Gerichtsbezirk Wiznitz

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Wiznitz
(rumänisch: Vijniţa)
(ruthenisch: Wyżnycia)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Wiznitz
Sitz des Gerichts Wiznitz Wyżnycia
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 758,91 km2
(1900)
Einwohner 36.112
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Wiznitz (auch: Wisznitz, Wiżnitz oder Wysnitz; rumänisch: Vijniţa; ruthenisch: Wyżnycia) war ein dem Bezirksgericht Wiznitz unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Nordwesten der Bukowina bzw. in der heutigen Ukraine. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und kam nach dem Zweiten Weltkrieg an die Sowjetunion. Das Gebiet gehört heute zum ukrainischen Anteil der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Wiznitz aus den Gemeinden Wysznitz mit Bahna, Czernohoże, Rewna und Wiszeńka, Berhometh am Sereth mit Łopuschna, Mihodra, Czireszdenka, Mazury, Schipot mit Bursekeu, Ispas, Łukawetz am Sereth mit Maydan, Meschibrod mit Podzachariez, Mihowa mit Mega sowie Millie gebildet wurde.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Wiznitz ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Putilla den Bezirk Wiznitz.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Wiznitz durch die Reform um die Gemeinden Zeleneu mit Plesnitza und Samsonowka sowie das zugehörige Gutsgebiet aus dem Gerichtsbezirk Stanestie erweitert wurde.[6][7] Aus den Gemeinden sowie zugehörigen Gutsgebieten Waszkoutz am Czermosz, Russisch-Banilla, Słobodiza-Banilla, Karapcziu, Willawcze sowie Zamostie des Gerichtsbezirks Wiznitz entstand per 1. November 1898 der Gerichtsbezirk Waschkoutz am Czeremosch,[8] der jedoch per 1. Oktober 1903 aus dem Bezirk Wiznitz ausgeschieden und mit dem Gerichtsbezirk Stanestie aus dem Bezirk Storozynetz zum Bezirk Waschkoutz am Czeremosch zusammengefasst.[9]

Der Gerichtsbezirk Wiznitz wies 1854 eine Bevölkerung von 14.910 Einwohnern auf einer Fläche von 11,0 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 42.543 Personen, bis 1890 stieg die Einwohnerzahl auf 51.991 Personen an, danach sank die Bevölkerung durch die Schaffung des Gerichtsbezirks Waschkoutz am Czeremosch wieder auf 36.671 Personen ab. Von der Bevölkerung hatten 1900 25.223 Ruthenisch (68,8 %) als Umgangssprache angegeben, 9.841 Personen sprachen Deutsch (26,8 %), 242 Rumänisch (0,7 %) und 1.302 eine andere Sprache (3,6 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 758,91 km² und 16 Gemeinden sowie 12 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 14.910
1869 42.543
1880 45.152 9.960 33.601 167 1.387
1890 51.991 12.018 37.763 168 1.956
1900 36.671 9.841 25.223 242 1.302

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b c Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1893, Nr. 111: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“ bzw. 1898, Nr. 144: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, LXXXVIII. Stück, Nr. 182: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Waszkoutz am Czeremosz in der Bukowina“