien finanzielle Zuwendung mehr, wenn man nicht arbeitet (Was in dem Fall jedoch niemand mit gesundem Menschanverstand als "Strafe" betrachtet).
- Zwangsarbeit und Arbeitszwang
Niemand mit "gesundem" Menschenverstand? Aha.
Ich denke die Probleme der Kategorisierung bestehen vor allem darin, dass versucht wird, eine angeblich "frei"-willige Lohnarbeit, von "Zwangs“-Arbeit zu trennen, aber diese klare Trennung ist unmöglich. Im Kapitalismus sehen wir eher Arbeitszwang.
Zwangsarbeit ist eine (!) Form des Arbeitszwangs, und Sklaverei ist eine (!) Form der Zwangsarbeit. Die Lohnabhängigkeit (eine andere Form des Arbeitszwangs) unterscheidet sich von der Sklaverei, dem Frondienst und der Leibeigenschaft vor allem durch die (angebliche) rechtliche und politische Gleichstellung der Lohnabhängigen mit den anderen Klassen, was aber soziale Ungleichheit nie beseitigt hat und unter kapitalistischen Bedingungen auch gar nicht kann. Während der Sklave mittels eher physischer Gewalt gezwungen wird für seinen Herrn zu arbeiten, wird der Lohnabhängige mittels eher struktureller Gewalt gezwungen - oder besser: er wird gezwungen sich selbst zu zwingen.
Der Lohnabhängige verkauft seine Ware, d.h. seine Arbeitskraft, weil er ansonsten kein Kapital besitzt bzw. nicht genug, um ernsthaft als kleiner Selbstständiger mit den großen Kapitalisten konkurrieren zu können. Der Lohnabhängige hat nicht einen Herrn wie der Sklave, auch nicht einen festen "Boss", wie man vielleicht zunächst glauben mag, denn er gehört der ganzen Kapitalistenklasse (Arbeitgeber ist ein lächerlicher Begriff, denn der Lohnabhängige gibt doch seine Arbeitkraft und -zeit, der Kapitalist nimmt sie in Anspruch...) Wenn er mutig ist kann er kündigen und wo anders anheuern, aber er ist darauf angewiesen, dass er auch eingestellt wird, d.h. er kann sich seine Arbeit auch in nur sehr geringen Maß aussuchen. So oder so er bleibt lohnabhängig und muss beim ein oder anderen Lohnherrn malochen.
Sein Lohn ist das was übrig bleibt, wenn der Profit in Form von Mehrwert abgezweigt wurde (Ausbeutung), und misst sich an dem was an Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abspielt und dem was er zum Überleben, d.h. zur Regeneration und Reproduktion, sowie zur biologischen Reproduktion, also Fortpflanzung und Kindererziehung benötigt.
Im 19. Jahrhundert war er aber gefährdeter als der Sklave und der Leibeigene, denn denen waren zumindest die Mindestlebensmittel gesichert - kein Herr lässt seinen teuer erworbenen Sklaven verhungern! Der Proletarier des 19. Jhd dagegen kannte noch die Gefahr, dass Erwerbslosigkeit den Hungertod bedeuten konnte. In der liberalisierten "Dritten Welt" kann man das aktuell immer wieder beobachten. In Amerika gab es dieses Jahr erstmals wieder Hungertote.
In Deutschland dagegen erhalten Erwerbslose „Sozialhilfe“. Sie werden staatlich verwaltet und, weil sie sich angeblich weigern lohnabhängig zu werden, werden sie durch finanzielle Strafen gezwungen. Wer diese Strafen mit normalen finanziellen Einbußen vergleicht, wie der Kollege über meinem Text, vergisst dass die HIV-Empfänger dieses Geld von dem wenigen gestrichen bekommen, was wir als Existenzminimum politisch beschließen. Die physischen Strafen der Sklaven waren übrigens nicht nur Peitsche und Stock, sondern auch Schlafplatz- und Nahrungsentzug.
