Geschützter Landschaftsbestandteil Obstweide mit Hecke und Einzelbäumen

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Der Geschützte Landschaftsbestandteil Obstweide mit Hecke und Einzelbäumen mit einer Flächengröße von 0,61 Hektar (ha) liegt am westlich von Wennigloh im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) mit dem Namen LB Obstweide mit Hecke und Einzelbaum und einer Flächengröße von 0,65 ha ausgewiesen.[1] 2021 wurde der LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans mit geändertem Namen erneut und etwas verkleinert ausgewiesen.[2]

Beim LB handelt es sich um eine Streuobstwiese mit Apfel-, Birnen- und Zwetschenbäumen. Die Obstbäume sind teilweise überaltert und abgängig. Einige Bäume sind nachgepflanzt worden. Die Fläche wird an der Straße von einer Weißdornhecke gesäumt.[2]

Der Landschaftsplan führte 1998 zum Wert des LB aus: „Die Fläche hat vor allem Bedeutung als Lebensraum für Kleinsäuger und Insekten.“[1]

Der Landschaftsplan führte 1921 bei der Neuaufstellung zum Wert des LB aus: „Zusammen haben der Obstbaumbestand und die Hecke neben ihrem faunistischen Wert vor allem Bedeutung durch die Belebung des hofnahen Landschaftsbildes.“[1]

Als zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen wurden festgesetzt, dass abgängige Obstbäume bis in die Zerfallsphase hinein zu erhalten sind und dann nachgepflanzt werden soll; vorhandene Fehlstellen mit standortangepassten Obstsorten zu ergänzen und die Bäume bei Bedarf gegen Verbiss zu schützen.[2]

Schutzgrund, Verbote und Gebote

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Der Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch seinen eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]

Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]

Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.

Einzelnachweise

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  1. a b c Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Arnsberg 1998, S. 109.
  2. a b c d e f Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 137 ff. (PDF) Abgerufen am 8. Juli 2022.