Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Basisdaten | |
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Titel: | Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr |
Abkürzung: | GebOSt |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 6a StVG, § 34a FahrlG, § 18 KfSachvG |
Rechtsmaterie: | Kostenrecht |
Fundstellennachweis: | 9290-15 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1970 |
Letzte Neufassung vom: | 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
11. Februar 2011 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 VO vom 20. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 199 vom 28. Juli 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. September 2023 (Art. 13 VO vom 20. Juli 2023) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP).
Es handelt sich um eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen und regelmäßig angepasst wird.
Bis zum 31. Juli 2018 waren auch die Gebühren der Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU-Stellen) durch diese Verordnung festgesetzt. Ab dem 1. August 2018 können, da der Gesetzgeber auf eine weitere bundeseinheitliche Regelung verzichtet hat, die Begutachtungsstellen die Gebühren für ihre Tätigkeit frei festsetzen. (§ 65 Abs. 5 StVG)