Frosch (Wappentier)
Der Frosch ist als Wappentier in der Heraldik nicht sehr häufig.
Vorlage ist der natürliche Laubfrosch. Dargestellt wird er in der natürlichen Sitzhaltung oder in der Draufsicht mit angelegten oder abgespreizten Beinen und großen Augen. Hauptposition ist bei der natürlichen Sitzposition die Blickrichtung nach der heraldisch rechten Seite. In der Draufsicht kann die Ausrichtung im Wappenschild schon eher von der senkrechten Lage abweichen. Auch sind mehrere Frösche im Wappen möglich. In der Farbgebung ist die oft gewählte Farbe Grün, gefolgt von Silber und Gold. Gekrönte Frösche sind möglich. Auch wird der Froschschenkel ins Wappen gestellt.
Beachte die Blasonierung zur Klärung, ob es sich um einen Frosch handelt oder eine Kröte gemeint ist. Diese ist auch als Wappentier möglich, wird aber nicht bevorzugt genommen.
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Frosch in natürlicher Sitzposition im Wappen von Altenmoor, Schleswig-Holstein
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Rödelsee–Fröhstockheim, Bayern
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Wappen von Froschhausen, Hessen
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Wappen von Höhfröschen, Rheinland-Pfalz
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Wappen von Limburg-Linter, Hessen
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Wappen von Petersroda, Sachsen-Anhalt
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Wappen von Pilsting, Bayern
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Wappen von Schwante, Brandenburg
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Wappen von Uslar-Vahle, Niedersachsen
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Wappen von Zabakuck, Sachsen-Anhalt
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Drei Frösche in der Draufsicht im Wappen von Chantraine, Frankreich
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Wappen von Herrndorf, Tschechien
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Wappen von Schaben, Tschechien