Geschleif
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Das Geschleif war im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ein Längenmaß für Stränge von Garnen aus Flachs und Hanf. Das Maß galt noch über den 1. Januar 1849 hinaus, dem Einführungstag des Preußischen Maßsystems.
Beim Aufwinden des Garns auf die Zählhaspel wurde nacheinander jeweils eine regional unterschiedliche Anzahl sogenannter Faden zu einem Gebinde verschnürt oder abgebunden (daher der Name „Gebinde“). Eine bestimmte Menge von Gebinden bildete schließlich den fertigen Garnstrang. Ein Faden wurde durch eine volle Umdrehung einer Haspel abgemessen. Die Fadenlänge war daher vom Umfang der Haspel abhängig.
- 1 Elle = 0,66694 Meter[1]
- 1 Faden = 2 Ellen
- 1 Geschleif = 20 Gebinde = 1200 Faden = 2400 Ellen = 1600,656 Meter
Andere Bezeichnungen für das Maß von Strängen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Georg Thomas Flügel: Kurszettel fortgeführt als Handbuch der Münz-, Maß-, Gewichts- u. Usancenkunde, Herausgeber L. F. Huber. Verlag der Jäger’schen Buch-, Papier- und Landkartenhandlung, Frankfurt am Main 1859, S. 247
- Verein praktischer Kaufleute: Neuestes Illustriertes Handels- und Warenlexikon oder Enzyklopädie der gesamten Handelswissenschaften für Kaufleute und Fabrikanten: Band 2, Verlag Ernst Schäfer, Leipzig 1857, S. 531
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Philipp Bopp: Der hessische Sekretär, ein praktisches Hand- und Hilfsbuch in Geschäftsangelegenheiten für den Staatsbürger im Großherzogtum Hessen. Kommissionsverlag G. W. Küchler, Darmstadt 1861, S. 360.