Die Unterscheidung von physischem und strukturellem Zwang, sowie von negativer und positiver Freiheit, von bloßem physischem Regieren und Gouvernementalität ist die Grundlage zum Verständnis von den verschiedenen Formen des Arbeitszwangs. Wie ich jemanden zwinge macht einen Unterschied, deshalb ist die Zwangsarbeit, und ihre historische Sonderform Sklaverei, sehr viel barbarischer als die fortschrittlichere Lohnarbeit. Ich warne aber vor einer Umkehrung, denn dieser Wiki-Artikel sollte nicht zu einer ungerechtfertigten Lobhudelei des Kapitalismus führen, als ob hier zwanglos und frei nach Neigung und Bedürfnis gearbeitet wird. Wo Fremdzwang aufhört und Selbstzwang anfängt ist undurchsichtig. Auch der Kapitalist ist gezwungen und zwingt sich selbst – sein Herr ist die anonymisierte Macht des Marktes und seine Konkurrenz. Birkenrinde
Zeitpunkt ?
[Quelltext bearbeiten]Die ILO schätzt die Anzahl der Personen, die allein in Europa zur Zwangsarbeit gezwungen werden auf ca. 360 000.
Hierbei wäre es schön zu wissen, auf welchen Zeitpunkt sich diese Aussage bezieht. Rainer E. 19:12, 18. Mai 2007 (CEST)
Erster Weltkrieg?
[Quelltext bearbeiten]Wie schaut's eigentlich mit dem Ersten Weltkrieg aus? Auch ab 1916 wurden, wenn auch in geringerem Umfang, Zwangsarbeiter aus den besetzten polnischen Gebieten - vor allem Juden - in Deutsche Reich deportiert. (Würde ich selbst machen, wenn ich gerade die Zeit hätte; vielleicht gibts aber ja auch noch wen anders).
Zu eingeschränkt
[Quelltext bearbeiten]Meiner Ansicht sollte man nicht nur besser strukturieren und differenzieren, sondern wirklich alle wichtigen Zwangsarbeitergruppen mit einbeziehen. Nach dem 2. Weltkrieg waren es z.B. Millionen von Deutschen (Soldaten, aber eben auch vor allem Zivilisten) die in allen osteuropäischen Ländern Zwangsarbeit leisten mussten (und dabei vielfach zugrunde gingen). Das darf man nicht ignorieren (z.B. die von deutschen geleistete Zwangsarbeit nach Anzahl der Menschen und Leistung war in Tschechien um ein vielfaches höher als von Tschechen und Polen für das DR - und das ohne Entschädigung).
Ähm, wieso gibts da kein wort zu china? irgendwas zwischen vielen hunderttausend und einigen millionen zwangsarbeitern die in arbeitslagern arbeiten müssen? gerichtsbeschluss ist unnötig, weil wenn die da nur für einige jahre hinmüssen - erstmal - dann lohnt ja ein gericht nicht.
???
Anmerkung zum Foto
[Quelltext bearbeiten]Das auf der Seite eingebettete Foto zeigt "Sträflinge bei der Zwangsarbeit". In der Kopfzeile wird jedoch genannt, dass Arbeiten im Strafvollzug nicht zur Zwangsarbeit zählen. Allerdings genoss Australien da wohl auch eine etwas andere Situation. Vielleicht sollte man das entsprechend umformulieren, denn laut Definition von 1930 handelt es sich hierbei ja nicht um Zwangsarbeit. Korrigiert mich bitte, ich bin ein Neuling hier! [by Sigurd, 31.07.07, 13:12]
