Freigabe
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Freigabe steht für:
rechtlich:
- allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung
- im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle
- Bestätigung über das Einhalten von Zensurregeln, siehe Zensur (Informationskontrolle)
- Genehmigung eines Flugplanes oder Flugmanövers: Start- und Landefreigabe oder Überflugerlaubnis, siehe Flugverkehrskontrolle
- die Entlassung eines Vermögensgegenstandes aus der Insolvenzmasse, siehe Freigabe (Insolvenzrecht)
- im Strahlenschutzrecht die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich, siehe Freigabe (Strahlenschutz)
technisch:
- in Computernetzen die Zugriffsrechterteilung an andere Benutzer, siehe Ordnerfreigabe
- in der Softwareentwicklung die Veröffentlichung (release) einer neuen Programmversion, meist zum allgemeinen Gebrauch, siehe Releasemanagement
- in der Programmierung das Wiederfreigeben (release) von dynamischem Speicher durch eine Allokation (Informatik)
- Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse für den Gebrauch von Geräten oder Einrichtungen, siehe Entriegelungssystem
sowie:
- die Zeit der Grünphase einer Ampelanlage, siehe Freigabezeit
- in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder die Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten einer Sendung, siehe Frankatur
- im Bauwesen speziell der positive Asbestsanierungsnachweis, siehe Freigabemessung
Siehe auch:
Wiktionary: freigeben – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen