Herzogtum Oldenburg

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Herzogtum Oldenburg
Wappen
Karte
Entstanden aus Grafschaft Oldenburg
Herrschaftsform Herzogtum
Herrscher/
Regierung
Herzog
Heutige Region/en DE-NI
Reichstag Reichsfürstenbank
Reichsmatrikel zur Grafschaft unverändert (1663)
Reichskreis niederrheinisch-westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Oldenburg
Dynastien Haus Oldenburg
Konfession/
Religionen
lutherisch
Sprache/n Deutsch, niederdeutsch
Aufgegangen in Freistaat Oldenburg, Landesteil Oldenburg
Siehe auch 1815–1918 Landesteil des Großherzogtums Oldenburg

Das Herzogtum Oldenburg war ein 1774 erhobenes Reichsfürstentum im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es überdauerte das Ende des Reiches für kurze Zeit im Rheinbund, wurde aber 1811 vom Französischen Kaiserreich annektiert. 1815 wurde der Staat als Großherzogtum Oldenburg wiederhergestellt. Das Herzogtum Oldenburg wurde Landesteil des Großherzogtums wie auch das Fürstentum Lübeck und das Fürstentum Birkenfeld.[1]

Seit dem frühen Mittelalter bestand die Grafschaft Oldenburg. Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft im Vertrag von Zarskoje Selo am 27. August 1773 an das Oberhaupt des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf, den späteren Zaren Paul, der das Land vier Tage später seinem Vetter, dem Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August abtrat, der daraufhin von Kaiser Joseph II. 1774/1777 in den Herzogsstand erhoben wurde.

Das Herzogtum bestand somit aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten: Oldenburg selbst und dem Hochstift Lübeck (nach der Säkularisation ab 1803 Fürstentum Lübeck mit der Residenzstadt Eutin).

1785 starb Friedrich August. Sein Neffe Peter Friedrich Ludwig übernahm für den regierungsunfähigen „geistesschwachen“ leiblichen Sohn Peter Friedrich Wilhelm als Koadjutor Nachfolge und Amtsgeschäfte. Unter ihm wurde Oldenburg wieder zur Residenzstadt. Als Peter Friedrich Wilhelm 1823 starb, folgte ihm Peter Friedrich Ludwig als Herzog Peter I. 1803 erlangte Oldenburg im Reichsdeputationshauptschluss im Tausch gegen den Elsflether Weserzoll als Entschädigung das hannoversche Amt Wildeshausen sowie aus dem aufgelösten Hochstift Münster die Ämter Vechta und Cloppenburg. Das Hochstift Lübeck wurde in ein erbliches Fürstentum umgewandelt.

Obwohl das Land dem Rheinbund beigetreten war, wurde es Anfang 1811 von Frankreich annektiert und dem neu gegründeten Departement der Wesermündungen zugeschlagen. In seiner Eigenschaft als Regent lehnte Peter Friedrich Ludwig die ihm als Ersatz angebotene kaiserliche Domäne Erfurt ab und emigrierte nach Russland, wo Zar Alexanders Schwester Katharina Pawlowna mit seinem Sohn Georg seit 30. April 1809 verheiratet war.

Herzöge von Oldenburg

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Name Herrschaft Bemerkungen
Friedrich August I. 1773–1785
Peter Friedrich Wilhelm (1785–1823) nur Titularherzog; wegen Geisteskrankheit unter Regentschaft seines Cousins
Peter Friedrich Ludwig (1. Mal) 1785–1811 seit 1785 Prinzregent
unter französischer Besatzung und Regierung 1811–1813
Peter Friedrich Ludwig (2. Mal) 1813–1829 seit 1785 bereits Prinzregent, seit 1823 selbst Herzog, seit 1815 de jure Großherzog
  • Gerhard Anton von Halem: Geschichte des Herzogthums Oldenburg. bey Gerh. Stalling und in Commission bey Fr. Willmans in Bremen, Oldenburg 1. Band 1794, 2. Band 1795 und 3. Band 1796
  • Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Holzberg, Oldenburg 1987. ISBN 3-87358-285-6
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 559 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche) Online auf www.koeblergerhard.de/wikiling.

Einzelnachweise

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  1. Albrecht Eckhardt: Das Großherzogtum Oldenburg im Vormärz. In: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. ein Handbuch (= Oldenburgische Monographien). 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Isensee, Oldenburg 1988, ISBN 3-87358-285-6, S. 309–327 (Im Beitrag: Friedrich-Wilhelm Schaer/Albrecht Eckhardt, Herzogtum und Großherzogtum Oldenburg im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus (1773-1847); dort auf S. 312): „Damit hatte der oldenburgische Gesamtstaat endlich einen gemeinsamen Namen erhalten, ohne daß dadurch schon der Einheitsstaat geschaffen worden wäre. Die besonderen Benennungen der drei Landesteile und ihre eigene Verwaltung blieben davon unberührt. Zusammengefaßt waren sie lediglich in der Person des Fürsten, also in einer Personalunion, und man muß bezweifeln, daß das Verhältnis zwischen dem Fürstentum Lübeck und dem Herzogtum Oldenburg anders als im Falle des Fürstentums Birkenfeld eine „Realunion“ dargestellt hat“