Z. in der Katholischen Kirche i. D.
[Quelltext bearbeiten]Unter
- Sekundärliteratur zu bestimmten Arbeitgeber(-gruppen)
- Karl-Joseph Hummel, Christoph Kösters, „Kommission für Zeitgeschichte“ (Hrsg.): Zwangsarbeit und katholische Kirche 1939-1945. Geschichte und Erinnerung, Entschädigung und Versöhnung. Eine Dokumentation. (= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B: Forschungen, Band 10)“, herausgegeben im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn, 2008, 703 Seiten. ISBN 978-3-506-75689-3 (Kardinal Lehmann zur Veröffentlichung: Baustein zukunftsgerichteter Versöhnungsarbeit. 8. April 2008)
Der Band dokumentiert das Schicksal von fast 6.000 Zwangsarbeitern, von denen bis zum Abschluss der aktiven Suche nach ehemaligen Zwangsarbeitern am 31.12.2004 587 Personen mit insgesamt 1,5 Millionen Euro entschädigt worden seien. Ausserdem wurden mit dem Versöhnungsfonds 206 Projekte mit 2,71 Millionen Euro gefördert. Nachweislich seien insgesamt 4.829 Zivilarbeiter und 1.075 Kriegsgefangene in insgesamt 776 katholischen Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Heime, Klosterhöfe und Pfarrökonomien. Von den 4829 Zivilarbeitern konnten 1417 wieder identifiziert werden.
Gemessen an der Gesamtzahl von geschätzten 13 Millionen Zwangsarbeitern erreiche die vergleichsweise geringe Zahl nachgewiesener Arbeitskräfte in katholischen Einrichtungen nicht einmal die Promillegrenze. "Und dennoch bleiben sie eine historische Last ... .“ (Karl Lehmann, Kardinal am 8. 4. 08)
Viele der Zwangsarbeiter seien eingesetzt worden, um die Ernährung der Bevölkerung sichern zu helfen, oder z. B. um bestehende Lazarette zu versorgen.
Erinnert wurde in dem Zusammenhang auch daran, dass zwischen 1940 und 1942 Heinrich Himmler mehr als 300 Klöster und katholische Einrichtungen entschädigungslos enteignen und über 10.000 Ordensleute aus ihren Häusern ausweisen ließ ("Klostersturm"). 1943 wurden dann mehr als 3.400 kirchliche und klösterliche Einrichtungen kriegsbedingt in Anspruch genommen.
--Joh 20:38, 8. Apr. 2008 (CEST)
"Zwangseinweisung" in der SBZ nach dem WK II
[Quelltext bearbeiten]In der SBZ, eventuell auch in den Westsektoren muss es nach dem 2. Weltkrieg "Zwangseinweisungen" von Arbeitskräften gegeben haben, z.B., aber nicht nur für die SAG Wismut.(ein Buch darüber) Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden "eingewiesene" Arbeitskräfte gezwungen, dort zu arbeiten, aber diese 'Zwangsarbeit' wurde entlohnt. War das ein allgemeines Phänomen und fällt das unter "Zwangsarbeit" ? --Klaus 15:19, 11. Apr. 2008 (CEST)
Abschnitt Zitate
[Quelltext bearbeiten]Ich habe folgenden Abschnitt aus dem Artikel rausgenommen:
- Zitate
„So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen.“
„Wer nicht arbeitet, soll wenigstens essen.“
„Wer nicht arbeiten darf, soll wenigstens gut essen.“
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht. Wer nicht arbeitet, soll trotzdem gut essen!“
„Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.‘“
„Wer nicht ißt,braucht auch nicht zu arbeiten.“
Das gehört hier nicht rein, weil Wikipedia erstens keine Zitatesammlung ist und zweitens, weil es ganz offensichtlich Off-Topic ist. Wenn überhaupt, gehört das in den Artikel Arbeitsethik.--G-C 11:48, 17. Mai 2008 (CEST)
Kritik an der Einleitung (ILO)
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung wird direkt die Definition der ILO bzgl. Zwangsarbeit angeführt. Ich denke das ist nicht gut weil der Artikel Zwangsarbeit mit den einleitenden Worten bereits festlegt was nicht als Zwangsarbeit zu zählen hat.
Beispielsweise: Warum ist Militärdienst keine Zwangsarbeit, wenn sie doch unter Androhung von Strafen erfolgt?
In der englischen Wikipedia (sicher nicht das Maß aller Dinge) wird der ILO-Definition auch nicht dermassen viel Bedeutung zugesprochen. --Frank Zeismann 19:28, 25. Jan. 2010 (CET)
Gefangenenzwangsarbeit
[Quelltext bearbeiten]Die sollte auch erörtert werden. -- Pectubi (Diskussion) 03:56, 7. Jun. 2012 (CEST)
Arbeitszwang ist nicht identisch mit Zwangsarbeit
[Quelltext bearbeiten]deshalb habe ich die unsinnige Weiterleitung entfernt und hier unter Diskussion:Arbeitszwang eine kleine Materialsammlung erstellt. Vielleicht findet sich ja jemand der nen Artikel zum Komplex Arbeitszwang anfängt.
Gruß --Über-Blick (Diskussion) 21:03, 4. Dez. 2013 (CET)
Bevin Boys
[Quelltext bearbeiten]Hallo Tohma, nachdem du meinen Beitrag zwei Mal mit der Info "Beleg für die Einordnung fehlt" gelöscht hast, bitte ich dich für mich genauer zu präzisieren, welcher Beleg das sein muss? Es wurden Fußnoten angegeben und ein Link eingebettet zum Artikel Bevin Boys. Welche Belege haben die im gleichen Abschnitt angeführten Beiträge über Kambodscha und Rumänien?
- Das muss in der Fachliteratur als Zwangsarbeit bezeichnet werden. Da sehe ich nichts. Und natürlich mit hochwertigen Quellen und so, dass man siehet, dass das Stand der Wissenschaft ist.- Da kann durchaus noch mehr Fehlerhaftes im Artikel sein, das ist dann aber kein Grund, weitere unbelegte Zuordnungen einzubauen.--Tohma (Diskussion) 14:15, 12. Jul. 2017 (CEST)
- ok... Habe folgende Literaturangabe hinzugefügt: James Heartfield: "Unpatriotic History of the Second World War" Zero Books, Winchester (UK) / Washington (USA) 2012; ISBN 978-1-78099-378-2, Seite 14f ("forced labour" = Zwangsarbeit). Wie bereits oben angeführt, müssten dann auch nicht die Beiträge über Kambodscha und Rumänien gelöscht werden, ich konnte keine entsprechende Literatur finden? Gibt es einen Tipp, in welche Kategorie die Bevin Boys eingeordnet werden können? --Vermehrt (Diskussion) 15:18, 13. Jul. 2017 (CEST) 09:39, 13. Jul. 2017 (CEST)
- Weder der Autor (keinerlei wissenschaftliche Qualifikation) noch dieser abstruse Verlag begründen einen Text hier. Bitte WP:Q gründlich lesen.--Tohma (Diskussion) 12:08, 24. Jul. 2017 (CEST)dieser abstruse
Den Artikel kann man getrost das Klo runterspülen und völlig (Objektiv,Neutral,rational,unvoreingenomen) Neu schreiben.
[Quelltext bearbeiten]Zwangsarbeit gab es schon in der Antike bis hin zu Heutigen Zeit, ebenso in etlichen Länder und Kulturen, in etlichen Zeiterpochenso wie in etlichen Religionen und Ideologien,
Von den Antiken Rom bis zum Osmanischen Reich , von den alten Kulturen Amerikas bis hin zu den Mongolen Asiens, von der Russischen Gulags bis hin zu der Britisch Französischen schmutzigen Kolonialgeschichte,
von Belgisch Kongo bis hin zu den Mogulen in alten Indien, gab es Zwangsarbeit, aber das einzige was auf der Deutschen Wikipedia gemacht wird, ist den Zweiten Weltkrieg dogmatisch rauf und Runter zu Beten, als ob es in den letzten 5 Tausend Jahren in der Menschheitsgeschichte nichts anderes je gegeben hat.(nicht signierter Beitrag von 2a00:c1a0:4886:ef00:8136:7ebf:ec07:2bd6 (Diskussion) 20:59, 11. Sep. 2017)
Gegenwart
[Quelltext bearbeiten]Sollten die Abschnitte Aktuelle Zahlen und Zwangsarbeit in der Gegenwart nicht zusammengefasst werden? Ersterer ist sowieso nicht mehr aktuell. --Rita2008 (Diskussion) 18:14, 25. Mai 2023 (CEST)